Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung
Die Neuregelungen zur Organisation des SGB II sehen mit § 48a SGB II Vergleiche von Kennzahlen vor, um die Leistungsfähigkeit der örtlichen Aufgabenwahrnehmung der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende feststellen und fördern zu können. Die Kennzahlen wurden in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe abgestimmt und in der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a SGB II beschrieben.
Die Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird in Bezug auf drei Ziele gemessen:
Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Für jedes Ziel ist eine Kennzahl definiert, mit der die Leistungsfähigkeit in Bezug auf dieses Ziel festgestellt werden kann. Die Kennzahlen dürfen erst mit einer Wartezeit von drei Monaten veröffentlicht werden. Für die laufenden Monate ist allerdings ein Fortsetzung des Trends erkennbar.
Kennzahl K1 – Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt ohne Unterkunft und Heizung. Die Kennzahl misst die Veränderung der Hilfebedürftigkeit zwischen dem Berichtsmonat und dem entsprechenden Kalendermonat des Vorjahres.
Die Leistungen zum Lebensunterhalt umfassen: - Regelleistungen - Sozialgeld - Mehrbedarfe - Einmalleistungen
Leistungskürzungen infolge von Sanktionen werden nicht berücksichtigt.
In den Betrachtungsmonaten des Jahres 2012 zeigte sich durchgängig ein Anstieg der Ausgaben im Jahresverlauf. Im Vergleich befinden sich die Optionskommunen tendenziell auf einem ähnlichen Niveau. Zudem ist erkennbar, dass sich alle Optionskommunen mit Steigerungen der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt konfrontiert sehen. Im Vergleich zu Vorjahresmonaten sind die Leistungen zum Lebensunterhalt durchschnittlich um ca. 5 % geringer zur Auszahlung gekommen.
Auf Grund der Softwareumstellung auf OPEN Prosoz liegt im Januar 2012 ein wenig repräsentativer Wert von 1.554.722,72 Euro vor. Im Laufe des Kalenderjahres hat sich dieser Wert aber revidiert, so dass im September Ausgaben in Höhe von 1.603.161,01 Euro zu verzeichnen waren. Im Jahresdurchschnitt wurden 1.653.180,10 Euro aufgewendet.
Kennzahl K2 – Integrationsquote
Die Kennzahl misst die Integrationen in den vergangenen 12 Monaten im Verhältnis zum durchschnittlichen Bestand aller erwerbsfähigen Leistungsbezieher.
Als Integrationen zählen: Neuaufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, eines sozialversicherungspflichtigen Praktikums oder einer selbstständigen Beschäftigung Wechsel von einem geringfügigen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis Wechsel des Arbeitgebers (Job-2-Job) Nahtloser Übergang von einem befristeten Beschäftigungsverhältnis in ein neues befristetes oder unbefristetes Beschäftigungsverhältnis beim gleichen Arbeitgeber Übergang von Jugendlichen an der ersten (Schule – Ausbildung) und der zweiten Schwelle (Ausbildung – Arbeit)
Erwerbsfähige Leistungsbezieher sind: Arbeitslose Arbeitsuchende Erwerbstätige Arbeitslosengeld II Bezieher (Ergänzer) Personen die aktuell nicht für eine Integration in Arbeit zur Verfügung stehen (z.B. Erziehende mit Kindern unter 3 Jahren
Die Integrationsquote zeigt eine interessante Entwicklung im Zeitverlauf. Insgesamt ist eine rückläufige Integrationsquote zu erkennen, so dass im Jobcenter Ostalbkreis zum jetzigen Stand 1.807 Integrationen erreicht wurden. Dies unterstreicht den indizierten Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren von 2.765 Integrationen in 2010 und 2.355 Integrationen aus dem Jahr 2011. Mit dem verbessertem Arbeitsmarkt in der Region Ostwürttemberg und der zurückgehenden Arbeitslosigkeit hat sich der Anteil der arbeitsmarktnahen Kunden von 25 % auf 20 % mit nunmehr durchschnittlich 750 Kunden weiter reduziert.
Kennzahl K3 – Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern.
Gemessen wird die Veränderung der Langzeitbezieher im Bezugsmonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Langzeitleistungsbezieher ist, wer zum Stichtag Leistungen in einer Bedarfsgemeinschaft (BG) bezieht, erwerbsfähig ist, das 17. Lebensjahr vollendet hat und innerhalb der vergangenen 24 Monate (730 Tage) mindestens 21 Monate (638 Tage) leistungsberechtigt nach dem SGB II war. Als Zeiten des Nichtleistungsbezugs gilt jede Unterbrechung, z. B. durch die Erwirtschaftung von Einkommen, das die Hilfebedürftigkeit der gesamten Bedarfsgemeinschaft beendet oder der Bezug von Leistungen, die einen Leistungsbezug nach dem SGB II ausschließen (z. B. BAföG).
Für die Kennzahl „Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern“ weisen die meisten Optionskommunen negative Werte auf. Das bedeutet, dass dort der Bestand an Langzeitleistungsbeziehern gegenüber dem des Vorjahresmonats abgenommen hat. Der langfristige Leistungsbezug konnte auch beim Jobcenter Ostalbkreis im Jahr 2012 deutlich verringert werden. Dies bedeutet, dass sich im September mit 4.326 deutlich weniger Langzeitleistungsbezieher in der Betreuung des Jobcenters befanden, als mit 4.778 zu Jahresanfang prognostiziert waren.
Finanzierung und Folgekosten
Die Finanzierung aller Maßnahmen und Leistungen des Jobcenters erfolgte über die entsprechenden Ansätze im Kreishaushalt 2012.
Anlagen
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Sichtvermerke
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