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Vorlage - 076/2013  

 
 
Betreff: Einrichtung eines zweijährigen Kaufmännischen Berufskollegs Fremdsprachen an der Kaufmännischen Schule in Schwäbisch Gmünd zum Schuljahr 2013/2014
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Schulen und Bildung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Entscheidung
07.05.2013 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Schreiben RP 2-j. Kaufm. BK Fremdsprachen_KBS GD 10.04.2013

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

1.  An der Kaufmännischen Schule Schwäbisch Gmünd wird zum Schuljahresbeginn 2013/2014 ein zweijähriges Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen eingerichtet.
 

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, dazu die Zustimmung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport gemäß § 30 Schulgesetz einzuholen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Die Globalisierung schreitet kontinuierlich voran. Menschen und Länder begegnen sich immer häufiger. Handelsbeziehungen werden dichter. Das Kaufmännische Berufskolleg Fremdsprachen (BKFR) richtet sich an junge Menschen mit mittlerem Bildungsabschluss, die im Fach Englisch mindestens die Note „befriedigend“ erreicht haben. Darüber hinaus können Schülerinnen und Schüler mit der Fachschulreife oder mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums des 9-jährigen Bildungsganges oder mit dem Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes oder mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines 8-jährigen gymnasialen Bildungsganges aufgenommen werden.

 

Das BKFR ist eine berufliche Vollzeitschule. Es vermittelt die für qualifizierte kaufmännische Tätigkeiten in Wirtschaft und Verwaltung erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse. Den Kern der Ausbildung bildet der intensive, praxisnahe Unterricht in Englisch und Französisch bzw. Spanisch für die Dauer von zwei Schuljahren. Die anwendungsorientierte Verknüpfung von Betriebswirtschaftslehre und Fremdsprachen entspricht den Anforderungen der globalisierten Wirtschaft. Damit werden insbesondere die Fähigkeiten angestrebt, um im Betrieb kaufmännische und verwaltende Tätigkeiten in fremdsprachlich geprägten Aufgabenfeldern zielorientiert zu bewältigen.

 

Am Ende der zweijährigen Ausbildung steht eine schriftliche und mündliche Abschlussprüfung. Wird diese Prüfung erfolgreich abgelegt, erhalten die Absolventen das Zeugnis der Fachhochschulreife, welche zum Studium an allen Fachhochschulen in Baden-Württemberg berechtigt. Durch die Belegung von Zusatzunterricht und durch die erfolgreiche Ablegung einer Zusatzabschlussprüfung am Ende des zweiten Schuljahres erhalten die Absolventen den Abschluss zum „Staatlich geprüften Wirtschaftsassistenten“. Darüber hinaus berechtigt der Abschluss als „Staatlich geprüfter Wirtschaftassistent“ zum

 

?              Eintritt in das Berufsleben im mittleren Management oder als Angestellter in

              Verwaltung und Wirtschaft.

?              Eintritt in eine Ausbildung in einem Ausbildungsberuf bei Banken, Industrie, Handel,

              Versicherungen und weiteren Dienstleistungssektoren, den Kommunal-, Landes-

              und Bundesbehörden im mittleren Verwaltungsdienst,

?              Eintritt in eine Wirtschaftsoberschule, Technische Oberschule oder Sozial-

              oberschule. Diese Schularten führen zur fachgebundenen bzw. allgemeinen

              Hochschulreife.

?              Eintritt in den gehobenen Verwaltungsdienst bei Behörden des Bundes, der Länder

              und Kommunen. Aufnahme in den 1 ½-jährigen Vorbereitungsdienst für Technische

              Lehrerinnen und Lehrer, wenn eine zweijährige Berufstätigkeit im Büro- oder Ver-

              waltungsbereich nachgewiesen werden kann.

 

Das BKFR wird in den Nachbarlandkreisen an den Kaufmännischen Berufsschulen in Göppingen, Heidenheim, Schorndorf und Schwäbisch Hall angeboten.

 

Das Regierungspräsidium Stuttgart teilt mit Schreiben vom 10. April 2013 mit, dass für diesen Bildungsgang eine große Nachfrage besteht und bisher keine Berufliche Schule im Ostalbkreis ein BKFR im Angebot hat. Das Regierungspräsidium Stuttgart stimmt der Einrichtung eines BKFR zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 zu und bittet den Ostalbkreis, einen Antrag gemäß § 30 Schulgesetz auf Einrichtung des BKFR an der Kaufmännischen Schule Schwäbisch Gmünd zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 vorzulegen.

 

Die Kaufmännische Schule Schwäbisch Gmünd hat die Einrichtung des BKFR beantragt. Von Seiten der Schule sind sämtliche Voraussetzungen für den Beginn des Unterrichts in dem neuen Ausbildungsgang zum kommenden Schuljahr gegeben. Beschaffungen in größerem Umfang sind aus heutiger Sicht nicht zu erwarten.

 

Die Verwaltung begrüßt die Einrichtung dieses neuen Ausbildungsgangs an der Kaufmännischen Schule Schwäbisch Gmünd, um den Bedarf der Wirtschaft an qualifizierten Fachkräften zu sichern und jungen Menschen Lebenschancen zu eröffnen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Finanzierung erfolgt durch das im Haushaltsplan bereitgestellte Budget der Kaufmännischen Schule Schwäbisch Gmünd.


Anlage

 

Schreiben des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 10. April 2013

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Maier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schreiben RP 2-j. Kaufm. BK Fremdsprachen_KBS GD 10.04.2013 (519 KB)