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Vorlage - 106/2012  

 
 
Betreff: Abschluss eines Pacht- und Betreibervertrags für das Tierheim Dreherhof
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
16.07.2012 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Pachtvertr_OAK__Tierschutzverein_Endfassung

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umwelt und Kreisentwicklung stimmt dem Pacht- und Betreibervertrag zwischen dem Ostalbkreis und dem Tierschutzverein Ostalb e.V. zu.
 

 

 

 

 

Sachverhalt/Begründung

 

Sachverhalt/Begründung

 

Das Tierheim Dreherhof wurde vom Ostalbkreis in den Jahren 1980 und 1981 erbaut und ist seither an den Tierschutzverein Ostalb e.V. (ehemals Tierschutzverein Schwäbisch Gmünd und Umgebung e.V.) als Betreiber verpachtet. Im Tierheim Dreherhof werden Fundtiere sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdende herrenlose Tiere (hauptsächlich Hunden und Katzen) untergebracht und versorgt. Gleiches gilt auch für durch die Polizeibehörden sichergestellte oder beschlagnahmte Tiere. Der Landkreis und der Tierschutzverein Ostalb e. V. nehmen mit der Unterbringung dieser Tiere auch eine Pflichtaufgabe für die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises wahr.

 

Der Betrieb des Tierheims Dreherhof wird im Wesentlichen durch den Zuschuss des Ostalbkreises, durch Vermächtnisse, Spenden sowie durch Kostenerstattungen von Kommunen für Fundtiere finanziert. Die Aufwendungen für Instandhaltung und Investitionen für das Tierheim trägt der Ostalbkreis.

 

Von den 11 Landkreisen im Regierungsbezirk Stuttgart leisten noch 3 Landkreise (Heidenheim, Böblingen und Ostalbkreis) Zuschüsse zu den Betriebskosten für Tierheime. In den anderen Landkreisen ist die Finanzierung der Betriebskosten für die Tierheime zwischen Städten und Gemeinden sowie Tierheimbetreibern vertraglich geregelt. So gibt es z. B. im Landkreis Göppingen von fast allen Städten und Gemeinden eine Vereinbarung, wonach die Kooperation der Tierschutzvereine jährlich 10 % der Hundesteuer des Vorjahres erhält. In anderen Landkreisen beteiligen sich

Städte und Gemeinden mit einem Pauschalbetrag je Einwohner (z. B. Landkreis Schwäbisch Hall pauschal mit 0,40 €/EW) an den Betriebskosten. Des Weiteren gibt es Landkreise in denen die Städte und Gemeinden jährliche Pauschalbeträge oder Pauschalen je abgegebene Tiere ausgehandelt haben.

 

Grundlage für den Betrieb des Tierheim Dreherhof ist der Pachtvertrag zwischen dem Ostalbkreis und dem Tierschutzverein Ostalb e.V. (ehemals Tierschutzverein Schwäbisch Gmünd und Umgebung e.V.) vom 23. Oktober 1979. Dieser Vertrag ist aufgrund eingetretener Veränderungen anzupassen. Da gleichzeitig auch einige redaktionelle Änderungen vorgenommen werden und die Bestimmungen in § 5 (Baukostenzuschuss des Pächters zum Bau des zu errichteten Tierheims) und § 10 Abs. 4 (Betriebsmittelvorschuss von 15.000 DM bis zum Ende des auf die Inbetriebnahme folgenden Geschäftsjahres) des bisherigen Vertrages gegenstandslos geworden sind, wird der Pachtvertrag neu gefasst.

 

Die wesentliche Änderungen:

 

1.     Pflege- oder Pensionstiere

              Aus Kapazitätsgründen und Gründen der Lärmbelästigung werden diese grundsätzlich nicht mehr aufgenommen.
 

2. Pachtzins

              Die Überlassung des Tierheims, seiner Außenanlagen und seiner Tierpflegerwohnung erfolgt pachtzinsfrei.

              Seit dem Jahr 2009 wird auf den jährlichen Pachtzins in Höhe von 7.495,54 /Jahr verzichtet.
 

3.               Finanzierung

a) Bisherige Finanzierung der Betriebskosten für das Tierheim Dreherhof:

 

              Bis zum Jahr 2002:

              Der Tierschutzverein hatte 80 % seiner gesamten Einnahmen für den laufenden Betrieb des Tierheims zu verwenden. Wenn beim Betrieb des Tierheims dann ein Abmangel entstanden ist, erstattete der Ostalbkreis dem Tierschutzverein 80 % des Abmangels entsprechend dem vom Kreisrechnungsprüfungsamt ermittelten Ergebnis der Jahresrechnung. Vermächtnisse und Nachlässe gingen bis zum Jahr 2001 beim Landkreis ein.

 

              Jährlicher Festbetrag ab dem Jahr 2003:

              Der Pächter erhält seit dem Jahr 2002 sämtliche für das Tierheim Dreherhof eingehende Vermächtnisse und Nachlässe. Die eingehenden Beträge sind in Abstimmung mit dem Tierschutzverein Ostalb e. V. für den Betrieb des Tierheims zu verwenden. Daher wurde seit dem Geschäftsjahr 2003 der jährliche Zuschuss des Ostalbkreises auf 55.000 €/Jahr festgeschrieben.

             

              In den  Jahren 2002 bis 2011 sind beim Tierschutzverein Ostalb e. V. Vermächtnisse in Höhe von insgesamt 482.435 € (durchschnittlich 48.243,50 €/Jahr) eingegangen. Seit Festschreibung des Zuschusses auf 55.000 €/Jahr muß der Tierschutzverein aus diesen Vermächtnissen jährlich rund 44.294 € als vom Ostalbkreis nicht gedeckten Abmangel ausgleichen.  Solange Vermächtnisse und Nachlässe in dieser Größenordnung  eingehen, funktioniert diese Regelung.

 

              Im Jahr 2010 gingen Vermächtnisse in Höhe von 16.474 € ein.  In den Jahren 2011 und 2012  sind bislang keine Vermächtnisse eingegangen. Derzeit ist beim Notariat Schwäbisch Gmünd lediglich ein Nachlass anhängig, in dem der Tierschutzverein mit 1.000 DM (511,29 €) erwähnt wird. Hier muss abgewartet werden, ob ein Bargeldbetrag  in der Höhe übrigbleibt.

 

              Ausbleibende Vermächtnisse, steigende Futter-, Energie- und Tierarztkosten belasten zunehmend die finanzielle Leistungsfähigkeit des Tierschutzverein Ostalb e. V. Um den wirtschaftlichen Bestand des Tierschutzverein Ostalb e. V. nicht zu gefährden, ist die derzeitige Festbetragsregelung nicht mehr ausreichend.
 

              b) Der vorliegende Pachtvertrag enthält daher folgende Regelung:

 

?      Der Tierschutzverein erstellt für das jeweilige Folgejahr einen Wirtschaftsplan und legt diesen der Landkreisverwaltung zur Genehmigung vor. Dabei sind Erträge und Aufwendungen für den Betrieb des Tierheims und für Vereinszwecke getrennt darzustellen. Mitgliedsbeiträge und Kastrationsspenden verbleiben in voller Höhe beim Tierschutzverein und dienen zur Deckung von Vereinsverwaltung und -aktivitäten. Sämtliche sonstige Einnahmen des Tierschutzvereins einschließlich Vermächtnisse und Nachlässe werden für den laufenden Betrieb des Tierheims verwendet.

             

?      Entsteht beim Betrieb des Tierheims ein Fehlbetrag, ist dieser erstattungsfähig. Der Pächter erhält hierfür jährlich einen Zuschuss in Höhe von 55.000 €.

 

?      Ist aufgrund ausbleibender / verringerter Vermächtnisse und Nachlässe oder aufgrund begründeter Mehraufwendungen aus sachlichen oder organisatorischen Gründen in Bezug auf den Betrieb des Tierheims der wirtschaftliche Bestand des Tierschutzvereins gefährdet, erfolgt über den Festbetrag in Höhe von 55.000 € eine zusätzliche Abmangelbeteiligung des Landkreises.

 

4.               Finanzielle Auswirkungen am Beispiel der Jahresrechnung 2011

              Bisherige Regelung:

 

GuV Erträge

(ohne Vermächtnisse / Nachlässe)

145.493,03 €

 

davon 80 %

 

116.394,42 €

direkte Kosten Tierheim

237.236,63 €

 

      abzgl. nicht tierheimbezogene Tierarztkosten

30.477,01 €

206.759,62 €

zu berücksichtigender Abmangel

 

90.365,20 €

nachrichtlich:

davon 80 % Kreiszuschuss lt. Vertragsformel

 

72.292,16 €

gedeckelte Abmangelbeteiligung Ostalbkreis

 

55.000,00 €

 

 

              Künftige Regelung:

GuV Erträge

(einschl. Vermächtnisse / Nachlässe)

145.493,03 €

 

abzüglich Mitgliedsbeiträge

22.663,95 €

 

abzüglich Kastrationsspenden

9.042,83 €

 

Zwischensumme:

 

113.786,25 €

abzüglich direkte Kosten Tierheim

(bereinigt um nicht tierheimbezogene Tierarztkosten in Höhe von 30.477,01 €)

 

206.759,62 €

zu berücksichtigender Abmangel

 

92.973,37 €

davon Festbetragszuschuss

 

55.000,00 €

zusätzliche Abmangelbeteiligung Landkreis möglich

 

37.973,37 €

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die Ausgaben werden in den jeweiligen Haushaltsplänen veranschlagt.

 

 

 


Anlagen

 

Anlage 1 Pacht- und Betreibervertrag

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich

__________________________________________

 

Rettenmeier

 

 

Dezernent/in

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Pachtvertr_OAK__Tierschutzverein_Endfassung (35 KB)