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Vorlage - 031/2013  

 
 
Betreff: Zwischenbericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Sozialbericht
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses Kenntnisnahme
05.03.2013 
Sitzung Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Umsetzung Handlungsempfehlungen

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

I. Ausgangssituation

 

Die Bekämpfung von Armut ist nach wie vor eine große gesellschaftspolitische Herausforderung. Nach einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes lag die Armutsgefährdung der Menschen im Jahr 2011 sowohl in Deutschland als auch in Baden-Württemberg über dem Niveau des Vorjahres. Gemäß der Definition der Europäischen Union (EU) gelten Menschen als armutsgefährdet, die mit weniger als 60 % des mittleren Einkommens (Median) der Gesamtbevölkerung auskommen müssen. Nach den Ergebnissen des Mikrozensus 2011 galten im Jahr 2011 Einpersonenhaushalte mit einem monatlichen Einkommen von weniger als 848 € als armutsgefährdet.

 

Die Armutsgefährdungsquote lag im Jahr 2011 in Deutschland bei 15,1 %. Baden-Württemberg weist mit 11,2 % die niedrigste Quote aller Bundesländer aus. Die höchste Quote hat Mecklenburg-Vorpommern mit 22,2 % zu verzeichnen.

 

Neben der Armutsgefährdungsquote wurde laut Mitteilung des Statistischen Bundesamtes im Rahmen einer anderen Erhebung der Personenkreis erfasst, der im Jahr 2011 von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen war. Demnach war etwa jede/r Fünfte (19,9 %) in Deutschland - das sind rund 16 Mio. Menschen - betroffen. Armut oder soziale Ausgrenzung ist nach der Definition der EU gegeben, wenn bei den befragten Haushalten eines oder mehrere der drei Kriterien „Armutsgefährdung“, „erhebliche materielle Entbehrung“ und „Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung“ vorliegen. Die Möglichkeiten der sozialen Teilhabe sind bei den Betroffenen eingeschränkt: Sie können aus finanziellen Gründen heraus beispielsweise ihre laufenden Rechnungen nicht begleichen, nicht mindestens jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit einnehmen, keine notwendigen Anschaffungen tätigen, sich keine Urlaubsreise oder keinen Pkw leisten.

 

Auch im Ostalbkreis gibt es Menschen, die unter schwierigen Bedingungen leben, die zu zentralen gesellschaftlichen Bereichen keinen Zugang finden oder unter Benachteiligungen leiden. Oft wirken mehrere gesellschaftliche und persönlich-biografische Faktoren zusammen und führen dazu, dass einzelne Personen oder Personengruppen geringere Chancen der gesellschaftlichen Teilhabe nutzen können als andere. Vor diesem Hintergrund wurde im September 2009 der „Sozialbericht Ostalbkreis - Analyse belasteter Lebenslagen und Handlungsempfehlungen“ im Kreistag eingebracht und im Oktober 2009 in einer gemeinsamen Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses beraten. Der Sozialbericht konstatiert, dass eine wirksame Hilfe und Unterstützung voraussetzt, dass die Ursachen, die Teilhabe verhindern, möglichst klar benannt und in ihrer Wirkungsweise empirisch analysiert werden. Nur wer sich der Problematik von Armut, Ausgrenzung und belasteter Lebenslage stellt und ihr die erforderliche Aufmerksamkeit widmet, wird in der Lage sein, konstruktive Lösungen zu entwickeln und damit Teilhabe und sozialen Zusammenhalt zu fördern. Der Sozialbericht beschreibt und analysiert deshalb zentrale Probleme, stellt bestehende Hilfestrukturen einschließlich innovativer Ansatzpunkte dar und zeigt den Bedarf der Weiterentwicklung auf.

 

Im Rahmen eines öffentlichen Forums im April 2010 haben sich rund 250 Teilnehmer mit den Handlungsempfehlungen des Berichts auseinandergesetzt und Vorschläge zur Umsetzung erarbeitet. Die Ergebnisse wurden in der Sitzung des Sozialausschusses am 6. Juli 2010 vorgestellt. In der gemeinsamen Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses am 22. Februar 2011 wurden die Handlungsempfehlungen intensiv diskutiert. In dieser Sitzung haben auch die Kreistagsfraktionen zu den Handlungsempfehlungen Stellung genommen und Schwerpunkte definiert. Der Bereich Bildung kristallisierte sich dabei als Schwerpunktthema heraus. Die Mitglieder der beiden Ausschüsse waren sich einig, die Handlungsempfehlungen als wichtigen Begleiter für die anstehenden Zukunftsaufgaben des Ostalbkreises anzunehmen.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2013 beantragte die CDU-Kreistagsfraktion einen Bericht über den Stand und die Umsetzungsschritte der Themenfelder aus dem Sozialbericht.

 

 

II. Handlungsempfehlungen

 

Die auf der Grundlage des Sozialberichts entwickelten Handlungsempfehlungen beziehen sich auf folgende Themenbereiche

 

1.      Kinder, Jugend und Familie

2.      Bildung

3.      Migration und Integration

4.      Gesundheit, Pflegebedürftigkeit und Behinderung

5.      Erwerbstätigkeit und Einkommenslage

 

Die zahlreichen Handlungsempfehlungen überschneiden sich zum Teil in den einzelnen Themenbereichen.

 

Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen wurden zwischenzeitlich umgesetzt oder befinden sich auf dem Weg der Umsetzung. Beispielhaft sollen fünf Handlungsfelder im Folgenden näher erläutert werden.

 

 

1.    Sprachförderung

 

Sprachkompetenz hat eine zentrale Bedeutung für eine gelingende Bildungsbiografie und ist eine wichtige Grundlage für die Teilhabe eines Kindes an der Gemeinschaft. Ergebnisse verschiedener Berichte und Erhebungen der letzten Jahre belegen jedoch, dass jedes vierte Kind im Ostalbkreis sprachauffällig ist und dementsprechend einen intensiven Sprachförderbedarf hat. Auf dieses Problem haben in den letzten Jahren einzelne Kommunen mit der Entwicklung von Sprachförderkonzepten erfolgreich reagiert.

 

Von diesen positiven Ansätzen ausgehend, hat das Bildungsbüro Ostalb unter Mitwirkung der kommunalen Fachberatungen für Kindertagesbetreuung, dem Staatlichen Schulamt Göppingen und dem Runden Tisch „Sprachförderung Ostalb“ Handlungsempfehlungen entwickelt, die konkrete Ansätze zur Verbesserung der intensiven Sprachförderung für den Ostalbkreis aufzeigen. Die „Handlungsempfehlungen intensive Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen im Ostalbkreis“ wurden im Januar 2013 vorgelegt.

 

Auch im Bereich der Tagespflege wird derzeit ein Modul zur Sprachförderung im Rahmen der Qualifizierung von Tagespflegepersonen erarbeitet.

 

 

2.    Schulsozialarbeit

 

Eine gute schulische Bildung ist entscheidend für die späteren beruflichen Chancen und die Teilhabe am Arbeitsleben. Trotz Unterstützung durch Schulen und Eltern sind viele Kinder und Jugendliche mit sozialen Benachteiligungen oder individuellen Beeinträchtigungen auf weitergehende Unterstützung angewiesen. Mit Hilfe der Schulsozialarbeit konnten im Ostalbkreis schon seit dem Jahr 2000 entscheidende Hilfestellungen gegeben werden.

 

Zwischenzeitlich wurde die Konzeption zur Schulsozialarbeit im Ostalbkreis aus dem Jahr 2008 fortgeschrieben und im Mai 2012 vom Kreistag verabschiedet. Im Juli 2012 wurde der Ausbau der Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen um insgesamt 10,65 Vollzeitstellen beschlossen.

 

Bereits im Jahr 2010 wurde ein Berichtswesen entwickelt und zum Schuljahr 2010/2011 eingeführt.

 

 

3.    Bildungsregion Ostalb

 

Eine gute Bildung ist der zentrale Faktor für eine gelungene Biografie und die Fähigkeit zur eigenständigen Lebensführung. Die Bildungsregion Ostalb (BiRO) möchte die verschiedensten Akteure aus den Bereichen Schule, außerschulische Bildung, Jugend, Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft unter dem gemeinsamen Dach der Bildungsregion vernetzen und somit die Bildungsqualität permanent verbessern und eine gut funktionierende und zukunftsfähige Bildungslandschaft entwickeln. Im Februar 2010 wurde hierfür das Bildungsbüro Ostalb eingerichtet. Im Auftrag der Steuergruppe der Bildungsregion Ostalb initiiert und koordiniert es alle Aktivitäten der regionalen Bildungslandschaft.

 

Im April 2011 wurde der Bericht „Bildung im Ostalbkreis 2011“ vorgelegt. Er analysiert die im Ostalbkreis vorhandenen Bildungssysteme, um Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken zur Weiterentwicklung der Bildungslandschaft im Ostalbkreis aufzuzeigen. Im Rahmen der Berichterstattung wurde auch für den Ostalbkreis ein Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg festgestellt. Auf Grundlage des ersten Bildungsberichts und unter Einbeziehung der Ergebnisse aus der ersten Bildungskonferenz sowie aller Bildungsakteure wurde ein „Handlungskonzept der Bildungsregion Ostalb“ entwickelt, das im Juli 2012 verabschiedet wurde.

 

Mit diesem Handlungskonzept liegt eine Gesamtstrategie für die Bildungsregion mit Projektaufträgen für das Bildungsbüro vor. Die Chancengerechtigkeit ist hierbei wichtiges Leitziel und findet in verschiedenen Projekten sowie Empfehlungen an die Bildungsakteure Eingang. Zukünftig sollen folgende Bereiche noch weiter ausgebaut werden:

 

a)       Koordinierung der Übergange im Lebenslauf, beginnend mit dem Übergang Schule - Beruf (Übergangsmanagement),

b)       Ausbau des Beratungsangebots für Kommunen und Bildungsträger,

c)        Identifikation von Beispielen einer guten pädagogischen Praxis und Zurverfügungstellen dieser Beispiele und Informationen an andere Interessierte.

 

Als weiterer Baustein wurde im Januar 2013 unter www.bildungsportal-ostalb.de ein Bildungsportal online gestellt. In diesem liegen Grundinformationen zu allen Bildungseinrichtungen im Landkreis und zu vielen Beratungs- und Unterstützungsangeboten vor. Für den Bereich Kinderbetreuung konnte bereits eine detaillierte Angebotsdarstellung verwirklicht werden, die nach und nach auf alle anderen Bildungsbereiche ausgeweitet wird. Wie bereits erwähnt, ist geplant, das Beratungsangebot für Kommunen und Bildungsträger künftig weiter auszubauen und die Angebote und Initiativen noch mehr zu vernetzen.

 

 

4.    Integration

 

Menschen mit Migrationshintergrund benötigen im Prozess der Integration besondere Unterstützung. Dabei stehen Angebote zum Spracherwerb, zur Vorbereitung von Kindern auf den Schulbesuch sowie zur Arbeitsmarktintegration im Vordergrund.

 

Das Handlungsfeld Integration wird beim Landratsamt Ostalbkreis vom Geschäftsbereich Integration und Versorgung koordiniert. Im Internet stehen unter www.integration.ostalbkreis.de vielfältige Informationen bereit.

 

Der Ostalbkreis ist gemeinsam mit der Stadt Schwäbisch Gmünd seit April 2012 Modellkommune innerhalb eines Forschungspraxisprojektes der Schader-Stiftung zum Thema „Integrations- und Entwicklungspotenziale in strukturschwachen ländlichen Regionen“. Bestandteil dieses Projektes ist auch die interkulturelle Öffnung der Verwaltung. Hierzu fand im Herbst 2012 eine Bestandsaufnahme des Institutes DESI statt. Die Ergebnisse werden in Kürze erwartet. Parallel dazu werden im Frühjahr 2013 Schulungen der Leitungskräfte und der Personalverantwortlichen in interkultureller Kompetenz durch das Institut IMAP erfolgen.

 

Im Jahr 2011 wurde vom Deutsch-Türkischen Netzwerk (DTN) ein Integrationspreis verliehen. Die Preisverleihung erfolgte durch Landrat Pavel und das Integrationsministerium. Geehrt wurden Deutsche, die sich um die Integration verdient gemacht hatten. Eine erneute Verleihung ist für das Jahr 2014 angedacht.

 

Im Auftrag des Deutsch-Türkischen Netzwerks hat die Spiel- & Theaterwerkstatt Ostalb (STOA) in Aalen das Theaterstück „Jasmin & Yasemin“ entwickelt, das kreisweit aufgeführt wird. Außerdem plant das Theater der Stadt Aalen derzeit ein Stück unter Beteiligung der Flüchtlinge der Gemeinschaftsunterkunft in Aalen.

 

Zum Thema „Mehr Migranten in Handwerksberufen“ sollen auf Anregung der Integrationsbeauftragten des Ostalbkreises und der Großen Kreisstädte Informationsveranstaltungen in den Moscheen stattfinden. Die erste Veranstaltung findet Ende Februar 2013 unter dem Motto „handwerk@moschee“ in Schwäbisch Gmünd statt.

 

Im Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd und in der St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen wurden Gebetsräume für Muslime eingerichtet. Dies ist auch für das Ostalb-Klinikum in Aalen in diesem Jahr geplant.

 

 

5.    Dritter Arbeitsmarkt

 

Zum 1. Januar 2012 wurde der Ostalbkreis als sogenannte „Optionskommune“ zugelassen und nimmt seither die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II in eigener Zuständigkeit wahr.

 

Mit der Instrumentenreform zum SGB II am 1. April 2012 wurde vom Gesetzgeber nochmals die Integration in Beschäftigung als Schwerpunkt zum Ausdruck gebracht. Mit dem Landesarbeitsmarktprogramm der Landesregierung Baden-Württemberg konnten im Ostalbkreis ab Oktober 2012 für die Dauer von zwei Jahren 24 geförderte Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Ergebnisse werden auf Landesebene evaluiert und sollen zur weiteren Diskussion über die Schaffung eines dritten Arbeitsmarktes auf Landes- und Bundesebene herangezogen werden.

 

Im Jobcenter Ostalbkreis wurde zur besseren Verzahnung mit der Wirtschaft ein Firmenkundenservice eingerichtet, der mit Hilfe von Praktika die Beschäftigung von Menschen mit Vermittlungshemmnissen ermöglichen soll.

 

Im Jahr 2012 wurden im Ostalbkreis ca. 260 Arbeitsplätze des dritten Arbeitsmarktes (170 Arbeitsplätze als Arbeitsgelegenheiten, 30 Plätze Beschäftigungszuschuss, 38 Plätze Bürgerarbeit und 10 Plätze Landesarbeitsmarktprogramm - 2013 gesamt 24 Plätze) mit knapp 1,7 Mio. € finanziert.

 

Für langzeitarbeitslose Frauen und Ausländer hält das Jobcenter Ostalbkreis viele verschiedene Qualifizierungsmaßnahmen zur Arbeitsmarktintegration vor. Im Rahmen von Beratungsgesprächen werden Potenziale und Qualifizierungsbedarfe ermittelt sowie passgenaue Bildungsträger ausgesucht. Ausländer und Frauen sind entsprechend ihrem Anteil an den erwerbsfähigen Leistungsbeziehern an den geförderten Fort- und Weiterbildungen sowie den Aktivierungsmaßnahmen und Arbeitsgelegenheiten mit qualifizierenden Elementen vertreten.

 

Für Menschen mit Behinderungen gibt es spezielle Angebote. So kann beispielsweise ein höherer Beschäftigungszuschuss an Arbeitgeber aus dem Regelinstrumentarium gezahlt werden. Seit 2012 nimmt der Ostalbkreis auch an der Initiative Inklusion teil. Hierbei handelt es sich um einen Teil des nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, der die berufliche Teilhabemöglichkeit schwerbehinderter Menschen verbessern soll. Seit März 2012 können Arbeitgeber für die Dauer von maximal drei Jahren eine Inklusionsprämie von bis zu 10.000 € für die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen über 50 Jahren erhalten.

 

 

III. Künftige Schwerpunkte

 

Aus der Fülle der Handlungsempfehlungen und des breiten Themenspektrums stehen noch etliche Vorschläge zur Umsetzung aus. Wichtig ist dabei, die Vorschläge nicht „chronologisch abzuarbeiten“, sondern immer wieder die Relevanz zu überprüfen und Prioritäten neu festzulegen.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte in der Sitzung am 5. März 2013 festgelegt werden, welche Themenschwerpunkte in den nächsten Jahren angegangen werden sollen.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die Aufwendungen für Maßnahmen und Projekte müssen jeweils einzelfallbezogen erhoben werden.

 

 

Anlagen

Anlagen

 

Übersichtstabelle über die Themenbereiche und den Stand der Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Forum Sozialbericht und aus den Stellungnahmen der Kreistagsfraktionen

 

 

Sichtvermerke

 

Stabsstelle

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Joklitschke                                                        Weiß

 

 

Dezernent

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Umsetzung Handlungsempfehlungen (134 KB)