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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag stimmt der Budget- und Entgeltvereinbarung sowie der Pflegesatzvereinbarung 2012 für die St. Anna-Virngrund-Klinik zu. Sachverhalt/Begründung
Die Budget-, Entgelt- und Pflegesatzverhandlungen 2012 für die St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen fanden am 21.06.2012 statt. Für die Vorbereitung dieser Verhandlungsrunde wurden den Kostenträgern vorab durch die Klinikverwaltung umfassende und begründende Unterlagen sowohl für den DRG-Bereich als auch für den BPflV-Bereich (Bundespflegesatzverordnung, Kinder- u. Jugendpsychiatrie, Auf der Basis einer intensiven Vorbereitung konnte in nur einer Verhandlungsrunde am 21.06.2012 die Budget- und Pflegesatzvereinbarung 2012 zwischen den Kostenträgern und der Betriebsleitung der St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen zum Abschluss gebracht werden.
Gemäß § 7 Abs. II a der Betriebssatzung der Kliniken des Ostalbkreises fällt die Genehmigung der Budget-, Entgelt- und Pflegesatzvereinbarung in die Zuständigkeit des Krankenhausausschusses. Der Abschluss der Vereinbarung konnte jedoch erst nach der Einladung zur Krankenhausausschusssitzung am 18. Juli 2012 abgeschlossen werden. Daher ist eine Beschlussfassung hierüber in der Sitzung nicht möglich.
Die Vertragsparteien haben eine Umsetzung der Budget- und Entgeltvereinbarung 2012 (DRG-Bereich) sowie der Pflegesatzvereinbarung 2012 (BPflV-Bereich) ab dem 01.08.2012 vereinbart. Dem Regierungspräsidium Stuttgart werden die Vereinbarungen nach der Unterzeichnung durch die Vertragsparteien zur Genehmigung vorgelegt. Damit die Vereinbarung zum 1. August 2012 umgesetzt werden kann, ist eine Beschlussfassung noch im Juli diesen Jahres notwendig. Daher soll die Entscheidung über die Budget-, Entgelt- und Pflegesatzvereinbarung vom Kreistag als nächsthöheres Gremium in der Sitzung am 24. Juli 2012 erfolgen. Der Krankenhausausschuss wird in der Sitzung am 18. Juli 2012 über das Ergebnis der Verhandlungen mündlich informiert.
Im BPflV-Bereich konnten die für das Vorjahr vereinbarten Leistungsdaten wiederum übertroffen werden. Die Kostenträger sehen allerdings in der Abteilung Kinder- und Jugendpsychiatrie eine Auslastung mit 98,00 % - wie im Vorjahr nach harten Verhandlungen erkämpft und vereinbart - als maximale Vereinbarungs-Obergrenze an. Eine Leistungs- bzw. Budgetausweitung kann – so die Verhandlungsposition der Kostenträger - nur über zusätzliche Planbetten realisiert werden.
Für das Jahr 2012 wurden deshalb seitens der Klinik die Vereinbarungswerte des Vorjahres mit 198 Patienten und 7.154 Berechnungstagen fortgeschrieben.
Die durch den Gesetzgeber bereits um 0,50 Prozentpunkte verminderte allgemeine Veränderungsrate beträgt 1,48 %. Für das Jahr 2012 konnte somit ein Budgetvolumen in Höhe von 2.334.515,00 € vereinbart werden.
Im DRG Bereich wurde das vereinbarte Leistungsniveau bei den Inliegern des Jahres 2011 um ca. 95 Relativgewichte nicht erreicht. Im Gegensatz dazu konnten aber bei den Jahresüberlieger-Patienten exakt die gleiche Anzahl an Relativgewichten mehr erzielt werden.
Bei Zugrundelegung dieser Leistungsbilanz und unter Berücksichtigung einer weiteren Ausweitung des Leistungsangebotes im Bereich Schmerztherapie wurde durch die Klinikleitung ein Leistungsvolumen von 7.768,518 Relativgewichten bei 8.633 Patienten für den Budgetzeitraum 2012 eingefordert. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber der Vorjahresvereinbarung um 50,604 Inlieger-Relativgewichte und 94,282 Relativgewichte bei den Jahresüberlieger-Patienten; in der Summe 144,886 Relativgewichte.
Für die gegenüber der Vereinbarung 2011 geforderten zusätzlichen Relativgewichte ist gemäß § 4 Abs. 2a KHEntgG ein so genannter Mehrleistungsabschlag je Relativgewicht zu leisten. Das Angebot der Kostenträger beinhaltete 7.662,138 Relativgewichte bei 8.527 Patienten verbunden mit einem Abschlag für die Mehrleistung in Höhe von 30 % je Relativgewicht.
Die bepreisten Zusatzentgelte wurden mit einem Gesamtvolumen von 176.249,90 € in die Verhandlung eingebracht. Dies beinhaltet eine Mehrforderung in Höhe von 89.929,48 €. Diese Mehrforderung resultiert im Wesentlichen aus dem Zusatzentgelt „Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen“, das im Jahr 2012 neu in den Zusatzentgelt-Katalog aufgenommen wurde und das bisherige Budgetvolumen für das Ende 2011 ausgelaufene Pflegeförderprogramm teilweise kompensiert.
Nach einem langwierigen und harten Verhandlungstag mit mehrmaligen Beratungsunterbrechungen wurden durch die Vertragsparteien weitere Budget- und Leistungsangebote ausgetauscht. Schlussendlich ist es der Klinikleitung gelungen im Bereich der Relativgewichte und Patientenzahl ihre Forderung in vollem Umfang durchzusetzen. Das Verhandlungsergebnis beinhaltet somit 7.768,518 Relativgewichte bei 8.633 Patienten. Das Mehrleistungsabschlagsvolumen für die zusätzlichen Relativgewichte im Jahr 2012 beträgt insgesamt 166.867,73 €. Außerdem verzichtet die Klinik in einem Korridor von 200 Relativgewichten auf einen eventuell möglichen Mindererlösausgleich. Im Gegenzug konnte für den Mehrleistungsabschlag 2012 eine Ausgleichsregelung, basierend auf den im Jahr 2012 tatsächlich erreichten Istwerten, vereinbart werden.
Aus dem erzielten Einigungsergebnis ergibt sich bei einem landesweit gültigen Basisfallwert von 3.020,65 € ein Erlösbudget-Volumen für die St. Anna-Virngund-Klinik in Höhe von 23.642.223,80 €.
Im Einzelnen stellt sich das zwischen den Vertragsparteien erzielte Gesamtergebnis wie folgt dar:
A. BPflV-Bereich (Kinder- und Jugendpsychiatrie)
Der Gesamtbetrag für die Erlöse gemäß § 6 Abs. 1 BPflV (Kinder- und Jugendpsychiatrie) beträgt 2.334.515,00 €
Das Budget nach § 12 BPflV wird festgelegt auf 2.334.515,00 €
Der Basispflegesatz nach § 13 Abs. 3 BPflV beträgt 53,13 € Der Zahl-Basispflegesatz nach § 13 Abs. 3 BPflV ab 01.08.2012 beträgt 56,48 €
Der Hauptabteilungspflegesatz nach § 13 Abs. 2 BPflV für die Kinder- und Jugendpsychiatrie beträgt 273,19 € Der Zahl-Hauptabteilungspflegesatz nach § 13 Abs. 2 BPflV für die Kinder- und Jugendpsychiatrie ab 01.08.2012 beträgt 292,10 €
B. DRG-Bereich
Das Erlösbudget mit Überlieger gemäß § 4 Abs. KHEntgG (vgl. Anlage 4a Nr. 6) i. H. v. 23.642.223,80 €
Das Erlösbudget enthält einen Betrag für Zusatzentgelte gemäß Anlagen 2 und 5 zur FPV 2012 (vgl. Anlage 4, Nr. 3.3) i. H. v. 176.249,90 €
Die Erlössumme gemäß § 6 Abs. 3 KHEntgG 9.290,00 €
Der landesweite Basisfallwert gemäß § 10 KHEntgG beträgt 3.062,65 €
Die Summe der effektiven Bewertungsrelationen (incl. Überlieger)
Der Mittelwert der vereinbarten Bewertungsrelationen (CMI), ohne Überlieger beträgt 0,881
C. Zuschläge / Abschläge
? für Schwerpunkte und Zentren (Onkologischer Schwerpunkt)
jahresdurchschnittlicher Zuschlag i. H. v. 0,29 %
Zahl-Zuschlag ab 01.08.2012 i. H. v. 0,28 %
? für die Ausbildung
landeseinheitlicher Ausbildungszuschlag, ganzjährig je stationärem Fall i. H. v.
? für Ausgleiche und Berichtigungen gemäß § 5 Abs. 4 KHEntgG
jahresdurchschnittlicher Abschlag i. H. v. 1,29 %
Zahl-Abschlag ab 01.08.2012 i. H. v. 3,10 %
für Mehrmengen gemäß §4 Abs. 2a KHentgG
jahresdurchschnittlicher Abschlag je Bewertungsrelation 21,74 €
Zahl-Abschlag je Bewertungsrelation ab 01.08.2012 52,17 €
Sichtvermerke
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