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Vorlage - 107/2012  

 
 
Betreff: Förderanträge für Schulsozialarbeit im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung und Finanzen Kenntnisnahme
10.07.2012 
Gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Dem Vorschlag zur Förderung neuer Stellen bzw. Stellenerweiterungen der Schulsozialarbeit wird - vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln des Landes - zugestimmt.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 
 
I. Ausgangssituation

 

Seit Oktober 2000 wird im Ostalbkreis Schulsozialarbeit angeboten. Aktuell gibt es an 18 allgemeinbildenden Schulen bzw. Schulzentren Schulsozialarbeit mit einem Stellenumfang von 13,5 Vollzeitstellen. Hinzu kommen 2,0 Stellen an den Beruflichen Schulzentren in Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen.

 

Im Frühjahr 2012 wurde die Konzeption zur Schulsozialarbeit im Ostalbkreis überarbeitet und fortgeschrieben. Die Neufassung wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23. April 2012 beraten und vom Kreistag in seiner Sitzung am 15. Mai 2012 verabschiedet. Die Konzeption beschreibt unter anderem die Voraussetzungen für die künftige Förderung durch den Ostalbkreis einschließlich der Bedarfskriterien. Schulsozialarbeit ist demnach vor allem an solchen Schulen erforderlich, an denen aufgrund komplexer Problemstellungen bei einzelnen Schülern oder deren Familien, in den Klassen, in der Schule und im Gemeinwesen die Erziehungsaufgaben eine besondere Herausforderung und zugleich notwendige Voraussetzung sind, um überhaupt den Lernstoff vermitteln zu können. Schulen mit dieser besonderen pädagogischen und sozialen Aufgabenstellung sind auf die sozialpädagogische Fachkompetenz der Jugendhilfe in besonders hohem Maße angewiesen.

 

Dies ist zum Beispiel dort der Fall, wo im Einzugsgebiet der Schule vermehrt Verhaltensauffälligkeiten von Schülern und Schülergruppen, Gewalt, interkulturelle Konflikte oder familienbelastende Lebenslagen (z.B. schlechte Wohnverhältnisse, Arbeitslosigkeit, Armut) auftreten oder die Integration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund eine besondere Herausforderung ist. An Schulen in diesen Gebieten brauchen die Familien häufig Unterstützung, die von Lehrkräften und Schule nicht im erforderlichen Maße geleistet werden kann.

 

Außerdem kann sich die Größe der Schule, d. h. die Anzahl der Schüler/-innen, und die Größe des Einzugsbereichs der Schule auf den Bedarf von Schulsozialarbeit auswirken.

 

Hauptsächliche Problemlagen an beruflichen Schulen sind mangelnde Berufsreife und damit häufig auch soziale Perspektivlosigkeit. Die mangelnde Berufsreife zeigt sich nicht nur in fehlenden schulischen Kenntnissen, Lern- und Leistungsschwächen und kaum ausreichenden sozialen Kompetenzen, sondern auch in einer unrealistischen Einschätzung der eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten. Verhaltensauffälligkeiten in der Schule können teilweise auf die berufliche Perspektivlosigkeit zurückgeführt werden, sie können aber auch Ausdruck familiärer und individueller Problemlagen sein.

 

Die Konzeption wurde allen Städten und Gemeinden im Ostalbkreis zur Kenntnis übersandt. Außerdem wurde ihnen die Möglichkeit eingeräumt, Neuanträge bis spätestens 25. Mai 2012 zu stellen.

 

 

II. Neuanträge

 

Innerhalb der vorgegebenen Frist gingen beim Ostalbkreis insgesamt 17 Anträge auf Förderung der Schulsozialarbeit ein. Es handelt sich dabei sowohl um neue Stellen als auch um Stellenerweiterungen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen.

 

Die Anträge wurden auf der Grundlage der Konzeption überprüft und in einer gemeinsamen Sitzung des Staatlichen Schulamtes, des Geschäftsbereichs Jugend und Familie und der Sozialplanung unter Vorsitz von Sozialdezernent Rettenmaier beraten und bewertet. Neben der schriftlichen Begründung des Schulträgers bzw. der Schule wurden auch verschiedene andere Kriterien herangezogen, zum Beispiel Größe der Schule, Ausländer-/Migrantenanteil, Jugendhilfeaufkommen im Einzugsgebiet der Schule (Hilfe zur Erziehung, Jugendgerichtshilfe), Leistungsempfänger SGB II („Hartz IV“), Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsminderung, Empfänger von Leistungen für Bildung und Teilhabe. Außerdem waren die Einschätzungen des Staatlichen Schulamtes und des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) des Geschäftsbereichs Jugend und Familie maßgeblich.

 

 

III. Förderempfehlung

 

Aufgrund der oben beschriebenen Bewertung werden folgende Schulen für eine Förderung vorgeschlagen.

 

Schule

Schulart *

Stellen-umfang bisher

Antrag

Vorschlag

Stellen-umfang neu

Greutschule Aalen

GS

---

0,5

0,5

0,5

Uhland-Realschule Aalen

RS

0,5

0,5

0,5

1,0

Kocherburgschule Aalen-Unterkochen

GS, WRS, RS

---

1,0

0,5

0,5

Friedrich-von-Keller-Schule Abtsgmünd

GS, WRS, RS

---

1,0

1,0

1,0

Realschule Bopfingen

RS

---

0,5

0,5

0,5

Mittelhofschule Ellwangen

GS, WRS

---

1,0

1,0

1,0

Rosenstein-Gymnasium Heubach

Gym

---

0,5

0,5

0,5

Deutschorden-Schule Lauchheim

GS, HS, RS

0,5

0,15

0,15

0,65

Schulzentrum Leinzell

GS, WRS, RS

---

1,0

1,0

1,0

Dreißentalschule Oberkochen

GS, WRS

0,5

0,5

0,5

1,0

Karl-Stirner-Schule Rosenberg

GS, HS

---

0,5

---

---

Schiller-Realschule Schwäbisch Gmünd

RS

---

1,0

1,0

1,0

Adalbert-Stifter-Realschule Schwäbisch Gmünd

RS

---

0,5

0,5

0,5

Rauchbeinschule Schwäbisch Gmünd

GS, WRS

1,0

(WRS)

0,5

(GS)

---

1,0

Berufliches Schulzentrum Aalen

 

0,6

1,0

1,0

1,6

Berufliches Schulzentrum Schwäbisch Gmünd

 

0,8

1,0

1,0

1,8

Berufliches Schulzentrum Ellwangen

 

0,6

1,0

1,0

1,6

Weitere Schulen

 

11,0

---

---

11,0

 

 

15,5

12,15

10,65

26,15

* GS: Grundschule / HS: Hauptschule / WRS: Werkrealschule / RS: Realschule / Gym: Gymnasium

 

Folgende Anträge sollen ganz bzw. teilweise (Stellenumfang) zurückgestellt und zu einem späteren Zeitpunkt neu bewertet werden: Kocherburgschule Aalen-Unterkochen, Karl-Stirner-Schule Rosenberg und Rauchbeinschule Schwäbisch Gmünd.

 

Bei der Kocherburgschule in Aalen-Unterkochen wurden die Begründung des Schulträgers bzw. der Schule und die Größe der Schule berücksichtigt. Es handelt sich um ein Einzugsgebiet, das hinsichtlich der untersuchten Jugendhilfe- und Sozialstrukturmerkmale sowie der Problemdichte unterdurchschnittlich belastet ist. Es wird daher vorgeschlagen, zunächst mit einer 0,5-Stelle zu beginnen und die Situation nach einem Jahr erneut zu überprüfen.

 

Bei der Karl-Stirner-Schule in Rosenberg handelt es sich um die kleinste aller Schulen, für die Anträge für Schulsozialarbeit gestellt wurden. Aus fachlicher Sicht sind nach Einschätzung aller Beteiligten derzeit - mit Ausnahme des Präventionsaspektes - die Voraussetzungen für die Förderung von Schulsozialarbeit nicht gegeben. Die Karl-Stirner-Schule wird allerdings ab dem kommenden Schuljahr Gemeinschaftsschule. Dadurch können sich die Schülerströme ändern und eventuell auch Problemsituationen zunehmen. Es wird vorgeschlagen, den Antrag zurückzustellen und die künftige Entwicklung abzuwarten.

 

An der Rauchbeinschule in Schwäbisch Gmünd ist bereits seit November 2002 eine 1,0-Stelle für Schulsozialarbeit eingerichtet. Der Arbeitsschwerpunkt der Schulsozialarbeiterin liegt auf der Werkrealschule. Für die Grundschule wird nun eine weitere 0,5-Stelle beantragt. An der Rauchbeinschule ist insbesondere aufgrund der Situation im Einzugsgebiet und dessen Auswirkungen auf die Schule der Einsatz von Schulsozialarbeit in vollem Umfang gerechtfertigt und notwendig. Bevor allerdings eine Stellenerweiterung von 1,0 auf 1,5 Stellen vorgenommen wird, sollten zunächst Anteile der bestehenden Schulsozialarbeiterstelle auf die Grundschule umgeschichtet werden. Die Verwaltung schlägt deshalb eine Zurückstellung dieses Erweiterungsantrages vor.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Im Haushaltsplan des Ostalbkreises für das Jahr 2012 sind für die Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen insgesamt 450.200 Euro veranschlagt. Der erwartete Landeszuschuss für die bestehenden 15,5 Stellen wird den aktuellen Kreisaufwand um voraussichtlich 146.125 Euro reduzieren.

 

Der Landkreiszuschuss für die vorgeschlagenen 10,65 neuen Stellen beläuft sich abzüglich der Landesförderung auf rund 238.000 Euro. Dieser Betrag kann über einen Zeitraum von mehreren Jahren über die Zuwendungen des Bundes für Schulsoziarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes finanziert werden.

 

Anlagen

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Stabsstelle

__________________________________________

 

Joklitschke                                                        Weiß

 

 

Dezernent

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel