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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt / der Kreistag beschließt:
Herr Kreisverwaltungsrat Thomas Koch, wird ab 1. Juli 2012 zum Kreisoberverwaltungsrat (Besoldungsgruppe A 14 LBesGBW) befördert. Er wird zum 1. Juli 2012 in eine entsprechende Planstelle eingewiesen.
Sachverhalt/Begründung
Herr Thomas Koch wurde am 26. Juli 2011 vom Kreistag des Ostalbkreises zum Leiter des Geschäftsbereichs Jobcenter Ostalbkreis gewählt und wurde mit Wirkung ab 1. Januar 2012 zum Landratsamt Ostalbkreis versetzt.
Herr Thomas Koch nahm seit Juni 2005 die Geschäftsführung des Jobcenters Heidenheim war. Der Ostalbkreis und insbesondere das Jobcenter profitieren von der fachlichen Kompetenz und der langjährigen Erfahrung seiner bisherigen Tätigkeit. Das Jobcenter Ostalbkreis ist mit rund 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der größte Geschäftsbereich innerhalb des Sozialdezernats. Herr Koch nimmt seine Aufgabe mit großem Engagement in hervorragender Weise wahr. Die Beförderung zum Kreisoberwaltungsrat (Besoldungsgruppe A 14 LBesGBW) ist uneingeschränkt gerechtfertigt.
Die Stelle war in Besoldungsgruppe A 14 ausgeschrieben. Die Leitungsstellen der anderen Geschäftsbereiche des Sozialdezernats (Soziales, Jugend und Familie, Integration und Versorgung) sind von der GPA nach Besoldungsgruppe A 14 LBesGBW bewertet worden.
Die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen bei Herrn Koch sind erfüllt. Die Stelle ist im Stellenplan 2012 in Besoldungsgruppe A 14 LBesGBW ausgewiesen.
Finanzierung und Folgekosten
Die mit der Ernennung von Herrn Koch zum Kreisoberverwaltungsrat (Besoldungsgruppe A 14 LBesG) entstehenden Mehrkosten werden über den Personaletat 2012 abgewickelt.
- 3 - Anlagen
Persönliche Daten von Herrn Koch
Sichtvermerke
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