Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation und Allgemeines
Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) hat der Gesetzgeber auch Bedarfe für Bildung und Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Rechtskreis des SGB II, des SGB XII, des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) sowie des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) anerkannt. Dadurch wird den Berechtigten ein individueller Rechtsanspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe gegeben, die im SGB II und SGB X II nunmehr auch einen Teil des Existenzminimums bilden.
Anlass für die Einführung der Bildungs- und Teilhabeleistungen war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 09.02.2010, in dem die bis dahin geltenden Regelleistungen nach dem SGB II für unvereinbar mit dem Artikel 1 Grundgesetz (GG) erklärt wurden. Das Gericht sah insbesondere bei schulpflichtigen Kindern einen zusätzlichen Bedarf, der notwendige Aufwendungen zur Erfüllung schulischer Pflichten, wie etwa die „die Beschaffung von Lernmitteln“ oder ein „kostenloses Angebot von Nachhilfeunterricht“ beinhalte. Durch die Anerkennung der neuen Bedarfe für Bildung und Teilhabe wurden somit auch die bisherigen Leistungskataloge im SGB II und SGB XII erweitert.
Die Regelungen zur Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets sind nach der Veröffentlichung des Regelbedarfsermittlungsgesetzes am 29.03.2011 im Bundesgesetzblatt teilweise rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft getreten.
II. Leistungsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und Umsetzung der Bildungs- und Teilhableistungen im Ostalbkreis
Im gesamten Ostalbkreis leben rund 6.400 leistungsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre. Hiervon werden 4.000 Kinder über das Jobcenter Ostalbkreis im Rechtskreis SGB II, 1.600 Kinder vom Geschäftsbereich Soziales des Landratsamtes für die Rechtskreise SGB XII, BKKG und AsylbLG und 800 Kinder von der Stadt Schwäbisch Gmünd für den Rechtskreis BKKG betreut.
III. Umsetzungsstand
Im gesamten Ostalbkreis wurden bisher 9.493 Anträge für rund 3.500 Kinder auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gestellt. Somit haben bisher rund 55 % der leistungsberechtigten Kinder aller Rechtskreise Bildungs- und Teilhabeleistungen in Anspruch genommen. Je Kind werden im Schnitt 2-3 Leistungsarten gewährt.
Gesamtentwicklung im OstalbkreisDie aktuelle Bearbeitungsquote beträgt rund 97 % (ohne Schulpauschale). In vielen Fällen müssen bis zur endgültigen Bewilligung bearbeitungsrelevante Unterlagen angefordert werden.
Die Schulpauschale wurde im Jobcenter Ostalbkreis im Februar und August 2012 von Amtswegen jeweils an rund 2.700 Kinder gewährt. Daneben besteht großes Interesse an der Inanspruchnahme von Leistungen für die soziale und kulturelle Teilhabe sowie an Schulausflügen und Klassenfahrten. Dicht gefolgt werden diese Leistungen vom Zuschuss für das Mittagessen an der Schule bzw. Kindertageseinrichtung.
Seit dem letzten Schulhalbjahr werden vermehrt Anträge auf Lernförderung gestellt. Die Bearbeitung der Anträge auf Lernförderung ist weiterhin sehr komplex und individuell. In 95 % der Fälle müssen klärende Telefonate mit den Fachlehrern geführt werden. Die Bearbeitung ist sehr zeitintensiv.
Auszahlungen 2012 bis 31.10.2012
Für den Rechtskreis BKKG haben sämtliche Leistungen eine Antragsrückwirkung zum 01.01.2011; in den Rechtskreisen SGB II, SGB XII und AsylbLG sind die Leistungen antragsabhängig und können nicht rückwirkend gewährt werden.
IV. Aktivitäten
Im April 2012 wurden 366 Schulen und Kindertageseinrichtung im Ostalbkreis an-geschrieben. Nach den erfolgten Rückmeldungen konnte das Bildungs- und Teilhabeteam verschiedene Einzeltermine in den jeweiligen Einrichtungen vereinbaren. Diese Termine sind oft zeitintensiv, aber notwendig um die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabpaktes zwischen dem Leistungsträger und -erbringer abzustimmen (beispielsweise Absprachen zur Abrechnung von Mittagessen in der jeweiligen Einrichtung).
Die Satzung des Ostalbkreises über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten wurde zum 01.09.2012 insoweit geändert, dass Anspruchsberechtigte der verschiedenen Rechtskreise die notwendigen Kosten bei ihrem zuständigen Sozialleistungsträger für die Bildungs- und Teilhabeleistungen geltend machen können. Im Zeitraum Juni bis Oktober 2012 sind allein beim Jobcenter Ostalbkreis 521Anträge eingegangen und konnten entsprechend bewilligt werden.
Im Jahr 2012 wurden durch das Bildungs- und Teilhabeteam bisher 50 Einrichtungen besucht und Verfahren abgestimmt. Verschiedene Vorträge zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen sind u. a. bei Lehrerkonferenzen in Schulen, beim Thementag Netzwerk Alleinerziehung im Landratsamt Aalen, im Familien Café der a.l.s.o. Schwäbisch Gmünd erfolgt. Bildungs- und Teilhabeinformationen wurden ganzjährig an verschiedene Einrichtungen und Partner verteilt.
Um mehr Eltern für die Inanspruchnahme von Bildungs- und Teilhabeleistungen zu gewinnen, werden seit Frühsommer alle Kunden, die einen Neuantrag im Jobcenter (SGB II Leistungen) stellen oder bereits Leistungsbezieher sind, zu einem persönlichen Beratungstermin ins Jobcenter eingeladen. Dies hat zu einer Zunahme an Anträgen und einer vereinfachten Kommunikation mit den Eltern geführt.
Die Leistungserbringer des Jobcenters, des Geschäftsbereichs Soziales und der Stadt Schwäbisch Gmünd treffen sich zur Sicherstellung eines einheitlichen Verfahrens und zum rechtlichen Austausch einmal monatlich zu einer standort- und bereichsübergreifenden Besprechung.
V. Fazit
Der mit der Einführung verbundene hohe politische Erwartungsdruck und die Komplexität der sehr unterschiedlichen Einzelleistungen, die überwiegend als Sachleistung zu erbringen sind, stellen die verantwortlichen Stellen im Ostalbkreis und die Leistungserbringer vor große Herausforderungen. Insbesondere werfen die Vorschriften zahlreiche Rechtsfragen auf, die teilweise eine zügige, unbürokratische und weitgehend einheitliche Umsetzung erschweren.
Die zufriedenstellende Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen, die aufgebauten vielfältigen Kommunikationswege zu den Eltern und Trägern sowie die gute Zusammenarbeit des Jobcenters, des Geschäftsbereichs Soziales und der Stadt Schwäbisch Gmünd sind Garanten für die erfolgreiche Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes im Ostalbkreis.
Finanzierung und Folgekosten
Der Bund erstattet die Kosten für die Aufwendungen der Bildungs- und Teilhabeleis-tungen und deren Verwaltungsaufwand über die erfolgte Erhöhung der Bundesbeteili-gung an den Kosten der Unterkunft. Eine Anpassung der Quote ist nicht vorge-sehen. Die Ist-Ausgaben für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II und für die Kinderzuschlags- und Wohngeldkinder (ohne Verwaltungskosten) werden in ein Revisionsverfahren einbezogen. Die Ausgaben im Jahr 2012 sind voraussichtlich Grundlage für die Neuberechnung der Quote im Jahr 2013.
Anlagen
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Sichtvermerke
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