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Antrag der Verwaltung
Der Krankenhausausschuss stimmt einer der in der Sitzung am 15.04.2013 vorgestellten Planungs- und Ausführungskonzeptionen zu und erteilt Baufreigabe. Sachverhalt/Begründung
Das Bettenhaus Süd des Stauferklinikums entstand in den Jahren 1963 bis 1966 und zählt somit zur „Ursubstanz“ des Klinikums. In diesem Gebäudeteil befindet sich im Erdgeschoss die Ambulante orthopädische Rehabilitation und die Physikalische Abteilung, in den Obergeschossen befinden sich die Pflegestationen 3 und 5 (Innere Medizin), 9, 11, 15 und 17 (Allgemein-, Gefäß- und Thoraxchirurgie, Unfall- und Wiederherstellungschirurgie sowie Wirbelsäulenchirurgie).
Die Physikalische Abteilung sowie die Pflegestationen wurden in den Jahren 2005 bis 2007 grundlegend saniert und befinden sich in einem sehr guten Zustand.
Bis auf eine Sanierung der Fenster vor ca. 14 Jahren wurden mit Ausnahme eines Dachteils im Südbereich sowie der Fassade im Erdgeschossbereich an der Außenhülle bislang keine weiteren Sanierungsmaßnahmen vorgenommen.
Im West- und Südbereich dieses Gebäudeteils kommt es in den letzten Jahren vermehrt zu Abplatzungen der Klinkerfassade, weswegen dringender Sanierungsbedarf geboten ist. Diese beiden Fassadenteile sind deswegen auch schon seit längerem mit einem Bauzaun gesichert. Sanierungsbedarf ist jedoch auch aus energetischer Sicht geboten, da durch die vor 50 Jahren angewandte Bauweise Energieverluste entstehen, welche sowohl kosten- als auch klimabelastend sind.
Das Büro SSM Architekten in Schwäbisch Gmünd ist mit der Planung der Maßnahme beauftragt. Das Architekturbüro wird in der Sitzung des Krankenhausausschusses am 15.04.2013 vier verschiedene Ausführungsvarianten vorschlagen, welche zum einen sich allesamt an das optische Erscheinungsbild der beiden neuen Klinikteile Mittelbau und Kinder- und Frauenklinik angleichen, sich jedoch in der Ausführungsart und in den Materialien und auch in den Kosten unterscheiden. Hierauf wird in der Sitzung des Krankenhausausschusses detailliert eingegangen und auch die optischen Unterschiede werden dargestellt. Die einzelnen Varianten sind entsprechend der Kostenberechnung des Architekturbüros vom 19.03.2013 mit folgenden Kosten belegt:
1. Variante 1/Variante 1B - Kombinierte Putz- und Alupaneelfassade
2. Variante 2 - Horizontale Balkonbänder vor Putz-Aluminiumfassade
3. Variante 3 - Reine Putzfassade
4. Variante 4 - Horizontale Bänderlösung Aluminiumverkleidung<
Das Sanierungsvorhaben wurde beratend durch das Gebäudemanagement des Landkreises, Herrn Architekt Kikowatz, begleitet. Im Sinne einer optisch und handwerklich technisch guten Lösung wird sowohl seitens des Herrn Kikowatz als auch von Architekt Müller (jun.) vorgeschlagen, noch einen kleinen Teil, den sogenannten „Kopfbau“, der Ostseite dieses Bettenhauses mitzusanieren, damit ein vernünftiger Abschluss am Bauteil entsteht. Es entstehen hierfür in den Varianten 1 bis 3 Kosten in Höhe von 87.634,93 €. Bei der Variante 4 würden hierfür Kosten in Höhe von 141.238,48 € entstehen. Auch hierzu werden in der Sitzung weitergehende Ausführungen und Erläuterungen gegeben.
Wie schon dargestellt, ist in den zuvor genannten 4 Varianten in unterschiedlicher Weise geplant, die Süd- und Westfassade (und eventuell einen kleinen Teil der Ostfassade) des Gebäudes optisch an die Fassade der Kinder- und Frauenklinik bzw. des Mittelbaus, der 2009 neu gebaut wurde, anzugleichen. Damit soll erreicht werden, dass das Klinikum als Gesamtensemble ein einheitliches Gesicht für die Zukunft trägt. Hier ist die Sanierung als kombinierte Fassade (Putz im Wärmeverbundsystem) und Aluminiumfassade mit einer ca. 140 mm starken Dämmschicht vorgesehen. Mit dieser Ausführung wird eine nachhaltige Lösung umgesetzt, die die Anforderungen der Energieeinsparungsverordnung 2009 übertrifft.
Die eleganteste architektonische Lösung stellt die Variante 2 mit einer horizontalen Bänderstruktur dar, die jedoch auch die teuerste Lösung ist. Eine tragbare und gute Lösung wird auch durch die Variante 1 als kombinierte Putz- und Aluminiumfassade erreicht. Durch diese Variante werden die komplizierten gezackten Fassadenbereiche mit einer Aluminiumkonstruktion verkleidet und dadurch zukünftig für die Pflege und Unterhaltung günstig sein. Durch die Verkleidung einer Teilfläche mit der Aluminiumfassade wird eine Untergliederung der langen Gesamtfassade vorgenommen, die für das Gesamtbild der Ansicht wohltuend wirkt.
Aufgrund der Tatsache, dass die Fenster dieses Gebäudeteils schon saniert sind und in der jetzigen Maßnahme nicht erneuert werden müssen, liegt die Energiekosteneinsparung, berechnet nach dem derzeitigen Preisniveau (Preisbasis Hackschnitzelheizung) bei rund 11.000 € im Jahr. Allerdings wird eine CO2-Minderung von ca. 50 Tonnen im Jahr erreicht werden. Im Vordergrund steht somit eindeutig die bauliche Sanierung dieser Fassade, da sie mittlerweile durch Witterungseinflüsse deutliche Schäden aufweist.
Zeitplan:
Nach erfolgter Baufreigabe kann das Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Somit könnte die Vergabe der Sanierungsarbeiten in der Sitzung des Krankenhausausschusses am 18.06.2013 erfolgen. Diese Zeitkonstellation hätte den Vorteil, dass die Sanierungsarbeiten in der belegungsschwächsten Periode (in den Sommerferien) beginnen können. Insgesamt wird mit einer Ausführungszeit von ca. 3 Monaten gerechnet, so dass bis zum Wintereinbruch die Sanierungsmaßnahme abgeschlossen sein müsste. Finanzierung und Folgekosten
In den Haushaltsplänen 2012 und 2013 sind insgesamt 1 Mio. € Trägermittel vorgesehen. Weiterhin wird das Stauferklinikum einen Betrag von 128.000 € aus Eigenmitteln zur Verfügung stellen. Aus dem CO2-Minderungsprogramm des Landes Baden-Württemberg werden wir eine Förderung von 81.900 € erhalten, so dass insgesamt 1.209.900 € an Finanzierungsmitteln zur Verfügung stehen.
Wie schon dargestellt, wird seitens des planenden Architekten aber auch seitens der Beratung durch das Gebäudemanagement des Ostalbkreises, Herrn Architekt Kikowatz, sehr empfohlen, die Ostseite des sogenannten „Kopfbaus“ in die Sanierungsmaßnahme miteinzubeziehen. Sollte man dieser Empfehlung folgen, könnte es sein, dass (je nach Ausschreibungsergebnis) noch ein überschaubarer Restfinanzierungsbedarf (ca. 50.000 €) im Haushaltsplan 2014 abzudecken wäre. Anlage
Kostenberechnung nach DIN 276
Sichtvermerke
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