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Vorlage - 148/2012  

 
 
Betreff: Arbeitsmarktprogramm 2013 des Jobcenters Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Vorberatung
25.09.2012 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2012_08_22_Arbeitsmarktprogramm 2013 in Zahlen

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Antrag der Verwaltung

 

1.     Kenntnisnahme zu I. und II.

 

2.     Zustimmung zum Arbeitsmarktprogramm 2013 des Jobcenters unter III.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Als zugelassener kommunaler Träger (zkT) ist der Ostalbkreis seit 01.01.2012 für die Verwendung der Haushaltsmittel des Bundes in der aktiven Arbeitsförderung des SGB II (Hartz IV) zuständig. Mit den Haushaltsmitteln werden die Maßnahmen zur Unterstützung der Integration in Arbeit finanziert. In dieser Vorlage wird unter anderem der Haushaltsentwurf 2013 des Jobcenters für den Bereich dieser Eingliederungsleistungen, das sogenannte Arbeitsmarktprogramm, vorgestellt.

 

Alle Aufwendungen und Erträge des Jobcenters, einschließlich der vom Ostalbkreis zu tragenden Kosten der Unterkunft (KdU) werden im Gesamthaushaltsplan des Landkreises abgebildet. Mit der endgültigen Zuteilung der Bundesmittel für die Eingliederungsleistungen und das Verwaltungsbudget ist Ende November/Anfang Dezember 2012 zu rechnen. Erste Haushaltsentwürfe des Bundes deuten bei den Eingliederungsleistungen auf eine Mittelreduzierung von ca. 13 % gegenüber dem Vorjahr hin. Bei den Planungen wurde diese Reduzierung berücksichtigt.

 

II. Der Arbeitsmarkt im Ostalbkreis

 

Entwicklung der Arbeitslosigkeit

 

Seit dem Höchststand im Februar 2006 mit 5.404 Arbeitslosen (Arbeitslosenquote von 3,4 %) konnte die Arbeitslosigkeit im SGB II-Bereich im September 2011 wieder auf 3.323 Arbeitslose (Arbeitslosenquote von 2,0 %) reduziert werden. Aktuell ist die Arbeitslosenquote weiterhin stabil bei 2,0 % (3.364 Arbeitslose).

 

Abbildung 1: Grafik der Entwicklung der Arbeitslosenquote im Ostalbkreis Gesamt, für den Bereich SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende/Hartz IV) und für den Bereich SGB III (Arbeitslosengeld I)

Abbildung 1

Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften, der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten

 

Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften hat sich seit Mai 2005 (erste valide Daten) von 6.892 über den Höchststand im März 2006 auf 7.718 auf den niedrigsten Stand im Juli 2012 von 5.189 entwickelt. Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) und die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (nEf) zusammen bilden die Bedarfsgemeinschaften (BG).

 

Abbildung 2: Bedarfsgemeinschaften, erwerbsfähige Leistungsberechtigte und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte

 

Abbildung 2

 

Im Ostalbkreis waren im Juli 2012 insgesamt 6.628 erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II-Bezug/Hartz IV-Bezug. Davon sind im statistischen Sinne 3.364 arbeitslos.

 

Nicht alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind statistisch als arbeitslos zu zählen; wichtige Beispiele dafür sind:

        Kunden in Maßnahmen (z. B. 1-Euro-Jobs)

        Kunden, die keine Arbeit aufnehmen können, weil sie kleine Kinder erziehen oder Angehörige pflegen

        Beschäftigte Personen, die mind. 15 Wochenstunden arbeiten, aber wegen zu geringem Einkommen hilfebedürftig sind

        Arbeitslose, die arbeitsunfähig (krank) sind

        Schüler ab dem 15. Lebensjahr

 

Diese Personen zusammen machen die Differenz von 3.264 aus. SGB II-/Hartz IV-Empfänger sind Menschen, um die sich das Jobcenter Ostalbkreis kümmert bzw. denen es Maßnahmen zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt sowie sozialintegrative Maßnahmen (z. B. Schuldner- und Suchtberatung) zur Verfügung stellt.

 

Profillagen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten

 

 

 

Handlungsbedarf

Integrations-wahrscheinlichkeit

Integrationsnahe Profillagen

Marktprofil

Keine

Integration innerhalb der nächsten 6 Monate

Aktivierungsprofil

Im Bereich Motivation

Förderprofil

Im Bereich der Qualifikation, Leistungsfähigkeit oder in den Rahmenbedingungen

Integration innerhalb der nächsten 12 Monate

Komplexe Profillagen

Entwicklungsprofil

Im Bereich der Qualifikation, Leistungsfähigkeit oder in den Rahmenbedingungen und mindestens in 2 weiteren Bereichen

Integration dauert länger als 12 Monate

Stabilisierungsprofil

Hoher Handlungsbedarf im Bereich Leistungsfähigkeit und mindestens in 2 weiteren Bereichen

Heranführen an eine Erwerbstätigkeit innerhalb der nächsten 12 Monate

Unterstützungsprofil

Hoher Handlungsbedarf im Bereich der Rahmenbedigungen

 

Derzeit werden  6.826 erwerbsfähige Leistungsempfänger betreut, deren

Profillagen sich wie folgt verteilen (s. Abbildung 3):

 

Abbildung 3

 

25 % der Leistungsempfängerinnen und -empfänger sind nach Einschätzung der Integrationsfachkräfte des Jobcenters integrationsnah und können mit wenig Unterstützung innerhalb von 12 Monaten in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Hier setzt insbesondere der neu eingerichtete Firmenkundenservice (FKS) an. Die veränderte Situation – Auflösung des mit der Agentur für Arbeit gemeinsam geführten Arbeitgeber-Services – machte für das Jobcenter Ostalbkreis eine strategische Neuorientierung in der Firmenkundenbetreuung erforderlich. Bereits Anfang 2012 wurde der FKS an allen Standorten eingerichtet und aufgebaut. Die Aktivitäten des FKS sind stark bewerberorientiert ausgerichtet. Der Markt ist geprägt durch Abweichungen zwischen Angebot und Nachfrage. Arbeitgeber aus der Region suchen überwiegend Facharbeiter aus fast allen Bereichen. Aktuell gemeldete Bewerber haben aber zumeist Vermittlungshemmnisse wie fehlende oder veraltete Kenntnisse, gesundheitliche Einschränkungen, Einschränkungen in der Arbeitszeit, fehlende Mobilität. Die vornehmliche Aufgabe des FKS ist es, durch intensive persönliche Kontakte, insbesondere zu sozial eingestellten Betrieben, auch für diese Menschen den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Flankierend bieten die Integrationsfachkräfte des FKS Betrieben das gesamte Spektrum der Fördermöglichkeiten an. Die Nachbetreuung der Kunden ist ein weiteres wichtiges Element der Arbeit des FKS, um möglichen Problemen zeitnah entgegenzuwirken und so eine möglichst hohe Nachhaltigkeit bei den Integrationen zu erreichen.

 

75 % weisen komplexe Profillagen auf, d. h. bei diesem Personenkreis ist eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt nicht innerhalb eines Jahres möglich (s. Abbildung 4). Vielmehr müssen zunächst Vermittlungshemmnisse wie Qualifizierungsdefizite, Sprachprobleme, Schulden, Suchtprobleme etc. abgebaut und Maßnahmen zur Heranführung an den Arbeitsmarkt eingeleitet und durchgeführt werden. Für diese Kundengruppe hat das Jobcenter Ostalbkreis bereits 2005 das beschäftigungsorientierte Fallmanagement eingeführt. Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Zusatzausbildung betreuen und beraten diese Kunden im Rahmen eines niedrigen Betreuungsschlüssels mit dem Ziel, Integrationsfortschritte zu erreichen.

 

Abbildung 4

 

 

III. Arbeitsmarktprogramm 2013 des Jobcenters Ostalbkreis

 

Das Arbeitsmarktprogramm 2013 des Jobcenters Ostalbkreis beinhaltet die Mittelansätze für die Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung. Die Förderungen werden, je nach gesetzlicher Grundlage im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) an Arbeitnehmer (erwerbsfähige Leistungsberechtigte), Arbeitgeber oder Träger gewährt. Die Leistungen sind ausgerichtet auf die Bedarfe der zu betreuenden Leistungsempfänger sowie auf bestimmte Zielgruppen.

 

Zielgruppen

 

Jüngere Arbeitnehmer unter 25 Jahren (U25)

 

Aktuell sind 196 arbeitslose Jugendliche im SGB II-Bezug, das sind 5,8 % aller SGB II-Arbeitslosen. Für jugendliche Arbeitslose hält das Jobcenter Ostalbkreis mehrere, besonders für diese Zielgruppe entwickelte Maßnahmen vor. Die Jugendlichen werden zudem in gesonderten Integrationsteams betreut, die eng mit Netzwerkpartner wie der Jugendhilfe, Berufsberatung, Jugendgerichtshilfe und Jugendhäuser zusammenarbeiten.

 

Abbildung 5: Arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahren (U25)

Abbildung 5

 

Langzeitarbeitslose

 

Langzeitarbeitslose sind Menschen, die im statistischen Sinne länger als 1 Jahr arbeitslos gemeldet sind. Beschäftigungen oder selbständige Tätigkeiten von mehr als 6 Monaten beenden die Langzeitarbeitslosigkeit. Werden diese danach wieder arbeitslos, zählen Sie statistisch nicht zu den Langzeitarbeitslosen.

 

Im Juli 2012 wurden im Ostalbkreis insgesamt 1.421 Langzeitarbeitslose im Sinne der Statistik gezählt.

 

Abbildung 6: Langzeitarbeitslose (in beiden Rechtskreisen)

 

Abbildung 6

Frauen

 

Die Zahl der arbeitslosen Frauen ist im Rechtskreis SGB II relativ konstant. Der Höchststand war im August 2007. Damals waren 2.252 Frauen im SGB II-Bereich arbeitslos gemeldet. Aktuell sind es 1.736, das sind 51,6 % aller SGB II-Arbeitslosen.

 

Abbildung 7: Arbeitslose Frauen im SGB II

 

Abbildung 7

 

 

Erwerbstätige SGB II-Bezieher

 

Aktuell befinden sich 2.366 Erwerbstätige (32,9 % aller erwerbsfähigen Leistungsbezieher) trotz Einkommen im Bezug von Leistungen nach dem SGB II. Rund 35 % dieser Erwerbstätigen befinden sich in einer Beschäftigung mit weniger als 200,00 Euro Entlohnung. Das bedeutet, dass sie aufstockende Leistungen beziehen müssen, um ihren Lebensunterhalt finanzieren zu können. Die Integrationsarbeit stellt sich bei diesem Personenkreis besonders schwierig dar, da die Vermittlung in eine besser bezahlte Arbeit in der Regel mit vielen Unsicherheiten und Risiken verbunden ist. Besonders Selbständige, die seit längerer Zeit aufstockende Leistungen erhalten, sind oftmals wenig motiviert, ihre finanzielle Situation durch die Aufnahme einer abhängigen Tätigkeit zu verbessern. Hinzu kommt, dass die Leistungsberechnung in diesen Fällen einen überdurchschnittlich hohen Aufwand erfordert. Das Jobcenter Ostalbkreis plant im Jahr 2013 besondere Einzelmaßnahmen bei Trägern für diesen Personenkreis. Intern sind bereichsübergreifende Projektteams für Selbständige geplant.

 

Abbildung 8: Erwerbstätige Arbeitslosengeld II-Bezieher

 

Abbildung 8

Alleinerziehende

 

Aktuell gibt es im Ostalbkreis 1.150 Alleinerziehende im Leistungsbezug, dies sind 16,8 % aller erwerbsfähigen Leistungsbezieher. Darunter sind 118 Alleinerziehende unter 25 Jahren. Die Alleinerziehenden stehen in der Integrationsarbeit des Jobcenters Ostalbkreis mit verschiedenen strategischen Ansätzen besonders im Fokus. Im Einzelnen sind dies:

 

-              Die zielgruppenspezifische Betreuung von Alleinerziehenden mit Qualifizierungspo-              tential durch projektorientierte Integrationsfachkräfte, um den besonderen Anfor-

              derungen der Alleinerziehenden und deren komplexen Problemlagen gerecht wer-              den zu können.

-              Die Ko-Finanzierung von verschiedenen Projekten für Alleinerziehende im Rahmen               der regionalen und Landes-ESF-Förderung, wie Ausbildung in Teilzeit für Alleiner-              ziehende.

-              Die enge Vernetzung mit der wirtschaftlichen Jugendhilfe sowie allen Kinderbetreu-              ungseinrichtungen im Ostalbkreis.

-              Die Einrichtung der Stabstelle „Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt“               seit 01.07.2011 zur Koordination der zielgruppenspezifischen Unterstützungsange-              bote, Aufbau von Netzwerken und  Beteiligung an bereits bestehenden Netzwerken.

 

 

Abbildung 9: Alleinziehende erwerbsfähige Leistungsbezieher

 

Abbildung 9

 

 

Handlungsschwerpunkte

 

Die Handlungsschwerpunkte der Förderinstrumente im Arbeitsmarktprogramm 2013 des Jobcenters Ostalbkreis ergeben sich aus den Profillagen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (s. o.). Grundsätzlich ist es das wichtigste Ziel des Jobcenters Ostalbkreis, die Menschen in Arbeit zu bringen. Für Leistungsberechtigte, die zur Erreichung dieses Ziels Unterstützung benötigen oder aufgrund ihrer Vermittlungshemmnisse noch weit vom ersten Arbeitsmarkt entfernt sind, werden zielgruppenspezifische und zielorientierte Maßnahmen angeboten.

 

Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Überblick

 

a) Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung

 

35,1 % der Eingliederungsmittel sind im Bereich Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung geplant. Darunter subsumieren sich die Leistungen aus dem Vermittlungsbudget (z.B. Bewerbungskosten, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen), die Vermittlungs- und Aktivierungsgutscheine für individuelle Maßnahmen zur Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt (z.B. Bewerbungstraining), Maßnahmen bei Arbeitgebern (Praktika, „Trainingscenter Betrieb“) sowie Gruppenmaßnahmen bei Trägern, die dem Wettbewerbsrecht unterliegen und grundsätzlich ausgeschrieben werden. Bei der Vergabe im Jahr 2012 wurden bei diesen Maßnahmen Verlängerungsoptionen in 2013 vertraglich festgelegt, von denen das Jobcenter Gebrauch machen möchte.

 

Die ausgeschrieben Maßnahmen mit vertraglicher Verlängerungsoption in 2013 sind im Einzelnen:

 

 

 

 

Projekt

Inhalt

Anmerkungen

Vermittlungscoaching

Aktuelle Träger:

Aalen: Donner& Partner

Schw. Gmünd: a.l.s.o.

Herstellung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit  zur beruflichen und damit sozialen Eingliederung  von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen durch eine umfassende personale Unterstützung , Steuerung und Flankierung des Integrationsprozesses durch Coaching.

Die Integrationsquote in den ersten Arbeitsmarkt im Jahr 2011 lag bei ca.

40 %, die voraussichtlich auch in 2012 erreicht wird.

 

Frauenprojekt

Aktueller Träger:

An allen Standorten (Aalen, Schw. Gmünd, Ellwangen) Aktion Jugendberufshilfe e.V. (AJO e.V.)

Beratung, Betreuung und Vermittlung von Frauen mit frauenspezifischen Vermittlungshemmnissen

(z. B. alleinerziehend, gewalttraumatisiert). Themen wie Organisation des familiären Umfeldes und der Kinderbetreuung, Stärkung des Selbstwertgefühls, Gesundheitsvorsorge und Ernährung, sind wesentliche Themenschwerpunkte des Projekts.

Das Projekt zeichnet sich durch eine hohe Beratungs- und Betreuungsqualität sowie den laufend über 50 % liegenden Integrationsquoten in den ersten Arbeitsmarkt aus.

Sportprojekt

Aktueller Träger:

DRK Schwäbisch Gmünd

Jugendliche Leistungsempfänger unter 25 Jahren (U25), ohne Perspektiven und Antrieb, ohne soziale Kontakte, Tagesstruktur und berufliche Orientierung, sollen durch das Medium „Sport“ und Projektarbeit ihre vorhandenen Kompetenzen  aktivieren, ihre eigenen Grenzen erkennen, soziale Kompetenzen erlangen und die Leistungsbereitschaft zur nachhaltigen Zielverfolgung stärken, um an den Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt herangeführt werden zu können.

Die Integrationsquote in Ausbildung und Arbeit liegt bei über 50 %.

Aufsuchende Integrationsarbeit

Aktueller Träger:

An den Standorten Aalen und Schw. Gmünd Stiftung Haus Lindenhof

Langzeitbezieher mit multiplen Vermittlungshemmnissen werden individuell begleitet und beraten, sowie aktiv in ihrem persönlichen Lösungshandeln und Entwicklungsprozess unterstützt. Ein wichtiges Instrument ist hierbei die aufsuchende Sozialarbeit, die einen umfassenden Einblick und Überblick in die bestehenden Lebensverhältnisse ermöglicht und dadurch wesentlich zum Abbau bestehender Problemlagen beiträgt.

 

50+ Silverstars

Aktuelle Träger:

Aalen: AJO e.V.

Schw. Gmünd: Berufsvorbereitungswerk Ruppertshofen

Teilnehmer/-innen am Bundesprojekt 50+ werden in der Maßnahme ganzheitlich in ihrer beruflichen Integration unterstützt. Themen wie Stärkung des Selbstwertgefühls, Gesundheitsvorsorge, gesunde Ernährung, wirtschaftliche Haushaltsführung, aber auch abwechslungsgsreiche Sportangebote gehören zu Schwerpunkten des Projekts.

Die Integrationsquote in Arbeit liegt zwischen 40 und 60 %.

 

Im März 2012 führte das Jobcenter Ostalbkreis die Maßnahme Trainingscenter Betriebein. Dabei absolvieren die Leistungsempfänger, die bei ihrer beruflichen Eingliederung Unterstützung benötigen, berufsbezogene Praktika bei passenden Betrieben mit den Zielen, die Arbeitsfähigkeit zur erhalten, Berufserfahrung zu sammeln, Vermittlungshemmnisse festzustellen und zu beseitigen. Die Dauer der Maßnahme richtet sich nach der persönlichen Situation des Teilnehmers sowie den Möglichkeiten des Praktikum anbietenden Betriebes. Es besteht in der ganzen Zeit ein sehr enger Kontakt zwischen dem Firmenkundenservice des Jobcenters, der die geeigneten Betriebe akquiriert, den Praktikantinnen und Praktikanten und den Ansprechpartnern in den Betrieben. Für den Praktikumsbetrieb fallen während der Maßnahme keine Kosten an. Er gibt am Ende der Maßnahme eine Beurteilung der Leistungsfähigkeit für das Jobcenter ab und stellt dem Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung und bei längeren Praktika ein Arbeitszeugnis aus.

 

b) Maßnahmen zur Qualifizierung

 

Ein Berufsabschluss und/oder eine marktnahe Weiterqualifizierung sind wichtige Voraussetzungen um Menschen dauerhaft in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. Viele qualifizierungswillige Arbeitssuchende sind den Anforderungen von klassischen Bildungsmaßnahmen zur Erlangung eines qualifizierten Abschlusses aus verschiedenen Gründen nicht gewachsen. Sie besitzen oft nicht die dafür notwendigen intellektuellen oder persönlichen Voraussetzungen. Das Jobcenter Ostalbkreis hat deshalb in Gesprächen mit Bildungsträgern verschiedenen Qualifizierungsangebote angeregt, die speziell für diesen Personenkreis passgenau sind. Über die berufliche Qualifikation hinaus bieten diese Maßnahmen den Erwerb von Schlüsselqualifikationen sowie flankierende Beratung und Betreuung an.

 

Der Mittelansatz im Bereich Qualifizierungen beträgt 500.000 Euro, das sind 11,6 % der Gesamtausgaben. Qualifizierungsschwerpunkte sind der Erwerb eines Berufsabschlusses durch betriebliche und überbetriebliche Umschulungen sowie niedrigschwellige und marktnahe Qualifizierungen im gewerblichen Bereich.

 

c) Beschäftigung begleitende Leistungen

 

Für beschäftigungsbegleitende Leistungen ist ein Mittelansatz in Höhe von 13,1 % der Gesamtausgaben geplant. Aus den Erfahrungen im Jahr 2012 können Einsparungen bei den Eingliederungszuschüssen erzielt werden. Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt gelingen aufgrund der guten Marktsituation auch mit weniger hohen bzw. ohne Zuschüsse an Arbeitgeber.

 

Im Mittelansatz ist die Ko-Finanzierung (Förderung von Arbeitsverhältnissen gem. § 16e SGB II) für das Landesarbeitsmarktprogramm „Gute und sichere Arbeit“ im Baustein Aktiv-Passiv-Transfer enthalten. Hierfür wurden Mittel für die Förderung von 30 Arbeitsplätzen reserviert.

 

d) Spezielle Maßnahmen für Jüngere

 

1,5 % der Gesamtausgaben sind im Bereich spezielle Maßnahmen für Jüngere (z. B. Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen, Einstiegsqualifizierung) geplant. Die Gesamtausgaben für Jugendliche unter 25 Jahren belaufen sich jedoch auf 11,5 % des Budgets, bei einem Anteil der Jugendlichen an den Gesamtarbeitslosen von 5,8 %. Maßnahmen für Jugendliche in anderen Rubriken sind

 

        Maßnahmen für Jugendliche in a) (Praxiscenter, Sportprojekt, Aufsuchende Integrationsarbeit),

        Maßnahmen für Jugendliche in f) (Arbeitsgelegenheiten für unter 25-jährige)

 

e) Leistungen für Menschen mit Behinderung

 

Der Mittelansatz bei den Leistungen für Menschen mit Behinderung beträgt 2,3 % der Gesamtausgaben. Ähnlich wie im Vorjahr zeichnet sich auch im Jahr 2012 ab, dass nicht alle geplanten Mittel abfließen werden. Das Jobcenter Ostalbkreis ist im Februar 2012 der „Initiative Inklusion“ des Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien, Frauen und Senioren des Landes Baden-Württemberg beigetreten. Über diese Initiative können Arbeitgeber bei der Einstellung von älteren schwerbehinderten Menschen auf neu geschaffene Arbeitsplätze Zuschüsse des Landes von bis zu 10.000 Euro pro Arbeitsplatz erhalten.

 

f) Beschäftigung schaffende Maßnahmen

 

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten (AGH) zugewiesen werden (§ 16d SGB II). Diese müssen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein und im öffentlichen Interesse liegen. Die Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten kommt nur dann in Frage, wenn keine Vermittlung in Arbeit und keine anderen Maßnahmen möglich sind.

 

Im Ostalbkreis werden AGH von Kommunen (z. B. Aufsicht in Bibliotheken, zusätzliche Betreuung in Kindergärten oder Sonderschulen), sozialen Institutionen und Vereinen (z. B. zusätzliche Altenbetreuung, Mithilfe in Tafelläden) sowie bei Beschäftigungsträgern angeboten. Die Beschäftigungsträger bieten Arbeitsmöglichkeiten in Projekten an, die speziell zur Beschäftigung von besonders arbeitsmarktfernen Arbeitslosen eingerichtet wurden, wie z. B. Möbellager. Sie bieten eine auf die Bedarfe der Kunden ausgerichtete Arbeitsanleitung an. Träger von Arbeitsgelegenheiten erhalten je nach Aufwand eine Maßnahmekostenpauschale. Diese deckt die im Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeiten erforderlichen Kosten (wie z. B. Anleitungspersonal, Mieten, Sachkosten) ab. Der Haushaltsansatz bei den Arbeitsgelegenheiten beläuft sich auf 560.000 Euro (13 % des Gesamtansatzes).

 

g) Freie Förderung

 

 

In der Freien Förderung ist im Jahr 2013 kein Mittelansatz vorgesehen. Die vormals über dieses Instrument geförderten Maßnahmen der Einzelfallförderung können nach der Instrumentenreform über Vermittlungs- und Aktivierungsgutscheine gefördert werden.

 

Vorbindungen aus den Vorjahren

 

Im Arbeitsmarktprogramm 2013 sind Vorbindungen aus den Vorjahren in Höhe von 1 Mio. Euro beinhaltet. Diese Vorbindungen ergeben sich aus längerfristigen Förderungen, wie z. B. zweijährige Umschulungsmaßnahmen, langfristige Rehabilitationsmaßnahmen für Behinderte, dreijährige Ausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen, langfristige Zuschüsse zu Arbeitsentgelten an Arbeitgeber für besonders Benachteiligte.


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Gesamtausgaben im Arbeitsmarktprogramm 2013 betragen rund 4,3 Mio. €.

 

Gem. § 46 SGB II trägt der Bund die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende einschließlich der Verwaltungskosten, soweit die Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit bzw. des zugelassenen kommunalen Trägers erbracht werden. Ausgenommen von der Finanzierung durch den Bund sind die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II wie Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, psycho-soziale Betreuung und Suchtberatung. Darüber hinaus trägt der Landkreis einen gesetzlich festgelegten Anteil von 15,2 % an den Gesamtverwaltungskosten. Der Eingliederungstitel für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung wird zu 100 % aus Bundesmitteln finanziert.


Anlagen

 

Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters Ostalbkreis in Zahlen.

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Koch

 

 

Sozialdezernent

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2012_08_22_Arbeitsmarktprogramm 2013 in Zahlen (288 KB)