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Vorlage - 083/2012  

 
 
Betreff: Effizienzrendite Verwaltungsreform
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
19.06.2012 
Sitzung des Kreistags - Landratswahl ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage Effizienzrendite

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag nimmt den Sachstandsbericht zur Effizienzrendite im Rahmen der Verwaltungsreform (VRG) zur Kenntnis.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Nach Verabschiedung des Grundsatzbeschlusses vom 25. März 2003 sowie des Eckpunktebeschlusses vom 15. Juli 2003 wurde das Gesetz zur Reform der Verwaltungsstruktur und zur Erweiterung des kommunalen Handlungsspielraums (Verwaltungsstruktur-Reformgesetz - VRG) am 30. Juni 2004 beschlossen und ist zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten.

 

Im Zuge der Verwaltungsreform wurden insgesamt 10 untere Sonderbehörden aufgehoben und ihre Aufgaben auf Landkreise und Stadtkreise übertragen. Für die Beschäftigten galt dabei, dass das vorhandene Personal nach dem Prinzip der Freiwilligkeit den Aufgaben folgt; so wurden die Beamten bis zum gehobenen Dienst (sowie die vergleichbaren Angestellten) grundsätzlich in den Dienst des Landkreises versetzt. Lediglich die Beamten des höheren Dienstes (und die vergleichbaren Angestellten) sind beim Land verblieben. Ebenso wurden die für die Aufgabenerfüllung notwendigen beweglichen Sachen und Rechte (z.B. für EDV-Programme) auf die übernehmende Körperschaft übertragen.

 

Durch die Eingliederung der unteren Sonderbehörden bei den Landkreisverwaltungen wurde ein klarer 3-stufiger Verwaltungsaufbau zum prägenden Strukturelement; Ziel war, eine sachgerechte, bürgernahe und leistungsfähige Verwaltung sicher zu stellen. Wesentliche Kompetenzen wurden bei den Regierungspräsidien, Landkreisen und Stadtkreisen gebündelt.

 

Nachfolgende Sonderbehörden bzw. Teile dieser Sonderbehörden wurden in die Landkreisverwaltung eingegliedert:

 

 

Sonderbehörde

Eingegliedert in

Gewerbeaufsichtsamt

Geschäftsbereich Umwelt und Gewerbeaufsicht

Gewässerdirektion

Geschäftsbereich Wasserwirtschaft

Schulaufsichtsamt

Geschäftsbereich Schulen und Bildung

Versorgungsamt

Geschäftsbereich Integration und Versorgung

Schulpsychologische Beratungsstelle

Stabsstelle Dezernat V - Jugend und Soziales

Wirschaftskontrolldienst

Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Vermessungsamt

neuer Geschäftsbereich Vermessung

Straßenbauamt

neuer Geschäftsbereich Straßenbau

Landwirtschaftsamt

neuer Geschäftsbereich Landwirtschaft

Flurneuordnungsamt

neuer Geschäftsbereich Flurneuordnung und Landentwicklung

Forstämter

neues Dezernat Wald und Forstwirtschaft

 

Die Zahl der Landkreismitarbeiter ist durch die Eingliederung der Sonderbehörden von ehemals 1.000 Bediensteten auf rund 1.600 Bedienstete angestiegen.

 

 

Ziele der Verwaltungsreform

 

Mit der Verwaltungsreform sollten folgende Ziele erreicht werden:

 

-              Schaffung einer fortschrittlichen und effektiven Verwaltung, die maßgeschneidert ist für die Bedürfnisse der Wirtschaft und der Bürger.

 

-              Schaffung einer einheitlichen Verwaltung, die schlanker und durch kürzere Wege auch überschaubarer ist. Durch die Bündelung vor Ort wurden integrierte, sachnahe Entscheidungen aus einer Hand ermöglicht. Die Verwaltung ist dezentral, möglichst nah am Kunden organisiert.

 

-              Mit weniger Personal sollte ein qualitativ hochwertiges Dienstleistungsangebot erreicht werden. Der notwendige Personalabbau sollte unter Ausnutzung der natürlichen Fluktuation stattfinden.

 

-              Schaffung einer klaren Kommunikationskette von den Ministerien über die Regierungspräsidien zu den Land- und Stadtkreisen.

 

-              Stärkung der Städte und Gemeinden: Sie haben einen direkten Ansprechpartner im Landratsamt für ihre Anliegen.

 

 

Veränderungen seit 2005

 

Der einzige Fall einer „Rückabwicklung“ seit 2005 war zum 01.01.2009 die Herauslösung der Schulaufsicht auf Grundlage des Verwaltungsstrukturreform-Weiterentwick-lungsgesetzes (VRWG). Die seit 01.01.2005 von den Landratsämtern als untere Schulaufsichtsbehörden wahrgenommenen Aufgaben einschließlich die der Schulpsychologischen Beratungsstellen, gingen wieder auf die Staatlichen Schulämter als untere Sonderbehörden über. Für den Ostalbkreis ist seit 01.01.2009 das Staatliche Schulamt mit Sitz in Göppingen zuständig.

 

Als Hauptargument wurde seitens des Landes vorgebracht, dass die Verteilung der Schulräte auf 44 Stadt- und Landkreise für die Betreuung der verschiedenen Schularten nicht ausreichend gewährleistet sei. Bei verschiedenen Themen wurde deutlich, dass diese Rückabwicklung und der damit verbundenen Einrichtungen eines Staatlichen Schulamts Göppingen (zuständig für den Landkreis Göppingen, den Landkreis Heidenheim und den Ostalbkreis) nicht zielführend ist.

 

 

Im Bereich der Flurneuordnung sind die Landkreise seit Inkrafttreten der Verwaltungsreform untere Flurbereinigungsbehörden. Der Ostalbkreis hat zu diesem Zeitpunkt ein Grundteam erhalten, während der Landkreis Heidenheim auf ein Grundteam verzichtet hat und daher für die Aufgabenerledigung über kein eigenes Flurneuordnungspersonal verfügt. Die Durchführung von Flurneuordnungsverfahren im Ostalbkreis erfolgte ab 2005 durch das ihm zugewiesene Grundteam und in beiden Landkreisen durch die abgeordneten Bediensteten des Landes Baden-Württemberg (bisherige „Poolteams“).

 

Im Rahmen des Verwaltungsstrukturreform-Weiterentwicklungsgesetzes (VRWG) hat das Landeskabinett für die untere Verwaltungsebene beschlossen, dass die Landratsämter untere Flurbereinigungsbehörden bleiben und für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben Kooperationen nach § 16 Landesverwaltungsgesetz (LVG) vereinbart werden sollen. Der Beschluss beinhaltete die bei den Landratsämtern angesiedelten Grundteams aufzulösen und ihr Personal einer sog. „Gemeinsamen Dienststelle“ bedarfsgerecht zuzuweisen. Das Gebiets- und Standortkonzept des Landes sah unter anderem die Bildung einer Gemeinsamen Dienststelle des Ostalbkreises sowie des Landkreises Heidenheim für die Flurneuordnungsverwaltung mit Sitz in Ellwangen vor. Das Personal der Poolteams wurde entsprechend den Aufgabenschwerpunkten zu den Gemeinsamen Dienststellen abgeordnet. Für die praktische Arbeit der Flurneuordnung änderte sich hierdurch nur Formales. Bereits das frühere Amt für Flurneuordnung und Landentwicklung Ellwangen war für die gesamte Region Ostwürttemberg zuständig. Die Gemeinsame Dienststelle wurde zum 01.01.2010 gegründet.

 

Für den Ostalbkreis haben sich aufgrund der Einrichtung einer Gemeinsamen Dienststelle keine finanziellen Mehraufwendungen ergeben. Der Landkreis erhält für seine Beschäftigten (bisheriges Grundteam) die Erstattungsleistung des Landes Baden-Württemberg für Personal-, Unterbringungs-, IuK- und Sachkosten nach dem Verwaltungsstruktur-Reformgesetz (VRG).

Für die Mitarbeiter des Poolteams als Bedienstete des Regierungspräsidiums Stuttgart bezahlt das Land die Personalkosten. Für die anfallenden sächlichen Verwaltungsaufgaben erhält der Ostalbkreis eine pauschalierte Ausgleichszahlung. In der „Vereinbarung zur Bildung und zum Betrieb einer Gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung und Landentwicklung“ mit dem Landkreis Heidenheim wurde festgelegt, dass die dem Landkreis Heidenheim zustehenden Erstattungen vom Land direkt an den Ostalbkreis ausbezahlt werden.

 

 

Effizienzrendite (Saldo aus Kosten und Erlösen)

 

Nach dem VRG hat das Land den Stadt- und Landkreisen über den kommunalen Finanzausgleich (FAG) die erforderlichen Finanzmittel zur Aufgabenerfüllung zur Verfügung zu stellen.

 

Grundlage für die Ermittlung der Personalkosten bei den Beamten waren die Durchschnittsbeträge je Laufbahngruppe, bei den Angestellten und Arbeitern die Durchschnittsbeträge je Vergütungsgruppe zum Stand 1. April 2003. Beamte des höheren Dienstes oder vergleichbare Angestellte, die bei den Landkreisen Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörden wahrnehmen, blieben Landesbeamte. Sie wurden nach § 52 Abs. 1 LKrO vom Land gestellt und sind nicht ausgleichspflichtig. Die Durchschnittsbeträge der Personalkosten berücksichtigen die zum Zeitpunkt der Eingliederung vom Land zu tragenden Beiträge zur Zusatzversorgung, einen Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 3 vom Hundert der Personalkosten für zusätzliche Kosten der allgemeinen Verwaltung, die Beihilfekosten sowie die Ausgaben für die Unfallfürsorge bzw. die gesetzliche Unfallversicherung.

 

Die sonstigen Personalkosten sowie die sächlichen Verwaltungskosten einschließlich der Ausgaben für Informations- und Kommunikationstechnik wurden nach den Ansätzen im Landeshaushalts 2003 für die jeweiligen Bereiche festgelegt und nach der Zahl der Personalstellen auf die Kreise verteilt. Die Kosten für Miete und Bewirtschaftungskosten wurden mit den tatsächlichen Kosten des Landes zum Zweitpunkt der Eingliederung angesetzt, bei landeseigenen Gebäuden wurde ein fiktiver Mietwert berücksichtigt. Die Aufteilung auf die Kreise erfolgte dort, wo eine andere Zuordnung nicht möglich ist, nach der Zahl der Personalstellen.

 

Der jährliche Zuweisungsbetrag vermindert sich im Jahr 2005 um 2 %, in den Jahren 2006 bis 2011 um jährlich 3 %-Punkte. Insgesamt sind innerhalb von sieben Jahren eine Effizienzrendite von 20 % zu erwirtschaften. Es ist Sache jedes Landkreises, durch personelle und organisatorische Maßnahmen sein Effizienzrenditeziel zu erreichen.

Der Kostenersatz unterliegt einer Dynamisierung, die sich zu 60 vom Hundert entsprechend der Entwicklung der Besoldung eines Beamten in der Besoldungsgruppe A 10 und zu 40 vom Hundert entsprechend der Entwicklung des Entgelts eines Beschäftigten beim Land in der Entgeltgruppe 10 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder orientiert.

 

 

Aufgrund mehrerer aufgedeckter Missstände im Lebensmittelbereich hat das Land im Jahr 2010 das Stellenkontingent landesweit erhöht. Dem Ostalbkreis wurden weitere zwei Stellen zugesprochen. Dadurch war es notwendig, zusätzlich zu den eigens ausgebildeten einen weiteren Lebensmittelkontrolleur einzustellen, so dass für diese wichtige Aufgabe ausreichend Personal zur Verfügung steht.

 

 

Berechnung Effizienzrendite

 

Um eine einheitliche Berechnung der Effizienzrendite bei den Landkreisen zu gewährleisten, hat der Landkreistag Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem KGSt-Vergleichsring „Kommunales Rechnungswesen“ einen Leitfaden zur Ermittlung der Effizienzrendite herausgegeben. Dieses Muster hat auch die Kämmerei zur Berechnung herangezogen.

 

 

Grundsätzlich gilt:

 

·         Bereiche, die „spitz“ abgerechnet werden, werden nicht in die Berechnungsformel als Kostenblöcke mit aufgenommen. Hierzu zählen die Kosten für die Straßenunterhaltung der Bundes- und Landesstraßen sowie der Waldarbeiter.

 

·         Die Aufwendungen für die Pool-Teams der Flurneuordnung werden über Pauschalsätze erstattet.

 

·         Die Auswirkungen der Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände sind nicht Gegenstand der Eingliederung nach dem VRG und bleiben bei dieser Betrachtung außen vor.

 

·         Die Personalkosten der Landesbeamten des höheren Dienstes und vergleichbarer Beschäftigten werden durch das Land getragen und werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

 

In der Anlage sind die jährlichen Einnahmen und Ausgaben der VRG-Bereiche insgesamt dargestellt. Da die FAG-Zuweisungen jeweils schon um 2 % (2005) bzw. 3 % (2006 - 2011) gekürzt sind, werden diese Prozentsätze bei der Ermittlung der Effizienzrendite wieder hinzugezählt.

In den Jahren 2005 - 2008 sind die Einnahmen und Ausgaben der Schulaufsicht sowie der Schulpsychologischen Beratungsstelle enthalten, da das Land in der FAG-Zuweisung entsprechende Anteile für diese Aufgabenbereiche berücksichtigt hat.

 

Schon vor Inkrafttreten der Verwaltungsreform hat der Kreistag des Ostalbkreises von der Landkreisverwaltung gefordert, im Rahmen der folgenden Haushaltspläne die durch die Verwaltungsreform verursachten Einnahmen und Ausgaben gesondert auszuweisen. Diese Vorgabe wurde eingehalten. Insgesamt konnten im Zeitraum 2005 - 2011 die angestrebten Effizientrenditen in Höhe von 20 Prozent um 2.943.527,63 EUR deutlich überschritten werden.

 

Darstellung im Produkthaushalt

 

Mit der Ablösung der Kameralistik und der Einführung der kommunalen Doppik zum 01.01.2012 ging die Erstellung eines Produktplans einher. Im Gegensatz zu den kameralen Gliederungselementen „Unterabschnitte“, die im Grunde organisatorisch abgrenzbare Bereiche abgebildet haben, orientiert sich der vom Land Baden-Württem-berg verbindlich vorgegebene Kommunale Produktplan an einzelnen Verwaltungsleistungen. Eine weitere Differenzierung dieser Produkte in „VRG-Bereich“ und „Nicht-VRG-Bereich“ ist im Haushaltsplan deshalb nicht mehr darstellbar.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

-

 

 


Anlagen

 

Anlage 1              Entwicklung der Effizienzrendite 2005 - 2011

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich

__________________________________________

 

Stocker

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Effizienzrendite (11 KB)