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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag stimmt der vorläufigen Budget- und Entgeltvereinbarung sowie der Pflegesatzvereinbarung 2012 für das Ostalb-Klinikum Aalen zu.
Sachverhalt/Begründung
Die Budget-, Entgelt- und Pflegesatzverhandlung 2012 für das Ostalb-Klinikum Aalen fand am 23.05.2012 statt.
In der Verhandlungsrunde am 23.05.2012 konnte mit den Kostenträgern eine Einigung über nahezu alle Verhandlungspunkte erreicht werden. Lediglich die Frage der Einstufung des Klinikums bei der Versorgung von Frühgeborenen konnte von den Kostenträgern vor Ort nicht entschieden werden. Hier musste noch ein Beschluss der Landesverbände der Krankenkassen abgewartet werden.
Der Hintergrund: Die Schiedsstelle in Baden-Württemberg sowie das Verwaltungsgericht Freiburg haben in der Frage, in welcher Zeitspanne der kinderchirurgische Konsiliarius am Krankenbett des Neugeborenen sein müsse, gegen die Rechtsauffassung der Krankenkassen entschieden. Wären die Landesverbände der Krankenkassen diesen Urteilen gefolgt, hätte das Ostalb-Klinikum im Jahr 2012 Leistungen in der Versorgungsstufe „Level II“ vereinbaren können. Leider haben sich die Landesverbände der Krankenkassen entschieden, dass sie gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Freiburg vorgehen werden.
Dieser Beschluss der Landesverbände bedeutet für das Ostalb-Klinikum, dass die Einstufung bei der Behandlung von Frühgeborenen nach 2011 auch im Jahr 2012 von der Schiedsstelle festgestellt werden muss.
Die Parteien vereinbarten, für die geeinten Tatbestände im KHEntgG-Bereich eine vorläufige Budget- und Entgeltvereinbarung und für den Bereich der Bundespflegesatzverordnung (BPflV), Psychosomatik, eine endgültige Pflegesatzvereinbarung zu schließen.
Gemäß § 7 Abs. II a der Betriebssatzung der Kliniken des Ostalbkreises fällt die Genehmigung der Budget-, Entgelt- und Pflegesatzvereinbarung in die Zuständigkeit des Krankenhausausschusses. Die Zustimmung der Kostenträger zu den Vereinbarungen konnte jedoch erst nach der Einladung zur Krankenhausausschusssitzung am 18.07.2012 erreicht werden. Daher ist eine Beschlussfassung hierüber in der Sitzung nicht möglich.
Die Vertragsparteien haben eine Umsetzung der vorläufigen Budget- und Entgeltvereinbarung 2012 (KHEntgG-Bereich) sowie der Pflegesatzvereinbarung 2012 (BPflV-Bereich) ab dem 01.08.2012 vereinbart. Dem Regierungspräsidium Stuttgart werden die Vereinbarungen nach der Unterzeichnung durch die Vertragsparteien zur Genehmigung vorgelegt. Damit die Vereinbarung zum 01.08.2012 umgesetzt werden kann, ist eine Beschlussfassung noch im Juli dieses Jahres notwendig. Daher soll die Entscheidung über die Budget-, Entgelt- und Pflegesatzvereinbarung vom Kreistag als nächst höheres Gremium in der Sitzung am 24.07.2012 erfolgen.
A. BPflV-Bereich (Psychosomatik)
Im Jahr 2011 war die Aalener Psychosomatik voll ausgelastet. Der vollstationäre Bereich wies im Jahresdurchschnitt einen Nutzungsgrad von 99,5 % aus, die Tagesklinik war sogar mit 105,3 % ausgelastet.
In der Verhandlungsrunde konnte mit den Kostenträgern eine Anpassung der Budgets auf Vollauslastung, d.h. nahezu 100 % Nutzungsgrad, vereinbart werden. Dies ist für die Krankenkassen die Obergrenze. Auslastungen über 100 % können nicht budgettechnisch abgebildet werden, hier sind zusätzliche Planbetten Voraussetzung für zusätzliches Budget.
Der Gesamtbetrag für die Erlöse gemäß § 6 Abs. 1 BPflV beträgt 1.916.186,66 €
Der Basispflegesatz nach § 13 Abs. 3 BPflV beträgt 62,39 € Der Zahl-Basispflegesatz nach § 13 Abs. 3 BPflV ab 01.08.2012 beträgt 62,43 €
Der Hauptabteilungspflegesatz nach § 13 Abs. 2 BPflV für die vollstationäre Psychosomatik beträgt 134,86 €
Der Zahl-Hauptabteilungspflegesatz nach § 13 Abs. 2 BPflV für die vollstationäre Psychosomatik ab 1.8.2012 beträgt 136,17 €
Der teilstationäre Basispflegesatz nach § 13 Abs. 4 BPflV beträgt 42,72 € Der teilstationäre Zahl-Basispflegesatz nach § 13 Abs. 3 BPflV ab 01.08.2012 beträgt 43,08 €
Der teilstationäre Abteilungspflegesatz nach § 13 Abs. 4 BPflV für die Tagesklinik Psychosomatik beträgt 96,17 €
Der teilstationäre Abteilungspflegesatz nach § 13 Abs. 2 BPflV für die Tagesklinik Psychosomatik ab 1.8.2012 beträgt 94,46 €
B. KHEntgG-Bereich
In 2011 konnte das mit den Kostenträgern vereinbarte Leistungsvolumen nicht ganz erreicht werden. Zudem „verliert“ das Ostalb-Klinikum durch den sogenannten Katalogeffekt im Jahr 2012 ca. 100 Case-Mix-Punkte bei gleicher Leistungsstruktur wie im Jahr 2011. Dieser Effekt entsteht durch die jährliche bundeseinheitliche Neubewertung der DRG-Leistungen. Im Jahr 2012 sind insbesondere die im Ostalb-Klinikum stark vertretenen kardiologischen Leistungen von einer Abwertung betroffen.
Die Leistungsforderung des Klinikums für 2012 lag deshalb unter dem 2011 vereinbarten Volumen. Über die Höhe des in 2012 nicht bundeseinheitlich festgelegten Mehrleistungsabschlag musste deshalb nicht verhandelt werden.
Die Vertragsparteien konnten sich nach konstruktiven Diskussionen über die DRG-Leistungsmenge sowie über die Mengen und Preise der Zusatzentgelte und neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden einigen.
Nicht einigen konnten sich die Vertragsparteien wie oben dargestellt über die Einstufung des Klinikums bei der Frühgeborenenversorgung. Einvernehmlich konnte allerdings das Volumen abgesteckt werden, das als strittige Leistungsmenge in ein Schiedsstellenverfahren eingebracht wird. Es handelt sich hier um 120,002 Case-Mix-Punkte, bei einem Landesbasisfallwert von 3.020,65 € ein Volumen von rund 360.000 €.
Das unstrittige Erlösbudget mit Überliegern gemäß § 4 Abs. 2 KHEntgG beträgt 50.156.003,87 €
Das unstrittige Erlösbudget enthält einen Betrag für Zusatzentgelte gemäß Anlagen 2 und 5 zur FPV 2012 819.117,25 €
Unstrittige Krankenhausindividuelle Zusatzentgelte gem. Anlage 3 zur FPV 2012 59.740,00 €
Unstrittige Krankenhausindividuelle Zusatzentgelte gem. Anlagen 4 und 6 zur FPV 2012 100.495,21 €
Die unstrittige Summe der effektiven Bewertungsrelationen (incl. Überlieger) beträgt 16.333,202
Der Mittelwert der vorläufig vereinbarten Bewertungsrelationen (CMI), mit Überlieger, beträgt 0,915
Entgelte für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) 13.399,00 €
Zuschlag für den Onkologischen Schwerpunkt Gesamtbetrag 160.619,77 € Vorläufiger jahresdurchschnittlicher Zuschlag 0,32 % Vorläufiger Zahl-Zuschlag ab 01.08.2012 0,30 %
Krankenhausindividuelles Ausbildungsbudget (excl. Ausgleich für 2010) 1.638.520,43 €
Verrechnungsbetrag für Ausgleiche und Berichtigungen 195.419,87 € Vorläufiger Zahl-Zuschlag ab 01.08.2012 0,93 %
Sichtvermerke
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