Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung
Mit dem „Gesetz zur Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ wurden die Voraussetzungen für eine Steuerung über Zielvereinbarungen in allen Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger) geschaffen.
Der Bund-Länder-Ausschuss hat sich auf das Grundlagenpapier „Gemeinsame Grundlagen der Zielsteuerung SGB II – Grundprinzipien, Steuerungsmethodik und Verfahren“ verständigt und sich damit zu einem möglichst einheitlichen Zielsteuerungssystem in beiden Aufsichtsstrukturen bekannt. Alle darin getroffenen Vereinbarungen stehen unter Erprobungsvorbehalt und sollen zu geeigneten Zeitpunkten einer gemeinsamen Überprüfung und Weiterentwicklung zugeführt werden.
Das im „Gemeinsamen Grundlagenpapier“ durch Bund, Länder, kommunale Spitzenverbände und die Bundesagentur für Arbeit beschriebene Verfahren der Zielwertplanung wird im gemeinsamen Planungsdokument für 2013 konkretisiert. Die Kennzahlendefinition der dort aufgeführten Zielindikatoren inklusive der dazugehörenden Ergänzungsgrößen wurden in einer Rechtsverordnung zu § 48 a SGB II festgelegt. Um die Einheitlichkeit zu gewährleisten, bilden Statistikdaten die Grundlage für die Zielvereinbarungen im SGB II.
Die Inhalte dieses Planungsdokumentes richten sich an den in § 48 b Abs. 3 Satz 1 SGB II genannten Zielen aus:
Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Die vereinbarten Werte beschränken sich auf die Ziele 2 und 3. Für das Ziel 1 werden für 2013 ebenso wie für 2012 keine Zielwerte vereinbart.
Für die Ziele 2 und 3 bilden sogenannte Referenzwerte die Planungsgrundlage. Der Referenzwert und ein ihn umgebender Abweichungskorridor stellen den Referenz-rahmen dar. Dieser erweitert die lokalen Entscheidungsspielräume, in dem jedes Angebot für einen Zielwert innerhalb des Korridors akzeptiert wird.
Integrationsquote:
Als Referenzwert auf Bundesebene wurde eine Steigerung von +1,0 % (für Baden- Württemberg +1,1%) festgelegt. Der Korridor liegt bei jeweils +/- 1,0 %.
Bestand an Langzeitleistungsbeziehern: Als Referenzwert wurde hier auf Bundesebene eine Senkung um -2,5 % (für Baden- Württemberg -2,5 %) festgelegt. Der Korridor liegt hier bei +/- 1,5 %.
Die Geschäftsführung des Jobcenter Ostalbkreis hat dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Frauen, Familien und Senioren Baden-Württemberg folgende Angebote gemacht: Ziel 2 Integrationsquote + 0,6 % 2012: 36,1 %; 2013 36,7 % (ca. 2.640 Integrationen)
Ziel 3 Bestand an Langzeitleistungsbeziehern - 1 % 2012: 4.778; 2013: 4.730
Landesspezifisches Ziel: Integrationsquote der Alleinerziehenden Das Ziel ist erreicht, wenn die Quote den Vorjahreswert erreicht. (Die Darstellung der Daten ist derzeit über das IT-System nicht möglich)
Begründung für die Orientierung an den unteren Korridorwerten:
In 2013 ist mit einer weiter steigenden Inflationsrate zu rechnen, dadurch sinken die Kaufkraft und damit die Umsätze der Unternehmen.
Diese Auswirkungen werden den Ostalbkreis stärker treffen, da hier eine starke Ex-portabhängigkeit des Maschinenbaus und der Zulieferer der Autoindustrie besteht.
Die Arbeitgeber werden sich deshalb mit Einstellungen in 2013 zurückhalten. Die Arbeitskräftenachfrage wird sich auf gut qualifizierte Fachkräfte konzentrieren und weniger auf die Einstellung von Geringqualifizierten.
Das Potential der im 1. Arbeitsmarkt integrierbaren Kunden hat sich weiter reduziert. Im Jobcenter werden derzeit nur 20 % der Bewerber als integrationsnah eingeschätzt.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
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Sichtvermerke
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