Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Kreistag beschließt:
Sachverhalt/Begründung
Die Jagsttalschule Westhausen, Schule für Menschen mit geistiger Behinderung, wurde im Jahr 1978 erbaut. Im Schuljahr 2011/2012 besuchen 154 Schülerinnen und Schüler die Jagsttalschule. Bei der Einweihung der Schule Ende der 1970er Jahre war sie für 129 Schülerinnen und Schüler und 20 Klassen ausgelegt. Zu Beginn des neuen Jahrtausends hatte sich die Schülerzahl auf 148 in insgesamt 24 Klassen erhöht. Dies führte dazu, dass Lehrerzimmer, Werkräume und Nebenzimmer zu Unterrichtszwecken herangezogen wurden. Eine Schulklasse wurde nach Aalen-Fachsenfeld ausgelagert und ein Containerprovisorium mit zwei Schulräumen aufgestellt.
Zur Beseitigung dieser prekären Raumsituation wurde in Zusammenarbeit mit dem damaligen Oberschulamt Stuttgart der benötigte Kapazitätsbedarf von 25 Klassen für 150 Schülerinnen und Schüler ermittelt. Das Oberschulamt genehmigte einen Erweiterungsbau mit fünf Klassen und drei Gruppenräumen.
In seiner Sitzung am 22.02.2000 hat der Kreistag der Planung zugestimmt und am 07.11.2000 die Baufreigabe für die Erweiterung der Jagsttalschule Westhausen erteilt. Grundlage für die Baufreigabe war die Kostenberechnung des Architekturbüros Burkardt und Kayser. Das „Kreisbauamt, Abteilung Hochbau“, welches im heutigen Geschäftsbereich Gebäudemanagement aufgegangen ist, war für die Baumaßnahme zuständig.
Die Baukosten wurden nach der Baukostenberechnung vom 18.10.2000 mit 1.160.632,57 € (2.270.000 DM) vom Kreistag am 07.11.2000 bewilligt.
Mit den Bauarbeiten wurde am 09.11.2000 begonnen. Das Bauvorhaben konnte am 14.12.2001 seiner Bestimmung übergeben werden.
Die Baumaßnahme wurde mit Gesamtkosten von 1.027.182,86 € abgeschlossen.
Es wurden zusätzliche Maßnahmen (Erneuerung der Brandmeldeanlage und der Telefonanlage, Neumöblierung des Lehrerzimmers) durchgeführt, die im Zuge der Erstellung des Erweiterungsbaus kosteneffizient integriert werden konnten. Diese Zusatzmaßnahmen schließen mit einem Kostenaufwand von 26.290,97 € ab. Sie sind jedoch keine originären Baukosten der Erweiterungsmaßnahme.
Der bewilligte Kostenrahmen von 1.160.632,57 € wurde damit um 107.158,74 € unterschritten.
Der Geschäftsbereich Rechnungsprüfung hat die Baumaßnahme mit Prüfbericht vom 06.04.2006 (abschließende Fassung vom 02.10.2013) geprüft. Die Prüfungsfeststellungen konnten durch Stellungnahmen und Besprechungen im Wesentlichen ausgeräumt werden.
Finanzierung
Die Erweiterungsmaßnahme wurde in den Haushaltsplänen 2000-2002 mit einem Gesamtkostenrahmen von 1.160.632,57 € (2.270.000 DM) finanziert.
Durch den mit Bescheid vom 30.05.2001 bewilligten und vollständig ausbezahlten Festbetragszuschuss des Landes Baden-Württemberg in Höhe von 488.283,75 € (955.000 DM) verblieben für den Ostalbkreis als Schulträger somit Netto-Investitionskosten von 565.190,08 €.
Sichtvermerke
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