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Vorlage - 135/2012  

 
 
Betreff: Überwachung des Einhorntunnels im Zuge der Bundesstraße 29 Ortsumfahrung Schwäbisch Gmünd
- Bericht zum Sachstand
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
16.10.2012 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Kreistag Kenntnisnahme
18.12.2012 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
20120828 Übersicht Tunnelüberwachung

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Tunnelüberwachung für den Einhorntunnel im Zuge der B 29 Ortsumfahrung Schwäbisch Gmünd entsprechend dem zwischenzeitlich vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) mit dem Innenministerium (IM) abgestimmten Drei-Säulen-Modell (Polizei, Rettungsleitstelle, Straßenmeisterei) sicherzustellen.

 

 

 

Anmerkung

Dem Antrag der Verwaltung wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 16. Oktober 2012 einstimmig zugestimmt.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Am 18.10.2011 hatte die Verwaltung im Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung über die Überlegungen und Möglichkeiten zur Überwachung des Einhorntunnels und des Rombachtunnels berichtet und war beauftragt worden, ein Konzept für die Gewährleistung der Tunnelsicherheit und des Tunnelbetriebs zu erarbeiten.

 

Das von der Verwaltung danach erarbeitete Konzept sah vor, dass die Rettungsleitstelle des DRK in Aalen als ständig besetzte Stelle fungiert und die Tunnelüberwachung sicherstellt. Der Kreistag hatte am 20.12.2011 der Beauftragung des DRK zugestimmt. Deshalb wurde ein Vertragsentwurf aufgestellt, der die Aufgaben und Pflichten sowie die finanzielle Abgeltung der Aufgabenwahrnehmung regeln sollte. Dieser Vertragsentwurf fand aufgrund der in nicht unbedeutenden Umfang benötigten Haushaltsmittel der Straßenbauverwaltung nicht die Zustimmung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur.

 

Eine tragfähige Alternative konnte von dort jedoch zunächst nicht benannt werden. Auf Druck der Landkreisverwaltung konnte nach mehreren intensiven Besprechungen und Abstimmungsterminen zwischen den Beteiligten - Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Innenministerium, Regierungspräsidium, Polizeidirektion, DRK und der Landkreisverwaltung - eine Lösung entwickelt und darüber Einvernehmen erzielt werden.

 

Dieses Konzept, das für den Einhorntunnel entwickelt wurde, soll nun modellhaft als Vorlage für eine einheitliche Verfahrensweise zur Überwachung und Steuerung von Tunnel mit einer Länge von mehr als 400 m in Baden-Württemberg eingeführt werden.

 

Das Konzept ist in der Anlage 1 als Systemskizze dargestellt. Es sieht vor:

 

Säule 1: Polizei

 

Die Polizei ist für die Gefahrenabwehr und für die Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig. Konkret heißt dies: Bei der Polizei, d. h. in deren ständig besetztem Lagezentrum laufen alle Notrufe unter Notrufnummer 110 auf. Die Polizei entscheidet dann lageabhängig über die einzuleitenden Maßnahmen, d. h. über die Sperrung des Tunnels oder andere verkehrsbeschränkender Maßnahmen bzw. die Wiederfreigabe des Tunnels. Sie erhält dazu die notwendige Ausstattung zur Überwachung und Steuerung. Die Polizei kann sich über Video einen Überblick über die Lage im Tunnel verschaffen, sie kann über die Lautsprecheranlage Durchsagen und Warnungen an die Tunnelnutzer richten und in die Einrichtungen der Verkehrsbeeinflussung und -lenkung schalten. Das Lagezentrum der Polizei informiert das örtlich zuständige Polizeirevier in Schwäbisch Gmünd.

 

Säule 2: Rettungsleitstelle

 

Bei der ständig besetzten Rettungsleitstelle laufen alle Alarme der Notrufnummer 112 auf. Sie veranlasst die notwendigen Rettungseinsätze und leitet im Brandfall die Brandbekämpfung durch die Feuerwehr vor Ort ein. Sie wird ebenfalls mit einem Videobild ausgestattet, sodass sie sich ein Bild von der Lage im Tunnel machen kann.

Darüber hinaus erhält die Feuerwehr Schwäbisch Gmünd ebenfalls Bildschirme zur Videoüberwachung. Brandmeldungen laufen hier zeitgleich zur Alarmierung der Rettungsleitstelle auf, damit die Brandbekämpfung unmittelbar ohne Zeitverlust erfolgen kann.

 

Säule 3: Straßenmeisterei Schwäbisch Gmünd

 

Die Straßenmeisterei Schwäbisch Gmünd sorgt für die betriebliche Überwachung des Tunnels. Bei ihr laufen alle Betriebsmeldungen, technischen Störungsmeldungen und Alarme auf. Die Straßenmeisterei ist nicht ständig besetzt und kann daher im Alarmfall nicht unmittelbar reagieren. Durch eine ständige Rufbereitschaft ist jedoch sicher gestellt, dass auf die Störungsmeldungen zu jeder Zeit rasch reagiert werden kann. Dies ist nach Auffassung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur ausreichend, um die Aufgaben der ständig erreichbaren Betriebszentrale Tunnel nach den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) wahrzunehmen. Die Straßenmeisterei kann in den Betriebsgebäuden, in ihrer Dienststelle und durch einen Rufbereitschafts-Laptop von jeder Stelle im Ostalbkreis eingreifen.

 

Im noch zu erstellenden Alarm- und Gefahrenabwehrplan werden die Alarmwege, die Meldewege von Störungsmeldungen, die Zuständigkeiten für die einzuleitenden Maßnahmen und die einzuleitenden Maßnahmen selber situationsabhängig beschrieben und festgelegt.

 

Durch dieses Konzept, über das am 02.08.2012 auch mit allen örtlichen zuständigen Dienststellen der Polizei und des DRK Einvernehmen hergestellt wurde, wird die Landkreisverwaltung als Tunnelbetreiber der in den Richtlinien für den Bau und Betrieb von Tunneln beschriebenen Aufgabe der Tunnelüberwachung nach Ansicht des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur ausreichend gerecht.

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

Anlagen

 

1 Übersicht Tunnelüberwachung

 

 

 

Sichtvermerke

 

 

 

Geschäftsbereich Straßenbau

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Weiß

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20120828 Übersicht Tunnelüberwachung (32 KB)