Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde aus der Mitte des Kreistags angeregt, die Berechnung sowie die Verwendung der Sachkostenbeiträge am Beispiel der kreiseigenen Schulen darzustellen.
Ein wesentliches Element der von den Kommunen zu übernehmenden Aufgaben gem. Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchulG) ist die sogenannte Schulträgerschaft. Diese ist in § 28 SchulG geregelt. Nach Abs. 3 sind die Landkreise und die Stadtkreise Schulträger der Beruflichen Gymnasien, der Berufsschulen, der Berufsfachschulen, der Berufskollegs, der Berufsoberschulen, der Fachschulen und der entsprechenden Sonderschulen.
Da die öffentlichen Schulen nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts sind, hat für ihre Einrichtung, Unterhaltung und Finanzierung das Schulgesetz den folgenden rechtlichen Gestaltungsweg gewählt: Das Land Baden-Württemberg stellt den Schulen das lehrende Personal zur Verfügung (§ 38 Abs. 1 SchulG), die Schulträger tragen die übrigen Schulkosten (§ 27 SchulG). Demzufolge hat der Ostalbkreis den Schulen die erforderlichen Einrichtungen und Gegenstände sowie die Lehr- und Lernmittel zur Verfügung zu stellen.
Zum Ausgleich dieser Aufwendungen erhalten die kommunalen Schulträger jährliche Finanzzuweisungen je Schüler, sogenannte Sachkostenbeiträge. Dieser besondere schulische Lastenausgleich ist ein wesentlicher Bestandteil des kommunalen Finanzausgleichs und ist in § 17 Finanzausgleichsgesetz (FAG) geregelt. Auch der Ostalbkreis erhält für jeden Schüler (mit Ausnahme der Fachschüler, z.B. Fachschule für Bautechnik an der Technischen Schule Aalen) einen Beitrag zu den laufenden Schulkosten.
Die Höhe der einzelnen Sachkostenbeiträge wird durch jährliche Anpassung der Schullastenverordnung festgelegt. Dabei wird entsprechend der Ermächtigung des § 17 Abs. 2 FAG der Sachkostenbeitrag für die in der Schullastenverordnung genannten einzelnen Schularten und Schultypen je Schüler in unterschiedlicher Höhe festgesetzt. Der Grund für die unterschiedliche Höhe der einzelnen Sachkostenbeiträge liegt in den ebenfalls unterschiedlich hohen schülerbezogenen Kosten.
Die Erhebungs- und Festsetzungsverfahren für die Sachkostenbeiträge erfolgt auf der Grundlage von Schulkostenerhebungen des Statistischen Landesamtes. Das Statistische Landesamt erfasst jährlich die kommunalen Kosten der einzelnen Schularten nach der Statistik der Kommunalfinanzen (Rechnungsabschlüsse). Aus den so erhobenen landesweiten Kosten wird ein schülerbezogener Sachkostenbeitrag errechnet, der landesdurchschnittlich 90 % der Kosten ausgleicht. Mit diesem pauschalierten Verfahren wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die kommunalen Schulträger nicht in jedem Jahr für jede Schule dieselben Aufwendungen haben. Die Sachkostenbeiträge stellen daher keinen konkreten Ausgleich für die den Schulträgern tatsächlich anfallenden Kosten dar. Vielmehr wird im Rahmen des pauschalierten Verfahrens gewährleistet, dass die landesweit anfallenden sächlichen Kosten in die Berechnung einfließen und ein tatsächlicher Ausgleich bei einer Betrachtung über mehrere Jahre erreicht wird.
Nach der Festlegung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport werden für die Berechnung der Sachkostenbeiträge folgende Einnahmen und Ausgaben der jeweiligen Schultypen herangezogen:
Einnahmen: 10 Verwaltungsgebühren 11 Benutzungsgebühren 13 Verkaufserlöse 14 Mieten/Pachten 15 sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen 178 Zuweisungen/Zuschüsse 345 Veräußerungserlöse
Ausgaben: 4 Personalausgaben der Schulträgerbediensteten an den jeweiligen Schulen 50 Unterhaltung von Grundstücken 51 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens 52 Geräte, Ausstattungsgegenstände 53 Mieten und Pachten 54 Bewirtschaftung der Grundstücke 55 Haltung von Fahrzeugen 56 Aufwendungen für Bedienstete 591 Lehr- und Unterrichtsmittel 592 Lernmittel 570 - 638 weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben 64 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle 65 Geschäftsausgaben 66 weitere allgemeine sächliche Ausgaben 935 Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens
Diese Kosten werden unter Betrachtung der Schülerzahlen zu einem Nettobetrag je Schüler berechnet. Diesem Nettobetrag je Schüler werden dann noch die Gemeinkosten für die Schulverwaltung und die Schülerunfallversicherung hinzu addiert und hieraus 90 % als Sachkostenbeiträge festgesetzt.
Entsprechend § 17 FAG waren die Sachkostenbeiträge pro Schüler für das Kalenderjahr 2011 wie folgt festgelegt (aufgelistet sind hier nur die Schularten, die der Ostalbkreis als Schulträger unterhält):
Berufsschulen sowie Berufsfachschulen und Berufskolleg in Teilzeitunterricht, Sonderberufsschulen sowie Sonderberufs- fachschulen in Teilzeitunterricht 385 €
Berufsfachschulen und Berufskollegs sowie Berufsschulen in Vollzeitunterricht, Sonderberufsfachschulen sowie Sonder- berufsschulen in Vollzeitunterricht, Berufsoberschulen und Berufliche Gymnasien 925 €
Schulen für Geistigbehinderte 4.415 €
Schulen für Körperbehinderte 3.979 €
Schulen für Sprachbehinderte 1.343 €
Schulen für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung 434 €
Nachfolgend ist der Erhalt und die Verwendung der Sachkostenbeiträge für die kreiseigenen Schulen dargestellt:
Kreisberufsschulzentrum Aalen
3.594 Teilzeitschüler x 385 € = 1.383.690 € 1.789 Vollzeitschüler x 925 € = 1.654.825 € Sachkostenbeiträge insgesamt 3.038.515 €
Der Ostalbkreis hat im Haushaltsjahr 2011 dem Kreisberufsschulzentrum Aalen bei den, der Berechnung der Sachkostenbeiträge zugrundeliegenden Haushaltsstellen einschließlich der Gemeinkosten für die Schulverwaltung und die Schülerunfallversicherung, Finanzmittel in Höhe von 3.472.338 € zur Verfügung gestellt. Gemessen an den erhaltenen Sachkostenbeiträgen entspricht dies einem Wert von 114,3 %.
Kreisberufsschulzentrum Ellwangen
1.204 Teilzeitschüler x 385 € = 463.540 € 876 Vollzeitschüler x 925 € = 810.300 € Sachkostenbeiträge insgesamt 1.273.840 €
Dem Kreisberufsschulzentrum Ellwangen zur Verfügung gestellte Mittel: 1.471.484 €. Dies entspricht einem Wert von 115,5 %.
Darüber hinaus hat der Ostalbkreis für die Anlagen im Innovationszentrum für Anlagen- und Energietechnik aus eigenen Mitteln 111.572 € im Jahre 2011 investiert. Damit ergibt sich für das Kreisberufsschulzentrum Ellwangen ein Gesamtbetrag in Höhe von 1.583.056 €. Gemessen an den erhaltenen Sachkostenbeiträgen entspricht dies einem Wert von 124,2 %.
Kreisberufsschulzentrum Schwäbisch Gmünd
1.938 Teilzeitschüler x 385 € = 746.130 € 1.852 Vollzeitschüler x 925 € = 1.713.100 € Sachkostenbeiträge insgesamt 2.459.230 €
Dem Kreisberufsschulzentrum Schwäbisch Gmünd zur Verfügung gestellte Mittel: 3.034.858 €. Dies entspricht einem Wert von 123,4 %.
Beispielhaft für die Sonderschulen sind die Klosterbergschule Schwäbisch Gmünd und die Schloss-Schule Wasseralfingen dargestellt.
Klosterbergschule Schwäbisch Gmünd
72 G-Schüler x 4.415 € = 317.880 € 51 K-Schüler x 3.979 € = 202.929 € Sachkostenbeiträge insgesamt 520.809 €
Der Klosterbergschule Schwäbisch Gmünd zur Verfügung gestellte Mittel: 587.812 €. Dies entspricht einem Wert von 112,9 %.
Schloss-Schule Wasseralfingen
118 S-Schüler x 1.343 € = 158.474 € Sachkostenbeiträge
Der Schloss-Schule Wasseralfingen zur Verfügung gestellte Mittel: 274.094 €. Dies entspricht einem Wert von 173 %.
Finanzierung und Folgekosten
Keine
Sichtvermerke
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |