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Vorlage - 178/2012  

 
 
Betreff: Antrag auf Wiederzulassung des Unterscheidungszeichens "GD" für den Ostalbkreis beim Land Baden-Württemberg
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Straßenverkehr   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
06.11.2012 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag bekundet sein Interesse, die Wiederzulassung des historischen Unterscheidungszeichens „GD“ zu ermöglichen und beauftragt die Verwaltung, den Antrag auf Wiederzulassung des bislang auslaufenden Unterscheidungszeichens „GD“ für den Ostalbkreis beim Land Baden-Württemberg zu stellen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

Nach der bisherigen Gesetzesregelung erfolgt die Zuteilung von Kennzeichen nach § 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Verbindung mit Anlage 1 (Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk):

-     Anlage 1 Nr. 1 legt bislang gültige Unterscheidungszeichen fest (z. B. für den Ostalbkreis das Unterscheidungszeichen „AA“).

-     Anlage 1 Nr. 2 führt noch gültige Unterscheidungszeichen auf, die - bedingt durch die Gemeinde- und Gebietsreform - nicht mehr zugeteilt werden dürfen und auslaufen (z. B. das im damaligen Landkreis Schwäbisch Gmünd bis zur Kreisreform am 01.01.1973 verwendete Unterscheidungskennzeichen „GD“).

 

In den Jahren 2010 bis 2012 hat die Hochschule Heilbronn das Forschungsprojekt „Heilbronner Initiative Kennzeichenliberalisierung“ unter Leitung des Studiendekans des Studiengangs Tourismusmanagement, Professor Dr. Ralf Bochert, durchgeführt. Im Ergebnis plädierten 74 % der mehr als 40.000 Befragten in 176 Städten für eine Rückkehr zu ihrem Altkennzeichen.

 

Im April 2011 beschloss die Verkehrsministerkonferenz, dass es auf Wunsch der Länder wieder gestattet sein soll, nicht mehr gültige Unterscheidungszeichen (z. B. GD) einzuführen. Die Verkehrsministerkonferenz hat den Bund gebeten, eine entsprechende Rechtsänderung der Anlage 1 der FZV zu unterstützen.

 

Ein erster Bericht zu diesem Thema wurde in den Kreisgremien im Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 17. April 2012 abgegeben, nachdem im März 2012 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) der Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der FZV, welche die Wiedereinführung so genannter Alt- Kennzeichen und generelle Zulassung mehrerer Unterscheidungskennzeichen pro Zulassungsbezirk vorsah, vorgelegt wurde.

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen wurde am 2. Oktober 2012 darüber unterrichtet, dass der Referentenentwurf (Drucksache 371/12) am 21. September 2012 unter der Maßgabe von Änderungen verabschiedet wurde. Der Bundesrat hat den Plänen der Bundesregierung, die alten Kraftfahrzeugnummernschilder wieder zuzulassen, zugestimmt. Den weitergehenden Plänen der Bundesregierung, auch völlig neue Nummernschilder zuzulassen, erteilte der Bundesrat eine Absage.

 

Kernstück der Verordnung ist die Neufassung des § 8 FZV, in der die Zuteilung von Kennzeichen geregelt wird. Die Unterscheidungszeichen werden künftig nicht mehr in der FZV geregelt, sondern von den Ländern beim BMVBS beantragt, das seine Entscheidung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Bisher gültige Unterscheidungskennzeichen gelten als beantragt und genehmigt.

 

 

 

 

 

Wird die vorgesehene Änderung der FZV von der Bundesregierung in Kraft gesetzt, können die Verwaltungsbezirke bisher auslaufende Kennzeichen beim Land bzw. beim Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) - also für den Ostalbkreis das bisher auslaufende Kennzeichen „GD“ - beantragen.

 

Der neue § 8 Abs. 2 FZV sieht damit vor, dass auf Antrag der Länder vom BMVBS beispielsweise das Unterscheidungszeichen „GD“ festgelegt werden kann. Nach entsprechender Genehmigung in Form eines Verwaltungsaktes, werden die neuen Unterscheidungszeichen aus Gründen der Transparenz lediglich noch nachrichtlich im Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

Der Landkreistag bekräftigte im Übrigen auch nach dem Bundesratsbeschluss seine ablehnende Haltung. Laut einer Pressemitteilung vom 21.09.2012 spricht sich der Landkreistag nochmals nachdrücklich gegen die Wiederzulassung von Kennzeichen, die im Zuge der Gemeinde- und Gebietsreform weggefallen sind, aus.

 

Nach Mitteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart (RP) vom 11. Oktober 2012 soll die Verkündung der geänderten Verordnung Ende Oktober bzw. Anfang November 2012 im Bundesgesetzblatt erfolgen, sodass mit einem Inkrafttreten der Änderungsverordnung frühestens zum 1. November 2012 zu rechnen ist. Nach Aussagen des MVI wird sich der Bund-Länderfachausschuss Fahrzeugzulassung in seiner Sitzung am 29. und 30. Oktober 2012 in Potsdam mit den Einzelheiten des Antragsverfahrens zwischen Bund und Ländern verständigen.

 

Die Regierungspräsidien haben am 11. Oktober 2012 die in Anlage 1 Nr. 2 der FZV für die Abwicklung genannten Zulassungsbehörden über den aktuellen Sachstand informiert. Diese wurden bis 13. November 2012 gebeten, welche bislang auslaufende Unterscheidungszeichen beim BMVBS beantragt werden sollen. Ferner wurde mitgeteilt, dass der Interessenbekundung die Zuteilung zu ermöglichen, ein diesbezüglicher Beschluss des Kreistags beigefügt werden sollte.

 

Der Ostalbkreis sieht keine grundsätzlichen verwaltungstechnischen Bedenken hinsichtlich der Wiederzulassung des GD-Kennzeichens. Es handelt sich um eine rein politische Fragestellung.

 

 

Kennzeichenreservierungen „GD“:

 

Verbindliche Reservierungen von GD-Kennzeichen analog des bekannten Verfahrens können erst nach endgültigem Erlass der geänderten Verordnung, nach erfolgter Programmanpassung des Rechenzentrums und erfolgreicher Beantragung des GD-Kennzeichens durch das Land vorgenommen werden.


Nachdem sich Anfragen zu Wunschkennzeichen - vor allem seit der Beschlussfassung des Bundesrats am 21.09.2012 - häufen, wird vom Landratsamt derzeit die Möglichkeit einer rechtlich unverbindlichen Vormerkung von GD-Kennzeichen geprüft. Das Vorschalten eines Formulars (via Internet, bei den Zulassungsstellen und per Post) wäre eine freiwillige Serviceleistung, um frühzeitig Kundenwünsche entgegenzunehmen, und gegebenenfalls auch einen großen Kundenansturm zu kanalisieren.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

 

Das Landratsamt Ostalbkreis sieht keine grundsätzlichen Probleme bei der verwaltungsmäßigen Umsetzung hinsichtlich der Wiederzulassung ausgelaufener

Kfz-Kennzeichen, bzw. bei der Zuteilung eines weiteren Unterscheidungszeichens für unseren Verwaltungsbezirk.

 

Voraussetzung ist allerdings, dass die Software für die Kfz-Zulassung vom Rechenzentrum KIRU (Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm Zweckverband) vorgenommen wird. Wie uns dieses am 10. Oktober 2012 mitgeteilt hat, ist nach den derzeitigen Einschätzungen mit einem einmaligen Aufwand von 2000,00 € zu rechnen und insbesondere wegen des erhöhten Aufwandes im Datenbankumfeld mit laufenden Entgeltkosten von 250,00 € im Quartal auszugehen. Laut KIRU kann eine endgültige Entgeltfestsetzung aber erst Anfang 2013 vorgenommen werden.

 

Mit einem erhöhten Verwaltungs- und Personalaufwand ist in der Übergangs- bzw. Anfangsphase bis zur endgültigen Wiederzulassung des GD-Kennzeichens zu rechnen. Die verwaltungsmäßige Umsetzung wird derzeit beim Landratsamt vorbereitet.

 

Anlagen

Anlagen

 

-

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin

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Forstenhäusler

 

 

Dezernent für Ordnung,

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Verkehr und Veterinärwesen

Wagenblast

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel