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Vorlage - 082/2012  

 
 
Betreff: Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter zur Gesellschafterversammlung der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
19.06.2012 
Sitzung des Kreistags - Landratswahl ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG am 20. Juni 2012

 

1.    den testierten Jahresabschluss zum 31.12.2011 mit einem Jahresüberschuss von 58.196,23 € festzustellen und den Jahresüberschuss den Kapitalverlustkonten gutzuschreiben
 

2.    der Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 zuzustimmen

 

3.    den Abschlussprüfer für das Jahr 2012 zu bestellen

 

4.    der Neubestellung eines Aufsichtsratsmitglieds zuzustimmen

 

5.    der Änderung des Gesellschaftsvertrags zuzustimmen

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

Die Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG  wurde am 01.10.1982 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist der Bau und Betrieb eines Thermal-Mineralbades in Aalen mit medizinischer Abteilung und anderen das Bad ergänzenden Einrichtungen, die sonstige Verwertung von Mineralwasser und die Beteiligung an Gesellschaften, die solche Einrichtungen betreiben.

 

Am Stammkapital in Höhe von 7.158.086,92 € ist der Ostalbkreis in Form einer Kommanditeinlage mit 255.645,90 € beteiligt. Dies entspricht einem Beteiligungsverhältnis von 3,57 %.

 

Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG mit 3,57 % Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.

 

 

Zu 1.) Feststellung des Jahresabschlusses 2011 und Zustimmung zum

Gewinnvortrag

 

Gemäß § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG hat die Gesellschaft einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss 2011 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INVRA Treuhand AG, München geprüft, die am 30. März 2012 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.

 

Der Jahresabschluss der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG zum 31.12.2011 weist eine Bilanzsumme der Gesellschaft in Höhe von 4.441.627,20 € sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss von 58.196,23 € aus.

 

Der Aufsichtsrat der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG hat den Jahresabschluss in seiner Sitzung am 02. Mai 2012 beraten. In der Vorlage wird der Gesellschafterversammlung empfohlen den Jahresabschluss festzustellen und das Jahresergebnis in Höhe von 58.196,23 € gemäß § 12 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags den Kapitalverlustkonten gutzuschreiben. 

 

Nach §§ 9 Abs. 11 Zif. b) und c) des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Zu 2.) Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

 

Gemäß § 9 Abs. 11 Zif. e) des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat zu befürworten.

 

 

Zu 3.) Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2012

 

Entsprechend dem Vorschlag des Aufsichtsrats der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG ist die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INVRA Treuhand AG, München, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 zu beauftragen.

 

Gemäß § 9 Abs. 11 b) des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Bestellung des Abschlussprüfers. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2012 zu befürworten.

 

 

Zu 4.) Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Herr Jörg Hempel, bis 31.12.2011 Geschäftsführer er AOK-Bezirksdirektion Ostwürttemberg, wurde im Jahr 2008 in den Aufsichtsrat gewählt. Augrund beruflicher Veränderungen steht Her Hempel nicht mehr für den Aufsichtsrat zur Verfügung. Der Aufsichtsratsvorsitzende Oberbürgermeister Martin Gerlach schlägt der Gesellschafterversammlung Herrn Josef Bühler als Nachfolger für Herrn Hempel zur Wahl in den Aufsichtsrat vor. Herr Bühler ist seit vielen Jahren kompetenter Ansprechpartner der Limes-Thermen Aalen für Fragen zum Thema Heilmittel.

 

Gemäß § 9 Abs. 11 d) des Gesellschaftsvertrages der Thermal-Mineralbad GmbH ist die Gesellschafterversammlung für die Bestellung der von der Kommanditgesellschaft zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, der Bestellung des Aufsichtsratsmitglieds zuzustimmen.

 

 

Zu 5.) Änderung des Gesellschaftsvertrags

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat im Rahmen der Finanzprüfung bei der Stadt Aalen Änderungen am Gesellschaftsvertrag gefordert, um die Regelungen der Gemeindeordnung (GemO) einzuhalten. Des Weiteren ist im Gesellschaftsvertrag eine Anpassung der Einlagen bisher nicht erfolgt und soll nun vorgenommen werden. Außerdem wird die Zuständigkeit des Aufsichtsrats um eine weitere Aufgabe erweitert.

 

Die Änderungen des Gesellschaftsvertrags sind fett dargestellt:

 

 

§ 3 „Gesellschaftereinlagen“ Abs. 2 soll lauten (Richtigstellung):

 

Kommanditistin ist die Stadtwerke Aalen GmbH als Rechtsnachfolger der Stadt Aalen mit einer Einlage von 14.000.000,- DM (in Worten: vierzehn Millionen Deutsche Mark).

 

 

§ 8 „Zuständigkeit des Aufsichtsrats“ soll nachfolgenden Zusatz erhalten:

 

Abs. 1: Der Aufsichtsrat ist zuständig für

d) Beratung der Vorlagen für die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung. Der Aufsichtsrat gibt Beschlussempfehlungen ab.

 

 

§ 10 „Wirtschaftsplan und Vergaben“

 

Abs. 1 soll nachfolgenden Zusatz erhalten:

Die Erstellung des Wirtschaftsplans und der fünfjährigen Finanzplanung hat in sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften zu erfolgen.

 

Abs.2 soll folgenden Zusatz erhalten:

Die Geschäftsführung unterrichtet den Aufsichtsrat mindestens halbjährlich über die Entwicklung des Geschäftsjahres, insbesondere über wesentliche Abweichungen von Planzahlen. Dies kann schriftlich erfolgen.

 

 

§ 11 „Jahresabschluss, Lagebericht, Jahresabschlussprüfung und Offenlegung“ Abs. 4 soll nachfolgenden Zusatz erhalten:

 

Die Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts richtet sich nach den für die Größenordnung der Gesellschaft maßgeblichen Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und § 105 GemO.

 

 

§ 16 „Abtretung und Veräußerung von Kommanditanteilen (Behebung redaktioneller Fehler)

 

 

Gemäß § 9 Abs. 11 f) des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG ist die Gesellschafterversammlung für die Änderung des Gesellschaftsvertrags zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, den Änderungen des Gesellschaftsvertrags zuzustimmen.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

entfällt.

 

 


Anlagen

 

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich

__________________________________________

 

Hauber

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel