Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Die Arbeiten zum Neubau des Rad-/Gehweges zwischen Neubronn und Laubach und dem daraus folgenden Ausbau der Kreisstraße 3263 in der Tallage werden an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Bortolazzi Straßenbau GmbH zum nachgerechneten Bruttoangebotspreis von 877.859,11 € vergeben. Gleichzeitig wird der Kostenvoranschlag des Landratsamtes Ostalbkreis, Geschäftsbereich Straßenbau vom 28.09.2012 mit Gesamtkosten von 1.111.000 € genehmigt.
Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag hat im Rahmen seiner Beratungen zum Haushalt 2012 den Ausbau und somit den Lückenschluß des Leintalradweges zwischen Neubronn und Laubach in der Tallage im Zuge der Kreisstraße 3263 für das Jahr 2012 beschlossen. Aus Naturschutzgründen kann der neue Rad-/Gehweg in Teilbereichen nicht an die Kreisstraße in ihrer heutigen Lage angehängt werden, die K 3263 ist in diesen Abschnitten nach Norden zu verschieben.
Die Kreisstraße 3263 ist in der Tallage im gesamten Abschnitt nur ca. 4,00 m breit. Daher ist bereits der Begegnungsverkehr Pkw/Pkw gefährlich und nur bei sehr verminderter Geschwindigkeit möglich. Außerdem weist die K 3263 insgesamt Netzrissbildungen mit zugehörigen Einsenkungen mitten in der Fahrbahn sowie abgesenkte Fahrbahnränder in Verbindung mit randseitiger Rissbildung auf. Aus diesem Grund hat der Kreistag beschlossen, den gesamten Streckenabschnitt der K 3263 im Zuge des Radwegebaus im Leintal erstmalig voll auszubauen.
Der Geschäftsbereich Straßenbau hat die Arbeiten für die Fahrbahnsanierung und den Radwegebau am 31.08.2012 im Staatsanzeiger öffentlich ausgeschrieben. Es wurden insgesamt 5 Angebote abgegeben. Die Angebotseröffnung fand am 19.09.2012 statt.
Zusammenstellung der Angebote in der Reihenfolge der geprüften Angebotssumme:
Nach Prüfung und Wertung der Angebote schlägt der Geschäftsbereich Straßenbau vor, den Auftrag der Firma Bortolazzi Straßenbau GmbH, Bopfingen zum nachgerechneten Bruttoangebotspreis von 877.859,11 € als wirtschaftlichste Bieterfirma zu erteilen. Die Firma ist in der Lage, die Arbeiten fachgerecht und ordnungsgemäß auszuführen.
Finanzierung und Folgekosten
Im Haushalt ist folgende Finanzierung vorgesehen:
Die Gesamtkosten entsprechen dem Haushaltsansatz.
Anlagen
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Sichtvermerke
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