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Vorlage - 205/2012  

 
 
Betreff: Übergangsregelungen zu den Nachbarverbünden VVS und htv
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
27.11.2012 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

1.     Der Kreistag des Ostalbkreises begrüßt die Planungen zur Schließung der Lücken im Tarifnetz zwischen OstalbMobil und htv sowie dem VVS.

 

2.     Der Kreistag des Ostalbkreises spricht sich beim Übergang zwischen OstalbMobil und VVS für die vorgestellte Variante 2b (Anwendung des VVS-Gemeinschaftstarifs bis Lorch) aus.
 

3.     Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, mit dem VVS und dem htv sowie den betroffenen Verkehrsunternehmen die Verhandlungen über die organisatorische und finanzielle Abwicklung abzuschließen. Die Aufwendungen für den Übergang zum VVS dürfen dabei für den Ostalbkreis die Aufwendungen für die Variante 1 (Erweiterung OstalbMobil bis Plüderhausen mit einem Umfang von ca. 56.000 €) nicht übersteigen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

1.              Ausgangssituation:

Der Geltungsbereich der Angebote von Verkehrs- und Tarifverbünden ist zunächst auf das jeweilige Bedienungsgebiet begrenzt. Das Land Baden-Württemberg verpflichtet die Verbünde jedoch, Übergangsregelungen zu Nachbarverbünden einzurichten. Diese Verpflichtung ist in den Verbundförderverträgen enthalten. Sofern keine Kooperationsregelungen mit Nachbarverbünden eingeführt werden, wird der Förderhöchstbetrag des Landes für den jeweiligen Verbund abgesenkt. Für den Ostalbkreis würde der Absenkungsbetrag im Jahr 2013 ca. 118.000 betragen und 2014 147.000 , sofern keine Kooperationsregelung gefunden wird.

 

Der Geltungsbereich von OstalbMobil umfasst das gesamte Kreisgebiet. Darüber hinaus gelten die Angebote von OstalbMobil auf der Bayerischen Seite bis Nördlingen, Nähermemmingen, Dinkelsbühl und Wilburgstetten. In Richtung Landkreis Schwäbisch Hall umfasst der Geltungsbereich Fichtenau, Stimpfach, Bühlertann und Reipersberg und in Richtung Göppingen Maitis und Weißenstein. Im Bereich des Rems-Murr-Kreises sind aus der gesamten Gemeinde Alfdorf in Richtung Ostalbkreis die OstalbMobil-Produkte erhältlich.

 

Keine Übergangsregelungen gibt es bislang in Richtung Heidenheim (htv) und Schorndorf/Stuttgart (VVS). Fahrgäste, die sowohl Fahrscheine von OstalbMobil und der benachbarten Verbünde nutzen wollen bzw. müssen, benötigen je nach Strecke bis zu drei Fahrscheine. Für diese Fälle gibt es Übergangsregelungen zu finden.

 

 

2.              Übergangstarif OstalbMobil - htv

Auf Grundlage einer Untersuchung des Büros Dr. Brenner, Aalen wurden 4 Varianten eines möglichen Übergangstarifs untersucht und im Kreistag am 25. Oktober 2011 vorgestellt. Der Kreistag stimmte dabei der Variante TicketPluszu. Diese sieht vor, dass zusätzlich zu normalen Fahrscheinen durch die Zahlung eines optionalen Zuschlags die Berechtigung erworben wird, am Zielort auch den Stadtverkehr zu nutzen. Der notwendige Tarifausgleich wurde mit 16.000 /Jahr ermittelt. Die Verwaltung wurde beauftragt, in Abstimmung mit dem Landkreis Heidenheim die notwendigen Verhandlungen und Vorarbeiten zur Umsetzung des Übergangstarif voran zu treiben.

 

In den Gesprächen wurde festgehalten, das TicketPlus in einer ersten Stufe zunächst zusätzlich zu den normalen Zeitkarten für alle verbundüberschreitenden Relationen anzubieten. Dadurch kann der weit überwiegende Teil der Nutzer sowohl von htv- als auch OstalbMobil-Fahrscheinen erreicht werden. Der Vertrieb dieser Zeitkarten soll im Einzelverkauf durch die DB-Fahrausweis-automaten und über den Buspunkt in Aalen erfolgen. Zudem ist die Ausgabe der Fahrscheine im Abonnement vorzusehen. Auf eine Einbeziehung der Einzelfahrscheine soll zunächst verzichtet werden, da insbesondere im Kreis Heidenheim die erforderlichen technischen Voraussetzungen in den Bussen noch nicht vorliegen. Zunächst war vorgesehen, den Ausgleich von Mindereinnahmen pauschal auf Grundlage der Verkehrserhebung durchzuführen. Insbesondere von den Busunternehmen im Ostalbkreis wurde gefordert, die Ansprüche der Verkehrsunternehmen auf Basis ihrer Haustarife nach den tatsächlich verkauften Fahrscheinen vorzunehmen. Diese Spitzabrechnung kann von den Landkreisen akzeptiert werden, allerdings aus grundsätzlichen Erwägungen heraus mit einer Deckelung des Betrags, der sich bei einer Pauschalierung auf Grundlage der Verkehrszählung ergeben würde. Dieser Maximalbetrag kann dann entsprechend der vertraglichen Regelungen dynamisiert werden.

 

Von Verkehrsunternehmen wurde kürzlich mitgeteilt, dass eine Deckelung des Zuschusses bei Spitzabrechnungen gesetzlich unzulässig sei, da es dadurch möglich wäre, dass die Verkehrsunternehmen für verkaufte Fahrscheine ihr genehmigtes Beförderungsentgelt nicht mehr voll erhalten würden. Dieses Vorbringen wird derzeit geprüft und das Ergebnis in die weiteren Verhandlungen eingebracht.

 

3.              Übergangstarif OstalbMobil-VVS

In Zusammenhang mit der Einführung des MetropolTarifs wurde im Kreistag des Ostalbkreises am 25. November 2011 berichtet, dass mit dem VVS erreicht werden konnte, dass der VVS einer Lösung für die Verbundlücke zwischen Lorch-Waldhausen und Plüderhausen grundsätzlich zustimmt. Diese Verbundlücke beschäftigt den Ostalbkreis bereits seit mehreren Jahren, insbesondere für Nutzer der Ostalb-Abos (Schüler aus Plüderhausen, die Schulen im Ostalbkreis besuchen, jedoch keinen Freizeitnutzen mit dem Ostalb-Abo im VVS-Bereich haben). Verstärkt treten Beschwerden seit Start von OstalbMobil und insbesondere seit Einführung der SemesterTickets zum Sommersemester 2012 auf.

 

Übergangsregelungen haben für die DB Regio negative finanzielle Konsequenzen, da die Einnahmen durch die Möglichkeit neuer durchgehender Fahrscheine insgesamt geringer werden und für den Streckenanteil innerhalb des VVS künftig für alle Fahrgäste der DB Regio, die keinen reinen DB-Fahrschein erwerben, der DB nur noch der v. H.-Anteil nach dem Einnahme-Aufteilungs-vertrag des VVS zusteht. Daher war es zwingend erforderlich, über eine Fahrgasterhebung und detaillierte Berechnungen den Finanzaufwand zu ermitteln. Von VVS und Ostalbkreis wurde gemeinsam eine Aufgabenbeschreibung für diese Untersuchung erstellt. Der VVS beauftragte in Abstimmung mit dem Ostalbkreis die PTV, Karlsruhe mit der entsprechenden Untersuchung. Im November 2011 wurden die entsprechenden Zählungen und Befragungen mit einem sehr guten und repräsentativen Ergebnis (über 8.000 Fahrgastinterviews) durchgeführt.

 

Untersucht wurden drei mögliche Tarifvarianten:

 

Variante 1:              OstalbMobil gültig bis Plüderhausen

Variante 2a:              VVS gültig bis Lorch-Waldhausen

Variante 2b:              VVS gültig bis Lorch Stadt (inkl. Buslinie Lorch-Alfdorf)

 

Die Untersuchung ergab, dass von den insgesamt ca. 2,33 Mio. Fahrgäste auf der Schienenstrecke im verbundübergreifenden Verkehr sehr viele Fahrgäste betroffen wären:

 

Variante 1:              130.000 Fahrgäste

Variante 2a:                95.000 Fahrgäste

Variante 2b:              390.000 Fahrgäste

 

Für die drei Varianten wurde der effektive Finanzbedarf zum Ausgleich der Mindereinnahmen bei der DB Regio ermittelt. Dieser beträgt für die Varianten:

 

Variante 1:                56.000

Variante 2a:                48.000

Variante 2b:              181.000

 

In verschiedenen Abstimmungsgesprächen wurde vom Rems-Murr-Kreis und dem VVS ein hohes politisches Interesse zur Umsetzung der Variante 2b geäußert. Hintergrund sind hier unter anderem die seit Jahren bestehenden Probleme mit Nutzern aus der Gemeinde Alfdorf, die VVS-Angebote nicht umfänglich nutzen können, da diese mit der Buslinie über Lorch in Richtung Stuttgart fahren müssen. Es besteht daher die Bereitschaft, bei der Umsetzung der Variante 2b einen höheren Finanzierungsanteil zu erbringen.

 

Bei der Umsetzung der Varianten 2a und 2b hätten innerhalb des Ostalbkreises und zwischen Lorch und Alfdorf die OstalbMobil-Angebote unverändert Bestand. Im ausbrechenden Verkehr in Richtung Sutttgart wären jedoch von Waldhausen bzw. Lorch aus alle VVS-Tarife voll verfügbar. Dies hätte sehr große verkehrliche Vorteile. Bei Variante 2b besteht zudem die Möglichkeit, das VVS Scool-Abo auch Schülern aus dem Rems-Murr-Kreis (vor allem Plüderhausen) mit Schulort Lorch ohne Mehrkosten für den Ostalbkreis anbieten zu können.

 

4.               Stellungnahme der Landkreisverwaltung

Übergangsregelungen von OstalbMobil zu den Nachbarverbünden htv und VVS sind aus Sicht des Ostalbkreises zwingend erforderlich. Nicht nur um die Fördermittel des Landes für OstalbMobil in der vorgesehenen Höhe zu sichern, sondern insbesondere um den zahlreichen Fahrgästen im verbundübergreifenden Verkehr eine umfassende Lösung anbieten zu können. Dadurch würde der Nahverkehr insbesondere deutlich attraktiver werden und es könnten mehr Fahrgäste für diesen gewonnen werden.

 

Der Ostalbkreis spricht sich dafür aus, beim Übergang zum VVS die Variante 2b vordringlich weiterzuverfolgen, da diese den verkehrlich größten Nutzen bringt und bestehende Probleme im Übergangsbereich zwischen Rems-Murr-Kreis und Ostalbkreis nachhaltig umfänglich lösen würde.

 

Durch eine Übergangsregelung zum VVS kann zudem problemlos ein sogenanntes AnschlussSemsterTicket für Studierende an den Hochschulen im Ostalbkreis und den Hochschulen im Raum Stuttgart angeboten werden. Ein AnschlussSemesterTicket bedeutet, dass Studierende, die Anspruch auf ein SemesterTicket im jeweiligen Verbundgebiet haben, auch für das benachbarte Verbundgebiet ein AnschlussSemesterTicket erwerben können und damit im jeweils anderen Verbundraum die Nahverkehrsmittel uneingeschränkt nutzen können. Dadurch würde sich die Attraktivität des SemesterTickets noch weiter erhöhen.

 

Die Landkreisverwaltung ist zudem der Auffassung, dass durch die Einführung von Übergangsregelungen keine unkalkulierbaren finanziellen Risiken eingegangen werden dürfen. Daher ist der Abschluss von Vereinbarungen, die Pauschalzahlungen bzw. eine Deckelung der jeweiligen Zuschussbeträge beinhalten, vorzusehen. Denkbar ist im Bereich des Übergangs OstalbMobil - htv auf Basis der realistischen Zahl nachgefragter Abonnements einschließlich eines zu erwarteten Zuwachses, die Ausgleichszahlungen zu ermitteln. Sollte dieser Betrag nicht ausreichen, ist zwingend nach einem zu definierenden Zeitraum (6 bis 9 Monate) eine Anpassung des von den Fahrgästen zu zahlenden Zuschlags erforderlich.

 

Vor Umsetzung der Übergangsregelung zu htv und VVS sind noch weitere Abstimmungsgespräche erforderlich. Auf Grundlage dieser sind dann die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen abzuschließen.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Mit der Einführung von Übergangsregelungen zu den Nachbarverbünden VVS und htv sind laufende Kosten für den Tarifausgleich verbunden. Diese betragen jährlich für den Bereich htv 16.000 und für den Bereich VVS im Minimum 56.000 .

 

Im Haushaltsplan 2013 sind unter dem Sachkonto 4318005 (landkreisweite Fahrpreiskooperation) innerhalb der insgesamt vorgesehenen Mittel von 3,189 Mio. € für den Übergang htv - OstalbMobil 10.000 € und für den Bereich VVS - OstalbMobil 60.000 € eingestellt.

 

 


Anlagen

 

     

 

 

 

Sichtvermerke

 

     

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Dezernent/in

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Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel