Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
1. Der Kreistag stellt das Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Ausscheiden von Herrn Dr. Michael Heinzelmann, Heubach, aus dem Kreistag des Ostalbkreises im Sinne des § 12 Abs. 1 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) fest. 2. Als Nachfolger für Herrn Dr. Michael Heinzelmann rückt Herr Martin Balle, Oberkochen, in den Kreistag des Ostalbkreises nach. Es wird festgestellt, dass gegen Herrn Martin Balle keine Hinderungsgründe nach § 24 LKrO vorliegen.
Sachverhalt/Begründung
Herr Dr. Michael Heinzelmann hat mit Schreiben vom 27. Juni 2012 sein Ausscheiden aus dem Kreistag aus gesundheitlichen Gründen beantragt.
Für sein Ausscheiden aus dem Kreistag ist bei Herrn Dr. Michael Heinzelmann die Voraussetzung des § 12 Abs. 1 Nr. 6 Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) erfüllt. Der Kreistag hat das Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 2 LKrO formal festzustellen.
Herr Dr. Michael Heinzelmann wurde bei der Wahl der Mitglieder des Kreistags am 7. Juni 2009 auf dem Wahlvorschlag der CDU im Wahlkreis VIII (Albuch - Rosenstein) durch einen Direktsitz in den Kreistag des Ostalbkreises gewählt. Nächste Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag der CDU ist Herr Dieter Mößner. Herr Dieter Mößner hatte nach der Wahl seinen Hauptwohnsitz vorübergehend außerhalb des Ostalbkreises und somit seine Eigenschaft als Ersatzmann verloren.
Als nächstfolgende Ersatzperson wurde Herr Martin Balle, Eichendorffweg 3, 73447 Oberkochen, festgestellt. Herr Martin Balle hat mit Schreiben vom 6. Juli 2012 mitgeteilt, dass er bereit ist, das Amt als Kreisrat anzunehmen. Hinderungsgründe nach § 24 LKrO für Baden-Württemberg liegen nicht vor.
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