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Vorlage - 001-1/2012  

 
 
Betreff: Konzeption zur Wärmeversorgung des Kreisberufsschulzentrums Schwäbisch Gmünd
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Gebäudemanagement   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
15.05.2012 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beschließt:

 

1.     Die künftige Wärmeversorgung des Kreisberufsschulzentrums Schwäbisch Gmünd wird durch zwei neue Erdgas-Brennwertkessel, ein Erdgas-Blockheizkraftwerk (130 kWel) sowie eine umweltfreundliche Holzpelletheizung sichergestellt. Die Gesamtmaßnahme mit einem Investitionsaufwand von 980.000 € wird im Jahr 2013 realisiert.

 

2.     Die Investitionskosten belaufen sich nach der vorliegenden Kostenschätzung auf 980.000 €. Zur Finanzierung sind im Haushaltsplan 2012 Mittel in Höhe von 550.000 € bereitgestellt. Ausgehend von einer Berücksichtigung im Landesförderprogramm „Klimaschutz-Plus“ und dem damit verbundenen Förderbetrag von 112.000 € wird der noch zu finanzierende Restbetrag von 318.000 € im Haushaltsplan 2013 bereitgestellt.

 

3.     Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Ausschreibung in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Schuler (Bietigheim-Bissingen) durchzuführen und die Maßnahme so zu gestalten, dass die neue Wärmeversorgung zu Beginn der Heizperiode 2013/2014 in Betrieb genommen werden kann.

Sachverhalt/Begründung

I. Sachverhalt/Begründung

 

Die Entscheidung über die künftige Wärmeversorgung des Kreisberufsschulzentrums Schwäbisch Gmünd wurde am 6. März 2012 in der Sitzung des Kreistags nach einstimmigem Beschluss vertagt, nachdem sich weiterer Beratungsbedarf in den Fraktionen ergeben hatte.

Daraufhin fand am 3. April 2012 ein Gespräch zwischen Verwaltung und Vertretern der Kreistagsfraktionen im Landratsamt Aalen statt. Bei diesem Termin stellte Herr Schmidt vom beauftragten Ingenieurbüro Schuler, Bietigheim-Bissingen, nochmals die einzelnen Varianten dar und ging auf spezielle Fragen ein. Eine Zusammenfassung der Anregungen bzw. Nachfragen wird nachfolgend dargestellt.

Im Übrigen wird auf die Sitzungsvorlage Nr. 001/2012 verwiesen.

 

 

 

Anteiliger Biogasbezug für die Gasbrennwertkessel

 

Eine der aufgeworfenen Fragen hatte die Einsatzmöglichkeit von Biogas zum Inhalt. Es besteht die Möglichkeit, mit dem Energieversorgungsunternehmen eine Erdgasbelieferung mit einem Anteil von 10 % Biogas zu vereinbaren. Die Berücksichtigung eines höheren Biogasanteils ist nicht möglich.

Die CO2-Emission würde sich um 14 Tonnen pro Jahr reduzieren. Die Mehrkosten für den Biogasanteil in Höhe von 10 % liegen in einer Preisspanne von 0,5 - 1,0 ct/kWh. Bei angenommenen Mehrkosten von 0,7 ct/kWh würden sich die Brennstoffkosten um 18.000 €/a erhöhen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist deshalb der anteilige Biogasbezug nicht zu empfehlen.

 

 

 

Einsatz von 100% Biogas (Biomethan) im Blockheizkraftwerk

 

Eine weitere Frage beschäftigte sich mit dem Biogaseinsatz im Blockheizkraftwerk. Dies wäre dann sinnvoll, wenn sich eine landwirtschaftliche Biogasanlage in unmittelbarer Nähe des Kreisberufsschulzentrums Schwäbisch Gmünd befinden würde und diese zuverlässig und ganzjährig den Gasbedarf des Blockheizkraftwerks abdecken könnte. Dies ist jedoch nicht der Fall.

 

Der Bezug von 100 % Biogas ist auch indirekt möglich, wobei weiterhin Erdgas aus dem Netz bezogen wird, gleichzeitig aber ein Biogasanlagenbetreiber mit einem Zertifikat garantiert, dass die benötigte Menge Biogas in seiner Anlage durch ein aufwändiges Verfahren auf Erdgasqualität (Biomethan) aufbereitet und in das Gasnetz eingespeist wird.

Der Bezug von 100 % Biogas würde jedoch zu Mehrkosten von 50.000 €/a führen. Da der Rohstoff für Biogasanlagen auf absehbare Zeit nicht günstiger wird und schon heute ein Wettbewerb um Anbauflächen für Energiepflanzen stattfindet, werden die Kosten bzw. Preissteigerungsraten von Biomethan nicht hinter denen konventioneller Brennstoffe wie Erdgas zurückbleiben. Auch möchte der Ostalbkreis nicht zum Preistreiber für landwirtschaftliche Anbauflächen werden.

 

Außerdem würde dieses Vorgehen dazu führen, dass das Blockheizkraftwerk abrechnungstechnisch als Anlage gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) betrachtet wird. Die Vorteile der Förderung gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) sowie Energiesteuergesetz (Steuerentlastung für KWK-Anlagen) würden deshalb wegfallen und zu einer weiteren Verschlechterung von rund 20.000 € pro Jahr führen.

 

Der Einsatz von 100 % Biogas (Biomethan) im Blockheizkraftwerk ist aus den genannten Gründen wirtschaftlich nicht sinnvoll.

 

 

 

Einhaltung des Grenzwerts bei der Staubemission der Holzpelletheizung

 

Der gesetzliche Grenzwert für Staubemissionen von Holzheizungen ist in der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (Kleinfeuerungsanlagenverordnung) definiert und beträgt 60 mg/Nm³ (Milligramm pro Norm-Kubikmeter). Der Staub-Emissionswert der vorgesehenen Holzpelletheizung beträgt 15 mg/Nm³ und umfasst somit nur ein Viertel des Grenzwerts. Dieser hervorragende Wert wird durch die spezielle Bauweise der Holzpelletheizung erreicht, die aus zwei Holzkesseln mit einer Leistung von jeweils 160 kWth besteht und die Verbrennungstechnik der Holzvergasung einsetzt. Die Holzpellets werden nicht wie herkömmlich über einem Rost verbrannt, sondern besonders effizient vergast.

 

Um diese äußerst geringe Staubemission plastischer darzustellen, soll ein Vergleich mit Kaminöfen angestellt werden. Die Jahresleistung der Holzpelletheizung entspricht der Staubemission von rund 17 Kaminöfen, die in Wohngebäuden zum Einsatz kommen.

 

 

 

Alternative Investitionen in die energetische Sanierung von Kreisgebäuden, die eine gleich hohe CO2-Reduzierung wie eine Holzpelletheizung erreichen

 

Bei Realisierung der vorgeschlagenen Holzpelletheizung liegen die Investitionskosten um 286.000 € höher als bei der Kombination aus Erdgas-Brennwertkesseln und großem Blockheizkraftwerk. Durch die Holzpelletheizung werden zusätzlich jährlich 246 Tonnen CO2 eingespart. Der Ostalbkreis müsste damit pro Tonne CO2 nur eine einmalige Investitionssumme von 1.163 € einsetzen.

Die Erfahrungen bei der energetischen Sanierung von Dachflächen beim Kreisberufsschulzentrum Schwäbisch Gmünd im Rahmen des Konjunkturprogramms II haben gezeigt, dass hier rund 14.000 € pro Tonne CO2 aufgewendet werden mussten.

Der Vergleich zeigt eindeutig, dass mit der Holzpelletheizung eine viel höhere Umweltentlastung erreicht werden kann.

 

 

 

Einbindung einer solarthermischen Anlage

 

Die Installation einer solarthermischen Anlage zur Warmwasserbereitung ist bei der vorhandenen Verbrauchs- und Leitungssituation nicht wirtschaftlich. Diese könnte nur einen minimalen Anteil Warmwasser in den Sommermonaten bereitstellen und würde außerdem in Konkurrenz zum Blockheizkraftwerk treten.

 

 

 

Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gemäß Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

 

Die öffentliche Hand hat eine Vorbildfunktion bei der Nutzung erneuerbarer Energien. Diese Vorbildfunktion wurde im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) des Bundes definiert. Durch die EU-Energieeffizienzrichtlinie, die derzeit beraten und in der Folge in nationales Recht umgesetzt werden muss, wird die Vorbildfunktion weiter konkretisiert werden. So steht beispielsweise der darin enthaltene Vorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates in der politischen Diskussion, der eine Verpflichtung der öffentlichen Hand zur energetischen Sanierung von jährlich mindestens 3 % der in ihrem Eigentum befindlichen Gebäudeflächen vorsieht.

 

Die besondere Vorbildfunktion ist heute bereits in § 1a EEWärmeG definiert und soll „insbesondere im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten, eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung […] ermöglichen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energien […] fördern“.

 

Gemäß EEWärmeG muss die öffentliche Hand den Wärmebedarf eines bereits errichteten öffentlichen Gebäudes durch die anteilige Nutzung im Umfang von 15 % erneuerbarer Energie decken, wenn dieses Gebäude grundlegend renoviert und innerhalb von zwei Jahren die Heizkessel erneuert werden. Der Ostalbkreis müsste als Schulträger in diesem Fall mindestens 15 % des Wärmebedarfs über Holzpellets decken. Durch die Holzpelletheizung, die rund 34 % des Wärmebedarfs bereitstellt, wäre diese Nutzungspflicht sogar deutlich übertroffen.

 

Eine „grundlegende Renovierung“ liegt durch die energetische Dachsanierung (Konjunkturprogramm II-Maßnahme in den Jahren 2009-2011) nicht vor, da diese viel größere Eingriffe in die Gebäudehülle und Gebäudesubstanz voraussetzt. Obwohl damit keine gesetzliche Verpflichtung zur anteiligen regenerativen Wärmebedarfsdeckung besteht, würde der Ostalbkreis mit der Realisierung der Holzpelletheizung seiner besonderen Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gerecht werden.

 

Des Weiteren entspricht die Einbeziehung des erneuerbaren Energieträgers Holz den Maßgaben der „Energie- und Klimainitiative des Ostalbkreises“ vom 18.05.2010, in der sich der Ostalbkreis zum Ziel setzt, dass in den Städten und Gemeinden 50 % des gesamten Energie- und Wärmebedarfs bis zum Jahr 2025 über erneuerbare Energien gedeckt werden sollen.

 

 

 

II. Zusammenfassung und Vorschlag der Landkreisverwaltung

 

Unter Berücksichtigung aller Umstände und Rahmenbedingungen ist die Landkreisverwaltung der Ansicht, dass die Kombination aus Erdgas-Brennwertkesseln, großem Blockheizkraftwerk und Holzpelletheizung sowohl aus ökonomischen als auch aus ökologischen Gründen das beste Gesamtpaket darstellt.

Davon konnten auch die Vertreter der Kreistagsfraktionen am 3. April 2012 überzeugt werden.

 

Mit der ausgewogenen Kombination der Verteilersanierung mit den Erdgas-Brennwertkesseln, dem Blockheizkraftwerk (Kraft-Wärme-Kopplung und Eigenstromnutzung) und der ökologischen Holzpelletheizung ist aus Sicht der Verwaltung eine zukunftssichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösung gefunden.

Durch die Einbeziehung des Energieträgers Holz steht die Wärmeversorgung auf mehreren Standbeinen und die Abhängigkeit vom fossilen Brennstoff Erdgas kann reduziert werden.

 

 

Vorteile durch die Realisierung der Gesamtmaßnahme in einem Zug im Jahr 2013

 

Aus technischer und wirtschaftlicher Sicht empfiehlt die Landkreisverwaltung auf Grund der eingetretenen Situation die Gesamtmaßnahme in einem Abschnitt im Jahr 2013 durchzuführen.

 

Die Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie die Ausschreibung der Arbeiten nehmen rund 2,5 Monate Zeit in Anspruch. Die Vergabe sowie die eigentliche Ausführung der Baumaßnahme dauert dann nochmals rund 4,5 Monate.

Erst nach dem Kreistagsbeschluss am 15. Mai 2012 kann mit der Planung der Maßnahme und der Antragstellung im Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ begonnen werden. Da die Planungs- und Bauzeit zusammen sieben Monate Zeit beanspruchen und wichtige Vorarbeiten in den Schulferien durchgeführt werden müssen, ist eine Inbetriebnahme der neuen Wärmeversorgung durch die zeitliche Verzögerung erst zur Heizperiode 2013/2014 möglich.

 

Die positiven Effekte bei den Bewirtschaftungskosten machen sich dadurch erst ein Jahr später bemerkbar. Durch die Erneuerung der Wärmeversorgung in einem Zug im Jahr 2013 ergeben sich andererseits auch mehrere Vorteile:

 

  • Die Ausschreibung und Durchführung als Gesamtmaßnahme führt zu mehr Angeboten im Wettbewerb und zu geringeren Kosten.
  • Der Terminplan lässt den ausführenden Unternehmen ausreichend Vorlauf.
  • Die Heizkessel (insbesondere die beiden Holzpelletkessel mit jeweils 155 kWth und das Blockheizkraftwerk mit 130 kWel) müssen vorbestellt werden und haben zum Teil lange Lieferzeiten. Diese längeren Lieferzeiten können bei einem großzügigen Terminplan leichter berücksichtigt werden.
  • Die Landkreisverwaltung wird im Hinblick auf Mängelbehebungs- und Wartungsarbeiten während der Gewährleistungszeit nur einen und nicht mehrere Ansprechpartner haben.
Finanzierung und Folgekosten

III. Finanzierung und Folgekosten

 

Im Haushaltsplan 2012 sind Mittel in Höhe von 550.000 € für die neue Wärmeversorgung des Kreisberufsschulzentrums Schwäbisch Gmünd bereitgestellt.

Die Kostenschätzung des Ingenieurbüros Schuler beziffert die Investitionskosten der vorgeschlagenen Variante (Erdgas-Brennwertkessel, großes Blockheizkraftwerk und Holzpelletheizung) mit 980.000 €.

 

 

Finanzierung:

 

Kosten Erneuerung Erdgas-Brennwertkessel und Heiztechnik                            420.000 €

Kosten Erdgas-Blockheizkraftwerk (130 kWel)                                                        274.000 €

Kosten Holzpelletheizung                                                                                                  286.000 €

 

Gesamtinvestitionskosten (Kostenschätzung)                                                        980.000 €

./. bereits bereitgestellt                                                                                    ./.              550.000 €

 

Zu finanzierender Restbetrag                                                                                    430.000 €

 

 

./. Mögliche Förderung (Klimaschutz-Plus)                                          ./.              112.000 €

 

Bei Berücksichtigung der Förderung verbleibender Restbetrag              318.000 €

 

 

Der noch zu finanzierende Restbetrag in Höhe von 318.000 € wird im Haushaltsplan 2013 bereitgestellt.

 

Während sich die Bauwirtschaft derzeit noch auf einem hohen Auftrags- und Auslastungsniveau befindet, wird allgemein davon ausgegangen, dass sich im nächsten Jahr dieser Trend abflacht und deshalb bei einer Ausschreibung der Arbeiten im Jahr 2013 zudem mit günstigeren Preisen gerechnet werden kann.

 

Das Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ des Landes Baden-Württemberg soll für Kommunen im Anfang Mai 2012 neu aufgelegt werden. Bei Berücksichtigung des Blockheizkraftwerks (55.000 € Förderung) und der Holzpelletheizung (57.000 € Förderung) beträgt die Netto-Investition für den Ostalbkreis 868.000 €.

Anlagen

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Langer

 

 

Dezernent

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Wolf

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel