Bürgerinformationssystem

Vorlage - 043/2012  

 
 
Betreff: Aktueller Sachstandsbericht zur Planung und zum Ausbau der Bundes- und Landesstraßen im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
06.03.2012 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
überregionale Achsen im Ostalbkreis
Erklärung zum Ausbau der Ortsumfahrung Mögglingen im Zuge der Bundesstraße B 29 - mit Essingen

Antrag der Verwaltung

 

1.     Das Informations- und Positionspapier zur Straßenverkehrsinfrastruktur im Ostalbkreis ist Grundlage für die Diskussion mit Herrn Verkehrsminister Winfried Hermann im Rahmen des Verkehrsforums Ostalbkreis am 19.03.2012 im Landratsamt Aalen.

 

2.     Der Kreistag des Ostalbkreises tritt der Erklärung zum Ausbau der Ortsdurchfahrt Mögglingen im Zuge der Bundesstraße 29 bei.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

Die Anforderungen an die Mobilität und damit an die Verkehrsinfrastruktur steigen ständig. Bereits heute trägt die Straße die Hauptlast des Güter- und Personenverkehrs. Alle Prognosen gehen von einer weiteren Zunahme des Straßenverkehrs aus. Um dieser Herausforderung gewachsen zu sein, müssen die Straßen leistungs- und zukunftsfähig gestaltet werden.

 

Der Ostalbkreis als moderner Industrie-, Produktions- und Forschungsstandort verfügt über weltbekannte innovative Marktführer im Mittelstand und der Großindustrie. Diese Firmen haben gerade in den vergangenen Jahren enorme Standortinvestitionen im Ostalbkreis vorgenommen. Ab dem Jahr 2012 sind bereits weitere Standortinvestitionen von Firmen mit einem Volumen von rund einer halben Milliarde Euro avisiert. Diese Firmen sind auf eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur angewiesen.

 

Die B 29 als eine der wichtigsten Straßenzüge in Ostwürttemberg ist die Lebensader des Ostalbkreises und Garant für die Konkurrenzfähigkeit unserer regionalen Wirtschaft. Doch nicht nur unsere regionalen Unternehmen profitieren von einer leistungsfähigen Bundesstraße, sondern auch die angrenzenden Wirtschaftsräume oder die überregionale Wirtschaft sind auf eine B 29 als überregionale Verkehrsachse mit Anschluss an die A 7 angewiesen.

 

Weitere Bundesstraßen wie beispielsweise B 29 a, B 19, B 290, B 297, B 298, die B 466 sowie das Landesstraßennetz sind wichtige Verkehrswege der Verkehrsinfrastruktur des Ostalbkreises. Ferner soll durch den Ausbau der Radwegenetze das Radfahren weiter vorangebracht werden.

 

Zum Ausbau der Ortsumfahrung Mögglingen im Zuge der Bundesstraße 29 fand am Donnerstag, 16. Februar 2012 im Rathaus in Mögglingen ein Spitzengespräch unter Beteiligung der Bundestagsabgeordneten Norbert Barthle (CDU), Christian Lange (SPD), Roderich Kiesewetter (CDU), der Landtagsabgeordneten Klaus Maier (SPD), Dr. Stefan Scheffold (CDU), Winfried Mack (CDU), der Bürgermeister Ottmar Schweizer (Mögglingen), Wolfgang Hofer (Essingen) und Landrat Klaus Pavel statt.

 

In einer intensiven und konstruktiven Diskussion wurde die Bedeutung der Bundesstraße 29 als wichtigste Verkehrsachse im Ostalbkreis und als eine der bedeutendsten Entwicklungslinie im Land Baden-Württemberg hervorgehoben. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass die Bundesstraße 29 den Verkehr nicht mehr aufnehmen kann und daher gesamthaft ausgebaut werden muss. Alle Beteiligten stimmten überein, dass für die Ortsumfahrung Mögglingen, für die der Planfeststellungsbeschluss seit 27.09.1999 besteht und für den Abschnitt Aalen-Essingen für den der Planfeststellungsbeschluss seit 17.03.2003 besteht, ein Verfall beider Planfeststellungen nicht in Kauf genommen werden darf.

 

Alle Beteiligten waren sich einig, dass die Ortsumfahrung Mögglingen die höchste Priorität aller Straßenbaumaßnahmen im Ostalbkreis besitzt und der Weiterbau der Ortsumfahrung Mögglingen, wie zugesagt, unmittelbar direkt im Anschluss an die Fertigstellung der Ortsumfahrung Schwäbisch Gmünd erfolgen muss. Dies wurde in einer gemeinsamen Erklärung zum Ausbau der Ortsumfahrung Mögglingen im Zug der Bundesstraße 29 festgehalten (Anlage).

