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Vorlage - 069/2012  

 
 
Betreff: Feststellung der Schlussabrechnung für den Neubau des Parkhauses am Stauferklinikum
Status:öffentlich  
Federführend:Stauferklinikum   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Entscheidung
22.05.2012 
Sitzung des Krankenhausausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

1.     Der Krankenhausausschuss beschließt, die Abrechnung der Maßnahme Neubau eines Parkhauses am Stauferklinikum mit Gesamtkosten von
2.262.593,23 € anzuerkennen.

 

2.     Die beim Krankenhausträger zu wenig abgerufenen Mittel in Höhe von 46.593,23 € werden von der Kreiskämmerei noch an das Stauferklinikum überwiesen.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Durch den Umzug der medizinischen Fachabteilungen des Margaritenhospitals an den Standort Stauferklinikum entstand dort zusätzlicher Parkplatzbedarf.

 

Nach verschiedenen Beratungen stimmte der Krankenhausausschuss am 26.02.2008 dem Standort eines Parkhauses südlich des MediCenters I zu. Mit der Planung wurden in der Krankenhausausschusssitzung am 15.07.2008 die Architekturbüros SGP aus Meckenheim und SSM aus Schwäbisch Gmünd beauftragt.

 

In seiner Sitzung am 28.04.2009 stimmte der Kreistag des Ostalbkreises dem Bau eines Parkhauses mit 236 Parkplätzen und einem Kostenaufwand von 2.522.357,00 € zu und erteilte die Baufreigabe.

 

Mit den Bauarbeiten wurde Anfang März 2010 begonnen, am 01.10.2010 wurde das Parkhaus in Betrieb genommen.

 

Die Finanzierung wurde über die Haushalte 2008, 2009 und mittels einer Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2010 in der Höhe von insgesamt 2.530.000,00 € sichergestellt.

 

Die Baumaßnahme wurde mit Kosten von 2.262.593,23 € abgeschlossen. Die geplanten Kosten in Höhe von 2.530.000,00 € wurden somit um 267.406,77 € unterschritten.

 

Die vorliegende Baukostenabrechnung für diese Baumaßnahme wurde durch den Geschäftsbereich Rechnungsprüfung des Ostalbkreises geprüft. Die getroffenen Prüfungsbeanstandungen konnten im Anschluss danach durch Übersendung von weiteren Unterlagen und Stellungnahmen erledigt und letztlich in einer Besprechung zwischen Kreiskämmerei, Rechnungsprüfungsamt und dem Stauferklinikum ausgeräumt werden.

 

Für die Anerkennung der Schlussabrechnung ist gemäß § 7 Abs. 2 Buchstabe e der Betriebssatzung für die Kliniken des Ostalbkreises der Krankenhausausschuss zuständig.

 

Vom Stauferklinikum wurden bislang beim Landkreis Trägermittel in Höhe von 2.216.000,00 € abgerufen. Mit der Schlussrechnung sind noch Trägermittel in Höhe von 46.593,23 € zur Zahlung durch den Ostalbkreis an das Stauferklinikum offen, die noch nicht abgerufen wurden.

 


 

Sichtvermerke

 

 

Sichtvermerke

 

Krankenhausdirektor

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Hees

 

 

Koordinierender Krankenhausdirektor

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Luft

 

 

Rechnungsprüfungsamt

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Schüler

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel