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Vorlage - 216/2012  

 
 
Betreff: Kommunale Beteiligung an der Ausschreibung des Kommunalen Konversionsentwicklungskonzeptes (KEK) Ellwangen
Status:öffentlich  
Federführend:Stabsstelle Wirtschaftsförderung - Tourismus - Europabüro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Kenntnisnahme
03.12.2012 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen beschließt:

 

1.              Der Ostalbkreis beteiligt sich mit einem Kostenanteil in Höhe von maximal 20.000 Euro an einem von der Stadt Ellwangen zu vergebenden Projektsteuerungs- und Analyseauftrag als Voraussetzung und im Rahmen eines raumübergreifend entstehenden kommunalen Konversionsentwicklungskonzeptes (KEK) für den vorgeschlagenen Konversionsraum Ellwangen, Rainau, Neuler, Jagstzell, Ellenberg und Stimpfach.

 

2.              Die Verwaltung wird ermächtigt, die Kostenaufteilung und -abrechnung mit der in der Ausschreibung, Vergabe und Prozesssteuerung federführenden Stadt Ellwangen nach einem geeigneten Schlüssel durchzuführen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland hat am 26. Oktober 2011 die weitgehende Auflösung des Bundeswehrstandortes Ellwangen und Rainau beschlossen. Der Truppenabzug soll zum ersten Quartal 2015 vollzogen sein. Das Bundessprachenamt/Sprachenzentrum-Süd soll als zivile Behörde in einigen Gebäuden der Reinhardt-Kaserne erhalten bleiben. Die aus diesen Entscheidungen resultierende Situation wirkt sich neben den Standortkommunen Ellwangen und Rainau auf die gesamte Raumschaft aus und hat auch Einfluss auf Szenarien und Konzepte der Kreisentwicklung im Ostalbkreis. In engem Schulterschluss führen die Stadt Ellwangen, die Kommunen im Konversionsraum und der Ostalbkreis den Dialog mit der Landes- und Bundesebene, um im Konversionsprozess Unterstützungsleistungen und nachhaltig tragfähige Handlungsoptionen zu erreichen. Im Ergebnis müssen die Risiken der Konversion soweit wie möglich gemindert, auf allen Verantwortungsebenen Chancenpotenziale ausgelotet sowie gemeinsam Lösungen entwickelt und umgesetzt werden.

 

Im Auftrag des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) hat die Prognos AG im Juli 2012 mit einer räumlichen Wirkungsanalyse die sozioökonomischen Auswirkungen der Auflösung des Bundeswehrstandortes Ellwangen und Rainau untersucht. Dabei wurde die Festlegung des Konversionsraumes Ellwangen/Rainau mit den Städten und Gemeinden: Ellwangen (24.600 EW), Rainau (3.300 EW), Neuler (3.200 EW), Jagstzell (2.400 EW), Ellenberg (1.700 EW) und Stimpfach (2.900 EW, Landkreis Schwäbisch Hall) vorgeschlagen. In einer Veranstaltung am 2. Oktober 2012 konnte das MLR den betreffenden Kommunen und den Landkreisen einen „Handlungsleitfaden für die Erstellung von kommunalen Konversionsentwicklungskonzepten (KEK)“ vorstellen und als Grundlage für die Ausschreibung sowie Vergabe örtlicher und raumübergreifender Konzepte aushändigen.

 

Die professionelle Vorbereitung von zivilen Anschlussnutzungen für die großdimensionierten und bedeutsamen Konversionsliegenschaften stellt in vielerlei Hinsicht einen komplexen Planungs-, Vermarktungs- und Vermittlungsprozess dar. Dies gilt u. a. vor dem Hintergrund der sozioökonomischen Auswirkungen, der Raumplanung und der Stadt- und Kommunalentwicklung in Ellwangen und Rainau, sowie im Zusammenhang des vorgeschlagenen Konversionsraumes.

 

Die Stadt Ellwangen hat die Federführung für die Ausschreibung und Vergabe einzelner Steuerungs- und Analyseinstrumente im Rahmen eines kommunalen Konversionsentwicklungskonzeptes (KEK) übernommen. Die im Handlungsleitfaden landesseitig vorgegebenen Kriterien werden dabei beachtet. Das Land beteiligt sich mit einer Förderung von bis zu 80 Prozent der Nettokosten mit Deckelung bei einem maximalen Zuschussbetrag in Höhe von 150.000 Euro an dem Konzept. Nach aktuellem Sachstand, verbleibt danach noch ein Finanzierungsbeitrag von rund 70.000 Euro aus dem Konversionsraum zu tragen. Als wichtigen Schritt in einem aktiv zu gestaltenden Konversionsprozess wäre der Ostalbkreis mit einer maximalen Kostenhöhe von 20.000 Euro an diesem Finanzierungsbeitrag zu beteiligen. Damit ist gleichzeitig der Kostenanteil für die kreisangehörigen Gemeinden Rainau, Neuler, Jagstzell und Ellenberg abgedeckt. Ein Verteilungsschlüssel und die detaillierte Kostenabgrenzung im Ostalbkreis erfolgen im Benehmen mit der Stadt Ellwangen. Mit der Gemeinde Stimpfach (Landkreis Schwäbisch Hall) wird die Stadt Ellwangen auf gleicher Basis ebenfalls eine Vereinbarung anstreben. 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Der Haushaltsansatz im Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2013 wird beim Produktsachkonto 57.10.01 4271002 Strukturentwicklung/Kreisentwicklung um 20.000 Euro erhöht.

 

 

Sichtvermerke

Sichtvermerke

 

Stabsstelle

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R. Fünfgelder

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel