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Vorlage - 076/2012  

 
 
Betreff: Wahl des Landrats des Ostalbkreises
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t I   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
19.06.2012 
Sitzung des Kreistags - Landratswahl ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

Wahl des Landrats


Sachverhalt/Begründung:

 

I.) Ausgangssituation

 

Die Amtszeit von Landrat Klaus Pavel läuft am 11. September 2012 ab. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 25. Oktober 2011 beschlossen, dass die erforderliche Neuwahl am 19. Juni 2012 stattfindet.

 

In der ersten Sitzung des besonderen beschließenden Ausschusses zur Wahl des Landrats am 14. November 2011 wurde festgelegt, dass die Stelle des Landrats/der Landrätin des Ostalbkreises am 13. Januar 2012 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, in den örtlichen Tageszeitungen sowie im Amtsblatt des Ostalbkreises und auf der Homepage des Ostalbkreises ausgeschrieben wird.

 

Auf diese Ausschreibungen gingen bis zum Ende der Bewerberfrist am 13. Februar 2012 zwei Bewerbungen ein:

 

·         Klaus Pavel, 73457 Essingen, Landrat des Ostalbkreises seit 1996

·         Klaus Klein, 73577 Ruppertshofen-Birkenlohe, Holzfachwerker

 

Bei der zweiten Sitzung des besonderen beschließenden Ausschusses zur Wahl des Landrats am 27. Februar 2012 wurde beschlossen, dass beide Bewerbungen an das Innenministerium Baden-Württemberg weitergeleitet werden.

 

Die Prüfung durch das Innenministerium ergab, dass der Bewerber Klaus Klein aufgrund seiner Ausbildung und seines bisherigen beruflichen Werdegangs nicht über die Voraussetzungen, die zur Leitung des Landratsamtes als untere Verwaltungsbehörde erforderlich sind, verfügt. Somit ist die Eignung von Herrn Klaus Klein als Bewerber für die anstehende Landratswahl nicht gegeben.

 

Das Innenministerium teilte ferner mit, dass die Geeignetheit des amtierenden Landrats Klaus Pavel selbstverständlich gegeben ist. Somit ist Landrat Klaus Pavel der einzige Bewerber für die Landratswahl am 19. Juni 2012.

 

 

II.) Wahlverfahren

 

Der Bewerber wird sich gem. § 39 Abs. 4 LKrO in der Sitzung des Kreistags am
19. Juni 2012 vorstellen. Nach der Vorstellung können aus den Reihen des Kreistags in öffentlicher Sitzung Fragen an den Bewerber gerichtet werden.

 

Nach § 39 Abs. 5 LKrO wählt der Kreistag den Landrat in geheimer Wahl. Es finden bis zu drei Wahlgänge statt. Im ersten Wahlgang ist der Bewerber gewählt, wenn er mehr als die Hälfte der Stimmen aller Kreistagsmitglieder auf sich vereinigt. Dies sind bei 76 Mitgliedern des Kreistags mindestens 39 Stimmen. Wird im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, findet in derselben Sitzung ein zweiter Wahlgang statt, bei dem die gleichen Vorgaben gelten. Hat der Bewerber in diesen beiden Wahlgängen die absolute Mehrheit nicht erhalten, so ist in derselben Sitzung ein dritter Wahlgang durchzuführen, bei welchem für die Wahl des Bewerbers die einfache Mehrheit ausreicht.

Jedes Kreistagsmitglied hat eine Stimme.

 

Nach Bildung einer Wahlkommission werden die anwesenden Kreistagsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge zur Stimmabgabe aufgerufen. Die Verwaltung schlägt für die Wahlkommission wie bereits im Jahr 2004 vor, eine Vertreterin/einen Vertreter je Fraktion zu benennen. Da es sich gemäß § 39 Abs. 5 LKrO um eine geheime Wahl handelt, stehen für die Stimmabgabe selbst Wahlkabinen zur Verfügung, die zu benutzen sind.

 

 

III.) Ablauf der Wahl

 

Der Wahlvorgang läuft wie folgt ab:

 

1. Namentlicher Aufruf der Kreistagsmitglieder zur Stimmabgabe in alphabetischer

    Reihenfolge

 

2. Aushändigung des Stimmzettels

 

3. Kennzeichnung des Stimmzettels in der Wahlkabine

 

4. Nach Kennzeichnung im Wählerverzeichnis Einwurf in die Wahlurne.

 

Die Stimmauszählung erfolgt gem. § 10 Abs. 5 Geschäftsordnung durch die Wahlkommission.

 

bestehend aus je einem Vertreter aus allen Fraktionen,

Finanzierung und Folgekosten:

Finanzierung und Folgekosten:

 

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Anlagen:

Anlagen:

 

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Sichtvermerke:

 

Dezernat I                                           __________________________________________________

                                                        Wolf

 

Erste Landesbeamtin                            __________________________________________________

                                                Seefried