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Vorlage - 109/2012  

 
 
Betreff: Finanzierung der Radfahrausbildungen der Mobilen Jugendverkehrsschulen der Kreisverkehrswacht Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Kenntnisnahme
10.07.2012 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

1.    Der Ausschuss für Bildung und Finanzen nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

2.    Der Ausschuss für Bildung und Finanzen stimmt einer Finanzierungsbeteiligung des Ostalbkreises für die Mobilen Jugendverkehrsschulen der Kreisverkehrswacht Ostalbkreis in Höhe von max. 15.000 € p. a. zu.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

1. Allgemeines

Fast 95 Prozent aller Viertklässler nehmen jedes Jahr an der Radfahrausbildung in der Grundschule teil und erhalten stolz ihr Teilnahme-Zertifikat - einen Fahrradpass, einen Wimpel oder eine andere Anerkennung. Die Prüfungen, aber auch das intensive Üben vorab, werden in einer Jugendverkehrsschule durchgeführt, von denen es über das gesamte Bundesgebiet verteilt rund 800 Stück gibt. Ermöglicht wird diese Erfolgsgeschichte durch die enge Zusammenarbeit von Polizeibeamten, den Verkehrswachten vor Ort, Schulen und Kommunen.

 

Jugendverkehrsschulen bieten Übungsflächen, die realen Verkehrsflächen nachgebildet sind. Es gibt Straßenkreuzungen mit Ampelanlagen und Verkehrszeichen. In den Jugendverkehrsschulen üben Kinder korrekt die Spur zu halten, richtig abzubiegen und die Verkehrsschilder zu erkennen, aber auch vorausschauend und rücksichtsvoll zu fahren. Deshalb stehen neben dem Kennenlernen von Verkehrsregeln auch die Einschätzung von Verkehrssituationen und Gefahren im Straßenverkehr auf dem Programm. Mit zahlreichen Übungen werden die Kinder auf eine eigenverantwortliche Teilnahme am Straßenverkehr vorbereitet.

 

Neben den stationären gibt es auch mobile Jugendverkehrsschulen, die direkt zu den Schulen fahren und dort vor Ort praktischen Fahrradunterricht anbieten. Kinder können in einem Parcours mit unterschiedlichen Anforderungen und Schwierigkeitsgraden sicheres Fahrradfahren erlernen. Auch die Radfahrprüfung in der 4. Grundschulklasse kann in den mobilen Verkehrsschulen abgelegt werden.

 

Die in Baden-Württemberg bestehenden stationären und mobilen Jugendverkehrschulen dienen der Schulung von Verhaltensweisen, die für Kinder als Fußgänger und Radfahrer wichtig sind. Insbesondere eignen sich die Jugendverkehrsschulen zur Vorbereitung auf die fahrpraktische Lernzielkontrolle ("Radfahrprüfung") entsprechend den Lehrplänen.

Im Rahmen der schulischen Verkehrserziehung in Grundschulen und Sonderschulen erfolgen Übungen und Lernzielkontrollen in den Jugendverkehrsschulen nach
-   dem gemeinsamen Programm "Radfahren in der Schule" der Deutschen Verkehrs-

    wacht sowie
-   den landeseigenen "Anregungen zur Verkehrserziehung für die Grundschule, Klasse 

    3 / 4".
Sie sind verpflichtende schulische Veranstaltungen.
 

 

2. Ziele
 
Die heutige Verkehrssituation erfordert vom jugendlichen Radfahrer mehr denn je, dass er sich im Straßenverkehr sicher bewegt und die vielfältig auftretenden, komplexen und teilweise gefährlichen Problem- und Konfliktsituationen bewältigt. Die Radfahrausbildung muss diesen Anforderungen Rechnung tragen. Vorrangiges Ziel muss es sein, den jungen Verkehrsteilnehmer in die Lage zu versetzen, die im Schonraum erlernten Kenntnisse und Fertigkeiten in der Verkehrsrealität sachgerecht umzusetzen.

 

 

3. Situation im Ostalbkreis

 

Die Kreisverkehrswacht Ostalbkreis betreibt DREI Lastwagen als mobile Jugendverkehrsschulen. Dadurch können alle Gemeinden mit Grundschulen direkt angefahren werden und es kommen somit alle Schülerinnen und Schüler in den Genuss der Radfahrausbildung. Derzeit erhalten jährlich rund 3.300 Schüler oder 180 Klassen im Ostalbkreis eine Radfahrausbildung, um gefährliche Situationen im Straßenverkehr erkennen zu können. Obwohl die Schülerzahlen sinken, hat sich der Aufwand bislang nicht verringert, da viele Kommunen ihre Schule am Ort halten. Dadurch sind auch Besuche bei kleinen Klassen/Schulen notwendig, die aufgrund der Größe des Landkreises teilweise langer Anfahrtswege bedürfen.

 

 

Der Betreiber der Jugendverkehrsschule ist die Kreisverkehrswacht, ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Aalen. Neben der Radfahrausbildung führt die Verkehrswacht auch Programme zur Sicherheit von Fahranfängern und Sicherheitstrainings durch. Die Verkehrswacht finanziert sich durch diese Sicherheitstrainings, Spenden und Bußgelder. Die zwei letztgenannten Bereiche werden kontinuierlich weniger. Durch Sicherheitstrainings kann die Finanzierungslücke nicht mehr aufgefangen werden. Im Jahr 2011 hat es eine Gesamt-Bußgeldzuweisung von 8.920 € gegeben. Die Kreisverkehrswacht hat außerhalb der Jugendverkehrsschulen weitere Verkehrssicherheitsprogramme durchzuführen. Dies sind vor allem Präventionsprogramme für die Zielgruppen

 

   - junge Fahrer

   - Senioren

   - Kinder im Kindergarten (1. Klasse).

 

Um dies sicherzustellen, entstehen Kosten in Höhe von ca. 4.000 €, die die Kreisverkehrswacht über die Bußgeldzuweisung abzudecken hat. Somit stehen für die Jugendverkehrsschule rund 4.900 € zur Verfügung.

 

Übersicht Kosten Mobile Jugendverkehrsschulen Ostalbkreis

 

 

AA-84

AA-88

AA-140

Gesamt

Kraftstoff

1.678,78 €

1.346,72 €

3.203,07 €

6.228,57 €

Reparatur

711,31 €

4.945,58 €

5.044,54 €

10.701,43 €

Versicherung

325,33 €

325,33 €

461,76 €

1.112,42 €

Standgebühr

873,72 €

0 €

873,72 €

1.747,44 €

Summe

3.589,14 €

6.617,63 €

9.583,09 €

19.789,86 €

 

Bislang konnte das Defizit über Rücklagen abgedeckt werden. Diese sind zwischenzeitlich aufgebraucht. Deshalb benötigt die Kreisverkehrswacht Ostalbkreis für den Betrieb der Jugendverkehrsschule einen Zuschuss in Höhe von 15.000 €. Der Zuschussbedarf ist jährlich über die Darstellung der Einnahmen und Ausgaben zu belegen.


Finanzierung und Folgekosten

 

Im Ergebnishaushalt sind unter der Kostenstelle 12.21.04 - 4318000  15.000 € einzustellen.


Anlagen

 

-

 

 

 

Sichtvermerke

 

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel