Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
1. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung begrüßt den neuen Verbundfördervertrag mit dem Land Baden-Württemberg und ermächtigt Herrn Landrat zur Unterzeichnung.
2. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt die Überlegungen der Landkreisverwaltung zur Anpassung des OstalbMobil-Vertrages zur Kenntnis. Sachverhalt/Begründung
1. Hintergrund: Am 22. Dezember 2005 schloss der Ostalbkreis mit dem Land Baden-Württemberg die Vereinbarung über die Finanzierung der kreiseinheitlichen Abgabepreisen im öffentlichen Personennahverkehr des Ostalbkreises. Hierin sind im Wesentlichen die Leistungen des Landes zur Abdeckung der Lasten der Kooperation OstalbMobil (Harmonisierung und Durchtarifierung der Fahrpreise sowie Kosten der Koordination und Abrechnung) für den Zeitraum bis Ende 2012 sowie die Kostenbeteiligung an den notwendigen Erstinvestitionen geregelt. Nach diesem Vertrag erhält der Ostalbkreis eine jährliche Zuwendung in Höhe von höchstens 1,47 Mio. €. Dieser Betrag reduziert sich um jährlich 29.400,00 €. Der Kreistag stimmte am 13. Dezember 2005 in einem Grundsatzbeschluss diesem Vertragsentwurf zu.
Zur Umsetzung von OstalbMobil schloss der Ostalbkreis mit den 20 beteiligten Busunternehmen und der DB Regio am 22. Dezember 2005 den Vertrag über eine Kooperation zur Regelung kreiseinheitlicher Abgabepreise. Zum 9. Dezember 2007 startete die Fahrpreiskooperation OstalbMobil. Der Kooperationsvertrag regelt im Wesentlichen die Grundstruktur von OstalbMobil als vertragliche Kooperation, in der die Verkehrsunternehmen ihre vollständige Selbstständigkeit erhalten. Ebenfalls sind dort die Grundzüge der Abrechnung geregelt wie z.B. Ansprüche der Verkehrsunternehmen auf Basis der jeweiligen Haustarife, die Anwendung des OstalbMobils-Tarifes für Umsteigevorgänge, Anwendung des Best-Preis-Systems und die Weiterentwicklung lokaler Abgabepreise. Ferner sind in diesem Vertrag die Aufgabenverteilung für die Koordinierungsstelle und die Verrechnungsstelle festgehalten.
2. Verbundfördervertrag mit Land Baden-Württemberg: Aufgrund der zeitlichen Befristung des laufenden Verbundfördervertrages ist für diesen ein Folgevertrag abzuschließen. Hierzu führte die Landkreisverwaltung Gespräche mit dem zuständigen Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI). Der Entwurf des neuen Verbundfördervertrages (Anlage) sieht gegenüber dem bisherigen Vertrag folgende wesentlichen Änderungen vor:
- Das MVI erwartet vom Ostalbkreis und den hier tätigen Verkehrsunternehmen, OstalbMobil bis zum 1. Januar 2015 weiterzuentwickeln und eine vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit in einer eigenen Organisationseinheit zu schaffen (§ 3 a). Wird eine Weiterentwicklung nicht vorgenommen, erfolgt eine deutliche Absenkung des Förderhöchstbetrages des Landes um 15 %.
- OstalbMobil hat entsprechend § 3 im Wege der Kooperation mit Nachbarverbünden Übergangsregelungen vorzubereiten. Ein entsprechender Nachweis ist erstmals zum 30. August 2013 erforderlich. Sollte dies nicht erbracht werden, wird der Förderhöchstbetrag abgesenkt.
- Das Land stellt die Forderung unter folgende weitere Voraussetzung: Hinwirkung auf eine landesweite Harmonisierung der Verbundtarife, Beibehaltung der Mobilitätsgarantie, Unterstützung des Landes bei der Umsetzung landesweiter Marketingkonzepte, Beibehaltung der gegenwärtigen Regeln der kostenlosen Fahrradmitnahme, Unterstützung einer landesweiten telefonischen Fahrplanauskunft und Sicherstellung der einheitlichen Kinderaltesgrenze (von 6 bis 14 Jahren). Sollten diese Voraussetzungen nicht eingehalten werden, sind Kürzungen des Förderhöchstbetrages vorgesehen.
Nachdem der Verbundfördervertrag sowohl den Ostalbkreis als auch die Verkehrsunternehmen als Kooperationspartner von OstalbMobil berührt, fordert das Land, dass diese Vereinbarung sowohl vom Ostalbkreis als auch von Vertretern der Verkehrsunternehmen unterzeichnet wird. Hierzu ist vorgesehen, dass einzelne große Verkehrsunternehmen bzw. FahrBus Ostalb als Kooperation mehrerer kleiner und großer Unternehmen den Verbundfördervertrag unterzeichnen. Herr Landrat Pavel soll von den anderen Verkehrsunternehmen ermächtigt werden, in deren Namen diesen Vertrag zu unterzeichnen.
3. OstalbMobil-Vertrag: Die Forderungen des MVI zur Weiterentwicklung von OstalbMobil und die Schaffung einer vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Landkreis im tariflichen und verkehrlichen Bereich in einer eigenen Organisationseinheit macht es erforderlich, den OstalbMobil-Vertrag anzupassen. Ebenfalls ist es aus Sicht des Ostalbkreises zwingend erforderlich, vor dem Hintergrund der stets wachsenden Finanzaufwendungen des Landkreises für den Ausgleich der Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste, den Vertrag auf eine neue Basis zu stellen. Zudem muss auch die Forderung des MVI umgesetzt werden, eine tarifliche Vereinfachung dahingehend zu erzielen, dass für verbundinterne Fahrten nur Verbundfahrausweise ausgegeben werden und das Fahrkartensortiment einheitlich ist. Die zahlreichen Sondertarife bzw. Sonderregelungen und die lokalen Abgabepreise sind daher deutlich zu reduzieren.
Um diese erforderlichen Änderungen im OstalbMobil-Vertrag umsetzen zu können, wurde von der Landkreisverwaltung gegenüber den Verkehrsunternehmen zur Fristwahrung die Kündigung des OstalbMobil-Vertrags zum 31. Dezember 2012 mit Wirkung zum 1. August 2013 angesprochen. Um Zeit für eine Anpassung des Vertragswerkes zu gewinnen, wurde vereinbart, einvernehmlich eine Ergänzung des Vertrages dahingehend vorzunehmen, dass die Kündigungsfrist einmalig auf den 31. Mai 2013 mit Wirkung auf den 1. Januar 2014 festgesetzt wird. Diese Ergänzung ist verknüpft mit der Bedingung, dass bis zum Kündigungstermin die Struktur der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit von Ostalbkreis und Verkehrsunternehmen (Forderung des MVI in § 3 a) fixiert ist. Gleichzeitig muss zu diesem Zeitpunkt eine Einigkeit über die künftige Finanzierungsstruktur von OstalbMobil hergestellt sein. Sollten diese Forderungen nicht erfüllt sein, wird sich der Ostalbkreis gezwungen sehen, die Kündigung des OstalbMobil-Kooperaitonsvertrages zum 31. Mai 2013 auszusprechen.
Mit den Verkehrsunternehmen konnte in zahlreichen Abstimmungsgesprächen ein Konsens über diese Vorgehensweise hergestellt werden.
4. Wertung aus Sicht des Ostalbkreises Mit dem Abschluss des neuen Verbundfördervertrages besteht die Möglichkeit für weitere 6 Jahre die Finanzierung von OstalbMobil sicherzustellen. Dieser Vertrag stellt eine Weiterentwicklung des vorhandenen Vertrags dar und wird vom finanziellen Umfang und von den inhaltlichen Forderungen begrüßt.
Die Umgestaltung des OstalbMobil-Vertrages ist aus Sicht des Ostalbkreises zwingend erforderlich. Durch die Einführung einer vertraglich vereinbarten Kooperation (Koodinierungsstelle) mit einer gewissen Entscheidungsbefugnis wird die Arbeit innerhalb von OstalbMobil deutlich vereinfacht. Gleichzeitig ist es aus kreispolitischer Sicht zwingend erforderlich, die Finanzierungsregelungen auf eine neue, sichere Basis zu stellen.
Finanzierung und Folgekosten
Durch den Abschluss des neuen Verbundfördervertrages wird die künftige Finanzierung von OstalbMobil sichergestellt.
Der Förderhöchstbetrag des Landes beträgt im Jahr 2013 1.352.400 € und wird pro Jahr um 29.400 € abgesenkt. Anlagen
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Sichtvermerke
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