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Vorlage - 041/2013  

 
 
Betreff: Beseitigung der Bahnübergänge Goldshöfe und Wagenrain
- Absichtserklärung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
09.04.2013 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
20130319 Anlage 1 zur SV

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmt der Absichtserklärung zur Beseitigung der Bahnübergänge Goldshöfe und Wagenrain zu und beauftragt die Verwaltung, die Verhandlungen für eine Finanzierungsvereinbarung zu führen.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Im Bereich des Bahnhofs Goldshöfe werden 3 Bahnübergänge wärterbedient und nicht signalabhängig betrieben. Es sind dies

 

  • die Bahnübergänge Goldshöfe

bei Bahn-km 79,065 der Strecke Stuttgart-Bad Cannstatt - Nördlingen

und

bei Bahn-km 0,253 der Strecke Goldshöfe - Crailsheim

sowie

 

  • der Bahnübergang Wagenrain

bei Bahn-km 78,591 der Strecke Stuttgart-Bad Cannstatt - Nördlingen

 

Die Bahnübergänge Goldshöfe liegen auf Markung Rainau. Hier kreuzt die Gemeindeverbindungsstraße von Aalen-Oberalfingen zur Kreisstraße 3320 die Bahnstrecken, wobei die Straßenfläche zwischen den Bahnschranken nach als Bundesstraße gewidmet ist.

 

Der Bahnübergang Wagenrain liegt auf Markung Aalen. Hier kreuzt ein städtischer Weg, der den Wohnplatz Wagenrain erschließt, die Bahngleise.

 

Die Bahnübergänge sind signaltechnisch nicht überwacht und gesichert, d. h. es kann zu Zugfahrten bei geöffneter Schranke kommen. Um das - wenn auch sehr geringe -Risiko fehlerhaften menschlichen Handelns völlig auszuschließen, fordert das Eisenbahnbundesamt (EBA) schon seit längerem, die Bahnübergänge zu beseitigen oder mit einem Signalschutz auszustatten, der Zugfahrten nur bei geschlossenen Schranken erlaubt.

 

Letzteres ist sehr aufwendig und nicht zielführend, da die plangleichen Bahnübergänge dadurch nicht beseitigt werden. Weiterhin wären Wartezeiten für den Kfz-Verkehr in Kauf zu nehmen sowie bei Versagen der Technik Behinderungen im Bahnverkehr, die Erreichbarkeit des Bahnhofs bliebe eingeschränkt.

 

Das EBA drängt nun massiv auf die Verbesserung der Situation und fordert eine klare Realisierungsperspektive. Die Stadt Aalen hat deshalb im Jahr 2012 aus früheren Überlegungen und Variantenuntersuchungen eine Lösung zur Beseitigung der 3 Bahnübergänge entwickelt. Sie wird mit den geringsten Kosten allen Bedürfnissen des Verkehrs und der Erschließung des Bahnhofs Goldshöfe und des Wohnplatzes Wagenrain gerecht und erscheint am ehesten realisierbar.

 

Darin stimmen die von dem Eisenbahn­kreu­zungs­vorhaben berührten Markungsgemeinden Aalen, Hüttlingen und Rainau sowie die Deutsche Bahn, das Regierungspräsidium Stuttgart und der Landkreis überein. Sie bekunden dies mit einer Absichtserklärung, über die in einem Gespräch am 22.02.013 Einvernehmen erzielt wurde und die als Anlage 1 beigefügt ist. Darin kommt auch der Wille aller Beteiligten zum Ausdruck, den Bahnhof Goldshöfe dauerhaft zu erhalten und zu verbessern. Gleichzeitig soll die neue Straßenverbindung Teil eines Gesamtkonzeptes zur Verbesserung der Anbindung an die B 29 sein.

 

Als nächste Arbeitsschritte werden vereinbart:

 

  • Konkretisierung der Planung für die Variante „J“, die in Anlage 1 aufskizziert ist, durch die Stadt Aalen

 

  • Klärung der Bezuschussung nach dem Landesgemeindeverkehrs­finan­zierungs­gesetz (LGVFG) durch das Regierungspräsidium

 

  • Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung mit den Beteiligten bis zum Sommer 2013

 

Finanzierung

Finanzierung

 

Die Gesamtherstellungskosten der Eisenbahnkreuzungsmaßnahme werden nach einer ersten Schätzung in der Größenordnung von 10 - 12 Mio. € liegen.

 

Davon tragen jeweils 1/3 die Deutsche Bahn AG, die Bundesrepublik Deutschland und der Straßenbaulastträger. Die Finanzierung der Anteile der Deutschen Bahn AG und der Bundesrepublik Deutschland wurde bereits zugesichert. Das durch den Straßenbaulastträger zu finanzierende Drittel muss noch nach dem LGVFG bezuschusst werden. Hierzu sind noch die notwendigen Gespräche mit dem Land Baden-Württemberg zu führen.

 

Für die verbleibenden kommunalen Komplementärmittel ist unter den Beteiligten eine Finanzierungs­vereinbarung aufzustellen.

 

 

 


Anlagen

 

Anlage 1: Absichtserklärung

Anlage 2: Planskizze Bahnübergangsbeseitigung Variante J

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich Straßenbau

__________________________________________

 

Weiß

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

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Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20130319 Anlage 1 zur SV (1550 KB)