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Vorlage - 059/2012  

 
 
Betreff: Beförderung von Herrn Kreisverwaltungsrat Thomas Koch,
Geschäftsbereichsleiter Jobcenter Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Personal   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Vorberatung
24.04.2012 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen      
Kreistag Entscheidung
15.05.2012 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt / der Kreistag beschließt:

 

Herr Kreisverwaltungsrat Thomas Koch, wird ab 1. Juli 2012 zum Kreisoberverwaltungsrat (Besoldungsgruppe A 14 LBesGBW) befördert. Er wird zum

1. Juli 2012 in eine entsprechende Planstelle eingewiesen.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Herr Thomas Koch wurde am 26. Juli 2011 vom Kreistag des Ostalbkreises zum Leiter des Geschäftsbereichs Jobcenter Ostalbkreis gewählt und wurde mit Wirkung ab

1. Januar 2012 zum Landratsamt Ostalbkreis versetzt.

 

Herr Thomas Koch nahm seit Juni 2005 die Geschäftsführung des Jobcenters Heidenheim war. Der Ostalbkreis und insbesondere das Jobcenter profitieren von der fachlichen Kompetenz und der langjährigen Erfahrung seiner bisherigen Tätigkeit. Das Jobcenter Ostalbkreis ist mit rund 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der größte

Geschäftsbereich innerhalb des Sozialdezernats. Herr Koch nimmt seine Aufgabe mit großem Engagement in hervorragender Weise wahr. Die Beförderung zum Kreisoberwaltungsrat (Besoldungsgruppe A 14 LBesGBW) ist uneingeschränkt gerechtfertigt.

 

Die Stelle war in Besoldungsgruppe A 14 ausgeschrieben. Die Leitungsstellen der anderen Geschäftsbereiche des Sozialdezernats (Soziales, Jugend und Familie, Integration und Versorgung) sind von der GPA nach Besoldungsgruppe A 14 LBesGBW bewertet worden.

 

Die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen bei Herrn Koch sind erfüllt. Die Stelle ist im Stellenplan 2012 in Besoldungsgruppe A 14 LBesGBW ausgewiesen.

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die mit der Ernennung von Herrn Koch zum Kreisoberverwaltungsrat (Besoldungsgruppe A 14 LBesG) entstehenden Mehrkosten werden über den Personaletat 2012 abgewickelt.

 

 

 

Anlagen

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Anlagen

 

Persönliche Daten von Herrn Koch

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Erhardt

 

 

Dezernent

__________________________________________

 

Wolf

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel