Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen beschließt:
1. Der Planung und Baufreigabe für die energetische Sanierung des Landratsamts Schwäbisch Gmünd in der Haußmannstraße 29 wird auf der Grundlage der Kostenschätzung des Architekturbüros Behnisch aus Stuttgart vom 18.04.2013 mit einem Investitionsvolumen von 935.000 € zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Baumaßnahme im Rahmen der Projektsteuerung mit dem Büro Behnisch Architekten durchzuführen und die erforderlichen Ausschreibungen der einzelnen Gewerke vorzunehmen.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die einzelnen Vergabeentscheidungen für die im Haushaltsplan 2013 mit Investitionsmitteln in Höhe von 945.000 € veranschlagte Baumaßnahme vorzunehmen. Sachverhalt/Begründung
Das Landratsamt in der Haußmannstraße 29 wurde im Jahr 1956 in der Schwäbisch Gmünder Innenstadt seiner Bestimmung übergeben. Es handelt sich um ein sehr funktionales und gelungenes Gebäude des Architekten Günter Behnisch (†). Im Verwaltungsgebäude in der Schwäbisch Gmünder Innenstadt haben rund 100 Beschäftigte ihren Arbeitsplatz. Zusammen mit der Dienststelle auf dem Hardt mit rund 50 Beschäftigten stellen diese die größte Außenstelle eines Landratsamts in Baden-Württemberg dar.
Die Dienststelle der Landkreisverwaltung in der Haußmannstraße 29 in Schwäbisch Gmünd (Luftbildaufnahme aus dem Jahr 2007)
Auf Grund der besonderen Urheberrechtssituation beauftragte die Landkreisverwaltung das Architekturbüro Behnisch Architekten, Stuttgart, mit der Entwicklung von Alternativen zur Sanierung der Gebäudehülle. Neben einer energetischen Verbesserung auf den technischen Stand der Energieeinsparverordnung 2009 soll im Zuge der Baumaßnahme auch eine optische Modernisierung des höheren Gebäudeteils erfahren.
Darstellung der Einzelmaßnahmen:
Energetische Dachsanierung des gesamten Gebäudes
Die ca. 1.200 m² große Dachfläche auf beiden Gebäudeteilen wird erneuert.
Die Kupferblechabdeckung ist durch die Witterungs- und Umwelteinflüsse der letzten Jahrzehnte sehr dünn geworden. Es treten immer häufiger undichte Stellen auf. Bei der Sanierung wird neben der neuen Metalleindeckung eine darunterliegende hochwertige Wärmedämmung vorgesehen. Die Unterkonstruktion und der Dachaufbau werden so ausgelegt, dass die Installation einer Photovoltaikanlage möglich ist. Der Solarstrom einer Anlage mit einer Nennleistung von 25 kW würde hauptsächlich direkt selbst verbraucht werden.
Erneuerung der Fenster am höheren Gebäudeteil
An der Süd- und Ostfassade werden die vorhandenen Holzfenster (Zweischeiben-Verbundglas) ausgetauscht, da deren Holzrahmen an verschiedenen Stellen durch Feuchteeinwirkung verfault sind. Durch die Undichtigkeiten der Fenster sind deutliche Wärmeverluste gegeben. Bei den neuen Fenstern handelt es sich um zweifach-isolierverglaste Aluminiumfenster, die witterungsbeständig sind und eine energetische Verbesserung zur Folge haben.
Die bisher hervorspringenden Fensterrahmen, die zur raschen Verschmutzung der Fassadenfläche führten, werden zurückgesetzt. Diese nachhaltige Lösung stellt im Hinblick auf die künftig notwendigen Bauunterhaltungsmaßnahmen eine wirtschaftliche Lösung dar.
Die Wärmeentwicklung bei direkter Sonneneinstrahlung in die Büroräume wird durch den geplanten Sonnenschutz an den Fenstern reduziert. Durch die Verwendung von Lichtlenklamellen wird darüber hinaus ein natürlicher und gleichmäßiger Lichteinfall in die einzelnen Räume gewährleistet.
Energetische Fassadensanierung am höheren Gebäudeteil
Die bislang weiß verputzte Außenfassade entspricht nicht mehr den aktuellen Wärmeschutzanforderungen. Im Zuge der Sanierung und des Fensteraustausches wird deshalb auch ein entsprechender Vollwärmeschutz angebracht. Die Gestaltung der Fassadenfläche mit einem neuen Außenputz oder großflächige Faserzementplatten wird je nach Ausschreibungsergebnis zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Durch die energetische Sanierung der Gebäudehülle wird sich für diesen Gebäudeteil eine Reduzierung des Wärmeverbrauchs von ca. 20 % bis 25 % einstellen.
Planungsvarianten
Die verschiedenen Planungsvarianten sind aus der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die wesentlichen Unterschiede sind wie folgt kurz erläutert:
In der Variante 1 wird die Putzfassade durch lange Fensterbänder hervorgehoben. Diese zurückgesetzten Fensterbänder sind mit einem Metallblech eingefasst.
Die Variante 2 behält den optischen Charakter der bisherigen Fassadengestaltung. Zwischen den Fensteröffnungen befinden sich senkrecht verputzte Wandstege. Die Leibungsflächen der Fenster werden wie bei der Variante 1 mit einem Metallblechrahmen hervorgehoben.
Bei der Variante 2a werden die Fensterflächen durch Rahmen mit Metallblech hervorgehoben. Die Seitenpaneelen sind dabei farblich gestaltet.
Bei der Variante 3 werden einzelne Fensterflächen zu Teilbändern, die sich durch die Länge unterscheiden, zusammengefasst. Mit einer farblichen Gestaltung der Fensterprofile und der Abdeckbleche wird ein eigenes Erscheinungsbild der Fassade erreicht.
Ausgehend vom Grundkonzept der Variante 3 werden in der Variante 4 die Teilbänder durch dicke Rahmen von den Fassadenelementen abgehoben. Durch diese räumliche Strukturierung der Fassadenfläche entstehen einzelne große Schaukästen. Diese erzeugen ein Wechselspiel an der Fassadenoberfläche.
In der Variante 5 und 5a werden die Fassadenteile durch farbliche Elemente gestaltet. Die Fensterstruktur der Einzelfenster wird durch die farblichen Rechtecke auf dem Putz und die farblichen Fensterprofile herausgehoben.
In der Variante 5 a dienen farbliche Kreisstrukturen mit unterschiedlicher Größe zur Gestaltung der Fassadenfläche.
Empfehlung der Landkreisverwaltung
Als eine nachhaltige und wirtschaftliche Lösung wird die Umsetzung der Variante 1 empfohlen. Mit dieser gestalterischen Lösung erhält das Gebäude nach 50 Jahren ein gefälliges und modernes Erscheinungsbild und die architektonische Grundstruktur des Gebäudes bleibt erhalten. Finanzierung und Folgekosten
Für die energetische Dachsanierung (gesamtes Gebäude) und die Fassadensanierung des höheren Gebäudeteils wurden im Haushaltsplan bereitgestellt:
Haushaltsplan 2012 480.000 € Haushaltsplan 2013 465.000 € Gesamtansatz 945.000 €
Die Kostenschätzung (vgl. Anlage 1) beläuft sich auf 935.000 € bei Durchführung der Variante 1, basierend auf Erfahrungswerte jüngerer bzw. aktueller Projekte des Büro Behnisch Architekten. Anlagen
Anlage 1 - Kostenschätzung vom 18.04.2013 Anlage 2 - Darstellung des Maßnahmenkatalogs, Behnisch Architekten, März 2013
Sichtvermerke
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||