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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung stimmt dem Entwurf des Haushaltsplans 2013 und der mittelfristigen Finanzplanung zu. Er empfiehlt die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5 dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Die Empfehlung beschränkt sich auf die Haushaltsansätze, die in die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung fallen. Sachverhalt/Begründung
Der Haushaltsplan des Jobcenters Ostalbkreis setzt sich zusammen aus Bundesleistungen und kommunalen Leistungen. Diese umfassen: ? das Verwaltungsbudget ? das Eingliederungsbudget ? Allgemeine Eingliederungsleistungen nach SGB II ? Bundesprogramm Perspektive 50Plus ? Sonderzuteilung für § 16e SGB II alte Fassung (unbefristeter Beschäftigungszuschuss) ? die passiven Leistungen ? Arbeitslosengeld II ? Kosten der Unterkunft und Heizung ? Leistungen für Bildung und Teilhabe
Die im Haushaltsplan 2013 angesetzten Beträge für das Verwaltungs- und Eingliederungsbudget 2013 sind vorläufige Zuteilungen. Die Planansätze wurden mit Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2013 am 29.10.2012 bekannt gegeben. Die endgültigen Zuteilungen erfolgen voraussichtlich zum Jahreswechsel. Die Planung für 2013 erfolgte daher vorbehaltlich einer Veränderung des Regierungsentwurfs.
Aus der vorläufigen Zuteilung des Bundes für das Globalbudget (Verwaltungs- und Eingliederungsbudget) ergibt sich 2013 eine Mittelreduzierung von 8,2% gegenüber dem Vorjahr. Die Mittelreduzierungen belaufen sich beim Verwaltungsbudget auf 3%, beim Eingliederungsbudget auf 15,2% gegenüber 2012. Sie basieren auf der Reduzierung der Bedarfsgemeinschaften und der erwerbsfähigen Leistungsbezieher im Ostalbkreis innerhalb des Zeitraums von Juli 2011 bis Juni 2012. Bei den Planungen wurde diese Mittelreduzierung entsprechend berücksichtigt.
Verwaltungsbudget
Für das Verwaltungsbudget stehen dem Jobcenter Ostalbkreis Mittel in Höhe von 9.555.996 € zur Verfügung. Das Verwaltungsbudget wird mit 8.127.045 € (84,8 %) vom Bund getragen. Der Landkreis trägt mit dem gesetzlich auf 15,2 % festgelegten kommunalen Finanzierungsanteil 1.428.951 € (2012: 1.535.200 €) an den Verwaltungsausgaben. Beim Verwaltungsbudget erfolgte gegenüber dem Planansatz 2012 eine Kürzung um ca. 625.000 €.
Eingliederungsbudget
Für Eingliederungsleistungen stehen dem Jobcenter Ostalbkreis voraussichtlich Mittel in Höhe von 3.883.140 € zur Verfügung. Die Mittel beinhalten auch Sonderzuteilungen für das Bundesprojekt Perspektive 50plus in Höhe von 349.037 € sowie die Sonderzuteilung für die unbefristeten Altfälle im Beschäftigungszuschuss in Höhe von rund 520.000 €. Gegenüber den Planungen bei der Vorstellung des Arbeitsmarktprogramms in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung am 25.09.2012 ergibt sich eine Reduzierung um rund 400.000 € im Eingliederungsbudget. Das an die neuen Mittelansätze im Eingliederungsbudget angepasste Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters Ostalbkreis ist in der Anlage 1 enthalten. Passive Leistungen
Der Planansatz 2013 für die Bundesleistung Arbeitslosengeld II beläuft sich auf 33.000.000 €. In diesem Ansatz sind neben dem Arbeitslosengeld II die Aufwendungen für Sozialgeld und die Sozialversicherung enthalten. Die Reduzierung der Bundesleistungen beläuft sich bezogen auf das Jahr 2012 voraussichtlich auf rund 2,3 Mio. Euro.
Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Ansatz (2013: 5.300) wurde im Vergleich zum Vorjahr (2012: 5.700) um 7 % gesenkt. Der Aufwand für die kommunale Leistung „Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)“ hat sich in der Folge reduziert. In diesem Ansatz sind neben den laufenden und einmaligen Kosten der Unterkunft auch Bedarfe nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II (Erstausstattung Bekleidung und Wohnung) enthalten.
Der Haushaltsansatz 2013 für die Kosten der Unterkunft (KdU) beträgt 20.325.000 € (im Vergleich 2012: 22.158.378 €). Nach Abzug der Bundesbeteiligung beläuft sich der Zuschussbedarf 2013 durch den kommunalen Träger auf 12.391.500 € (im Vergleich 2012: 13.535.251 €). Dies bedeutet eine Reduzierung von rund 1,14 Mio. Euro an den kommunalen Leistungen im Planansatz für 2013 gegenüber 2012.
Der Haushaltsansatz für Bildung und Teilhabe beträgt 708.000 € (im Vergleich 2012: 980.860 €). Die Mittelzuteilung erfolgt im Bereich Bildung und Teilhabe über die Bundesbeteiligung an den kommunalen Ausgaben.
Gesamtübersicht zur Finanzierung
Anlagen
Anlage 1 Arbeitsmarktprogramm 2013
Sichtvermerke
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