 

Darüber hinaus sollen im Rahmen eines Verkehrsforums mit Herrn Verkehrsminister Winfried Hermann am 19.03.2012 Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Ostalbkreis erörtert werden.

 

Das anschließende Informations- und Positionspapier sowie die als Anlage beigefügte Erklärung zum Ausbau der Ortsumfahrung Mögglingen im Zuge der Bundesstraße 29 dienen als Grundlage für die Diskussion mit Verkehrsminister Winfried Hermann im Rahmen des Verkehrsforums.

 

Informations- und Posititionspapier

 

I.                            Bundesstraßen

 

B 29 Schwäbisch Gmünd - Aalen (westlich A 7)

 

Alle Abschnitte der B 29 zwischen Schwäbisch Gmünd und Aalen sind im aktuellen Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen Bedarf enthalten. Im Einzelnen sind dies die Abschnitte:

 

Ø      B 29  Schwäbisch Gmünd – Hussenhofen

 

Vorentwurf 24.11.1998, genehmigt 20.01.2004

Baulänge:              2,3 km

Kosten:              18,9 Mio. €

 

Die Planung muss in weiten Teilen neu aufgelegt werden, die Kosten werden sich sicherlich erhöhen.

 

 

Ø      B 29  Hussenhofen - Böbingen

 

Baulänge:              4,1 km

Kosten:              26,2 Mio. €

 

Die Planung ist noch nicht über das Stadium eines generellen Entwurfs herausgekommen. Sie muss neu aufgelegt werden.

 

 

Ø      B 29  Böbingen – Mögglingen

 

Baulänge:              3,3 km

Kosten:              bis 35 Mio. € (je nach Variante in Böbingen)

 

Planung ist noch nicht über das Stadium einer Variantenuntersuchung herausgekommen.

 

 

Das Regierungspräsidium beabsichtigt zu einem späteren Zeitpunkt aus planungsökonomischen Gründen die Planung für diese 3 Abschnitte in einen Projekt zusammenzufassen und als eine Maßnahme ins Rechtsverfahren zu führen. Eine abschnittsweise Realisierung wird sich aus den finanziellen Rahmenbedingungen ergeben.

 

 

Ø      B 29  Ortsumfahrung Mögglingen

 

Baulänge:              6,9 km

Kosten:              48,5 Mio. €

 

Verkehrsbelastungen:

- Ortsdurchfahrt heute:

                            22.400 - 26.400 KFZ/Tag             
                            davon 15 bis 16 % LKW-Anteil (ca. 3.500 LKW/Tag)
- Ortsdurchfahrt Prognose 2020 ohne Umgehung:

                            31.000 KFZ/Tag
- Belastung auf Umgehung:

                            21.500 KFZ/Tag
 

Der 1. Planfeststellungsbeschlusses datiert vom 27.09.1999 und hat Rechtskraft seit dem 20.02.2001; mithin war er gültig bis 19.02.2006. Der 2. Planfeststellungsbeschlusses trägt das Datum 23.01.2006. Mit der Maßnahme wurde zwischenzeitlich baurechtlich und tatsächlich begonnen (FW-Brücke, Grunderwerb, Flurbereinigung). Haushaltsrechtlich ist die Maßnahme noch keine begonnene Maßnahme, da im Bundeshaushalt noch keine Finanzierung eingestellt ist.

 

Mit den Hauptbaumaßnahmen muss unmittelbar nach Fertigstellung des Tunnels in Schwäbisch Gmünd begonnen werden.

 

 

Ø      B 29  Essingen - Aalen

 

Baulänge:                                                          3,535 km.
Kosten:                                                          18,5 Mio. 
Verkehrsbelastung heute:

                            31.100 KFZ/Tag, davon 3.260 KFZSV ~ 10,56 %

Belastung 2015 (Planfeststellung):

              24.300 u. 36.500 KFZ/Tag, AnteilSV 12-13 %

 

Der Planfeststellungsbeschluss ist rechtskräftig seit 17.03.2003 (gültig 10 Jahre), d.h. noch in 2012, spätestens im Frühjahr 2013 muss mit den Bauarbeiten begonnen werden. Alternativ müssten jetzt sofort die Arbeiten für die Verlängerung des Planfeststellungsbeschlusses gestartet werden.

 

Mit der Maßnahme wurde weder im baurechtlichen noch haushaltstechnischen Sinne begonnen. Der Bau der GV-Straße Essingen - Aalen erfolgte durch die Gemeinde auf der Basis eines Bebauungsplanes. Die GV-Straße wird als Umleitungsstrecke während der Bauzeit benötigt.

 

 

 

B 29 Aalen - Landesgrenze (östlich A 7)

 

Östlich der A 7 sind nur die Ortsumfahrungen Trochtelfingen und Pflaumloch im Bundesverkehrswegeplan enthalten, jedoch nur als weiterer Bedarf. Der Ostalbkreis hat unter Vorlage von Verkehrszahlen mehrfach, zuletzt am 23.07.2009 (Schreiben an die damalige Frau Staatssekretärin Roth) und am 28.10.2009 (Schreiben an Bundesverkehrsminister Herrn Ramsauer), die Dringlichkeit dieser Maßnahmen aufgezeigt und gefordert die Maßnahmen im Rahmen der Überprüfung des Bundesverkehrswegeplanes in den vordringlichen Bedarf hochzustufen. Beide haben das Ansinnen des Ostalbkreises zunächst abgelehnt und gebeten die entsprechenden Unterlagen an das Land Baden- Württemberg zu übersenden. Dieser Bitte wurde am 20.05.2010 mit einem Schreiben an Frau Ministerin Gönner nachgekommen.

 

 

Ø      B 29  Ortsumfahrung Trochtelfingen

Für die Umgehung Trochtelfingen wurde Ende der 80er Jahre die Planung aufgenommen und nach einer Anhörung der Träger öffentlicher Belange in den Jahren 1990/91 Mitte der 90er Jahre ein nochmaliger Anhörungsentwurf als Vorstufe für den RE-Genehmigungsentwurf gefertigt. Danach wurde die Planung zugunsten der Planung für die Umgehung Pflaumloch aus Gründen mangelnder Planungskapazitäten bei der Straßenbauverwaltung zurückgestellt. Im Fernstraßenbedarfsplan 1992 war die Maßnahme im Vordringlichen Bedarf enthalten, bis sie im Jahr 2003 das Schicksal der Umgehung Pflaumloch teilte.

 

 

Ø      B 29  Ortsumfahrung Pflaumloch

Für die Umgehung Pflaumloch wurde bereits 1982 ein erstes Planfeststellungsverfahren eingeleitet, aufgrund von Meinungsverschiedenheiten über die Trassenführung jedoch eingestellt. Ende der 80er Jahre wurde die Planung wieder aufgenommen und nach Anhörung der Träger öffentlicher Belange in den Jahren 1990/91 und umfangreichen Untersuchungen ein RE-Vorentwurf im Jahr 2000 fertig gestellt. Die Maßnahme war über die lange Planungszeit hinweg immer in der 1. Priorität in den Bundesverkehrswegeplänen enthalten, bis sie bei der letzten Bedarfsplanfortschreibung in den Weiteren Bedarf zurückgestuft wurde.

 

 

 

 

B 29 a Südzubringer

 

Ø      Nordumfahrung Ebnat

Die Nordumfahrung ist im aktuellen Bundesverkehrswegeplan anders als die Ebnater Steige im vordringlichen Bedarf. Die Planung ist sehr weit fortgeschritten und könnte zeitnah abgeschlossen werden, so dass ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet bzw. das Baurecht durch ein Bebauungsplanverfahren erlangt werden könnte. Die Trasse verläuft auf einem Feldweg, der im Rahmen der damaligen Flurbereinigung angelegt wurde, um die Trassenführung bei der Flächenzuteilung zu berücksichtigen.

 

 

Ø      Ebnater Steige

Sie ist nur als Maßnahme des weiteren Bedarfs in BVWP enthalten. Mittlerweile gibt es in Aalen bzgl. Trassenführung von der B19 bis zur A7 einen Konsens, der nun planerisch konkretisiert werden muss. Für die Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans in 2015 könnte ein neuer Antrag für die Strecke Unterkochen - Ebnat auf dieser Basis gestellt werden.

 

Es ist nicht davon auszugehen, dass die Nordumfahrung und die Ebnater Steige/Ortslage Unterkochen gleichzeitig gebaut werden können. Insofern muss ein Konsens über die Reihenfolge der Maßnahmen gefunden werden.

 

 

 

Nicht im Bundesverkehrswegeplan enthaltene Maßnahmen

Ø      B 29 Westumfahrung Aalen

 

Der Bund stellt im Bundeshaushalt neben den Mitteln für die im Bundesverkehrswegeplan aufgeführten Maßnahmen auch Pauschalmittel für Um - und Ausbaumaßnahmen bereit. Im Zuge der B 29 fallen unter diese Rubrik vor allem punktuelle Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verbesserung des Verkehrsablaufes. Hierzu zählen entlang der Westumfahrung Aalen die nachfolgenden Maßnahmen:

 

Umbau der Anschlussstelle Wellandstraße

Durch die Überlastung der dortigen Lichtsignalanlage kommt es zu Rückstauungen im Rombachtunnel. Die Stadt Aalen stellt derzeit Überlegungen zur Verbesserung der Verkehrssituation an. Dabei sollen vor allem auch städtebauliche Aspekte (Erschließung Scholz-Arena, Wohnheim) berücksichtigt werden.

 

Umbau der Anschlussstelle Affalterried

Es ist geplant, die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes durch zwei zusätzliche Rampenverbindungen zu erhöhen. Derzeit sind keine akuten Verkehrsprobleme bekannt. Eine konkrete Planung erfolgt deshalb derzeit noch nicht.

 

Umbau der Anschlussstelle Hüttlingen

Die Verkehrsentwicklung im Bereich der Anschlussstelle Hüttlingen ist seit der Eröffnung der Westumgehung Aalen kritisch. Nach mehreren zum Teil schweren Unfällen wurde der Rampenkopfpunkt (B 29/Rampe) inzwischen als Unfallschwerpunkt eingestuft. Aus diesem Grund wurde seitens des Regierungspräsidiums bereits vor Jahren mit der Planung begonnen und verschiedene Varianten erarbeitet. Aufgrund fehlender Planungsressourcen ruhen die Planungen derzeit.

 

Ausbau des Abschnitts zwischen der L 1029 bei Oberalfingen und der BAB A7 Anschlussstelle Westhausen

Die Einmündung der L 1029 in die B 29 ist seit Jahren Unfallhäufungspunkt. Die Stadt Aalen hat deshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit zur Beseitigung des Unfallschwerpunktes eine Signalanlage angeordnet, die noch in 2012 realisiert werden soll.

Die Leistungsfähigkeit des Knotens und der anschließenden Strecke bis zur B 290 ist in den Spitzenzeiten bereits heute nicht mehr ausreichend. Abhilfe kann nur ein Ausbau der Strecke bis zur Anschlussstelle Westhausen und der Knoten mit zusätzlichen Fahrspuren schaffen. Die Planungen hierfür werden durch fehlende Planungsressourcen beim Regierungspräsidium gehemmt. Der Ostalbkreis hat deshalb seine Bereitschaft erklärt, die Planung zu übernehmen, damit zeitnah eine Realisierung möglich wird.

 

 

Ø      B 29 östlich der BAB 7

 

Östlich der A 7 können die folgenden Projekte den pauschal finanzierten Um- und Ausbaumaßnahmen zugeordnet werden:

 

Knotenpunktsumbau mit der K 3319 bei Westhausen

Der Einmündungsbereich der Kreisstraße 3319 ist als Unfallschwerpunkt registriert. Die dort bisher vorhandene spitzwinklige Einmündung der Kreisstraße sollte umgebaut und die zu kurze Linksabbiegespur auf der B 29 verlängert werden. Das Regierungspräsidium Stuttgart erkennt in seinem Schreiben vom 18.07.2007 den Bedarf an und befürwortet die o. g. Änderungen ausdrücklich. Aufgrund fehlender Planungsmittel kann diese Maßnahme jedoch nicht sofort umgesetzt werden. Die Ertüchtigung der B 29 zwischen dem Kellerhaus und der BAB A 7 hat Vorrang.
 

 

3-streifiger Ausbau zwischen Lauchheim und der Röttinger Höhe und Verbesserung der Einmündung der K 3200 im Bereich der Röttinger Höhe

Baulänge:                            ca. 2,76 km
Zählung 2010:                            DTV 10.004 Kfz/ 24h, LKW-Anteil 11 %
Kosten                            ca. 4,665 Mio. €

Im Abschnitt der B 29 zwischen Lauchheim und der Röttinger Höhe befindet sich eine längere Steigungsstrecke. Die Geschwindigkeit der in Richtung Bopfingen fahrenden LKW wird dadurch deutlich herabgesetzt und führt zu massiven Behinderungen des Verkehrsablaufes. In Verbindung mit den auf der B 29 oft fehlenden Überholmöglichkeiten kommt es dadurch verstärkt zu Verkehrsgefährdungen durch überholende Fahrzeuge. Darüber hinaus sind die Sichtverhältnisse auf der Röttinger Höhe für den einmündenden Verkehr der K 3200 nicht optimal.

 

Mit der derzeit vom Regierungspräsidium Stuttgart geplanten Maßnahme werden die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss deutlich verbessert. Zusätzliche Fahrspuren in den Steigungsbereichen sowohl von Lauchheim her kommend als auch als Verlängerung der bereits heute 3-spurig ausgebauten Aufhauser Steige und die verbesserte Linienführung sorgen für die notwendigen Überholmöglichkeiten und machen das Befahren der Strecke sicherer. Mit der Ausgestaltung des Knotens an der Einmündung der K 3200 auf der Röttinger Höhe als verkehrsabhängig signalgeregelte Kreuzung konnte in der Region einvernehmlich eine verkehrssichere, den Verkehrsbedürfnissen genügende und finanzierbare Lösung gefunden werden.

 

Nun gilt es die Planung rasch zur Baureife zu bringen und die Maßnahme unmittelbar nach Abschluss des Planfeststellungsverfahren zu realisieren.

 

 

Andere Bundesstraßen

 

Ø      B 19  Teilortumgehung Untergröningen

 

              Baulänge:                            ca. 0,6 km

              Baukosten:                            unter 5 Mio. €

              Verkehrsbelastung:              2.600 KFZ/Tag, davon 800 KFZSV/Tag

             

              Für diese Maßnahme wurde das Baurecht bereits durch einen Bebauungsplan               der Gemeinde Abtsgmünd geschaffen. Die Realisierung muss aus den vom               Bund dem Land Baden-Württemberg zugewiesenen Pauschalmitteln erfolgen.

 

 

Ø      B 290  B29 - Ellwangen - Jagstzell

 

Für die Strecke besteht kein Ausbaubedarf. Lediglich die Unterführung der B 290 unter der DB in Jagstzell mit ihrer unzureichenden Durchfahrtshöhe muss noch hochwasserfrei gemacht werden. Erste planerische Überlegungen liegen vor, die Kosten werden auf ca. 10 Mio. € geschätzt.

 

 

Ø      B 297  Kreisgrenze Göppingen - Lorch

 

Auf Seiten des Ostalbkreises besteht kein weiterer Ausbaubedarf.

 

 

Ø      B 298  Schwäbisch Gmünd - Mutlangen - Gschwend

 

Auf Seiten des Ostalbkreises besteht kein weiterer Ausbaubedarf.

 

 

Ø      B 466  Kreisgrenze Heidenheim - Neresheim - Nördlingen

 

Auf Seiten des Ostalbkreises besteht kein weiterer Ausbaubedarf.

Die Frage einer Innerortsumgehung Neresheim ist noch nicht abschließend geklärt.

 

 

 

II.                            Landesstraßen

 

Viele Landesstraßen befinden sich in einem beklagenswerten Erhaltungszustand. Hier besteht großer Handlungsbedarf, diese für die Erschließung des Ostalbkreises wichtigen Verbindungen vor dem weiteren Verfall zu bewahren. Die von der Landesregierung in Aussicht gestellte Erhöhung der Haushaltsmittel für die Erhaltung ist besonders dringlich. Der Ostalbkreis wird dem Regierungspräsidium seine Unterstützung bei der Umsetzung anbieten.

 

Darüber hinaus gibt es umfangreichen Ausbaubedarf. Im folgenden seien nur besonders wichtige Maßnahmen genannt oder Maßnahmen, bei denen die Baureife gegeben bzw. rasch herzustellen ist:

 

Ø      Knotenpunkt L 1029 / K 3319 „Weilermer Kreuz“

Im Jahr 2009 haben sich in diesem Bereich aktuell insgesamt 3 polizeilich registrierte Verkehrsunfälle, einer davon mit 3 Schwerverletzten, ereignet. Am 29.11. 2010 kam es an diesem Knotenpunkt zu einem weiteren tragischen Verkehrsunfall infolge dessen ein Verkehrsteilnehmer zu Tode kam. Bei allen Unfällen war die Ursache Einbiegen bzw. Missachten der Vorfahrt. Nach ausgiebiger Diskussion und Analyse der Verkehrsunfälle war die Verkehrsschau bereits am 19.11. 2009 zu der Ansicht gelangt, dass die Situation in diesem Knotenpunktsbereich nur mit Hilfe eines Kreisverkehrs entschärft werden kann und in jedem Fall dringender Handlungsbedarf für eine bauliche Umgestaltungsmaßnahme besteht. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass mit der Errichtung einer Lichtsignalanlage keine Verbesserung der bestehenden Situation erreicht werden kann. Die Planung und die Umsetzung des Kreisverkehrs sollte durch das Regierungspräsidium Stuttgart im Jahr 2011erfolgen. Die Planung ist jedoch noch nicht zum Abschluss gekommen.

Die Kosten des Knotenpunktumbaus zu einem Kreisverkehr werden zwischen 400.000 und 500.000 € geschätzt. Nachdem der Ostalbkreis mit 2 Ästen der Kreisstraße 3319 an dem Knotenpunkt beteiligt ist, sind rund die Hälfte der Umbaukosten vom Ostalbkreis zu tragen. Der Anteil des Ostalbkreises wurde bereits im Haushalt 2011 berücksichtigt und steht auch 2012 wieder zur Verfügung.

 

 

 

Ø      L 1158  Mögglingen - Heuchlingen

Baulänge:                                          3,154 km

Baukosten:                                           4,1 Mio €

Verkehrsbelastung:                             5.500 KFZ/Tag, davon 8,3 % Schwerverkehr
 

Der Planfeststellungsbeschluss ist rechtskräftig, die Ausführungsplanung ist abgeschlossen und die Ausschreibungsunterlagen sind fertig gestellt. Die Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgt, sobald das Land die Haushaltsmittel freigibt. Ziel muss ein Baubeginn im zeitigen Frühjahr 2012 sein.

 

 

Im Folgenden sind die Maßnahmen nicht nach ihrer Dringlichkeit genannt, sondern aufsteigend nach der Nummer der Landesstraße gereiht. Die Aufzählung ist unvollständig und soll nur exemplarisch die Missstände und den Handlungsbedarf aufzeigen.

 

Ø      L 1060  Röhlingen - Zöbingen

Nach der Sanierung der Ortsdurchfahrt Röhlingen muss nun auch der anschließende Streckenabschnitt nach Zöbingen in Angriff genommen werden. Die hohe LKW-Belastung wird die vorhandenen Spurrinnen weiter vertiefen. Eine Belagserneuerung muss rasch erfolgen, um weitergehenden Schäden vorzubeugen.

 

 

Ø                            L 1070  Unterriffingen - Dehlingen

Die Strecke hat eine hohe Schwerverkehrsbelastung, ist jedoch nicht dafür ausgelegt. Die Fahrbahn besteht nur aus mehreren zum Teil teerhaltigen Oberflächenbehandlungen ohne frostsicheren Oberbau. Sie weist starke Verdrückungen insbesondere an den Fahrbahnrändern auf. Infolge des aus der Oberflächenbehandlung an heißen Tagen herausdrückenden Bitumens entstehen Probleme mit der Griffigkeit, die insbesondere dem Zweiradverkehr gefährlich werden können.

 

 

Ø      L 1075  „Ortsdurchfahrt“ Reitprechts

Die vorhandene Planung der Stadt Schwäbisch Gmünd muss in Hinblick auf eine Plangenehmigung noch aktualisiert werden. Die haushaltsrechtliche Genehmigung durch das Regierungspräsidium soll zeitnah erfolgen. Ggf. kann die Maßnahme noch bis zur Landesgartenschau 2014 realisiert werden.

 

 

Ø      L 1075  Außerortsstrecken im Stadtgebiet Schwäbisch Gmünd
              Schwäbisch Gmünd - Straßdorf und
              Schwäbisch Gmünd - Herlikofen

Beide Strecken weisen erhebliche Fahrbahnschäden auf, die im Rahmen der betrieblichen Erhaltung nicht mehr beseitigt werden können. Es ist eine grundhafte Sanierung erforderlich, die auf der Strecke Schwäbisch Gmünd - Herlikofen auch Sicherungsmaßnahmen gegen Hangrutschungen umfasst.

 

 

Ø                            L 1075 Leinzell - Heuchlingen

Die ausgebaute Strecke leidet unter ihrer Lage im geologisch schwierig zu beherrschenden Knollenmergel. Eine große Rutschscholle führt zu mittlerweile verkehrsgefährdenden Fahrbahnhebungen und -senkungen sowie Verdrückungen und Fahrbahnabrissen. Es besteht dringender Handlungsbedarf zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.

 

 

Ø                            L 1075 Abtsgmünd - Neuler

Diese wichtige Verbindung zwischen dem Unterzentrum Abtsgmünd und dem Mittelzentrum Ellwangen ist dringend ausbaubedürftig. Die Strecke ist zu schmal, die Fahrbahn ist verdrückt und uneben, der Begegnungsverkehr insbesondre größerer Fahrzeuge ist nur unter erheblichen Gefahren möglich. Der Abschnitt Neuler - Bronnen liegt im Flurbereinigungsgebiet Neuler, sodass benötigte Grundstücksflächen einfach bereitgestellt werden können. Ohne Ausbau wird die Flurbereinigung nicht abgeschlossen werden können.

 

 

Ø      L 1080 Essingen - Forst - Dewangen

Hier besteht ebenfalls Sanierungsbedarf. Abschnittweise wurde bereits durch Deckenverstärkungen in früheren Jahren die größte Not gelindert. Der Abschnitt Essinger Bahnhof - Forst hat bislang noch keine Verbesserung erfahren. Aufgrund der in der Gradiente sehr unstetigen Linienführung ist hier eine Ausbauplanung notwendig, die dann auch für einen Rad- und Gehweg von Forst zum Hauptort sorgt. Darüber hinaus werden wichtige Industrie- und Gewerbeanlagen über die derzeit nicht ausreichend tragfähige Fahrbahn erschlossen.

 

 

Ø      L 1080 Bereich Unterriffingen

Der schlechte Fahrbahnzustand und die unzureichende Fahrbahnbreite erfordern zunehmend dringlich werdende Sanierungsmaßnahmen. Maßnahmen der betrieblichen Erhaltung sind nicht mehr ausreichend.

 

 

Ø                            L 1084 Neresheim - Elchingen

                            Die ausgebaute Landesstraße bedarf dringend einer Belagssanierung, bevor                             die Verkehrsbelastung zu einer weitergehenden Schädigung des Straßenkörpers                             führt und später deutlich höheren Sanierungsaufwand erfordert.


 

Ø      L 1160 Weiler in den Bergen - Furtlepass

Der ohnehin schon schlechte Fahrbahnzustand hat sich durch die Erdtransporte des Tunnelausbruchs in Schwäbisch Gmünd zur Deponie nach Böhmenkirch weiter verschlechtert. Es besteht dringender Sanierungsbedarf. Da die Fahrbahn in Teilabschnitten zu schmal und die Straßenentwässerungseinrichtungen marode oder unzureichend sind, wäre eine Bestandsausbauplanung wünschenswert. Die Geologie (Knollenmergel) verschärft die Situation, ohne geeignete Sicherungsmaßnahmen sind weitere Rutschungen zu erwarten, durch die der Ortsteil Degenfeld von der Kernstadt Schwäbisch Gmünd abgeschnitten würde. Eine Umleitung ist sehr umwegig.

 

 

Ø      L 1161 Ortsumgehung Bargau

Baulänge:                                          2,9 km

Baukosten:                                          ca. 5,8 Mio. €

Verkehrsbelastung:                            12.000 KFZ/Tag

Der Planfeststellungsbeschluss ist seit 05.06.2008 rechtskräftig und würde 2016 verfallen. Der Kostenanteil des Ostalbkreises für die neue Anbindung der K 3279 ist in der mittelfristigen Finanzplanung des Ostalbkreises finanziert. Den umfangreichen Grunderwerb hat die Stadt Schwäbisch Gmünd beinahe vollständig abgeschlossen.

 

 

Ø      L 1161 Nordumgehung Heubach (Reststrecke mit Umfahrung Buch)

Von der Nordumgehung Heubach wurden weite Abschnitte, die der Entlastung innerörtlicher Hauptverkehrsstraßen dienen, von der Stadt mit Zuschüssen nach dem GVFG realisiert. Die Finanzierung der Reststrecke mit der Umfahrung Buch muss noch finanziert werden. Eine rasche Finanzierung durch das Land erscheint wenig wahrscheinlich.

 

 

Ø      L 1165 Lauterburg - Essingen

Eine Belagserneuerung ist schon lange überfällig. Das Erhaltungsdefizit wird dazu führen, dass auch die unteren bituminösen Schichten in weiten Abschnitten erneuert werden müssen und letztlich höhere Kosten entstehen, die bei einer frühzeitigeren Sanierung hätten erspart werden können.

 

 

Ø      L 1221 Bartholomä - Kreisgrenze

Die Fahrbahn ist zu schmal, der Fahrbahnzustand sehr schlecht und dringend sanierungsbedürftig. Durch Aufgabe des nicht benötigten Gehweges entlang der L 1221 und ggf. Asphaltierung des abgemarkten parallelen Grasweges ließe sich die Landesstraße ohne großen planerischen Aufwand entsprechend den Verkehrsbedürfnissen verbreitern und im Bestand ausbauen.

 

 

Ø      L 2033 Neresheim - Dischingen

Ein Teilstück im Landkreis Heidenheim wurde bereits realisiert. Der Abschnitt im Ostalbkreis erfordert wegen seiner Lage im Wasserschutzgebiet hohen planerischen und finanziellen Aufwand, weshalb sich die Fertigstellung der Planung, die Schaffung des Baurechts und die Realisierung weiter verzögern. Alternativ wäre eine reine Fahrbahnsanierung zielführend, um den Verkehrserfordernisse zu genügen.

 

 

 

III.              Radwege

 

 

Derzeit erarbeitet der Ostalbkreis seine Radwegenetzkonzeption. Dabei sollen die vielfach vorhandenen, für den Freizeitradverkehr geeigneten Streckenabschnitte mit den notwendigen Ergänzungen zu einem auch für den Alltagsradverkehr tauglichen, flächenhaften, gemeindeverbindenden Radwegenetz weiterentwickelt werden.

 

Grundlage dafür ist eine Bestandsaufnahme, die vorrangig der Erfassung von Defiziten im Wegenetz dient. Dazu wurde ein Prüfnetz erzeugt, das in seiner Gesamtheit mit dem Rad befahren wurde. Alle Mängel wurden georeferenziert erfasst und in einer Datenbank zusammengetragen. Die Bestandsbewertung ermöglicht u. a. eine Übersicht über die Art der Radverkehrsführung im Netz (z.B. Mischverkehr auf Straßen, straßenbegleitende Radverkehrsführungen, Wirtschaftswege, selbstständig geführte Radverkehrsanlagen), über die baulichen Defizite (z.B. zu geringe Fahrbahnbreite, unzureichender Fahrbahnbelag, nicht abgesenkte Bordsteine) und über verkehrsrechtliche Hindernisse (z.B. Ausweisung von Fußwegen, die für den Radverkehr jedoch geeignet wären).

 

Dieses Prüfnetz wurde mit den Kommunen auf Optimierungsmöglichkeiten, Netzergänzungen und -straffungen diskutiert. Derzeit wird daraus die Konzeption für das zukünftige Radwegenetz entwickelt. Dieses Konzept soll die Begründung für die Förderung bzw. die Planrechtfertigung der zu realisierenden Maßnahmen liefern.

 

Zielsetzung ist die Beseitigung der erkannten Defizite und letztlich die Schaffung eines durch eine einheitliche Beschilderung und Wegweisung gekennzeichneten Radwegenetzes, das es dem Radfahrer sowohl im Freitzeit- als auch im Alltagsverkehr ermöglicht, rasch und umwegfrei zu seinem Ziel zu gelangen. Durch das Schaffen und Vorhalten eines strukturierten flächenhaften Radwegenetzes soll die Attraktivität des Verkehrsträgers Fahrrad nachhaltig gesteigert werden.

 

Exemplarisch seien drei Maßnahmen genannt, deren Realisierung mit hoher Dringlichkeit erfolgen muss, um Lücken im überregionalen Radwegenetz zu schließen.

 

 

Ø      B 19  RGW Untergröningen - Algishofen

 

Der Abschnitt ist einer der letzen beiden noch nicht realisierten Abschnitte des Kochertalradweges im Ostalbkreis. Der Planfeststellungsbeschluss liegt seit Sommer 2011 rechtkräftig vor. Der noch für 2011 geplante Baubeginn konnte wegen fehlendem Grunderwerb noch nicht erfolgen. Der Bau sollte dringend noch in 2012 starten, damit Synergien im Zusammenhang mit Hochwasserschutzmaßnahmen am Kocher erzielt werden können.

 

 

 

 

 

Ø      B 19  RGW Algishofen - Fach

 

Die Planung ist noch nicht abgeschlossen. Es stehen noch mehrere Varianten in der Diskussion. Die Variantenentscheidung sollte noch in 2012 zu einem Ergebnis geführt werden, damit danach das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden kann. Ziel muss es sein, diesen letzten noch ausstehenden Abschnitt des Kochertalradweges ohne großen Zeitverzug nach dem Bau des Abschnittes Untergröningen - Algishofen zu realisieren.

 

 

Ø      K 3263 RGW Laubach - Neubronn

 

Im Zuge des Leintalradweges soll parallel zur K 3263 ein Lückenschluss hergestellt werden. Der Leintalradweg verläuft von Westen kommend als gesonderter Radweg parallel zur L 1075, dann weiter auf der nicht ausgebauten K 3263, um dann auf einem im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrt Laubach asphaltierten Feldweg nach Leinroden weiterzuführen. Der Lückenschluss hat eine Länge von ca. 1,1 km und soll 2012 realisiert werden. Voraussetzung ist die Baufreigabe und die Bereitstellung der Fördermittel im Zuge der LGVFG-Finanzierung. Um rasche Freigabe der beantragten und bereits in Aussicht gestellten Förderung wird gebeten. Die Gesamtkosten betragen inklusive der Kosten für die aufgrund der naturräumlichen Situation notwendigen Straßenverschiebung 1,1 Mio. €.

 

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

--

 

 

Anlagen

Anlagen

 

Anlage 1:              Erklärung zum Ausbau der Ortsumfahrung Mögglingen im Zuge der

                            Bundesstraße 29

 

Anlage 2:              Darstellung zur Einbindung des Ostalbkreises in die überregionale

                            Verkehrsachse

 

 

Sichtvermerke

 

 

____________________________________________

Geschäftsbereichsleiter Straßenbau

Weiß

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 überregionale Achsen im Ostalbkreis (323 KB)    
Anlage 2 2 Erklärung zum Ausbau der Ortsumfahrung Mögglingen im Zuge der Bundesstraße B 29 - mit Essingen (492 KB)