Bürgerinformationssystem

Vorlage - 029/2013  

 
 
Betreff: Bundesinitiative "Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen"
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses
05.03.2013 
Sitzung Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Schon in der frühen Kindheit werden wichtige Weichen für die Persönlichkeitsentwicklung gestellt. Die Bedeutung sehr früh einsetzender Unterstützung für Eltern mit sehr kleinen Kindern und für Schwangere ist inzwischen unumstritten und wissenschaftlich gut belegt. Je früher Eltern geeignete Unterstützung bei der Kindeserziehung erhalten, desto wirksamer ist sie. Dabei wird dem Aufbau einer tragfähigen Eltern-Kind-Beziehung eine besondere Bedeutung zugewiesen. Eine sichere Bindung zu einer oder mehreren Bezugspersonen gilt als ein erstrangiger Schutzfaktor für ein gesundes Aufwachsen von Kindern.

 

Ausgehend von spektakulären Kinderschutzfällen hat Baden-Württemberg sich sehr zeitnah (2006) mit „Frühen Hilfen“ auseinandergesetzt. Die Stadt Pforzheim und der Ostalbkreis waren die Landes-Modellstandorte im Projekt „Guter Start ins Kinderleben“. Damals, durch die Diskussion von „Frühwarnsystemen im Kinderschutz“ medial geprägt, hat sich schnell die fachliche Erkenntnis durchgesetzt, dass der beste Kinderschutz frühe/frühzeitige Hilfen sind. Neben der Jugendhilfe wurden vor allem die Erstzugangsbereiche von Familien, z. B. die Gesundheitshilfe (Entbindungen, Arztbesuche…) als wichtige Partner identifiziert. Es wurde deutlich, dass frühzeitige Unterstützung Fehlentwicklungen wirksam korrigieren kann. Dabei konnte auch herausgearbeitet werden, dass Schwangere und Eltern in schwierigen Lebenssituationen auf der einen Seite frühzeitig unterstützt werden sollten, aber der Kinderschutz vorrangig im Blick bleiben muss.

Mit dem Familien- und Elternbildungsprogramm „STÄRKE“ wurde allen Eltern die Möglichkeit eröffnet, sich frühzeitig notwendige Informationen zur Erziehung zu beschaffen und/oder bei besonderer Lebenssituation hilfreiche Unterstützung zu erhalten.

 

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Mit dem Bundeskinderschutzgesetz, das zum 01.01.2012 in Kraft getreten ist, hat der Bundesgesetzgeber gesetzliche Aufträge, vor allem im Bereich der Frühen Hilfen, auf den Weg gebracht. Der für die frühen Hilfen wesentliche Teil des Bundeskinderschutzgesetzes ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG):

 

Die staatliche Gemeinschaft hat die Aufgabe über die am Kindeswohl orientierte Erziehungstätigkeit der Eltern zu wachen und unterstützt Mütter und Väter erforderlichenfalls im Einzelfall bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung. Wenn diese ihre Verantwortung nicht wahrnehmen, erfolgen Maßnahmen zum Schutz des Kindes.

Kern der Unterstützung ist Information, Beratung und Hilfe. Dazu bedarf es der Vorhaltung früher Hilfen (möglichst frühzeitig, koordiniert und multiprofessionell) für Mütter und Väter, sowie für schwangere Frauen und werdende Väter im Hinblick auf die Kindesentwicklung, insbesondere für Familien mit Kindern in den ersten Lebensjahren. Zur Information von werdenden Eltern, zu Fragen der Geburt und für junge Eltern, sollen Angebote zur Beratung, ggfs. im Haushalt (Familienbesuche) gemacht werden. Es sind die Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen zu regeln. Ziel der Netzwerkarbeit (d.h. die Kooperation zuständiger Träger) ist es

              strukturelle Fragen der Angebotsgestaltung zu klären,

              sich gegenseitig über das jeweilige Angebots- und Aufgabenspektrum zu
              informieren,

              flächendeckende verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit insbesondere im               Bereich der Frühen Hilfen aufzubauen bzw. weiter zu entwickeln.

 

Die Organisation des Netzwerkes obliegt dem örtlichen Jugendamt. Es soll auf vorhandene Strukturen zurückgreifen und mit den Netzwerkbeteiligten eine verbindliche Zusammenarbeit vereinbaren.

 

Im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) sind die Rahmenbedingungen für die Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen geregelt. Mit der Bundesinitiative regelt der Bund die weitere Entwicklung früher Hilfen und stellt über die Länder den Kommunen Mittel zum Aus- und Aufbau zur Verfügung.

 

In einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern wurde die Umsetzung der Bundesinitiative zum 1.7.2012 hinsichtlich Zielen, Inhalten und Fördermitteln geregelt. Erste finanzielle Mittel wurden den Kommunen im Dezember 2012 zur Verfügung gestellt. Für die Koordination gibt es auf Bundesebene das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH), Köln.

 

Die Koordination für die „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ wurde für Baden-Württemberg dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) übertragen. Hier werden die Mittel koordiniert und auf die Stadt- und Landkreise verteilt.

 

Die Jugendämter sind für die lokale Netzwerkkoordination und die (Weiter)-Entwicklung der Frühen Hilfen zuständig.

 

 

III. Ziele und Inhalte der Bundesinitiative

„Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“

 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert die Kommunen in vier Bereichen:

 

              beim Auf- und Ausbau der „Frühe Hilfen“- Netzwerke,

              beim Einsatz von Familienhebammen bzw. Familien-Gesundheits- und Kinder-              krankenpflegekräften,

              auch unter Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen

              und bei neuartigen Aktivitäten im Bereich der Frühen Hilfen

 

durch eine vierjährige Bundesinitiative. Von 30 Mio € im Jahr 2012 steigert sich die Förderung bis zu 51 Mio € im Jahre 2015. Danach sichert ein dauerhafter Fond die Netzwerke „Frühe Hilfen“ und die psychosoziale Unterstützung von Familien.

 

 

 

 

IV. Umsetzung im Ostalbkreis

 

Der Ostalbkreis war Teilnehmer am Modellprojekt „Guter Start ins Kinderleben“.

 

Der Geschäftsbereich Jugend und Familie des Ostalbkreises hat in den letzten Jahren über 1.400 Erzieher(innen) zum Thema Frühe Hilfen und Kinderschutz über Landesmittel fortgebildet.

 

Das Landesprogramm „STÄRKE“ (Eltern- und Familienbildung) wird im Ostalbkreis erfolgreich umgesetzt und angenommen.

 

3 Multiplikatoren aus dem Geschäftsbereich Jugend und Familie wurden über die Stiftung Kinderland Baden-Württemberg zur Schulung von Familienbesuchern ausgebildet. Familienbesucher sollen künftig junge Eltern auf freiwilliger Basis über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung beraten.

 

Im Projekt „Netzwerk Frühe Hilfen und Kinderschutz“ der Uniklinik Ulm und dem KVJS Baden-Württemberg beteiligt sich der Ostalbkreis mit dem Ziel eines Zertifikats für die Qualitätsentwicklung.

 

Der Ostalbkreis kooperiert im Projekt der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zur Vernetzung von lokalen Angeboten im Rahmen von Frühen Hilfen in vertragsärztlichen Qualitätszirkeln. Im März 2013 wird das erste Tandem (Kinderarzt + Vertreter Jugendamt) ausgebildet.

 

Der Ostalbkreis nimmt am Landesförderprogramm „Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“ (bis 2014) teil (Förderbetrag: ca. 4.000,- € jährlich).

 

Der Ostalbkreis hat für den Bereich der frühen Hilfen ein Netzwerk mit über 500 Netzwerkpartnern. Diese haben mit über 8.000 Personen (Schwangere und Kinder im Alter bis zu 3 Jahren) jährlich Kontakt. Aufgrund der Bestimmungen des Bundeskinderschutzgesetzes müssen u.a. die Elternbildungsträger (48) und die stationären Einrichtungen der Sozialhilfe in das Netzwerk Frühe Hilfen neu aufgenommen werden. Damit wird der Kreis so groß, dass eine Restrukturierung des Netzwerkes in regionale Teilnetze erforderlich wird. Eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit mit allen Partnern, die kooperieren wollen, wird angestrebt. Frühe-Hilfe-Angebote sollen über die „Datenbank Frühe Hilfen“ (www.fruehehilfe-vorort.de) allen Kooperationspartnern transparent gemacht werden. Die Kooperationspartner können ihre Datenbankeinträge selbst vornehmen und diese pflegen.

 

Zentraler „Knoten“ für das Frühe-Hilfe-Netzwerk ist das zum 1.1.2012 beim Geschäftsbereich Jugend und Familie des Ostalbkreises eingerichtete „Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere, kurz .

 

mit seinen 7 Fachkräften gliedert sich in folgende Bereiche:

 

?         Für werdende Eltern und für Eltern mit Kleinkindern

Wir beraten und helfen werdenden Müttern, Vätern und Eltern von Kleinkindern in allen Fragen von Partner- und Elternschaft, auf Wunsch auch zu Hause.

 

?         Für Schwangere und im Schwangerschaftskonflikt

Wir beraten (auch anonym) in rechtlichen, sozialen, finanziellen und persönlichen Krisensituationen und im Schwangerschaftskonflikt mit Beratungsschein. Wir vermitteln finanzielle Hilfen.

 

?         Familien-Hebammen/-Kinderkrankenschwestern

Wir unterstützen Mütter und Väter in Gesundheits- und Alltagsfragen, stehen als Lotsen zu passenden Angeboten zur Verfügung und beraten in Fragen der Kindesentwicklung.

 

?         Landesprogramm STÄRKE Familien- und Elternbildung

Wir unterstützen Träger bei der Entwicklung und Durchführung von Elternbildungskursen und informieren über Gutscheinkurse, Kurse für besondere Lebenssituationen und aufsuchende Hilfe.

 

?         Fachberatung, Fortbildungsangebote und Medien für Kooperationspartner

Wir initiieren und unterstützen Kooperation, Kommunikation und interdisziplinäre Zusammenarbeit im Bereich früher Hilfen. Wir entwickeln unser Netzwerk früher Hilfen im Ostalbkreis weiter und sorgen uns um passgenaue Angebote für Schwangere, werdende Väter, Mütter, Väter und Kinder. Wir unterstützen Fachkräfte im Bereich früher Hilfen durch Beratung, Infomaterial und spezifische Fortbildungsangebote.

 

Die Umsetzung in den vier Teilbereichen ist wie folgt vorgesehen:

 

Die zur Verfügung stehenden Mittel für den 1. Förderbereich „Aus- und Weiterentwicklung von Netzwerken Früher Hilfen“ werden für Personal- und Sachkosten verwendet. Sachkosten entstehen für moderne Kommunikationstechnik, Fortbildungen mit Kooperationspartnern und die Entwicklung einer Muster- Kooperationsvereinbarung. Eltern mit Kleinstkindern sollen möglichst frühzeitig Informationen, Unterstützung und Hilfe erhalten.

 

Das ursprüngliche Ziel der Bundesförderung ist der 2. Förderbereich, die Förderung des Einsatzes von Familienhebammen oder Familien-Kinderkrankenschwestern. Familienhebammen oder Familien-Kinderkrankenschwestern unterstützen neben der regulären Hebammenförderung Familien, die sich in besonderen Lebenssituationen befinden. Es geht vor allem darum, eine gesunde Entwicklung der Kinder zu ermöglichen, die in ihren Entwicklungschancen durch schwierige Lebenssituationen (Frühgeburten, Behinderungen, Erkrankungen, Mehrlinge, …) beeinträchtigt sind. Im Fachzentrum sind zwei Familien-Kinderkrankenschwestern beschäftigt. Sie haben 2012 im Rahmen ihrer Teilzeitbeschäftigungen bereits 25 Familien unterstützt.

 

Im 3. Förderbereich sollen Ehrenamtliche in das Netzwerk Frühe Hilfen eingebunden werden. In Aalen und Schwäbisch Gmünd wurden zwei „wellcome“-Standorte in Trägerschaft der Familienbildungsstätte Aalen und der Volkshochschule Schwäbisch Gmünd eingerichtet. Mit Hausbesuchen durch ehrenamtliche „wellcome“-Mitarbeiterinnen werden die Eltern von Neugeborenen unterstützt.

 

Im 4. Förderbereich können neue Projekte und Maßnahmen im Bereich der Frühen Hilfe entwickelt werden. Der Geschäftsbereich Jugend und Familie wird sich dazu mit seinen Kooperationspartnern abstimmen.

 

 

 

 

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Bundesförderung beträgt vom 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2014 voraussichtlich 280.089 .

 

Die Verwendung der Fördermittel ist wie folgt vorgesehen:

 

-         Aus- und Weiterentwicklung von Netzwerken Früher Hilfen: ca. 57.000

-         Förderung des Einsatzes von Familienhebammen oder Familien- Kinderkran-

          kenschwestern: ca. 181.000

-         Einbindung von Ehrenamtlichen in das Netzwerk Frühe Hilfen: ca. 31.000

-         Neuartige Aktivitäten im Bereich Früher Hilfen: ca. 11.000

 


Anlagen

 

-

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin

__________________________________________

 

Funk

 

 

Dezernent/in

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel