Bürgerinformationssystem

Vorlage - 041/2012  

 
 
Betreff: Ausbau der Kindertagespflege im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses
28.02.2012 
Sitzung Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
Sozialausschuss Kenntnisnahme

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG), dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) und dem Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz -KiföG) wurden Grundlagen für den bedarfsgerechten und qualitätsorientierten Ausbau der Kindertagesbetreuung geschaffen. Das TAG leitete eine Verbesserung der Kindertagesbetreuung ein unter dem Blickwinkel Kinder früher zu fördern und um die Vereinbarkeit von Familienleben und Erwerbstätigkeit zu verbessern. Durch die im Gesetz formulierten Mindestkriterien sollte im Jahr 2010 ein Versorgungsniveau von bundesweit durchschnittlich 21 Prozent für unter Dreijährige erreicht werden. Tatsächlich ist der Bedarf an Betreuungsangeboten für diese Altersgruppe jedoch größer. Bund und Länder vereinbarten daher den Ausbau des Betreuungsangebots für Kinder unter drei Jahren schrittweise bis 2013 auf eine durchschnittliche Betreuungsquote von 35 Prozent. Im Sinne einer nachhaltigen Familienpolitik soll der Aufbau bedarfsgerechter Betreuungsstrukturen nicht nur bessere Entwicklungschancen für Familien sondern für die Gesellschaft insgesamt ermöglichen. Derzeit können Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit mit ihrem Familienleben vereinbaren wollen und zugleich mit Blick auf die Anforderungen der Wirtschaft ein hohes Maß an Mobilität aufbringen müssen, nicht darauf vertrauen, in jedem Bundesland ein im Wesentlichen gleiches Angebot an qualitätsorientierter Tagesbetreuung vorzufinden.

 

Mit dem KiföG wurde das Wunsch- und Wahlrecht gemäß § 5 SGB VIII gestärkt. Manche Eltern möchten ihr Kind in einem familienähnlichen Rahmen betreuen lassen. Speziell für kleine Kinder wird der familiäre Rahmen, der die Kindertagespflege als eine pädagogisch sinnvolle Betreuungsform auszeichnet, bevorzugt. Dementsprechend hat der Stellenwert der Kindertagespflege beim Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahre zugenommen. Der Anteil der Tagespflege beim Ausbau der Betreuungsplätze vor Ort soll ab 2013 bei bundesdurchschnittlich 30 Prozent an den neu zu schaffenden Plätzen betragen. Um dieser Bedeutung gerecht zu werden, muss sich das Berufsbild der Tagespflegeperson weiterentwickeln: Die Tagespflege soll attraktiver und zu einer anerkannten und angemessen vergüteten Tätigkeit werden. Untrennbar damit verbunden sind die Sicherung und Verbesserung der Qualifizierung der Tagespflegepersonen, sowie die Sicherung und Steigerung der Qualität der Kindertagespflege insgesamt.

 

 

II. Entwicklung und Qualität der Kindertagespflege im Ostalbkreis

 

Bereits im Dezember 2000 - weit vor den Gesetzesinitiativen des Bundes und des Landes -, wurden im Ostalbkreis die Aufgaben der Kindertagespflege im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung an den freien Träger und Verein P.A.T.E. e.V. übertragen. Der Delegationsvertrag wurde mehrmals den gesetzlichen Änderungen und der jeweils aktuellen Entwicklung angepasst und fortgeschrieben.

 

Die vormals ehrenamtlichen Strukturen des Vereins P.A.T.E. e.V. entwickelten sich kontinuierlich zu einem Dienstleistungsunternehmen mit einem Fachkräfteteam und einer Geschäftsführung. P.A.T.E. ist im Ostalbkreis inzwischen das Synonym für Kindertagespflege. P.A.T.E. gewährleistet sämtliche Aufgaben in diesem Arbeitsfeld: Werbung und Gewinnung, Qualifizierung und Fortbildung, Vermittlung sowie fachliche Begleitung und Beratung. Die fachliche Arbeit wurde mit der Verleihung des Gütesiegels für Bildungsträger im Rahmen des Aktionsprogramms - Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Europäischen Sozialfonds - ausgezeichnet.

 

Die Kindertagespflege im Ostalbkreis ist heute als dritte Säule beim Ausbau der Kindertagesbetreuung (neben Krippen und altersgemischten Gruppen) zu sehen. Wie erfolgreich diese Aufgabe angegangen und umgesetzt wurde, verdeutlicht die Entwicklung im Zeitraum 2002 bis 2007. Sowohl bei den Tagespflegepersonen als auch bei den betreuten Kindern ergab sich eine kontinuierliche Zunahme von mehr als 100%.

 

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) - verabschiedet im Dezember 2004 - wurde die Kindertagespflege gem. § 43 SGB VIII wieder unter Erlaubnisvorbehalt gestellt. Die Pflegeerlaubnis wird durch den Geschäftsbereich Jugend und Familie des Ostalbkreises erteilt. Diese Erlaubnispflicht und erforderliche Qualifizierung für Tagespflegepersonen erklärt die kurzzeitig sinkenden Zahlen im Jahr 2005.

 

Mit dem Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes im Dezember 2008, der steuerrechtlichen Einordnung von Tagespflegepersonen als „selbständig Tätige“, dem verstärkten Ausbau von Krippen und altersgemischten Gruppen durch die Städte und Gemeinden und dem sich daraus ergebenden Thema „Fachkräftemangel“ wurde die Gewinnung von neuen Tagespflegepersonen erschwert. Ferner zeigten sich bereits länger tätige Tagesmütter verunsichert. Dies führte zusammen zu einer landesweiten Stagnation und im Ostalbkreis zu zunächst rückläufigen Zahlen in der Kindertagespflege.

 

Vor diesem Hintergrund verdeutlichen die folgenden Schaubilder eine zwar rückläufige Zahl an Tagespflegepersonen aber eine gleichzeitig erfreuliche Tendenz von mehr betreuten Kinder in der Kindertagespflege. Das heißt, jede aktive Tagespflegeperson betreut inzwischen mehr Kinder. Sehr bedeutsam für diese Entwicklung sind die im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege umgesetzten TigeR-Projekte (Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen). Auch im Ostalbkreis sind die TigeR-Projekte in Schwäbisch Gmünd-Rechberg, in Waldstetten, in zwei Tageseinrichtungen in Aalen und in zwei Firmen in Aalen erfolgreiche Beispiele für den Ausbau und die Qualität der Kindertagespflege. Weitere Projekte sind in den Gemeinden Spraitbach und Rosenberg in Planung und Vorbereitung. Danach stehen bis zu 64 Plätze in den Projekten zur Tagespflege in anderen geeigneten Räumen zur Verfügung. Zu beachten ist, dass die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen (TigeR) in ihrer Ausprägung kein Ersatz für institutionelle Betreuung ist, d. h. Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen darf nicht als „Kinderkrippe Light“ verstanden werden.

 

                           

                            Stichtagszahlen zu den Tagespflegepersonen zum 01.03. eines jeden Jahres.

                            (Quelle PATE und Statistisches Landesamt BW)

 

                           

Anteile der U3-Kinder und der Ü3-Kinder an der Gesamtzahl der in Kindertagespflege

betreuten Kinder. (Quelle PATE und Statistisches Landesamt BW)

 

Die Tagespflegepersonen im Ostalbkreis sind zu einer hohen Qualifikation verpflichtet. Um ihre Eignung zu belegen, müssen sie nach § 23 Abs. 3 SGB VIII über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben. Der Umfang der Qualifikation von Tagespflegepersonen für die Betreuung in Kindertagespflege beträgt seit 01.01.2011 160 Unterrichtseinheiten und praxisbegleitenden jährlichen 15 Unterrichtseinheiten (Fortbildung). Die Qualifizierung basiert auf Grundlage des Curriculums des Deutschen Jugendinstituts (DJI) München im baden-württembergischen Kurssystems:

 

• Kurs I,               30 Unterrichtseinheiten

• Kurs II,               32 Unterrichtseinheiten

• Kurs III,               40 Unterrichtseinheiten

• Kurs IV,               58 Unterrichtseinheiten

• Kurs V,               jährlich 15 Unterrichtseinheiten, davon 9 Unterrichtseinheiten kollegiale                             Beratung und 6 Unterrichtseinheiten mit Themenveranstaltungen

•  Abschlusskolloquium mit Bundeszertifikat wurde bisher von 6 Tagespflegepersonen absolviert
 

Im Ostalbkreis besteht die Regelung, dass eine Tagespflegeperson ein Tageskind in der Regel erst nach Abschluss von mindestens Kurs I (30 Stunden) und der Anmeldung zu Kurs II (32 Stunden) aufnehmen kann. Die Tagespflegepersonen entrichten für die Qualifizierung 300 € Gebühren. Nach Abschluss aller 160 Unterrichtseinheiten erhalten die Tagespflegepersonen die Gebühren von ihrer Wohnsitzgemeinde erstattet, sofern sie der Vermittlung zur Verfügung stehen.

 

 

III. Finanzierung der Kindertagespflege in Baden-Württemberg

 

Hinsichtlich der Finanzierung der Tagespflege in Baden-Württemberg ist auf Landesebene das KitaG im Zusammenwirken mit dem Finanzausgleichgesetz (FAG) zur Förderung der Betriebskosten der Kleinkindbetreuung (Betriebskostenförderung) maßgeblich. Ebenso bedeutsam ist die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Kindertagespflege (VwV Kindertagespflege). In ihr ist festgelegt, dass das Land und der Kreis Zuschüsse zur Förderung der Strukturen in der Kindertagespflege (Strukturförderung) gewähren. Die finanzielle Förderung der Tagespflege für Kinder unter drei Jahren basiert demnach auf drei Säulen:

 

  • Landeszuschüsse zur Förderung der Strukturen in der Kindertagespflege

 

  • Landkreiszuschuss zur Förderung der Strukturen in der Kindertagespflege
     
  • Landeszuschuss zur Förderung der Betriebskosten der Kleinkindbetreuung

 

 

IV. Finanzierung der Kindertagespflege im Ostalbkreis

 

Die Finanzierung des Verein P.A.T.E. und der ihr zugrunde liegende Kooperationsvertrag wurde letztmals im Dezember 2008 fortgeschrieben. Danach gewährt der Ostalbkreis einen max. Zuschuss von 220.000 € zu den Personalkosten entsprechend dem vereinbarten Stellenumfang sowie zu den abschließend im Vertrag genannten Sachkosten. Im Hinblick auf die Einnahmen des Vereins wie z.B. Mitgliedsbeiträge, Spenden, Kursteilnahmegebühren etc. handelt es sich um eine Fehlbetragsfinanzierung. Im Zuschussbetrag enthalten ist die komplementäre Landkreisförderung zur Landesförderung zum Ausbau der Strukturen in der Kindertagespflege. Die Fördermittel sind zweckgebunden für die Vorbereitung, Qualifizierung und Fortbildung von Tagespflegepersonen einzusetzen und die ordnungsgemäße Verwendung nachzuweisen.

 

Auf der Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes (§ 29c Abs.2 FAG) erhält der Ostalbkreis eine Betriebskostenförderung für Betreuungsplätze in der Tagespflege. Ausschlaggebend für die Höhe der Zuweisung ist die Zahl der Kinder, die im Ostalbkreis in der Tagespflege betreut werden und die im Monat März eines Jahres das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Zuweisung im Rahmen der Betriebskostenförderung geht unmittelbar an den Landkreis. Mindestens 15 % der Zuweisung sind für die fachliche Begleitung der Tagespflegepersonen bestimmt und werden an den Verein P.A.T.E. weiter geleitet. Ferner sind die Fördermittel bei der Bemessung der Kostenbeteiligung der abgebenden Eltern zu berücksichtigen, um die Kostenbeiträge für Tagespflege und Tageseinrichtungen anzugleichen. Im Jugendhilfeausschuss am 10.05.2011 wurde eine neue Kostenbeitragstabelle – gültig seit 01.09.2011 – beschlossen. Damit gewährt der Ostalbkreis unabhängig vom Alter der Kinder weitgehend vergleichbare Elternbeiträge für die Kleinkindbetreuung in Tageseinrichtungen und der Tagespflege.

 

In einem zweiten Schritt wurden Neuüberlegungen zu den laufenden Geldleistungen an Tagespflegepersonen angestellt. Als „Modell Ostalbkreis“ wurde der weitere Baustein zur Kindertagespflege in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 26.09.2011 vorgestellt. Bis heute erklärten 13 Städte und Gemeinden nach Beratung im Gemeinderat ihre Zustimmung und Teilnahme am Modell. Die Bausteine des Anreizsystems für Tagespflegepersonen sind zusätzliche Geldleistungen durch die Wohnsitzgemeinde  in Form

 

  • eines monatlichen Sockelbetrags von 100 € auch bei Nichtbelegung von bis zu 3 Monaten
  • eine monatliche Betreuungspauschale gestaffelt nach dem tatsächlichen Betreuungsumfang einer Tagespflegeperson und unabhängig von der Zahl der in dieser Zeit betreuten Kinder

 

Mitten in der Beratungsphase dieses Modells unterzeichneten die Landesregierung und die Kommunalen Landesverbände am 01.12.2011 den „Pakt für Familien mit Kindern“. Auf dieser Grundlage erhält der Ostalbkreis entgegen der eingeplanten 218.000 € nun eine Zuweisung nach dem FAG in Höhe von 529.000 €.

 

In einer vom Landesjugendhilfeausschuss eingesetzten landesweiten Arbeitsgruppe, in der neben Vertretern der Gemeinden, Städte und Landkreise auch der Landesverband der Tagesmüttervereine vertreten ist, streben die Kommunalen Landesverbände gemeinsam mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) einen landesweiten Rahmen für die Verwendung der Landeszuweisungen an. Nach dem bisherigen Diskussionsstand geht es dabei insbesondere um folgende Eckpunkte:

 

  • Anpassung des Stundensatz für die Kindertagespflegepersonen
  • Harmonisierung der Kostenbeteiligung der Eltern für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege
  • Finanzierung der fachlichen Begleitung und
  • Einsatz des Personals des Jugendhilfeträgers.

 

Der Landesverband der Tagesmütterverein fordert die Anhebung des Stundensatzes von derzeit 3,90 € auf 5,50 € und eine Harmonisierung der Kostenbeteiligung der Eltern.

 

 


V. Bewertung und Ausblick

 

Der qualitätsorientierte und bedarfsgerechte Ausbau der Kindertagespflege im Ostalbkreis ist weiterhin ein wichtiger Beitrag zur Innovationsfähigkeit des Landkreises. Qualitativ gute Betreuung und frühe Förderung ermöglichen Kindern gute Entwicklungschancen und ihren Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Mit dem weiteren Ausbau der Tagespflege werden Eltern im Ostalbkreis zwischen unterschiedlichen Betreuungsmöglichkeiten besser auswählen können.

 

Durch das Kinderförderungsgesetz wird die im SGB VIII verankerte Gleichwertigkeit von Kinderbetreuung in Tagespflege und Tageseinrichtung ausdrücklich betont. Die Tagespflege ist durch die öffentliche Förderung (Struktur- und Betriebskostenförderung), an die aber auch entsprechende Qualitätsansprüche geknüpft sind, erheblich aufgewertet worden. Damit der durch den Gesetzgeber angestrebte quantitative Ausbau der Tagespflege, ihr Einbezug in die kommunale Bedarfsplanung und ihre Professionalisierung durch umfassende Qualifizierung realisiert werden kann, bedarf es einer entsprechenden Infrastruktur unter Wahrung der fachlichen und gesetzlichen Anforderungen.

 

Durch das TAG und KICK und schließlich durch das KiföG haben sich die mit der Kindertagespflege verbundenen inhaltlichen, organisatorischen und insbesondere die finanzbezogenen Aufgaben für alle Beteiligte erheblich verändert. Der Ausbau der Tagespflege lässt sich jedoch nur im abgestimmten Zusammenwirken von Landkreisverwaltung, Kommunen, Tagespflegeverein, Tagespflegepersonen und abgebenden Eltern bewerkstelligen.

 

Der angestrebte höhere Stellenwert der Tagespflege beim Ausbau der Tagesbetreuung ist über die Zahlen der betreuten Kinder, als auch der Tagespflegepersonen im Ostalbkreis noch nicht abgebildet. Auch wenn die Ansätze zur Entwicklung der Tagespflege in die richtige Richtung weisen, so sind dennoch weitere erhebliche Anstrengungen notwendig, um deren Anteil an den Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren insgesamt zu steigern, und um die gesetzlich vorgegebene Betreuungsquote von 34% in Baden-Württemberg ab dem 1. August 2013 zu erreichen.

 

Bemessen an den Eckpunkten der vom Landesjugendhilfeausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe und der mit dem „Pakt für Familien“ beschlossenen erhöhten Landesförderung über Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz ergeben sich folgende Optionen:

 

1. Die Harmonisierung der Kostenbeteiligung der Eltern für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege wurde bereits am 10.05.2011 mit der seit 01.09.2011 gültigen Kostenbeitragstabelle im Jugendhilfeausschuss beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Sofern die vom Verein P.A.T.E. e. V. beantragte Personalaufstockung vorgenommen wird, ergeben sich Mehrkosten in Höhe von ca. 106.000 € jährlich. Eine Erhöhung des Stundenentgelts bei den Geldleistungen an Tagespflegepersonen würde einen Mehraufwand im Jugendhilfehaushalt von max. 250.000 € bedeuten.

Anlagen

Anlagen

 

- - -

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin

__________________________________________

 

Funk

 

 

Dezernent/in

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel