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Vorlage - 030/2013  

 
 
Betreff: Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen
Aktueller Sachstandsbericht
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Integration und Versorgung   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses Kenntnisnahme
05.03.2013 
Sitzung Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

I. Aufnahme von Flüchtlingen - Zugangssituation

 

Im Jahr 2012 hat der Ostalbkreis insgesamt 250 Flüchtlinge aufgenommen, davon allein ab Oktober 142 Asylbewerber und Folgeantragsteller.

Die Zahl der in Deutschland um Asyl nachsuchenden Flüchtlinge ist anhaltend hoch. Allein im Januar 2013 wurden knapp 900 Flüchtlinge in Baden-Württemberg aufgenommen, dies entspricht 91 % mehr als im Januar 2012. Flüchtlinge aus Syrien stellen inzwischen mit 13 % die mit Abstand größte Gruppe unter den neu Ankommenden.

Das Land Baden-Württemberg rechnet im Jahr 2013 mit einem Zugang von ca. 9.000 Asylbewerbern. Der Ostalbkreis müsste davon ca. 270 Asylbewerber zuzüglich einer ungewissen Zahl an Asylfolgeantragstellern aufnehmen und unterbringen.

Das Integrationsministerium schließt nicht aus, dass der Zugang dieses Jahr noch höher liegt.

 

 

 

 

 

II. Derzeitige Unterkunfts- und Belegungssituation in den Gemeinschafts-
    unterkünften des Ostalbkreises

 

Folgende Gemeinschaftsunterkünfte stehen aktuell dem Ostalbkreis zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung:

                                                                                                                Belegung Stand 03.02.2013

? Aalen, Kochertalstraße                                                                        33 Personen

? Aalen, Ulmer Straße                                                                      111 Personen

? Aalen, Fachsenfeld, Kirchstraße                                              7 Personen

? Schwäbisch Gmünd, Oberbettringer Straße                            217 Personen

? Schwäbisch Gmünd, Bethlehemer Straße                              27 Personen

? Neresheim-Elchingen, Neresheimer Straße 4                                   9 Personen

 

Ende Februar eröffnet der Landkreis eine weitere Flüchtlingsunterkunft in Wasseralfingen, welche eine Kapazität von 35 Plätzen bietet.

Die Stadt Oberkochen beabsichtigt zudem, dem Ostalbkreis im Frühjahr diesen Jahres 4 Wohnungen zur Verfügung zu stellen. In diesen könnten bis zu 28 Personen untergebracht werden.

Angesichts der hohen Zahl an Asylbewerbern, die der Ostalbkreis jeden Monat aufzunehmen hat, ist der Geschäftsbereich Integration und Versorgung gehalten, jeden freien Platz in den aufgeführten Unterkünften zur Unterbringung zu nutzen. Um freie Kapazitäten in den Wohnheimen zu schaffen, werden Asylbewerber, deren Asylverfahren abgeschlossen ist, so rasch wie möglich in die Anschlussunterbringung einbezogen und den Städten und Gemeinden des Ostalbkreises zur Unterbringung zugewiesen.

Durch den anhaltend hohen Zustrom von Flüchtlingen in den Ostalbkreis wird die Erschließung weiterer Gemeinschaftsunterkünfte im Jahr 2013 notwendig.

Die Verwaltung beabsichtigt in der Sitzung des Sozialausschusses am 9. Juli 2013 eine mittelfristige Konzeption zur dezentralen Flüchtlingsunterbringung vorzustellen.

 

 

III. Unterbringungssituation in Schwäbisch Gmünd

 

Der Mietvertrag mit der Stadt Schwäbisch Gmünd über die Gemeinschaftsunterkunft auf dem Hardt endet zum 31.12.2014.

Die Stadt Schwäbisch Gmünd unterstützt den Landkreis intensiv bei der Suche nach ca. 200 dezentralen Unterbringungsplätzen im Stadtgebiet. Derzeit werden in Abstimmungsgesprächen mit der Stadt verschiedene Möglichkeiten und Optionen für künftige Wohnheimstandorte geprüft. Erste konkrete Ergebnisse über die ab dem Jahr 2015 mögliche Unterbringung von Flüchtlingen in Schwäbisch Gmünd werden voraussichtlich Mitte diesen Jahres vorliegen.

 

 

IV. Strukturelle Veränderungen bei den Leistungen für Asylbewerber

 

Die im Oktober 2012 zwischen Landrat Pavel, Oberbürgermeister Arnold und den Flüchtlingen der Gemeinschaftsunterkunft Schwäbisch Gmünd geschlossene Vereinbarung wurde zwischenzeitlich von der Verwaltung wie folgt umgesetzt:

 

 

? In fachlicher Betreuung des Geschäftsbereichs Gebäudemanagement wurden eine
     Reihe von Reparaturen und verschiedene bauliche Verbesserungen in der
     Gemeinschaftsunterkunft Schwäbisch Gmünd durchgeführt.

 

? Seit 01.12.2012 erhalten alle Flüchtlinge im Ostalbkreis Geldleistungen.

 

? Der Sprachunterricht für Flüchtlinge wurde bisher durch 3 ehrenamtliche Lehrkräfte
     in der Gemeinschaftsunterkunft sichergestellt. Dieses Angebot wurde nun konzept-
     ionell erweitert. Flüchtlinge, die durch den Sprachunterricht der ehrenamtlichen
     Lehrkräfte A1-Sprachniveau (einfache deutsche Sprachkenntnisse) erreichen,
     werden in Integrationskurse bei der Volkshochschule oder dem Kolpingbildungs-
     werk vermittelt, soweit dort Plätze frei sind.

     Derzeit besuchen von 71 Flüchtlingen, die Interesse an einem Sprachkurs bekundet 
     haben, bereits 6 einen entsprechenden Kurs an der VHS.

     Ende Februar haben 8 Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft einen Integrations-
     kurs beim Kolpingbildungswerk begonnen.

     Mitte März 2013 wird zusätzlich ein Kurs der VHS für 22 Flüchtlinge in der
     Gemeinschaftsunterkunft stattfinden.
 

     Dieses Konzept soll grundsätzlich auf alle Flüchtlinge, die in Gemeinschaftsun-
     terkünften des Ostalbkreises wohnen, übertragen werden. 

 

? Zwischen Herrn Landrat Pavel und den Bewohnern der Gemeinschaftsunterkunft
    wurde vereinbart, dass regelmäßige Treffen vor Ort stattfinden sollen. Bisher
    fanden zwei Treffen statt, bei denen seitens den Flüchtlinge insbesondere
    persönliche Anliegen angesprochen wurden. 

 

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Der im Haushaltsplan 2013 ausgewiesene Zuschussbedarf für die Bereiche Unterbringung und Leistungen für Flüchtlinge sowie für Personal- und Sachaufwand beträgt rund 2,8 Mio. €.

 

Durch die aktuell stark anwachsenden Zugangszahlen muss mit höheren Aufwendungen gerechnet werden. Insbesondere die Bereitstellung neuer Unterkünfte ist dafür ausschlaggebend.

 

Die Kreise haben gegenüber dem Land mehrfach darauf hingewiesen, dass die Folgekosten, ausgelöst durch eine verbesserte Unterbringung, nicht zu Lasten der Kreise gehen dürfen. Das Land beabsichtigt bisher lediglich, die Erstattungspauschale von derzeit 10.537 € pro zugewiesenem Asylbewerber um einen noch nicht feststehenden Betrag zu erhöhen. Dieser soll nur die gestiegenen Ausgaben der Kreise für die erhöhten Leistungen an Flüchtlinge aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen.

 

 

 

 

Anlagen

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Betz

 

 

Dezernent/in

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel