Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Die Jahresrechnung 2011 des Ostalbkreises wird wie folgt festgestellt:
1. Ergebnis der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2011 des Ostalbkreises
Nachrichtlich: Das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge schließt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 285.191.045,69 € ab.
Rücklagen
Der Mindestbestand der Rücklage in Höhe von 5.639.751,99 € wird eingehalten.
Von der Sonderrücklage sind unverändert 19.994.226,82 € als inneres Darlehen in Anspruch genommen.
Haushaltsreste
Als Haushaltsreste wurden in das Haushaltsjahr 2012 übertragen:
Die Haushaltsreste sind in der Anlage detailliert aufgeführt.
Schulden
Zum 01.01.2011 betrug der tatsächliche Schuldenstand (Ist) 34.412.542,74 €
Kreditaufnahme L-Bank 557.800.109.3 3.679.000,00 € Kreditaufnahme L-Bank 557.800.108.6 1.426.000,00 € Kreditaufnahme KSK 624 055 1818 (Umschuldung) 2.962.936,21 € Ordentliche Tilgung 3.076.162,31 € Tilgung von Krediten vom sonst. öffentl. Bereich 3.267.921,83 €
Tatsächlicher Schuldenstand zum 31.12.2011 36.136.394,81 €
Sachverhalt/Begründung
I. Die Kämmerei hat die Jahresrechnung des Ostalbkreises für das Jahr 2011 zum 25. Juni 2012 aufgestellt. Der Kreistag wurde bereits am 03. Juli 2012 über die wesentlichen Ergebnisse der Jahresrechnung informiert.
Eine Ausfertigung des Schlussberichts des Geschäftsbereichs Rechnungsprüfung über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 des Ostalbkreises vom 21. November 2012 ist beigefügt.
Nach § 48 LkrO i. V. mit § 95 GemO und §§ 39 ff GemHVO ist es Aufgabe des Kreistags, das Ergebnis der Jahresrechnung festzustellen. In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft, einschließlich des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres, nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Der Geschäftsbereich Rechnungsprüfung hat nach § 48 LKrO i. V. mit § 110 GemO die Jahresrechnung vor der Feststellung durch den Kreistag daraufhin zu prüfen, ob
1. bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,
2. die einzelnen Rechungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
3. der Haushaltsplan eingehalten worden ist und
4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind.
Anlagen
Schlussbericht Rechenschaftsbericht 2011 Haushaltsreste 2011
Sichtvermerke
Geschäftsbereich __________________________________________________ Wolfsteiner Gutknecht
Rechnungsprüfung __________________________________________________ Schüler
Dezernent/ __________________________________________________ Dezernat II Kurz
Landrat __________________________________________________ Pavel
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