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Antrag der Verwaltung:
Der Sozialausschuss stimmt dem Entwurf des Haushaltsplans 2013 und der mittelfristigen Finanzplanung zu. Er empfiehlt die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5 dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Die Empfehlung beschränkt sich auf die Haushaltsansätze, die in die Zuständigkeit des Sozialausschusses fallen. Sachverhalt/Begründung:
In die Zuständigkeit des Sozialausschusses fallen Planansätze des Teilhaushaltes 5.
Der Haushaltsentwurf 2013 umfasst im
Ergebnishaushalt
Der Zuschussbedarf für die Leistungen der Bereiche Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz, Kriegsopferfürsorge, Grundsicherung für Arbeitsuchende (kommunaler Anteil), Krankenhilfe nach Lastenausgleichgesetz, Landesblindenhilfe und Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinderzuschlags-/Wohngeldempfänger ist mit 77.426.600 € angesetzt (vgl. Anlage 6).
In der Anlage 8 des Haushaltsplanentwurfs (Mitgliedsbeiträge an Vereine, Verbände sowie Zuschüsse an soziale Einrichtungen) und bei den entsprechenden Einzelpositionen des Haushaltsplanes sind die Vorjahresansätze berücksichtigt.
Förderung von Pflegeheimen
Zur Investitionsförderung für den Bau von Pflegeheimen sind im Teilhaushalt 5 bei Produktsachkonto 31.60.01 / 7818004 für das Pflegeheim der Samariterstiftung Neresheim 137.750 € veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre bestehen nicht.
Finanzierung und Folgekosten:
siehe Haushaltsplanentwurf
Anlagen:
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Sichtvermerke
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