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Vorlage - 044/2012  

 
 
Betreff: Einrichtung einer Berufsvorbereitenden Einrichtung (BVE) an der Jagsttalschule Westhausen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Schulen und Bildung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Kenntnisnahme
24.04.2012 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Kooperationsvereinbarung BVE Ellwangen Endfassung

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

1.              Der Einrichtung einer Berufsvorbereitenden Einrichtung (BVE) an der Jagsttalschule              Westhausen als Schulversuch ab dem Schuljahr 2012/2013 wird zugestimmt.

 

2.              Die Verwaltung wird beauftragt, dazu die Zustimmung des Ministeriums für Kultus,               Jugend und Sport gem. § 22 Schulgesetz einzuholen.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Die Berufsvorbereitende Einrichtung (BVE) ist eine schulische Bildungsmaßnahme mit dem Ziel, möglichst viele junge Menschen mit wesentlicher Behinderung dauerhaft und gemäß ihrer persönlichen Kompetenzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Sie stellt ein Modell zur Inklusion sowie zur größtmöglichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Bereich der beruflichen Eingliederung dar. Auch unterstützt sie den grundlegenden Gedanken der „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung“, dass kein Mensch aufgrund seiner Behinderung von der Gesellschaft – und hier im Besonderen vom Arbeitsmarkt – ausgeschlossen werden darf.

 

In einer BVE werden arbeitsmarktrelevante Fähigkeiten und Kenntnisse erprobt, geübt und vertieft. Daneben werden die Selbstständigkeit und die Eigenverantwortung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen gefördert. Der Schwerpunkt der BVE liegt auf der Vorbereitung, Durchführung und Reflexion von Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, wobei entsprechend dem Grundsatz „erst platzieren, dann qualifizieren“ die Tätigkeiten und berufsspezifischen Kompetenzen der jeweiligen Praktikumsstelle im schulischen Unterricht aufgegriffen sowie im beschützten Rahmen der Schule thematisiert und geübt werden.

 

Die BVE ist ein Gemeinschaftsangebot von Sonderschulen für Geistigbehinderte, von Förderschulen, von einer beruflichen Schule, vom Integrationsfachdienst und von der Agentur für Arbeit. Sie richtet sich an leistungsstarke Schülerinnen und Schüler der Schule für Geistigbehinderte, die aufgrund ihrer Kompetenzen und beruflichen Vorstellungen ihre Zukunft nicht in einer „Werkstatt für behinderte Menschen“ (WfbM) sehen und die höchstwahrscheinlich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit entsprechender Unterstützung einen geeigneten, dauerhaften Arbeitsplatz finden können. Auch richtet sie sich an leistungsschwache Abgängerinnen und Abgänger der Förderschule, für die es bisher kein geeignetes berufsschulisches Angebot gegeben hat.

 

Ziel ist es, durch die Durchführung der Praktika in den Betrieben diese auf das vorhandene Potential sowie die vorhandenen Fähigkeiten und Fertigkeiten von Menschen mit Behinderung aufmerksam zu machen und dadurch „Berührungsängste“ gegenüber Menschen mit Behinderungen sowie insbesondere auch hinsichtlich einer möglichen Beschäftigung von diesen Menschen abzubauen.

 

Die bisherigen Erfahrungen mit diesem Vorgehen zeigen, dass nach oftmals sehr großer anfänglicher Zurückhaltung bei den Praktikumsbetrieben, ob die beteiligte Schülerinnen und Schüler den gestellten Anforderungen gerecht werden können, nach einem erfolgreich durchgeführten Praktikum diese meist sehr offen hinsichtlich der Anstellung der über die Praktikumszeit immer wichtiger gewordenen Schülerinnen und Schüler werden. Hierbei zeigen sich die meisten Betriebe sehr erstaunt über die vorhandenen Kompetenzen, die große Leistungsbereitschaft und die ausgeprägten Schlüsselqualifikationen – wie z. B. Pünktlichkeit, Freundlichkeit, Arbeitseinsatz und Ausdauer – der Menschen mit wesentlicher Behinderung.

 

Die Entscheidung über die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler trifft die abgebende Schule im Einvernehmen mit den außerschulischen Partnern (Integrationsfachdienst, Agentur für Arbeit, Eingliederungshilfe) im Rahmen einer Berufswegekonferenz auf der Grundlage einer Kompetenzanalyse. Die Beteiligung der Erziehungsberechtigten und der Schülerinnen und Schüler sowie ihre Zustimmung zur vorgesehenen Maßnahme ist notwendig.

 

Grundlagen für den Unterricht im BVE sind der Bildungsplan der Schule für Geistigbehinderte, der Bildungsplan der Förderschule sowie ausgewählte Teile aus dem Bildungsplan des Berufsvorbereitungsjahres. Die beteiligten Schulen erarbeiten gemeinsam mit den außerschulischen Partnern für die konkrete Gruppe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Blick auf ihre spezifischen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen eine inhaltliche Konzeption, die die individuellen Förderbedürfnisse berücksichtigen. Die Schülerinnen und Schüler besuchen die BVE in der Regel zwei Jahre. Eine Verlängerung auf drei Jahre ist grundsätzlich möglich. Hierüber entscheidet die Schule im Einvernehmen mit den außerschulischen Partnern und den Erziehungsberechtigten.

 

Der Umfang des Unterrichts in der BVE orientiert sich am Unterrichtsangebot der Schule für Geistigbehinderte (bis zu 34 Wochenstunden). Der Unterricht gliedert sich in schulischen Unterricht, Vermittlung von berufsspezifischen Grundlagen, Berufsschulunterricht in berufspraktischen Basiskompetenzen und Praktikas. Das Kreisberufsschulzentrum Ellwangen stellt die erforderlichen Fachräume zur Erlangung von berufspraktischen Basiskompetenzen zur Verfügung. In der BVE unterrichten grundsätzlich Lehrkräfte aus dem Bereich der Schule für Geistigbehinderte und der beruflichen Schulen sowie aus dem Bereich der Förderschulen. Die Lehrerwochenstunden weist das Schulamt in Abstimmung mit den beteiligen Schulen zu.

 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der BVE, die aus dem Bildungsgang Schule für Geistigbehinderte aufgenommen werden, bleiben Schülerinnen und Schüler der bisher besuchten Schule für Geistigbehinderte. Absolventinnen und Absolventen aus den Förderschulen werden Schülerinnen und Schüler der beteiligten beruflichen Schule. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfüllen in der BVE ihre Berufsschulpflicht.

 

Die zuständige Schulaufsichtsbehörde (Staatliches Schulamt Göppingen) initiiert und koordiniert im Zusammenwirken mit dem zuständigen Regierungspräsidium die Zusammenarbeit der Schulen sowie die Kooperation mit den beteiligten Schulträgern und außerschulischen Partnern. Alle Beteiligten regeln alle wichtigen Einzelheiten ihrer Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung.

 

Bereits am 17. Mai 2011 hat der Ausschuss für Bildung und Finanzen der Einrichtung einer Berufsvorbereitenden Einrichtung (BVE) an der Klosterbergschule Schwäbisch Gmünd zum Schuljahresbeginn 2011/2012 zugestimmt. In dieser BVE sind vier Schülerinnen und Schüler der Klosterbergschule Schwäbisch Gmünd sowie sechs Schüler aus Förderschulen. Die BVE in der Raumschaft Schwäbisch Gmünd gestaltet sich sehr gut. Von den insgesamt 10 Schülerinnen und Schülern haben bereits 2 eine Anstellung bzw. einen Ausbildungsplatz erhalten. 4 Schülerinnen und Schüler befinden sich in einem Langzeitpraktikum mit Aussicht auf Einstellung und 2 Schülerinnen und Schüler sind von der Orientierungsphase in ein Langzeitpraktikum gewechselt.

 

Nachdem sich in der Raumschaft Ellwangen ein großer Bedarf zur Einrichtung einer BVE darstellte, haben sich die Kooperationspartner in mehreren vorbereitenden Besprechungen getroffen und sind sich einig, dass ab dem Schuljahr 2012/2013 eine BVE in der Raumschaft Ellwangen eingerichtet werden soll.

 

Für die Raumschaft Ellwangen wird dieses Angebot durch die Konrad-Biesalski-Schule Wört, das Kolping-Bildungswerk Ellwangen, das Kreisberufsschulzentrum Ellwangen sowie der Jagsttalschule Westhausen realisiert. Die Koordination und Prozessverantwortung liegt bei der Jagsttalschule.

 

In mehreren Besprechungen wurde die in der Anlage beigefügte Kooperationsvereinbarung mit allen Beteiligten einvernehmlich erarbeitet. Hierbei wurde deutlich, dass für die BVE nur geringe Erstinvestitionen in einer Höhe von maximal 15.000 € erforderlich sind. Entsprechend der Kooperationsvereinbarung, lfd. Nr. 10, werden diese Kosten jeweils zu einem Drittel von den Schulträgern der Jagsttalschule Westhausen, von der Konrad-Biesalski-Schule Wört und vom Kolping-Bildungswerk Ellwangen getragen. Auch für notwendige Ersatzinvestitionen wurde die ein-Drittel-Lösung vereinbart. Die Sachkosten werden auf die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler umgelegt. Alle weiteren Informationen sind aus der Kooperationsvereinbarung zu entnehmen (siehe Anlage).

 

Die Verwaltung begrüßt die Einrichtung der BVE unter der Federführung der Jagsttalschule Westhausen, da die BVE ein wichtiger Schritt und Beitrag zur Inklusion ist.


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Finanzierung erfolgt für die Schülerinnen und Schüler der Jagsttalschule Westhausen durch das im Haushaltsplan bereitgestellte Budget. Die Kostenübernahme für die Schülerinnen und Schüler der anderen teilnehmenden Schulen werden vom jeweiligen Bildungsträger übernommen.


Anlagen

 

Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung einer Berufsvorbereitenden Einrichtung (BVE) in der Raumschaft Ellwangen

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Maier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Dezernat V

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kooperationsvereinbarung BVE Ellwangen Endfassung (77 KB)