Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt/der Kreistag beschließt:
1. Dem vorgestellten Kreisradwegenetz mit einer Länge von rund 1.100 km wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den zuständigen Straßenbaulastträgern die Beseitigung der Mängel und die Realisierung der fehlenden Radwegstrecken entsprechend der Priorisierung abzustimmen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der MIFRIFI ein Maßnahmenkonzept für die Beseitigung der Mängel und die Realisierung der notwendigen Radwegelückenschlüsse im Verantwortungsbereich des Landkreises zu erarbeiten.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Fachplaner PGV, Hannover ein Konzept für eine flächenhafte und einheitliche Radverkehrswegweisung zu erarbeiten.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierung dieser flächenhaften und einheitlichen Wegweisung durchzuführen, eine Förderung für die gesamte Radwegweisung im Ostalbkreis beim Land zu beantragen und die Finanzierung des Eigenanteils mit den Kommunen abzustimmen.
Sachverhalt/Begründung
Vorbemerkung
Bereits im Jahr 2003 hatte der Ostalbkreis auf der Basis des Bestandes an Radwegen und klassifizierten Straßen und von in Kartenwerken verzeichneten Radrouten in Eigenregie ein Radwegekonzept erstellt. Es wurden alle Wünsche nach Radwegen seitens der 42 Städte und Gemeinden zusammengetragen und zu einer mittelfristigen Radwegeausbauplanung zusammengefasst. Diese Konzeption war zum damaligen Zeitpunkt ein großer Fortschritt. Sie hat sich bis heute als Handlungsempfehlung für alle Baulastträger bewährt.
Nachdem sich aber in der Zwischenzeit das Netz verändert hat, das Radfahren sowohl im Alltags- als auch im Freizeitverkehr immer beliebter wird und die Ansprüche an ein Radwegenetz gestiegen sind, hat sich der Ostalbkreis entschlossen, die bestehende Radwegenetzkonzeption 2003 zu überarbeiten und fortzuschreiben. Für eine durchgehende und einheitliche Beschilderung ist zudem eine Wegweisungsplanung erforderlich.
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat deshalb am 25.02.2011 die Verwaltung mit der Ausarbeitung der Radwegenetzkonzeption beauftragt und dem Ingenieurbüro PGV aus Hannover den fachtechnischen Auftrag vergeben. Das beauftragte Planungsbüro wird in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 16.07.2012 das Konzept erläutern.
Entwicklung der Radverkehrskonzeption
Die Radverkehrskonzeption des Ostalbkreises wurde in mehreren Schritten unter Beteiligung der Städte und Gemeinden entwickelt:
1. Herleitung eines Kreisradverkehrsnetzes für den Freizeit- und Alltags-
Zunächst wurden alle Informationen zu Radwegen und Radverkehrsverbindungen zusammengetragen. Verwendet wurden dabei die gesammelten Informationen des Landkreises. Weiterhin wurden Kartenwerke sowie die Internetportale von Kommunen, touristischen Institutionen und benachbarter Landkreise ausgewertet. Diese Informationen wurden in eine Kartengrundlage überführt und graphisch aufbereitet. Parallel dazu wurden die Quellen und Ziele des Radverkehrs ermittelt. Insbesondere wurden Städte und Gemeinden mit zentralen Funktionen sowie Stadt- und Ortsteile mit eigenständiger Lage eingepflegt. Zusätzlich wurden wichtige touristische Ziele zusammengestellt, die ebenfalls über das Kreisradwegenetz angebunden werden sollen.
Mit der Zielsetzung der Herleitung eines auch für den Alltagsradverkehr geeigneten Netzes wurde auf Grundlage der Quell-Ziel-Analyse und unter Berücksichtigung der topographischen Gegebenheiten ein Wunschliniennetz für den Radverkehr im Ostalbkreis entwickelt. Nach mehreren Filterungen verblieb ein Prüfnetz von ca. 1.400 km.
2. Bewertung des Prüfnetzes durch die Markungsgemeinden
Das Prüfnetz wurde im Dezember 2011 den Gemeindeverwaltungen und fachkompetenten Verbänden mit der Bitte um Prüfung auf Optimierung von Netzverläufen und auf Möglichkeiten zur Straffung des Netzes übersandt. Zielsetzung dabei sollte die Ausdünnung und Straffung des Netzes sein, um z.B. parallele Wegverbindungen, die nachher die Beschilderung erschweren, zu vermeiden. Die Anregungen wurden eingearbeitet. Das Netz konnte danach auf eine Länge von weniger als 1.100 km optimiert werden.
3. Entwicklung des künftigen Kreisradwegenetzes
Auf Grundlage dieser Bestandsaufnahme und der Netzoptimierung wurde dann die künftige Radwegenetzkonzeption entwickelt. Besonderes Augenmerk wurde auf die Tauglichkeit des Netzes für den Alltagsradler sowie für den Freizeitradler gelegt. Ziel war ein schlüssiges, den Verkehrsbedürfnissen gerecht werdendes Netz auf geeigneten Strecken bzw. mit noch herzustellenden Netzschlüssen. Das Konzept soll gleichzeitig die Begründungen für die Förderung bzw. die Planrechtfertigungen der zu realisierenden Maßnahmen liefern.
Das Ergebnis ist beispielhaft in einem Planausschnitt in der Anlage 1 dargestellt.
Die gesamte Karte Radwegenetzkonzept Ostalbkreis finden Sie ab 09.07.2012 unter www.ostalbkreis.de auf der Startseite “aus den Geschäftsbereichen“.
Bestandsaufnahme und Defizitanalyse sowie Aufzeigen des Handlungsbedarfes und der Prioritäten zur Verbesserung der Wegeinfrastruktur
Die Bestandsaufnahme diente vorrangig der Erfassung von Defiziten im Wegenetz. Dazu wurde das gesamte Prüfnetz mit dem Rad befahren. Alle Mängel wurden per GPS erfasst und in einer Datenbank dargestellt. Die Bestandsbewertung ermöglicht unter anderem eine Übersicht über die Art der Radverkehrsführung im Netz (z. B. Mischverkehr auf Straßen, straßenbegleitende Radverkehrsführungen, Wirtschaftswege, selbstständig geführte Radverkehrsanlagen), über die baulichen Defizite (z. B. zu geringe Fahrbahnbreite, unzureichender Fahrbahnbelag, nicht abgesenkte Bordsteine) und über verkehrsrechtliche Hindernisse (z. B. Ausweisung von Fußwegen, die für den Radverkehr jedoch geeignet wären, Freigabe von Wirtschaftswegen nur für den landwirtschaftlichen Verkehr).
Getrennt nach Baulastträgern sind die Mängel vom einzelnen Schlagloch oder fehlendem Verkehrszeichen bis zum fehlenden Radwegabschnitt aufgelistet. Beispielhaft sind die Mängeldatei, die zugehörige Mängelkartierung und die fotografische Mängeldokumentation ausschnittsweise in Anlage 2 dargestellt.
Die Mängelerfassung brachte folgende Ergebnisse:
? Rund 970 km (oder 72 %) des Prüfnetzes sind ohne Mängel.
? Streckenmängel
1. fehlende RadverkehrsanlagePriorität 1: ca. 25 km Priorität 2: ca. 40 km
2. zu schmale Radverkehrsanlage Priorität 1: ca. 15 km Priorität 2: ca. 25 km
3. unzureichender baulicher Zustand Priorität 1 (sehr schlecht): ca. 19 km Priorität 2 (schlecht): ca. 54 km
4. Netzbarriere (z. B. fehlende Brücke/Unterführung, keine legale Durchfahrmöglichkeit) ca. 24 km
5. gefährliches Gefälle ca. 18 km
? Punktemängel
1. punktueller Belagsmangel ca. 170 Fälle
2. ungesicherte Querung ca. 050 Fälle
3. fehlende Bordabsenkung ca. 035 Fälle
4. nicht gesichertes Radwegende ca. 020 Fälle
5. fehlende Markierung ca. 030 Fälle
Kosten der Mängelbeseitigung und der Realisierung fehlender Radwege
Der Aufwand für die Mängelbeseitigung und die Realisierung noch fehlender Radwegstrecken sowie der notwendigen Lückenschlüsse ist im folgenden dargestellt. Dabei handelt es sich um eine grobe Kostenschätzung, die auf generalisierenden Annahmen basiert und im Detail noch nachgeschärft werden muss. Berücksichtigung gefunden haben nur echte Mängel, lediglich wünschenswerte Radwegeverbindungen sind nicht enthalten.
Kleinumfängliche Maßnahmen ohne Bauarbeiten (z. B. Änderung der StVO-Beschilderung, Flicken von „Schlaglöchern“)
Maßnahmen mit Bauarbeiten kleineren Umfangs(z. B. Randsteinabsenkungen, Querungshilfen, Kleinbelag)
Radwegelückenschlüsse sowie Neu- und Ausbau von Wegen
Die kleinumfänglichen Maßnahmen ohne Bauarbeiten sowie die Maßnahmen mit Bauarbeiten kleinen Umfangs im Zuge der Kreisstraße in Höhe von insgesamt 39.000 € werden im Rahmen der Straßenunterhaltung kurzfristig umgesetzt.
Einheitliche, den heutigen Anforderungen entsprechende Wegweisung für das Radverkehrsnetz und Dokumentation in einem digitalen Kataster
Auf der Basis des Radwegenetzkonzeptes kann mit der ausführungsreifen Wegweisungsplanung begonnen werden. Hierzu wird das Radwegenetz nochmals komplett mit dem Fahrrad abgefahren, um die Wegweiser standortgenau mit GPS-Koordinaten platzieren zu können. Gleichzeitig wird ggf. vorhandene Wegweisung auf ihre weitere Verwendbarkeit geprüft. Zielfestlegung und Zielhierarchie, Festlegung von Detailmerkmalen der Wegweisung und die ausführungsreife Standortplanung sind zentraler Inhalt. Oberster Grundsatz muss die Kontinuität der Zielführung sein, d.h. der Radfahrer muss vom ersten Wegweiser, auf dem er sein Ziel findet, bis zu diesem Ziel ohne Lücken oder Brüche in der Wegweisung geführt werden.
Die Wegweisungsplanung soll im Herbst abgeschlossen werden und in ausschreibungsfähige Unterlagen münden, sodass danach mit der Ausschilderung des Radwegenetzes begonnen werden kann. Die Wegweisungsplanung wird den Kommunen zur Verfügung gestellt, um ggf. touristisch beworbene Strecken mit entsprechenden Zusatzzeichen kennzeichnen zu können.
Für die Radverkehrswegweisung will die Landkreisverwaltung einen gemeinsamen Förderantrag stellen. Wegen der nicht durch den Zuschuss abgedeckten Kosten wird die Landkreisverwaltung auf die Kommunen zukommen. Die Gesamtkosten für die Radwegwegweisung werden nach einer ersten Abschätzung mit Erfahrungswerten von ca. 600 €/km, insgesamt rund 700.000 € betragen.
Finanzierung und Folgekosten
Die kleinumfänglichen Maßnahmen ohne Bauarbeiten sowie für Maßnahmen mit Bauarbeiten kleineren Umfangs in Höhe von 39.000 € werden aus Mitteln der Straßenunterhaltung finanziert. Radwegelückenschlüsse sowie der Neu- und Ausbau von Wegen ist im Rahmen der Mittelfristigen Finanzplanung zu finanzieren. Anlagen
Anlage 1: Radverkehrskonzept Ostalbkreis (Ausschnitt) Anlage 2: Mängelanalyse
Sichtvermerke
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