Bürgerinformationssystem

Vorlage - 207/2012  

 
 
Betreff: Beratungsverbund der Erziehungsberatungsstellen im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
05.12.2012 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Die Erziehung eines Kindes ist eine wichtige und herausforderungsvolle Aufgabe, für die primär die Eltern verantwortlich sind. In aller Regel bewältigen Eltern diese auf der Basis ihrer eigenen Kindheitserfahrungen, mit Unterstützung aus ihrem Umfeld und selbst besorgten Informationen im Sinne von Elternbildung gut. Eltern sehen sich aber auch mit Situationen und Verhalten ihrer Kinder konfrontiert, in denen sie sich hilflos erleben oder die sie an ihre Belastungsgrenzen bringen. Nach einer aktuellen Untersuchung fühlt sich jedes dritte Elternpaar oft oder beinahe täglich gestresst. Die Hälfte der Eltern erfährt solchen Stress gelegentlich.

 

In den letzten fünfzig Jahren ist die Erziehung von Kindern komplexer und komplizierter geworden. Familiäre Strukturen haben sich immens gewandelt und Anforderungen in der Arbeitswelt sind gestiegen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie kann ein weiterer Belastungsfaktor sein. Heute versuchen Eltern die besonderen Bedürfnisse von Kindern wahrzunehmen und in ihrer Alltagsplanung zu berücksichtigen. Auch der sinnvolle Umgang mit der Reizüberflutung durch Medien stellt Erziehende vor neue Herausforderungen.

 

Die individuellen Handlungsspielräume für die Erziehung von Kindern sind größer geworden, was manche Eltern eher verunsichert. Familien benötigen bei der Erziehung von Kindern mehr als früher die Unterstützung durch die Gesellschaft. Hier setzt Erziehungs- und Familienberatung an: Zum einen als allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie und zum anderen als präventive Form der Jugendhilfe für Familien.

 

Auf der gesetzlichen Grundlage des § 28 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) will der Gesetzgeber ausdrücklich Familien bei der Erziehung von Kindern mit Beratung unterstützen. Personensorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Diese soll nach seinem Willen frühzeitig und niederschwellig erfolgen, d. h. ohne komplizierte Antragstellung und Gewährung, sowie ohne große finanzielle Belastung für Familien. Die Arbeitsgemeinschaft der Jugendhilfe (AGJ) empfiehlt darüber hinaus eine gute Erreichbarkeit in der Fläche, eine Wahlfreiheit für die Familien über eine Trägervielfalt von Beratungsstellen und ein multiprofessionelles Beratungsteam, um den unterschiedlichen Problemlagen gerecht zu werden. Weitere Voraussetzungen für eine gelingende Beratung sind das Schweigepflichtgebot und die Freiwilligkeit der Inanspruchnahme.

 

 

II. Situation im Ostalbkreis

 

Seit nun mehr sechzig Jahren gibt es auf der Grundlage eines Kreistagsbeschlusses Erziehungsberatung im Ostalbkreis. Erziehungs- und Familienberatung ist hier ein wichtiger Mosaikstein, der helfen kann, kostenintensivere Hilfeformen zu vermeiden.

Mittlerweile bieten vier Träger diese Jugendhilfeleistung in den drei Großen Kreisstädten Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen flächendeckend an.

 

 

Name

Personal
bestand

Integrierte Fachstellen

Träger

Ökumenische Psychologische
Beratungsstelle Aalen

1,5

Psychologische Ehe-Paar- und Lebens-beratung

Diözese Rottenburg Stuttgart, Kreisdiakonie-verband Ostalbkreis

       

Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien in Ellwangen

1,5

Fachdienst  des Zentrums für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien 

Marienpflege Ellwangen
Kinder- und Jugenddorf
Zentrum für Eltern, Kinder,
Jugendliche und Familien

Erziehungs- und Familienberatung in den Canisius-Beratungsstellen in Schwäbisch Gmünd

3,5

Interdisziplinäre
Frühförderung,

Kinderschutz-Zentrum Ostalb

Franz-von-Assisi Gesellschaft
Kinder- und Jugendhilfe

 

Erziehungs- und Familienberatungsstelle Landratsamt Ostalbkreis in Aalen

4,18

Kontaktstelle gegen sexuellen Missbrauch

Ostalbkreis

 

2004 haben sich die vier Beratungsstellen zu einem Verbund zusammengeschlossen. Ziel war die optimale Ausnutzung der knappen personellen Ressourcen, die Abstimmung der Präventions- und Beratungsangebote und die Vereinheitlichung der statistischen Erfassung. Seit 2005 gibt es einheitliche Verfahrensstandards in der Kooperation mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes. Seit dem Jahr 2008 nehmen alle Beratungsstellen am Elternkonsens Ostalbkreis (früher: gerichtsnahe Beratung nach dem Cochemer Praxis) teil. 2009 wurde eine gemeinsame Evaluierung bei den Ratsuchenden zur Qualität der Beratung und den Rahmenbedingungen durchgeführt. Regelmäßige Leitertreffen und gemeinsame Innenhausfortbildungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben zu einer verbesserten Kooperation geführt. Das Angebot an psychologisch-pädagogischen Beratungsleistungen muss allerdings in jeder einzelnen Stelle  vor Ort vorhanden sein. Ein zusätzlicher Gewinn entsteht durch die Besonderheit der einzelnen Stellen wie sie aus der vierten Spalte der obigen Tabelle ersichtlich wird.

 

 

III. Inanspruchnahme

 

2011 wurden insgesamt an allen vier Beratungsstellen 1.351 Fälle betreut. Da sowohl mit einzelnen Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, aber auch ganzen Familien und in vielen Fällen auch mit Professionellen aus anderen Institutionen kooperiert wird, liegt die Zahl der Menschen, mit denen Gespräche geführt wurden, um ca. das Dreifache höher.

 

Die meisten Ratsuchenden kommen auf Empfehlung aus dem persönlichen Umfeld, gefolgt von den pädagogischen Einrichtungen (Kindergarten, Schule) oder auf Empfehlung des Jugendamtes, des Familiengerichtes oder der Kinderärzte. Zunehmend erreichen die Beratungsstellen auch Anfragen über das Internet.

 

Mittlerweile ergibt sich ein großer Anteil an Problemlagen in der Beratung aus den Belastungen nach Trennung/Scheidung der Eltern (in ca. der Hälfte aller Anmeldungen). Eltern streiten über die Fortführung der gemeinsamen elterlichen Sorge, über die Umgangskontakte oder Kinder leiden über das übliche Maß hinaus schwer an der Trennung ihrer Eltern und werden verhaltensauffällig. Weitere Problemlagen sind soziale Auffälligkeiten, Entwicklungsauffälligkeiten und nach wie vor Erziehungsunsicherheiten bei den Eltern. Ratsuchende kommen selten mit geringfügigen Problemen. In den meisten Fällen haben sie bereits selbst nach Lösungen gesucht und fühlen sich angesichts der Probleme zutiefst überfordert. Schwere psychische Erkrankungen gilt es in Kooperation mit der ambulanten und stationären Kinder- und Jugendpsychiatrie zu diagnostizieren und zu behandeln. Neben der kontinuierlichen quantitativen Fallzunahme in den letzten Jahren gibt es auch eine qualitative Veränderung: Die Problemlagen werden komplexer und erfordern immer häufiger die arbeitsintensive Vernetzung mit anderen Stellen wie Familiengericht, Jugendamt, Ärzten, Kinder- und Jugendpsychiatrie.

 

Neben den Beratungen für einzelne Kinder und deren Familien, werden auch Gruppen für Kinder angeboten. Soziale Trainingsgruppen, heilpädagogische Gruppen, Psychomotorik und Gruppen für Kinder nach Trennung/Scheidung der Eltern. 2013 sind zwei Gruppenangebote erstmalig für Eltern nach Trennung/Scheidung geplant.

 

Im präventiven Bereich ist jede Beratungsstelle verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Stundenleistungen zu erbringen. Dies erfolgt in Form von Vorträgen und Elternabenden an Schulen und Kindergärten, sowie Fortbildung von Fachkräften. Ferner bringen die Beratungsstellen ihre Fachkompetenz in regionale Arbeitskreise und Fachgremien ein.

 

Einen besonderen Bereich stellt die gerichtsnahe Beratung nach dem Elternkonsens Ostalbkreis (EKO) dar. Die Eltern kommen zu uns mit der Auflage durch das Familiengericht, innerhalb der Beratung eine einvernehmliche Lösung für ihre Probleme zu finden. Zwischenzeitlich hat sich dieses Aufgabenfeld von 17 Fällen beim Start des Projekts in der Beratungsstelle im Landratsamt auf rund 60 Fälle pro Jahr gesteigert. Das sind ca. 13 - 15 % aller Sorgerechtsverfahren,  die das Jugendamt bearbeitet. Damit liegen wir im Ostalbkreis höher als bspw. in Cochem (6 %).

 

 

 

Der Beratungsverbund möchte in der Jugendhilfeausschusssitzung die Inhalte seiner Arbeit, das Fallaufkommen und die neuerstellte Konzeption vorstellen. Darüber hinaus soll eine Zwischenbilanz zur Beratungstätigkeit im Elternkonsens Ostalbkreis gegeben werden.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Neben der Finanzierung seiner eigenen Beratungsstelle (ca. 445.000 € im Jahr 2013), fördert der Ostalbkreis die Erziehungsberatungsstellen der freien Träger mit ca. 512.000 € im Jahr 2013. Auf die Beratung in der gemeinsamen Sitzung von Sozialausschuss und Jugendhilfeausschuss am 25.09.2012 wird verwiesen.

Anlagen

Anlagen

 

- - -

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin

__________________________________________

 

Funk

 

 

Dezernent/in

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel