Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung
I. Aufnahme von Flüchtlingen - Zugangssituation
Im Jahr 2012 hat der Ostalbkreis insgesamt 250 Flüchtlinge aufgenommen, davon allein ab Oktober 142 Asylbewerber und Folgeantragsteller. Die Zahl der in Deutschland um Asyl nachsuchenden Flüchtlinge ist anhaltend hoch. Allein im Januar 2013 wurden knapp 900 Flüchtlinge in Baden-Württemberg aufgenommen, dies entspricht 91 % mehr als im Januar 2012. Flüchtlinge aus Syrien stellen inzwischen mit 13 % die mit Abstand größte Gruppe unter den neu Ankommenden. Das Land Baden-Württemberg rechnet im Jahr 2013 mit einem Zugang von ca. 9.000 Asylbewerbern. Der Ostalbkreis müsste davon ca. 270 Asylbewerber zuzüglich einer ungewissen Zahl an Asylfolgeantragstellern aufnehmen und unterbringen. Das Integrationsministerium schließt nicht aus, dass der Zugang dieses Jahr noch höher liegt.
II. Derzeitige Unterkunfts- und Belegungssituation in den Gemeinschafts-
Folgende Gemeinschaftsunterkünfte stehen aktuell dem Ostalbkreis zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung: Belegung Stand 03.02.2013 ? Aalen, Kochertalstraße 33 Personen ? Aalen, Ulmer Straße 111 Personen ? Aalen, Fachsenfeld, Kirchstraße 7 Personen ? Schwäbisch Gmünd, Oberbettringer Straße 217 Personen ? Schwäbisch Gmünd, Bethlehemer Straße 27 Personen ? Neresheim-Elchingen, Neresheimer Straße 4 9 Personen
Ende Februar eröffnet der Landkreis eine weitere Flüchtlingsunterkunft in Wasseralfingen, welche eine Kapazität von 35 Plätzen bietet. Die Stadt Oberkochen beabsichtigt zudem, dem Ostalbkreis im Frühjahr diesen Jahres 4 Wohnungen zur Verfügung zu stellen. In diesen könnten bis zu 28 Personen untergebracht werden. Angesichts der hohen Zahl an Asylbewerbern, die der Ostalbkreis jeden Monat aufzunehmen hat, ist der Geschäftsbereich Integration und Versorgung gehalten, jeden freien Platz in den aufgeführten Unterkünften zur Unterbringung zu nutzen. Um freie Kapazitäten in den Wohnheimen zu schaffen, werden Asylbewerber, deren Asylverfahren abgeschlossen ist, so rasch wie möglich in die Anschlussunterbringung einbezogen und den Städten und Gemeinden des Ostalbkreises zur Unterbringung zugewiesen. Durch den anhaltend hohen Zustrom von Flüchtlingen in den Ostalbkreis wird die Erschließung weiterer Gemeinschaftsunterkünfte im Jahr 2013 notwendig. Die Verwaltung beabsichtigt in der Sitzung des Sozialausschusses am 9. Juli 2013 eine mittelfristige Konzeption zur dezentralen Flüchtlingsunterbringung vorzustellen.
III. Unterbringungssituation in Schwäbisch Gmünd
Der Mietvertrag mit der Stadt Schwäbisch Gmünd über die Gemeinschaftsunterkunft auf dem Hardt endet zum 31.12.2014. Die Stadt Schwäbisch Gmünd unterstützt den Landkreis intensiv bei der Suche nach ca. 200 dezentralen Unterbringungsplätzen im Stadtgebiet. Derzeit werden in Abstimmungsgesprächen mit der Stadt verschiedene Möglichkeiten und Optionen für künftige Wohnheimstandorte geprüft. Erste konkrete Ergebnisse über die ab dem Jahr 2015 mögliche Unterbringung von Flüchtlingen in Schwäbisch Gmünd werden voraussichtlich Mitte diesen Jahres vorliegen.
IV. Strukturelle Veränderungen bei den Leistungen für Asylbewerber
Die im Oktober 2012 zwischen Landrat Pavel, Oberbürgermeister Arnold und den Flüchtlingen der Gemeinschaftsunterkunft Schwäbisch Gmünd geschlossene Vereinbarung wurde zwischenzeitlich von der Verwaltung wie folgt umgesetzt:
? In fachlicher Betreuung des Geschäftsbereichs Gebäudemanagement wurden eine
? Seit 01.12.2012 erhalten alle Flüchtlinge im Ostalbkreis Geldleistungen.
? Der Sprachunterricht für Flüchtlinge wurde bisher durch 3 ehrenamtliche Lehrkräfte Derzeit besuchen von 71 Flüchtlingen, die Interesse an einem Sprachkurs bekundet Ende Februar haben 8 Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft einen Integrations- Mitte März 2013 wird zusätzlich ein Kurs der VHS für 22 Flüchtlinge in der Dieses Konzept soll grundsätzlich auf alle Flüchtlinge, die in Gemeinschaftsun-
? Zwischen Herrn Landrat Pavel und den Bewohnern der Gemeinschaftsunterkunft
Finanzierung und Folgekosten
Der im Haushaltsplan 2013 ausgewiesene Zuschussbedarf für die Bereiche Unterbringung und Leistungen für Flüchtlinge sowie für Personal- und Sachaufwand beträgt rund 2,8 Mio. €.
Durch die aktuell stark anwachsenden Zugangszahlen muss mit höheren Aufwendungen gerechnet werden. Insbesondere die Bereitstellung neuer Unterkünfte ist dafür ausschlaggebend.
Die Kreise haben gegenüber dem Land mehrfach darauf hingewiesen, dass die Folgekosten, ausgelöst durch eine verbesserte Unterbringung, nicht zu Lasten der Kreise gehen dürfen. Das Land beabsichtigt bisher lediglich, die Erstattungspauschale von derzeit 10.537 € pro zugewiesenem Asylbewerber um einen noch nicht feststehenden Betrag zu erhöhen. Dieser soll nur die gestiegenen Ausgaben der Kreise für die erhöhten Leistungen an Flüchtlinge aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen.
Anlagen
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Sichtvermerke
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