Bürgerinformationssystem

Vorlage - 205-1/2011  

 
 
Betreff: Übertragung des Betriebes der Erwachsenenpsychiatrie der St. Anna-Virngrund-Klinik an das ZfP Klinikum Schloß Winnenden
Status:öffentlich  
Federführend:St. Anna-Virngrund-Klinik Beteiligt:Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Vorberatung
Kreistag Entscheidung
06.03.2012 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beschließt:

 

1.     Das ZfP (Zentrum für Psychiatrie) Klinikum Schloß Winnenden übernimmt eigenverantwortlich den Betrieb der Erwachsenenpsychiatrie am Standort St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen nach Fertigstellung der erforderlichen Umbaumaßnahmen im Dezember 2012.

 

2.     Die St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen vermietet dem Betreiber (ZfP Klinikum Schloß Winnenden) zu diesem Zweck ihre Räumlichkeiten des Bauabschnitts BA 2 a.

 

3.     Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Betreiber-, Miet- und Dienstleistungsverträge abzuschließen.

 

 

Anmerkung:

Der Krankenhausausschuss hat in seiner Sitzung am 24.01.2012 dem Kreistag einstimmig empfohlen, die oben genannte Beschlüsse zu fassen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Nach Abschluss der Gesamtbaukonzeption der St. Anna-Virngrund-Klinik mit der Inbetriebnahme des Neubaus Innere Medizin und weitere Funktionsbereiche (BA 4) sind die räumlichen Voraussetzungen geschaffen den Bauabschnitt BA 2a (Bauteil J) zeitnah für die geplante Endnutzung als Erwachsenenpsychiatrie bereitzustellen. Im Zuge der baulichen Gesamtkonzeption der St. Anna-Virngrund-Klinik wurde und wird noch aktuell dieser Bauteil J, der bereits Ende des Jahres 2002 fertiggestellt wurde, interimsmäßig für die stationäre Unterbringung der Chirurgischen Abteilung von 2002 bis 2006 und im unmittelbaren Anschluss für die Innere Abteilung von 2007 bis Mitte des Jahres 2012 genutzt. Diese vom Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg genehmigte und finanziell geförderte Interimsnutzung ermöglichte überhaupt erst die Neubauten BA 3 (Betten- und Behandlungsneubau operative Fachbereiche) und BA 4 (Neubau Innere Medizin und weitere Funktionsbereiche). Die Inbetriebnahme des Bauteils J als zukünftige Erwachsenenpsychiatrie erfordert einen vorangehenden Rück- und Umbau aus der somatischen Interimsnutzung bzw. dem Endausbau der psychiatrischen Therapieebene im 2. OG. Dieser bauliche Rück- und Umbau soll unmittelbar nach Umzug der Stationen der Inneren Abteilung in den Neubau BA 4 erfolgen.

Bereits im grundlegenden Feststellungsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 05.03.1999 legte das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg fest, dass die Erwachsenenpsychiatrie an der St. Anna-Virngrund-Klinik in organisatorischer Anbindung an das Zentrum für Psychiatrie in Winnenden zu betreiben ist.

Mit den Vertretern des ZfP (Zentrum für Psychiatrie) Klinikum Schloß Winnenden wurden kontinuierlich Gespräche zur Ausgestaltung der gemeinsamen Kooperation geführt. Nach eingehender Prüfung der möglichen Betriebsträgermodelle favorisierten Herr Landrat Pavel sowie die Betriebsleitung der St. Anna-Virngrund-Klinik folgende 2 Varianten:

 

 

1.     Das ZFP Klinikum Schloß Winnenden betreibt die Erwachsenenpsychiatrie und die St. Anna-Virngrund-Klinik erhält vom ZFP Winnenden Erlöse aus der Vermietung der Räumlichkeiten (Variante V 3)

 

2.     Die St. Anna-Virngrund-Klinik und das ZFP Klinikum Schloß Winnenden gründen eine gemeinsame Betreibergesellschaft (Variante V 4).

 

Diese Verhandlungsvarianten mit dem Klinikum Schloß Winnenden wurden mit dem Krankenhausausschuss bereits in den Sitzungen am 20.07.2010 abgestimmt.

 

Das theoretisch mögliche Betriebsträgermodell in Eigenregie der St. Anna-Virngrund-Klinik (Variante V 1) war von vornherein aufgrund der landesseitigen Vorgabe der Kooperationslösung nicht relevant. Ähnlich verhält es sich mit dem weiteren Betriebsträgermodell (Variante V 2), in der die St. Anna-Virngrund-Klinik die Erwachsenenpsychiatrie selbst betrieben hätte und lediglich der Ärztliche Dienst vom ZfP Klinikum Schloß Winnenden gestellt worden wäre. Intensive Analysen führten zu dem Fazit, dass organisatorisch und ökonomisch diese Betriebsform nicht zum bestmöglichen Ergebnis für die Kooperationspartner St. Anna-Virngrund-Klinik und Klinikum Schloß Winnenden führen würde. In logischer Konsequenz wurde dieses Betreibermodell nicht weiter verfolgt.

 

In den weiteren Gesprächen mit den Vertretern des ZfP Klinikum Schloß Winnenden fokussierte sich die Vermietungslösung (Variante V 3) für beide Kooperationspartner als optimalste Betriebsform. Der Krankenhausausschuss hat in der Sitzung vom 11.10.2011 dieses Ergebnis ausdrücklich unterstützt und befürwortet.

In dieser Betriebsform kann gestützt auf die Expertisen der Kooperationspartner die bestmögliche Versorgungs- und Leistungsstruktur erzielt werden. Hierbei kommen die Möglichkeiten des ZfP Klinikum Schloß Winnenden in einem großen psychiatrischen Trägerverbund mit einem ausgezeichneten Ruf ebenso zur Entfaltung wie die interdisziplinären und ökonomischen Vernetzungsmöglichkeiten zur St. Anna-Virngrund-Klinik mit dem sehr gut etablierten kinder- und jugendpsychiatrischen Spezialangebot sowie dem breiten notwendigen Ergänzungsangebot der somatischen Fachabteilungen. Sämtliche Infrastrukturleistungen können darüber hinaus in einer modernen Baukubatur von der St. Anna-Virngrund-Klinik angeboten werden. Für die Zukunft ergeben sich weitere zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten mit der angestrebten Etablierung eines tagesklinischen Versorgungsangebots in der Erwachsenenpsychiatrie.

Zwischenzeitlich konnte mit den Vertretern des ZfP Klinikum Schloß Winnenden eine Einigung über die Rahmenbedingungen für die Kooperation mit der St. Anna-Virngrund-Klinik erzielt werden. Im Detail stellt sich das Verhandlungsergebnis folgendermaßen dar:

 

 

I.   Fördermittel

 

1.       Fördermittel für die Erstausstattung

 

Gemäß Förderbescheid vom 03.09.2004 wurden für die Erstausstattung der Erwachsenenpsychiatrie mit beweglichen Wirtschaftsgütern Fördermittel in Höhe von 500.000,00 € genehmigt. Die Fördersumme „Erstausstattung“ wird dem ZfP Klinikum Winnenden zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Das Budget von 500.000,00 € ist zwingend vom ZfP Klinikum Schloß Winnenden einzuhalten.

 

2.       Pauschale Fördermittel gem. § 15 LKHG

 

Für Ersatzbeschaffungen werden auf der Basis einer betten- und fallbezogenen pauschalen Förderung für die Erwachsenenpsychiatrie anteilige Fördermittel in Höhe von ca. 56.500,00 €/Jahr gewährt. Auch diese Mittel sind zweckgebunden und müssen entsprechend verwendet werden. Die Vereinbarung sieht vor, dass diese Mittel für den Betrieb der Erwachsenenpsychiatrie dem ZfP Klinikum Schloß Winnenden zur Verfügung gestellt werden.

 

 

II. Betriebskosten

 

Bezüglich der Betriebskosten verständigten sich die Parteien auf folgende Vorgehensweise:

 

1.       Jährliche Mietzahlungen

 

Für die Nutzung der Räumlichkeiten der Erwachsenenpsychiatrie einschließlich der anteiligen Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen und der Infrastruktur (z. B. Gymnastikhalle, Gebäudeanbindung, Personalcasino, usw.) wurde eine auskömmliche Jahresmiete vereinbart.

Die Detailkonditionen wurden in der Sitzung des Krankenhausausschusses am 24.01.2012 sowie in einem Schreiben des Landrats vom Februar 2012 an die Mitglieder des Krankenhausausschusses näher dargelegt.

 

Die Neben- und Verbrauchskosten für Wasser/Abwasser, Energie, Brennstoffe, und Müllentsorgung werden nach Verbrauch abgerechnet.

 

Die Inbetriebnahme der Erwachsenenpsychiatrie ist nach Rück- und Umbau des Bauteils J für den 01.12.2012 vorgesehen.

 

 

2.       Medizinische Leistungen

 

Dem Klinikum Schloß Winnenden wird die Möglichkeit eingeräumt, das medizinische Leistungsangebot der St. Anna-Virngrund-Klinik für ergänzende Diagnostik oder Therapie in Form Konsiliarärztlicher Leistungen zu nutzen. Hierzu gehören:

 

Ø                  Röntgenleistungen

Ø                  CT-Leistungen

Ø                  Internistische Konsile

Ø                  sonstige somatische Konsile

Ø                  Laborleistungen

 

Die Abrechnung erfolgt nach den üblichen Vergütungssätzen der geltenden Gebührenordnungen.

 

3.       Sonstige Kooperationsleistungen

 

Ø                  Essensversorgung

Ø                  Reinigungsleistungen

Ø                  Wäschereinigung

Ø                  Technischer Support

Ø                  Nutzung Empfang/Information/Telefonzentrale

Ø                  Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Versorgung

 

Diese Infrastrukturleistungen werden über vereinbarte Verrechnungssätze von der St. Anna-Virngrund-Klinik dem ZfP Klinikum Schloß Winnenden zur Verfügung gestellt.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Der Rück- und Umbau der Erwachsenenpsychiatrie als Abschluss des Bauabschnitts BA 2a (Bauteil J) muss in Abstimmung mit dem ZfP Winnenden im Rahmen des genehmigten Baubudgets erfolgen.

 

Für die Nutzung der Räumlichkeiten der Erwachsenenpsychiatrie an der
St. Anna-Virngrund-Klinik entrichtet das ZfP Klinikum Schloß Winnenden eine auskömmliche Jahresmiete. Entstehende Neben- und Verbrauchskosten werden nach Verbrauch abgerechnet. Zusätzliche Deckungsbeiträge für die St. Anna-Virngrund-Klinik ergeben sich aus der medizinischen und sonstigen Kooperationsleistungen an das ZfP Klinikum Schloß Winnenden.

 

 

Sichtvermerke

 

Sichtvermerke

 

Koord. Krankenhausdirektor

__________________________________________

 

Luft

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel