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Vorlage - 012/2013  

 
 
Betreff: Resolution der Großen Kreisstadt Ellwangen zur beabsichtigten Schließung der Ellwanger Justizvollzugsanstalt
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t IV   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Kenntnisnahme
19.02.2013 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen schließt sich der Resolution der Großen Kreisstadt Ellwangen für den Erhalt der Außenstelle Ellwangen der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd an.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Der Ministerrat beschloss 2007 das Haftplatzentwicklungsprogramm „Justizvollzug 2015“. In diesem werden bauliche Schwerpunkte gebildet, um die Sicherheit der Haftanstalten zu verbessern und eine höhere Wirtschaftlichkeit zu erreichen. Ziel ist, den Justizvollzug durch größere und damit personalwirtschaftlich effektivere Vollzugsanstalten effizienter zu gestalten. Durch die Schließung der oftmals zu kleinen und denkmalgeschützten Gebäude, durch Neubauten und Erweiterungen sollen die Struktur- und Belegungsprobleme gelöst und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Standard im Justizvollzug erfüllt werden, damit die Unterbringung der Gefangenen nicht gegen die Menschenwürde verstößt.

Im Haftplatzentwicklungsprogramm aus dem Jahr 2007 ist Ellwangen von den Schließungen nicht betroffen, sondern wird als bestehend und bleibend geführt. Die Information über die Schließung der Außenstelle Ellwangen der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd traf die große Kreisstadt Ellwangen deshalb unvorbereitet. Eine Beteiligung oder wenigstens eine vorherige Abstimmung seitens des Justizministeriums gab es zu keinem Zeitpunkt. Es gibt bis zum heutigen Tage keine Begründung, weshalb die Außenstelle in Ellwangen in dem Programm „Justizvollzug 2015“ als bestehend geführt wird und diese dennoch von der Schließung betroffen ist. Aus dem Programm selbst lässt sich gerade deshalb, weil Ellwangen als fortbestehend enthalten ist, eine Begründung für die Schließung nicht ableiten.
Des Weiteren hält das Land seine Zusage nicht ein, die ländlichen Räume, die von der Konversion betroffen sind, in allen Bereichen zu unterstützen, um diesen massiven Verlust so weit es geht zu kompensieren.

 

Herr Landrat Pavel hat dies in einem Schreiben an Herrn Justizminister Stickelberger auch dargelegt und darum gebeten, die Entscheidung zur Schließung der Justizvollzugsaußenstelle, zu überdenken.

Am 24.01.2013 beschloss der Gemeinderat von Ellwangen eine Resolution für den Erhalt der Außenstelle Ellwangen der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd.

Anlagen

Anlagen

 

- Schreiben vom 9. Januar 2013
- Resolution der Stadt Ellwangen vom 24.01.2013

 

 

 

Sichtvermerke

 

     

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Dezernent/in

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Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (116 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 (3347 KB)