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Vorlage - 174/2012  

 
 
Betreff: Vorstellung der Planung zum Ausbau der Kreisstraße 3205 von der Landesstraße 1060 zur Landesstraße 1078 in Kirchheim a. R.
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
16.10.2012 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmt der Planung zum Ausbau der K 3205 von der L 1060 bis zur L 1078 in Kirchheim a. R. zu.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

1. Historie und Notwendigkeit

 

Die Kreisstraße 3205 stellt ein verkehrswichtiges Verbindungsstück zwischen den Landesstraßen 1078 und 1060 dar.

 

Ursprünglich war vorgesehen, diese Verbindung auf eine neue Trasse zu verlegen, die zwischen Dirgenheim und Kirchheim auf der heutigen Gemeindeverbindungsstraße verläuft, dann nördlich von Kirchheim nach Westen in Richtung der bestehenden K 3205 abschwenkt und dann in einem weiten Bogen zur L 1078 südwestlich von Kirchheim führt. Für diese Maßnahme wurde 1983 ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet, das jedoch viele Jahre später eingestellt wurde. Auch eine abgespeckte Lösung konnte wegen Grunderwerbsschwierigkeiten ohne Rechtsverfahren nicht realisiert werden.

 

Es besteht jedoch weiterhin Ausbaubedarf, zumal der Straßenzustand der K 3205 immer schlechter wird. Der Fahrbahnaufbau ist nicht frostsicher und sehr uneben. Zudem ist die derzeitige Straßenbreite von 4,50 m für den Begegnungsverkehr von LKW / LKW (Bus) bzw. LKW (Bus) mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu schmal. Deshalb sind die Fahrbahnränder sowie die Straßenbankette stark verdrückt.

 

Nachdem die Planung einer Neutrassierung aufgegeben wurde, orientiert sich der Ausbau in Lage und Höhe nun weitgehend am Bestand. Es werden lediglich die scharfe S-Kurve bei Bau-km 1+100 durch größere Radien und die bestehende Kuppe bei Bau-km 0+950 durch die Wahl eines größeren Kuppenhalbmessers entschärft.

 

Der Ausbau beginnt an der Einmündung in die L 1078 (Bau-km 0+000) und endet an der L 1060 (Bau-km 1+820).

 

Im Planungsgebiet läuft zur Zeit ein Flurbereinigungsverfahren.

 

 

2. Straßenbauliche Beschreibung, Varianten

 

Die neue Fahrbahn wird mit einer Breite von 5,50 m ausgebaut, wobei die Kurveninnenränder aufgeweitet werden.

 

Baubeginn ist die Einmündung in die L 1078 in Kirchheim, wo die Trasse zunächst auf einer Strecke von ca. 320 m im Ortsbereich von Kirchheim verläuft. Seither ist an der K 3205 kein Gehweg vorhanden, Fußgänger müssen die Straße benutzen. Auf Wunsch der Gemeinde soll deshalb von Baubeginn an bis zur Abzweigung der Straße nach Jagsthausen ein 1,50m breiter Gehweg vorgesehen werden. Er verläuft bis Bau-km 0+320 bordsteingeführt am rechten Fahrbahnrand, wechselt dann die Fahrbahnseite und führt nun von der Fahrbahn durch einen Grünstreifen getrennt bis zur Einmündung nach Jagsthausen bei Bau-km 0+500.

 

Im weiteren Verlauf steigt die Gradiente an. Bei Bau-km 0+950 wird eine gefährliche Kuppe durch die Anordnung eines größeren Kuppenhalbmessers entschärft. Dadurch schneidet die neue Fahrbahn ca. 3,50 m in das Gelände ein. Um wegen der entstehenden Einschnittsböschungen einen Eingriff in den angrenzenden Mischwald mit seinem Trauf zu vermeiden, wird die neue Fahrbahnachse von der bestehenden ab Bau-km 0+680 abgerückt.

 

Nachdem auch im weiteren Verlauf noch zwei sehr enge Radien vergrößert werden, wird die bestehende Trasse Bau-km 1+280 wieder aufgenommen. Die bestehende Teichanlage auf der Westseite bleibt unangetastet. Bis zum Bauende bei Bau-km 1+820 wird von der bestehenden Trasse nicht mehr abgewichen. Die Gradiente gleicht Unebenheiten aus, liegt aber weitestgehend auf Bestandsniveau.

 

 

3. Einmündung L 1078 / K 3205

 

Aufgrund der Spitzwinkeligkeit der Einmündung in Kirchheim müssen größere Fahrzeuge den gesamten Einmündungsbereich benutzen, was zu gefährlichen Situationen führen kann. Deswegen wurde von der Gemeinde Kirchheim der Bau eines Kreisverkehrs gefordert. Es wurde deshalb ein Kreisel mit einem Durchmesser von 30 m entworfen, der ausreichend dimensioniert ist, um einen reibungslosen Verkehrsablauf zu ermöglichen. Er wäre allerdings mit erheblichen Eingriffen in die angrenzenden Grundstücke verbunden gewesen. Um den Platzbedarf in den Gartengrundstücken zu minimieren, wären Stützwände auf der Südseite der L 1060 (Höhe bis ca. 3,0m) sowie auf der Westseite der K 3205 (Höhe ca. 2,0m) notwendig geworden. Die Lösung wurde wegen der erheblichen Eingriffe, des vermutlich im freiwilligen Verfahren nicht zu erzielenden Grunderwerbs und einer kaum zu realisierenden Mitfinanzierung des Landes mit der Zustimmung der Gemeinde Kirchheim aufgegeben.

 

 

4. Technische Gestaltung der Baumaßnahme

 

Die K 3205 dient in Ihrer Funktion als zwischengemeindliche Verbindung (Straßenkategorie A III), die aber einen regionalen Verbindungscharakter aufweist. Es wird deshalb eine Entwurfsgeschwindigkeit von Ve = 60 km/h angestrebt. Da in einigen Abschnitten ein Verlassen der Bestandstrasse nicht möglich war, mussten deren Radien übernommen werden. Dadurch können die Trassierungsparameter, die für diese Geschwindigkeit zu wählen sind, nicht überall eingehalten werden. Die Abweichungen können jedoch hingenommen werden, da in diesen Abschnitten gute Sichtverhältnisse bestehen. Dort, wo die erforderlichen Haltesichtweiten nicht vorhanden sind, werden die Radien entsprechend vergrößert.

 

Die Fahrbahnbreite beträgt 5,50 m. Die Bankette werden in Dammlage mit einer Breite von 1,50 m und in Einschnitten 1,00 m breit hergestellt. Die Böschungen werden mit einer Regelneigung von 1:1,5 ausgeführt.

 

Für den Fahrbahnaufbau ergibt sich nach der Bemessung nach RStO 01 für die K 3205 die Bauklasse IV. In Anlehnung an die RStO 2001 Tafel 1 in Verbindung mit der ETV-StB-BW Teil 6 wurde folgender Fahrbahnaufbau gewählt:

 

 

K 3305 -              freie Strecke (Bau-km 0+320 - Bauende)

 

             

Tragdeckschicht

8 cm

Schottertragschicht

5 cm

Hydr. gebundene Tragschicht

30 cm

Frostschutzschicht

15 cm

Gesamtaufbau

58 cm

 

 

 

K 3205 -               Ortsbereich (Bauanfang - Bau-km 0+320)

 

             

Asphaltdeckschicht

4 cm

Asphalttragschicht

10 cm

Schottertragschicht

15 cm

Frostschutzschicht

29 cm

Gesamtaufbau

58 cm

 

 

 

Die Gehwege erhalten folgenden Aufbau

 

 

Asphaltdeckschicht

2,5 cm

Asphalttragschicht

8,0 cm

Schottertragschicht

29,5 cm

Gesamtaufbau

40,0 cm

 

 

 

 

5. Baugrund, Erdarbeiten

 

Für die Untersuchung des vorhandenen Oberbaus sowie des Baugrundes wurde ein Baugrundgutachten angefertigt. Danach wurden im bestehenden Fahrbahnoberbau im bituminösen sowie im ungebundenen Teil hohe teerhaltige Bestandteile festgestellt. Dieses Material wird nach Empfehlung im Gutachten im Kaltmischverfahren mit Bindemitteln verwertet und im neuen Straßenaufbau unterhalb der gebundenen Deckschicht als hydraulisch gebundene Tragschicht eingebaut. Der Gutachter geht davon aus, dass die Anforderungen an die Tragfähigkeit bei dem vorgesehenen Ausbau erreicht werden.

Nach Empfehlung des Gutachters wird das anstehende Bodenmaterial mit Bindemitteln verbessert. Die erforderlichen Bindemittelmengen und die Bindemittelart müssen im Vorfeld noch durch eine Eignungsprüfung ermittelt werden.

Durch den Einschnitt bei Bau-km 0+950 fallen ca. 8.000 m³ Überschussmassen an. Dieses Erdmaterial ist für den Einbau in Nebenflächen gut geeignet. Diese Massen werden zum überwiegenden Teil in die Restfläche bei Bau-km 1+200 links zwischen der alten und neuen Fahrbahn eingebaut.

 

 

6. Entwässerung

 

Die Entwässerung erfolgt soweit wie möglich breitflächig über die vorhandene Dammböschung in das anstehende Gelände. Dort, wo dies nicht möglicht ist, erfolgt die Entwässerung über Straßenmulden, die an den Geländetiefpunkten in Wassergräben münden, bei Bau-km 0+500 in den „oberen Brühlgraben“ und bei 1+260 in den „Espanggraben“. Zwischen Bau-km 0+520 - 0+900 treten aus dem angrenzenden Waldbereich stärkere Wasserzutritte auf. Diese werden durch eine Tiefensickerung, die in der Straßenmulde verlegt wird, in den „oberen Brühlgraben“ eingeleitet. Im Ortsbereich Kirchheim ist ein bestehender Oberflächenwasserkanal vorhanden, der über zwei Geröllfänge Wasser von der L 1078 sowie Quellwasser aufnimmt. Der Kanal endet bei Bau-km 0+130 in einer Entwässerungsmulde, die das Wasser - teilweise verdolt - ebenfalls bis zum „oberen Brühlgraben“ weiterleitet. Dieser Kanal ist ausreichend dimensioniert und bleibt in seiner Lage bestehen. Seither entwässert die K 3205 im Ortsbereich Kirchheim bis ca. Bau-km 0+280 breitflächig in die angrenzenden Grundstücke. Künftig wird neben dem neuen Gehweg ein Hochbordstein am östlichen Fahrbahnrand angeordnet. Für eine ordnungsgemäße Ableitung des Oberflächenwassers werden Straßeneinläufe angeordnet, die an einen neuen Kanal DN 300 angeschlossen werden. Der Kanal ist notwendig, da der auf der Ostseite verlaufende bestehende Kanal DN 200 ausgelastet ist und kein zusätzliches Straßenwasser aufnehmen kann. Der neue Kanal wird auf der anderen Straßenseite im Bereich des Bankettes verlegt und leitet bei Bau-km 0+330 in die Straßenmulde der K 3205. Um dessen Leistungsfähigkeit zu erhöhen, wird im weiteren Verlauf diese Mulde mit einer Breite von 2 m ausgeführt.

 

 

7. Fremdleitungen

 

Im Ortsbereich Kirchheim verläuft eine Freileitung der Deutschen Telekom sowie Leitungen der ODR und eine Wasserleitung der Gemeinde Kirchheim. Bei Bau-km 1+750 kreuzt eine Freileitung der ENBW. Die Leitungsträger wurden angeschrieben, um Verlegungen zu planen oder um die entsprechenden Leitungsschutzmaßnahmen zu treffen. Zudem kreuzt bei Bau-km 0+335 eine Öl-Pipeline der Deutschen Transalpine Oelleitung GmbH und bei Bau-km 0+ 350 eine EPS-Ethylen Pipeline der EPS Ethylen-Pipeline Süd GmbH & Co.KG. Für beide Leitungen liegen Schutzanweisungen der Betreiber vor, die entsprechend eingehalten werden.

 

 

8. Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen

 

Um die durch die Baumaßnahme entstehenden Eingriffe zu erfassen, zu bewerten und mögliche Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen darzustellen, wurde ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt. Dabei wurden im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung die Auswirkungen der Baumaßnahme auf geschützte Arten untersucht.

 

Die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzflächen werden im Rahmen der Flurbereinigung bereitgestellt. Bereits vom Landkreis in früheren Jahren freihändig erworbene Grundstücksflächen für die mittlerweile aufgegebene Planung werden bei der Flächenzuteilung ins Flurbereinigungsverfahren eingebracht. So kann der Landabzug als Folge des Straßenbauvorhabens minimiert werden.

 

9. Rechtsverfahren, Grunderwerb

 

Es ist kein Rechtsverfahren vorgesehen. Die umweltschutzrechtlichen Genehmigungen und Befreiungen sind beantragt.

Der Grunderwerb erfolgt auf freiwilliger Basis. Nach intensiven Gesprächen mit den Anliegern konnte deren Akzeptanz für die Maßnahme erreicht werden. Nennenswerte Schwierigkeiten beim Grunderwerb werden deshalb nicht mehr erwartet.

 

 

10. Durchführung der Baumaßnahme

 

Die Maßnahme soll unter abschnittsweiser Vollsperrung durchgeführt werden. Der Verkehr wird über die L 1078 umgeleitet.

Es wird mit einer Bauzeit von ca. 6 Monaten gerechnet. Die Baudurchführung ist für 2013 vorgesehen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Kostenträger sind der Ostalbkreis und die Gemeinde Kirchheim. Die Gesamtkosten von insgesamt 1,133 Mio. € verteilen sich wie folgt:

 

Grunderwerb

36.000 €

Baukosten

1.097.000 €

Gesamtkosten

1.133.000 €

 

 

 

Verteilung auf die Kostenträger:

 

Ostalbkreis

1.075.500 €

Gemeinde Kirchheim

57.500 €

Gesamtkosten

1.133.000 €

 

 

 

Bislang war die Maßnahme in der MIFRIFI 2011 - 2015 mit Gesamtkosten von 650.000 € genannt, von denen bereits 120.000 € vor 2010 und 200.000 € in 2012 finanziert waren. Die neuen Kosten ergeben sich aufgrund der Verlängerung der Ausbaustrecke um rund 400 m und der neu hinzugekommenen Kuppenabsenkung und Kurvenabflachung und den Kosten für die Anlegung des Gehweges. Diese höheren Kosten sind in der MIFRIFI 2012 - 2016 berücksichtigt. Die Finanzierung im Kreishaushalt ist vorgesehen:

 

 

in 2011 und davor bereits finanziert

120.000 €

in 2012 bereits finanziert

200.000 €

in 2013

713.000 €

in 2014

100.000 €

 

 


Anlagen

 

-

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich Straßenbau

__________________________________________

 

Weiß

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel