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- 1 - 1. Der Kreistag nimmt den Bericht der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
2. Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WiRO) a) den Jahresabschluss 2011 festzustellen, einen Defizitausgleich zu genehmigen und das verbleibende Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen
b) der Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung zuzustimmen
c) dem Wirtschaftsplan 2013 und dem fünfjährigen Finanzplan der Gesellschaft zuzustimmen
d) die Helmer & Partner, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft zum Wirtschaftsprüfer für den Abschluss 2012 zu bestellen.
Sachverhalt/Begründung
Zu 1)
Die WiRO stärkt und präsentiert Ostwürttemberg als attraktiven Wirtschaftsraum für Unternehmensansiedlungen und zur Expansion ansässiger Unternehmen. Neben der Bündelung und Optimierung regionaler Standortbedingungen initiiert die WiRO Netzwerke und Aktivitäten zur Verbesserung der Wirtschaftskraft, insbesondere im Bereich der unternehmensrelevanten weichen Standortfaktoren.
Die Geschäftsführerin der WiRO, Dr. Ursula Bilger, stellt die vernetzten und umfassenden Wirtschaftsförderaktivitäten in der Sitzung des Kreistags am 3. Juli 2012 vor und gibt den beiliegenden Bericht zur Kenntnis.
Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der WiRO mit 66 Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.
Zu 2)
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2011 und Genehmigung des Defizitausgleichs
Gemäß §17 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen und nach Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer den Gesellschaftern zur Genehmigung vorzulegen. Der Jahresabschluss 2011 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Reinhart GmbH, Aalen geprüft, die am 17. Februar 2012 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.
Der Jahresabschluss der WiRO zum 31.12.2011 weist eine Bilanzsumme (Anlage 1) in Höhe von 151.217,99 Euro sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) einen Verlust aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 22.269,33 Euro aus. Durch außerordentliche Erträge aus der Verlustübernahme des Jahresergebnisses 2010 in Höhe von 28.753,79 Euro durch die Gesellschafter ergibt sich ein Jahresüberschuss von 6.484,46 Euro.
Das Ergebnis berücksichtigt die der WiRO im Geschäftsjahr 2011 zugeflossenen planmäßigen Zuschüsse des Ostalbkreises in Höhe von 50.000 Euro und des Landkreises Heidenheim in Höhe von 25.000 Euro. Durch projektbezogene Einnahmen und Zuschüsse aus öffentlichen Förderprogrammen fiel der darüber hinausgehende Finanzierungsaufwand für die Gesellschafter niedriger als im Wirtschaftsplan 2011 vorgesehen aus, so dass sich der Verlust aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit auf 22.269,33 Euro beläuft.
Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 9. Mai 2012 der Gesellschafterversammlung empfohlen den Jahresabschluss festzustellen und das operative Defizit von 22.269,33 Euro auszugleichen sowie das Jahresergebnis in Höhe von 6.484,46 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Für den Ostalbkreis ergibt sich bei einem Stammkapital von 66 Prozent ein Defizitausgleichsbetrag von 14.697,76 Euro.
Nach § 7 i des Gesellschaftsvertrages entscheidet die Gesellschafterversammlung der WiRO über den Jahresabschluss und die Ergebnisverwendung. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
b) Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung
Gemäß §7 k des Gesellschaftsvertrages der WiRO beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung zu befürworten.
c) Genehmigung des Wirtschaftsplans 2013 und des 5-jährigen Finanzplans
Gemäß § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2013 einen Wirtschaftsplan und einen fünfjährigen Finanzplan aufzustellen (Anlage 4). Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 9. Mai 2012 der Gesellschafterversammlung empfohlen den Wirtschaftsplan 2013 und den fünfjährigen Finanzplan zu genehmigen.
Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
d) Bestellung des Wirtschaftsprüfers
Gemäß § 17 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung einen Jahresabschluss und einen Lageplan aufzustellen und durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen.
Nach fünfjähriger Prüfung durch die Sozietät Reinhart GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Gartenstraße 39, 73430 Aalen, ist ein turnusmäßiger Wechsel vorgesehen. Die Helmer & Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, August-Lösch-Straße 26/1, 89522 Heidenheim hat sich bereit erklärt, den Prüfungsauftrag für das Jahr 2012 zu übernehmen.
Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 9. Mai 2012 der Gesellschafterversammlung empfohlen die Helmer & Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft für die Prüfung 2012 zu bestellen.
Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
Finanzierung und Folgekosten
Der Defizitausgleich in Höhe von 14.697,76 Euro wird über veranschlagte Mittel des Produktsachkontos 57 10 01 4315002 - Zuweisungen an den Erfolgsplan der WiRO - aus dem laufenden Ergebnishaushalt gedeckt.
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Anlagen
Anlage 1: Bericht der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Anlage 2: Handelsbilanz zum 31.12 2011 Anlage 3: Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis 31.12.2011 Anlage 4: Wirtschaftsplan 2013 und fünfjähriger Finanzplan
Sichtvermerke
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