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Vorlage - 111/2012  

 
 
Betreff: Koordination und Beschleunigung der Breitbandversorgung im Ostalbkreis durch eine kreisweite Netzplanung
Status:öffentlich  
Federführend:Stabsstelle Wirtschaftsförderung - Tourismus - Europabüro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Entscheidung
10.07.2012 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
24.07.2012 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag/Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt / der Kreistag beschließt:

 

1.     Der Ausschuss für Bildung und Finanzen / der Kreistag nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
 

2.     Die Verwaltung wird beauftragt

a) weiterhin eine Beobachtungs-, Informations- und Koordinierungsfunktion bei
    der Entwicklung der Breitbandinfrastruktur im Ostalbkreis zu übernehmen
    und über die Fortschritte in den Kreisgremien zu berichten;

b) im Rahmen der erteilten Geschäftsübertragung durch die Kommunen im
    Ostalbkreis die kreisweite Netzplanung auszuschreiben und einen Antrag zur
    Förderung einer kreisweiten Netzplanung nach der Verwaltungsvorschrift des
    Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitband-
    förderung im Rahmen der Breitbandinitiative Baden-Württemberg II zu
    stellen;
 

3.     Vorbehaltlich der Bewilligung der beantragten Fördermittel durch das Land trägt der Ostalbkreis den Anteil der Kosten der kreisweiten Netzplanung, die nicht über die Landesförderung abgedeckt werden.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Bedeutung der Breitbandversorgung

 

Ein Auszug aus dem aktuellen Entwurf „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ der EU-Kommission macht deutlich:

 

Breitbandanschlüsse sind für das Wirtschaftswachstum und für Innovation in allen Wirtschaftszweigen sowie für den sozialen und territorialen Zusammenhalt in Europa von strategischer Bedeutung. In der Strategie Europa 2020 (im Folgenden „Europa 2020“) wird die Breitbandversorgung als Teil der Wachstumsstrategie der EU für das kommende Jahrzehnt besonders hervorgehoben und es werden ehrgeizige Ziele für die Breitbanderschließung gesetzt. Die Digitale Agenda für Europa (im Folgenden „Digitale Agenda“), eine der Leitinitiativen von Europa 2020, erkennt den sozioökonomischen Nutzen von Breitbanddiensten, insbesondere ihre Bedeutung für Wettbewerbsfähigkeit, sozialen Zusammenhalt und Beschäftigung an. Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, das Ziel von Europa 2020, setzt auch voraus, dass Breitbandanschlüsse für den Zugang zu hochleistungsfähiger Internet-Infrastruktur und entsprechenden Dienstleistungen flächendeckend und zu erschwinglichen Preisen geschaffen werden. Die Herausforderung zu meistern, eine qualitativ hochwertige und erschwingliche Breitbandinfrastruktur zu finanzieren, ist für Europa essenziell, um seine Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft zu stärken, Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen zu schaffen, Standortverlagerungen der Wirtschaft zu verhindern und Auslandsinvestitionen zu sichern. In der Digitalen Agenda wird erneut das Ziel von Europa 2020 bekräftigt, bis 2013 grundlegende Breitbanddienste für alle Europäer verfügbar zu machen, und sicherzustellen, dass bis 2020 i) alle Europäer Zugang zu deutlich höheren Internetgeschwindigkeiten von über 30 Mbit/s bekommen und ii) mindestens 50 % aller europäischen Haushalte Internetzugänge mit über 100 Mbit/s haben.

 

Situation im Ostalbkreis

 

Der Zugang zum Internet erfolgt im Ostalbkreis über verschiedenste Netzbetreiber und Technologien, wobei die tatsächlich möglichen Übertragungsgeschwindigkeiten räumlich stark divergieren. Es gibt nach wie vor sog. „weiße Flecken“, in denen die aktuell definierte Grundversorgung von 1 Mbit/s nicht gegeben ist. Je nach räumlicher Entfernung zu einem Hauptverteiler (HVT) oder Kabelverzweiger (KVZ) und der Frage, ob ein KVZ bereits durch Glasfaser erschlossen ist, sind Bandbreiten von 1 Mbit/s bis zu 50 Mbit/s möglich. Vergleichbare und höhere Bandbreiten können in Gebieten erreicht werden, die mit Koaxialnetzen versorgt sind. Über Funklösungen (z. B. LTE - Long term evolution) können Bandbreiten über der Grundversorgung erreicht werden, wobei es sich jedoch um ein sog. „shared medium“ handelt, bei dem die verfügbare Bandbreite von der Anzahl der Nutzer in einer Funkzelle abhängt. Die Situation im Ostalbkreis ist somit typisch für eine ländlich strukturierte Region. In den Zentren der Städte und Großen Kreisstädte ist die DSL-Versorgung ausreichend, während die Versorgung in den Randzonen und Teilorten, ländlichen Gemeinden und Aussiedlerhöfen stark nachlässt. Eine aktuelle Analyse wird derzeit von der Landkreisverwaltung erarbeitet.

 

Seit Mitte 2009 hat die Stabsstelle Wirtschaftsförderung-Tourismus-Europabüro der Landkreisverwaltung eine koordinierende Funktion bei der Verbesserung der Breitbandinfrastruktur. 28 Kommunen haben sich damals einer kreisübergreifenden Breitbandkonzeption angeschlossen, die vom Landkreis und dem Planungsbüro Geo Data GmbH erarbeitet wurde. Im Zuge der Umsetzung wurden die dringlichsten Erschließungsmaßnahmen geplant und Fördermittel über die Sonderlinie „Breitband“ des Landes Baden-Württemberg in Verbindung mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) beantragt. Insgesamt wurden bislang 36 Förderanträge bewilligt, bei denen es sowohl um Leerrohrverlegungen und Mitverlegungen als auch um Zuschüsse an Netzbetreiber und modellhafte Vorhaben ging. So konnten Ausbaumaßnahmen angestoßen werden, deren Gesamtinvestitionskosten bei 3,2 Mio. Euro liegen. Das bislang bewilligte Fördervolumen beläuft sich auf rund 1,5 Mio. Euro. Ca. 64 km Leerrohre wurden und werden durch diese Projekte verlegt, zum Teil bereits mit eingezogener Glasfaser. Weitere Förderanträge sind derzeit noch in der Prüfungsphase. Ferner waren bei einem Wettbewerb des Bundes zum Breitbandausbau die Gemeinden Böbingen und Riesbürg erfolgreich, die daraus Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 875.000 Euro erhalten. In drei Kommunen kann aktuell die Erschließung mit Glasfaser bis zum Endkunden im Zuge der Gaserschließung erfolgen.

 

Viele Kommunen stehen trotz des teilweise erfolgten finanziellen Engagements zur Schaffung der passiven Infrastruktur vor dem Problem, keinen Netzbetreiber für die Infrastruktur zu finden. Und auch die bislang zufriedenstellend versorgten Bereiche werden mittel- und langfristig die notwendigen Bandbreiten für neue Anwendungen im gewerblichen und privaten Bereich wie beispielsweise interaktives Fernsehen, Video-on-demand, Telemedizin, Online-Konferenzen oder Cloud Computing nicht bieten können.

 

Diesem Problem soll durch eine fortgesetzte und noch intensivere interkommunale Zusammenarbeit im Ostalbkreis begegnet werden. Auch Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat bei seinem Besuch im Ostalbkreis im Juni 2011 die Idee eines gemeinsamen flächendeckenden Vorgehens aller Kommunen begrüßt. Eine zukunftssichere Lösung wird dabei in einem flächendeckenden Glasfasernetz gesehen, das soweit wie möglich an die Endkunden im gewerblichen und privaten Bereich gebracht werden soll. Hierzu kann auch auf die „Studie zur Konzeption eines Glasfaserhochgeschwindigkeitsnetzes für die flächendeckende Versorgung mit Breitband-Hausanschlüssen im Ostalbkreis“ des Vereins Breitband in Baden-Württemberg e. V. (BBI) zurückgegriffen werden, die Herrn Ministerpräsident Kretschmann, Herrn Minister Bonde und den fachlich verantwortlichen Personen im MLR bereits zugeleitet wurde.

 

Neue Förderrichtlinie des Landes

 

Für Ende Juni 2012 ist die Bekanntmachung einer Neufassung der Breitbandförderrichtlinie des Landes vorgesehen. Die neue „Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) zur Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandinitiative Baden-Württemberg II“ wird dabei vom ELR entkoppelt. Wesentlicher Inhalt der neuen Richtlinie wird der Auf- und Ausbau von zukunftsfähigen landkreisweiten und interkommunalen Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetzen (NGA-Netze = Next Generation Access) sein, was einer Übertragungsrate von mindestens 25 Mbit/s asymmetrisch oder symmetrisch entspricht. 11,7 Mio. Euro stehen im Jahr 2012 dafür bereit. Erstmals werden dann Netzplanungskosten förderfähig und Landkreise antragsberechtigt sein. Interkommunale und landkreisweite Ansätze sind dabei vom Land besonders erwünscht, was sich in den Fördersätzen widerspiegeln wird. Bei Beantragung der Netzplanung durch eine Einzelkommune beträgt der Fördersatz 25 %. Landkreise und Kommunalverbünde erhalten einen Fördersatz von 35 %. Modellprojekte können mit bis zu 50 % gefördert werden. Ferner wird der Beihilfebetrag für Netzbetreiber von 75.000 € auf 150.000 € verdoppelt. Die Definition für Grundversorgung wird außerdem von 1 Mbit/s auf 2 Mbit/s angehoben. Die maximale Förderung ist auf 750.000 Euro gedeckelt. Der Ostalbkreis hat zum Entwurf der Richtlinie über den Landkreistag Baden-Württemberg entsprechend Stellung genommen.

 

In enger Abstimmung mit dem Land und in Kooperation mit allen Kommunen im Ostalbkreis will die Landkreisverwaltung nun die Chancen und Möglichkeiten nutzen, die die neue Breitband-Förderrichtlinie bieten wird. Im Austausch mit dem MLR wurde ein mögliches Förderszenario für den Ostalbkreis angedacht. Demnach könnte sich das Land ein Modellprojekt Ostalbkreis vorstellen, wenn es gelingt, in einem ersten Schritt eine gemeinsame Netzplanung für den gesamten Landkreis unter Beteiligung möglichst vieler oder aller 42 Städte und Gemeinden zu beauftragen. Das Projekt kann für diesen Fall auf einer deutlichen Förderung des Landes basieren. Die nicht durch Landeszuschüsse gedeckten Planungskosten sollten für die Kommunen nach Möglichkeit ausgabenneutral gehalten werden. Es ist dafür eine Finanzierung durch den Landkreis beabsichtigt. Eine abgestimmte gemeinsame Planung und spätere Realisierung und Vermarktung des Netzes erleichtert letztlich die Betreibersuche, die derzeit noch für viele einzelne Kommunen problematisch ist.

 

Bei einer von der Stabsstelle Wirtschaftsförderung-Tourismus-Europabüro organisierten Informationsveranstaltung für die Kommunen am 14.5.2012 im Ostalbkreishaus wurden diese Überlegungen von der Landkreisverwaltung kommuniziert. Alle anwesenden kommunalen Vertreter haben sich dabei positiv für ein kreisweites gemeinsames Vorgehen bei der Breitband-Netzplanung im Rahmen einer Geschäftsübertragung ausgesprochen.

 

Geschäftsübertragung an die Landkreisverwaltung

 

Unmittelbar nach der Informationsveranstaltung wurde allen Kommunen eine Vereinbarung zugeleitet, mit der diese die interkommunale Zusammenarbeit und die damit verbundene Geschäftsübertragung für die Ausschreibung der Netzplanung und die Antragstellung beim Land auf den Landkreis schriftlich bestätigen. Die Geschäftsübertragung der Kommunen an den Landkreis ist notwendig, weil das MLR grundsätzlich von getrennten Zuständigkeiten bei der Förderantragstellung für die Netzplanung ausgeht. Demnach wäre eine Grobplanung bis zu den Kabelverzweigern (FTTC=Fiber to the curb) vom Landkreis zu beauftragen, während die darüber hinausgehende Fein- und Genehmigungsplanung (FTTH=Fiber to the home) in der Gebietshoheit und Zuständigkeit der Kommunen liegen würde. Diese getrennten Schritte sollen im Sinne eines einheitlichen und schnelleren Vorgehens im Ostalbkreis verbunden werden. Damit der Landkreis die Gesamtplanung koordinieren, ausschreiben und fördertechnisch bearbeiten kann, sind die genannten Vereinbarungen zu schließen.

 

Ausdrücklich sei darauf hingewiesen, dass es sich bei der zeitlich befristeten Geschäftsübertragung zur Koordinierung des Ausschreibungs- und Antragsverfahrens um keine Aufgabenübertragung handelt. Das Thema Breitbandversorgung wird auch weiterhin originär in den einzelnen Kommunen angesiedelt bleiben. Bei der geplanten kreisweiten Netzplanung handelt es sich um einen dynamischen Prozess, für den es keine Vorgänge gibt, an denen man sich orientieren kann. Anpassungen werden daher je nach Situation einfließen. Die Kommunen können daher auch eigene Planungen und Baumaßnahmen weiterverfolgen. Dies gilt insbesondere für die Kommunen, die noch weiße Flecken in der Grundversorgung aufweisen. Das Land wird diese Kommunen konkret anschreiben, da die Förderung zur Schließung von Grundversorgungslücken Ende 2013 auslaufen soll.

 

Die Zustimmung zu einer gemeinsamen Netzplanung stellt noch keine Entscheidung für eine mögliche spätere interkommunale Zusammenarbeit bei den folgenden Baumaßnahmen zur Errichtung der passiven Infrastruktur und der Betreibersuche dar. Über diese Zusammenarbeit, in welcher Form auch immer sie erfolgen kann (z. B. Kommunalverbund, Zweckverband, Infrastrukturgesellschaft), ist zu gegebener Zeit gesondert zu beraten.

 

Ausschreibung der Netzplanung

 

Auf Grundlage der eingehenden Erklärungen zur Geschäftsübertragung wird die Landkreisverwaltung die Ausschreibungsinhalte für eine FTTC/FTTH-Planung und einen Kostenrahmen im dritten und vierten Quartal 2012 ermitteln sowie das Ausschreibungsverfahren durchführen. Auf Erfahrungswerte kann nicht zurückgegriffen werden, da es bislang keine vergleichbaren Ausschreibungsverfahren gibt. Die Vergabe der Netzplanung kann erst erfolgen, wenn entsprechende Fördermittel des Landes bewilligt wurden. Aufgrund der Größe des Planungsgebiets ist von einer Planungszeit von 12 bis 18 Monaten auszugehen.

 

Im Rahmen der Netzplanung muss auch die Festlegung von zeitlichen und räumlichen Umsetzungsprioritäten anhand belastbarer und vordefinierter Kriterien erfolgen (z. B. Lage zu bestehendem Backbone, aktuelle Versorgungssituation, Aufbau wirtschaftlich funktionierender und vermarktbarer Teilnetze). Ferner gilt es eine Lösung zu finden, wie bereits von verschiedenen Kommunen beauftragte Planungen und durchgeführte Ausbaumaßnahmen (planerisch und finanziell) in ein Gesamtkonzept integriert werden können.

 

Förderantrag für die Netzplanung

 

Zur Vorbereitung des Förderantrags sind aus wettbewerbsrechtlichen Gründen noch umfangreiche Markt-, Infrastruktur- und Bedarfsanalysen erforderlich bzw. zu aktualisieren, die auch in enger Abstimmung bei Vor-Ort-Gesprächen mit den Kommunen erfolgen werden. Mit der Geschäftsübertragungsvereinbarung werden dazu die verantwortlichen Ansprechpartner in den Kommunen benannt. Auch bereits durchgeführte Bedarfsabfragen bei Unternehmen und landwirtschaftlichen Betrieben sind auf einen symmetrischen Bedarf hin zu aktualisieren. Es muss dabei ein begründeter Bedarf von mindestens drei in einem räumlichen Zusammenhang liegenden gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben in allen Ortsteilen der an der Netzplanung beteiligten Kommunen im Ostalbkreis nachgewiesen werden. Ferner ist ein Marktversagen durch die Abfrage zum geplanten Tätigwerden zur Verbesserung der Breitbandversorgung bei Netzbetreibern nachzuweisen. Eine aktualisierte Dokumentation der bestehenden Glasfaserinfrastruktur, von vorhandenen Leerrohren und Mitverlegungsmöglichkeiten bei geplanten Baumaßnahmen in einem GIS (Geoinformationssystem) ist ebenfalls vorzunehmen.

 

Der Förderantrag soll unmittelbar nach Abschluss der Analysen und des Ausschreibungsverfahrens beim Land Baden-Württemberg eingereicht werden.

 

Was kommt nach der Netzplanung?

 

Im Rahmen der Netzplanung muss auch die Festlegung von zeitlichen und räumlichen Umsetzungsprioritäten sowie der Verlegetechniken für die Baumaßnahmen zur Schaffung der passiven und aktiven Breitbandinfrastruktur erfolgen. Die sukzessive Umsetzung der Tiefbaumaßnahmen auch im Zuge von anderen Baumaßnahmen der Kommunen soll innerhalb von acht bis zehn Jahren erfolgen. Die Schaffung der passiven Infrastruktur könnte in Form eines Zweckverbands, einer kommunalen Gesellschaft oder in Form von Einzelmaßnahmen der Kommunen erfolgen. Mögliche Gesellschaftsformen sind aus rechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht zu prüfen. Dies kann parallel zur Netzplanung erfolgen. Eine Abstimmung mit den Kommunen kann erfolgen, sobald eine Kostenkalkulation und Finanzierungsüberlegungen auf Basis der Netzplanung möglich sind. Der Netzbetrieb wird nach Schaffung der passiven Infrastruktur im Rahmen einer Ausschreibung an einen oder mehrere private Netzbetreiber vergeben.

 

Für die Schaffung der Infrastruktur stehen ebenfalls Fördermittel des Landes zur Verfügung. Auch hier wird interkommunale Zusammenarbeit durch höhere Fördersätze besonders honoriert. Die laufmeterbezogenen Pauschalsätze werden um 25 % aufgestockt. Eine Antragstellung durch Landkreise ist bislang jedoch nicht vorgesehen. Das MLR lehnt zum jetzigen Zeitpunkt eine stärkere Einbindung der Landkreise ab, da mit der neuen Verwaltungsvorschrift zunächst Praxiserfahrung gesammelt werden soll. Einer Nachjustierung der Regelungen steht das MLR jedoch offen gegenüber, soweit sich im Dialog mit den kommunalen Akteuren Ansätze ergeben. Aus Sicht der Landkreisverwaltung wird eine Koordinierungs- und Unterstützungsfunktion für weiterhin notwendig und sinnvoll erachtet, da sich eine Zunahme des Verwaltungsaufwands im Zuge der neuen Breitbandrichtlinie abzeichnet.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die Gesamtkosten der kreisweiten Netzplanung werden im Rahmen einer Ausschreibung im dritten und vierten Quartal 2012 ermittelt. Mit der Bewilligung des zu stellenden Förderantrags beim Land ergibt sich der zu finanzierende Betrag als Planungsgrundlage für die Haushaltsberatung 2013.

 

Die Netzplanung wird aufgrund der Größe des Planungsgebiets voraussichtlich einen Zeitraum von 12 bis 18 Monate in Anspruch nehmen. Kassenwirksame Ausgaben sind daher erst im Haushaltsjahr 2013 zu erwarten.

 

Kosten, die im Rahmen der Ausschreibung und Vergabe sowie der notwendigen Analysen im Vorfeld der Förderantragstellung entstehen, sind im laufenden Haushaltsjahr bei der Wirtschaftsförderung unter dem Produkt 57.10.01 „Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung“ Sachkonto 4271001 „Aufwendungen für Breitband-Konzeption“ abgedeckt.

 

 

 

Sichtvermerke

 

 

 

Sichtvermerke

 

Stabsstelle

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A. Hahn              R. Fünfgelder

 

 

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel