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Vorlage - 056/2012  

 
 
Betreff: Umsetzung des Landesarbeitsmarktprogramms im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Kenntnisnahme
23.04.2012 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung ungeändert beschlossen   
Kreistag Kenntnisnahme
15.05.2012 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung empfiehlt/der Kreistag beschließt:

 

1.    Der Beteiligung des Jobcenters Ostalbkreis am Interessensbekundungsverfahren zur modellhaften Entwicklung eines sozialen Arbeitsmarktes durch Aktiv-Passiv-Tausch im Rahmen des Landesarbeitsmarktprogramms wird zugestimmt.
 

2.    Aus dem Eingliederungsbudget des Jobcenters werden im Jahr 2012 max. 95.000 €, für das Jahr 2013 max. 284.000 € und für 2014 max. 190.000 € Finanzmittel für diesen Zweck zur Verfügung gestellt.
 

3.    Der Ostalbkreis beteiligt sich an der Förderung von Arbeitsplätzen im Rahmen des Landesarbeitsmarktprogramms in Höhe der eingesparten Kosten für Unterkunft und Heizung im Jahr 2012 mit max. 42.000 €, im Jahr 2013 mit max. 126.000 € und im Jahr 2014 mit max. 84.000 €.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Im Koalitionsvertrag hat die Landesregierung von Baden-Württemberg die Eckpunkte für ein Landesarbeitsmarktprogramm festgelegt.

 

Das Konzept „Gute und sichere Arbeit“ im Rahmen des Landesarbeitsmarktprogramms Baden-Württemberg umfasst fünf Bausteine für unterschiedliche Zielgruppen. Sie wurden in Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit, den Kommunalen Landesverbänden und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege ausgearbeitet und werden in ihren Grundzügen von den Arbeitgeberverbänden, den Gewerkschaften und der Bundesagentur für Arbeit unterstützt.

 

1. Baustein: Modellhafte Entwicklung eines sozialen Arbeitsmarktes durch Aktiv-Passiv-Tausch

Ziel ist es, durch die Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungen bisher Langzeitarbeitslosen die aktive Teilhabe am Arbeitsleben zu fairen Arbeitsbedingungen mit einem Mindeststundenlohn von 8,50 € zu ermöglichen. Die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit soll mittelfristig zu einer nachhaltigen Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt führen.

 

Die modellhafte Entwicklung eines sozialen Arbeitsmarktes durch Aktiv-Passiv-Tausch soll Langzeitarbeitslosen mit multiplen Vermittlungshemmnissen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ermöglichen. Die Ergebnisse des Projektes werden wissenschaftlich begleitet. Durch diese Evaluation soll geklärt werden, ob die Hilfebedürftigkeit der betroffenen Menschen durch diese Projektförderung langfristig beendet werden kann.

 

Gefördert werden können etwa 500 Arbeitsplätze. Im Rahmen des Bausteins Aktiv-Passiv-Tausch ist vorrangig die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen in der freien Wirtschaft vorgesehen. Nachrangig können diese Arbeitsplätze auch bei Kommunen und/ oder Sozial- und Beschäftigungsträgern geschaffen werden. Reguläre Arbeitsplätze dürfen durch diese Maßnahme nicht verdrängt werden.

 

2. Baustein: Ausbildung für Benachteiligte

Die Ausbildung von Benachteiligten, vor allem von problembehafteten Jugendlichen und Alleinerziehenden, soll landesweit mit dem Schwerpunkt Teilzeitausbildung von Frauen ausgebaut werden. Die Problemlagen von Migrantinnen und Migranten sowie von Alleinerziehenden sollen besonders beachtet werden.

 

Für die Förderung von ca. 500 Benachteiligten stehen  2,5 Mio. Euro zur Verfügung.

 

3. Baustein: Sicherung der Nachhaltigkeit der Integration von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt

Viele der in den ersten Arbeitsmarkt integrierten Langzeitarbeitslosen landen nach kurzer Zeit viel zu oft wieder in Hartz IV (SGB II). Denn nach derzeitigem Recht ist es der Bundesagentur für Arbeit verwehrt, eine in den ersten Arbeitsmarkt neu integrierte Person dort weiter zu begleiten. Diese Lücke soll mit diesem Baustein geschlossen werden. Das Land fördert Personalaufwendungen für eine erforderliche soziale Begleitung und Betreuung. Für eine entsprechende Begleitung von ca. 400 Personen wird ein Betrag von zwei Millionen Euro eingeplant.

 

4. Baustein: Modellhafte Unterstützung von Arbeitslosenzentren und Beschäftigungsförderstellen

Modellhaft sollen Arbeitslosenberatungszentren und Beschäftigungsförderstellen aufgebaut werden. Sie sollen Langzeitarbeitslose beraten und unterstützen. Sogenannte Beschäftigungsförderer sollen Arbeitgeber auf diesen Personenkreis hinweisen und über die Möglichkeiten, die die arbeitsmarktpolitischen Instrumente bieten, informieren.

 

Hierfür stehen im Jahr 2012 1,75 Millionen Euro zur Verfügung.

 

5. Baustein: Arbeit und Gesundheit

Zum Thema Arbeit und Gesundheit sollen spezielle Präventionsprogramme auch für Langzeitarbeitslose bereitgestellt werden. Zielgruppe sind insbesondere  kleinere und mittlere Unternehmen. Insgesamt  werden 0,75 Mio. Euro, davon 0,25 Mio. Euro aus Landesmitteln, bereitgestellt werden.

 

 

II.  Umsetzung des Landesarbeitsmarktprogramms durch das Jobcenter Ostalbkreis

 

1. Baustein: Entwicklung eines sozialen Arbeitsmarktes durch Aktiv-Passiv-Tausch

Auf Landesebene sollen insgesamt 500 Arbeitsplätze geschaffen und gefördert werden. Der Förderzeitraum beginnt voraussichtlich am 01.07.2012 und endet am 31.12.2014. Die Veröffentlichung des Interessensbekundungsverfahrens, bei dem sich Kommunen, Stadt- und Landkreise bewerben können, erfolgt voraussichtlich nach dem Kabinettsbeschluss am 24.04.2012.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, die Förderung von 30 Arbeitsplätzen im Rahmen des Landesarbeitsmarktprogramms zu beantragen. Diese Förderung ergänzt die strategischen Ziele und Fördermaßnahmen aus dem Arbeitsmarktprogramm 2012. Für die Förderung kommen im Jobcenter Ostalbkreis zwischen 15 bis 20 % der zu betreuenden Kunden in Frage. Ziel des Jobcenters Ostalbkreis ist es, die genehmigten Plätze im zweiten Halbjahr bis spätestens 31.12.2012 zu besetzen.

 

Um der Priorisierung der Landesregierung Rechnung zu tragen, sollen die Arbeitsplätze schwerpunktmäßig in der freien Wirtschaft und nachrangig bei Kommunen bzw. Beschäftigungsträgern akquiriert werden. Vertreter des Landesministeriums für Arbeit und Soziales gehen von einer Kontingentierung aus, wenn mehr Arbeitsplätze von den Kommunen beantragt werden als Finanzmittel zur Verfügung stehen.

 

2. Baustein: Ausbildung für Benachteiligte

Bereits bestehende Programme der assistierten Ausbildung von problembehafteten Jugendlichen werden weitergeführt. Hier sind keine neuen Ausschreibungen geplant, an denen sich der Ostalbkreis beteiligen könnte.

Für Projekte mit dem Schwerpunkt Teilzeitausbildung von alleinerziehenden Frauen hat bereits ein Projektaufruf stattgefunden, an dem sich verschiedene Träger des Ostalbkreises beteiligen. Das Jobcenter hat für diese Maßnahmen Co-Finanzierungs-erklärungen ausgestellt. Die Entscheidung über die Projektanträge durch die Landesregierung steht noch aus.

 

3. Baustein: Nachhaltigkeit der erfolgten Integration von Langzeitarbeitslosen in den 1. Arbeitsmarkt

Ein Projektaufruf ist noch nicht erfolgt.

Das Jobcenter wird Bildungs- und Beschäftigungsträger im Ostalbkreis auffordern, sich aktiv an kommenden  Projektaufrufen zu beteiligen.

 

4. Baustein: Arbeitslosenberatungszentren und Beschäftigungsförderstellen

Auch hier ist noch kein Projektaufruf erfolgt, das Jobcenter wird Bildungs- und Beschäftigungsträger im Ostalbkreis ebenfalls zu einer Beteiligung auffordern.

 

5. Baustein: Arbeit und Gesundheit

Dieser Baustein des Landesarbeitsmarktprogramms ist außerhalb des Geschäftsfeldes der Grundsicherung angesetzt. Das Präventionsprogramm Betsi (Beschäftigungsfähigkeit teilhabeorientiert sichern), das die Deutsche Rentenversicherung  Baden-Württemberg gemeinsam mit der IKKclassic  für Beschäftigte von Handwerksbetrieben anbietet, die Probleme am Arbeitsplatz haben, soll gezielt auf Langzeitarbeitslose ausgedehnt werden als Modellprojekt „Betsi für Langzeitarbeitslose“.

 

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„Herzstück“ des Landesarbeitsmarktprogrammes ist Baustein 1 „Entwicklung eines sozialen Arbeitsmarktes durch Aktiv-Passiv-Tausch. Die finanzielle Umsetzung dieser neuen Form von Beschäftigungsförderung stellt sich wie folgt dar:

 

a)        Das Jobcenter Ostalbkreis gewährt im Rahmen des zur Verfügung stehenden Eingliederungsbudgets maximal 75 % des Bruttoarbeitsentgelts als Zuschuss an den Arbeitgeber nach § 16e SGB II - Förderung von Arbeitsverhältnissen.


Bei einem durchschnittlichen Stundenlohn von 9,00 € und einer 55 % Förderung, müssen für jeden Arbeitsplatz ca. 790,00 € aus dem Eingliederungsbudget des Jobcenters zur Verfügung gestellt werden. Bei einem Beschäftigungsumfang von 160 Stunden im Monat erhält der Arbeitnehmer einen Bruttolohn in Höhe von ca. 1.440 €. Der Arbeitgeberaufwand ohne Arbeitslosenversicherungsbeitrag beträgt 1.723,40 €.

 

b)        Das Land stellt weitere 600 € pro Arbeitsplatz zur Verfügung. Der Landeszuschuss setzt sich aus einer Aufwandspauschale für den Arbeitgeber in Höhe von 300 €  von einem gleich hohen Zuschuss für das Jobcenter zusammen. Letzterer soll für die verbesserte Betreuung und Begleitung der zu vermittelnden Langzeitarbeitslosen eingesetzt werden. Dieser Zielsetzung will das Jobcenter mit 2 zusätzlichen Stellen entsprechen. Damit sollen die Akquirierung der „sozialen Arbeitsplätze“ bei Arbeitgebern, eine aktive Betreuung und ein enges Coaching der Arbeitnehmer/innen während der Beschäftigung sicher gestellt werden. In der 2. Hälfte des Förderzeitraums sollen verstärkte Vermittlungsbemühungen auf den ersten Arbeitsmarkt erfolgen.

 

c)      Der Anteil des Ostalbkreises an der Gesamtfinanzierung der Arbeitsplätze entspricht den eingesparten Kosten für Unterkunft und Heizung. Diese betragen durchschnittlich 350 € pro Bedarfsgemeinschaft und Monat (Quelle: Kreisreport 12/2011).

Die individuelle Einsparung bei den Kosten für Unterkunft und Heizung durch den Landkreis wird je nach Anzahl der Personen in den Bedarfsgemeinschaften sehr unterschiedlich sein. Bei Bedarfsgemeinschaften mit mehreren Personen und keinen weiteren Einkünften (Aufstocker) können im Einzelfall weitere Kosten für den Ostalbkreis anfallen. Der Landeszuschuss in Höhe von 300 € soll in diesen Fällen für eine finanzielle Kompensation sorgen und für die zusätzliche Betreuung der Teilnehmer/innen verwendet werden.

 

Die nachstehende Modellrechnung verdeutlicht die Finanzierungsanteile des Modells „Aktiv-Passiv-Tausch“.

 

Bruttogehalt (9,00 €/Std. bei 160 Std./Monat)

1.440,00 €

Sozialversicherungsanteil Arbeitgeber

  266,40  €

Unfallversicherung

    17,00  €

Gesamtpersonalkosten Arbeitgeber

1.723,40 €

 

 

Kostenträger/Finanzierungsbestandteile

 

Jobcenter - Eingliederungsleistungen nach § 16e SGB II

                 55 % Bruttogehalt (50 % - max. 75 % Förderung)

   790,00 €

Aufwandspauschale Land Baden-Württemberg

   300,00  €

Durchschnittliche eingesparte Kosten der Unterkunft und Heizung (Stand Dez. 2011) 

   350,00  €

Arbeitgeberaufwand (mind. Sozialversicherungsanteil Arbeitgeber)
= 283,40 €

   283,40  €

Gesamtpersonalkosten Arbeitgeber

1.723,40 €

 

 

Verwaltungsaufwand Jobcenter für Vermittlung, Betreuung und
Coaching

300,00  €


Finanzierung und Folgekosten

 

siehe Ziffer II

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Koch

 

 

Sozialdezernent

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel