Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag bestellt Herrn Kreisbrandmeister Otto Feil ab 1. April 2012 zum hauptamtlichen Kreisbrandmeister des Ostalbkreises. Herr Feil wird ab 1. April 2012 in Entgeltgruppe 12 TVöD Stufe 4 eingruppiert. Daneben erhält er eine monatliche Aufwandsentschädigung von 200 Euro.
Sachverhalt/Begründung
Die Amtszeit von Herrn Otto Feil als ehrenamtlicher Kreisbrandmeister endet mit Ablauf des 31. März 2012. Die Neufassung des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg (FwG) vom 2. März 2010 sieht nur noch die hauptamtliche Bestellung der Kreisbrandmeister vor.
Nach der Übergangsvorschrift gemäß § 39 FwG könnten bereits vorhandene ehrenamtliche Kreisbrandmeister auch weiterhin in dieser Rechtsstellung wiederbestellt werden. Der Kreisfeuerwehrverband hat jedoch mit Schreiben vom 13. Februar 2012 gegenüber der Landkreisverwaltung zum Ausdruck gebracht, dass die vielfältigen Aufgaben des Kreisbrandmeisters nicht mehr im Ehrenamt zu bewältigen sind.
Der hauptamtliche Kreisbrandmeister kann sowohl in Beamten- als auch in einem Beschäftigtenverhältnis tätig sein. Da Herr Feil die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann er die Funktion des hauptamtlichen Kreisbrandmeisters nur im Rahmen eines Beschäftigtenverhältnisses ausüben.
Herr Feil ist als Sachbearbeiter im Katastrophenschutz beim Geschäftsbereich Baurecht und Naturschutz tätig. Als ehrenamtlicher Kreisbrandmeister erhält er derzeit eine Aufwandsentschädigung gemäß § 4 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in Höhe von monatlich 550 Euro. Als hauptamtlichem Kreisbrandmeister werden Herrn Feil weitere Aufgaben insbesondere im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes übertragen. Damit verbunden nimmt Herr Feil im Hauptamt gegenüber seiner bisherigen Tätigkeit als Sachbearbeiter im Bereich Katastrophenschutz in Entgeltgruppe 10 Stufe 4 höherwertige Aufgaben wahr. Dies berücksichtigend sowie im Hinblick auf die Bedeutung der Funktion des Kreisbrandmeisters bei der Größe des Ostalbkreises ist eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 12 Stufe 4 TVöD angemessen.
Hauptamtliche Kreisbrandmeister nehmen außerhalb der regulären Dienstzeiten vor Ort zahlreiche Repräsentations- und Besprechungstermine wahr, ohne dass dies besonders vergütet wird. Als Ausgleich hierfür kann nach Mitteilung des Innenministeriums und in Abstimmung mit der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 200 Euro monatlich gewährt werden.
Die vorgeschriebene Anhörung der Feuerwehrkommandanten findet am 28. Februar 2012 statt. Das Ergebnis der Anhörung wird in der Sitzung mündlich bekanntgegeben.
Finanzierung und Folgekosten
Die Personalkosten für den hauptamtlichen Kreisbrandmeister werden über den Personaletat des Ostalbkreises abgewickelt.
Anlagen
Persönliche Daten von Herrn Feil Sichtvermerke
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