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Vorlage - 025/2012  

 
 
Betreff: Beförderung von Herrn Karl Kurz zum Kreisverwaltungsdirektor
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Personal   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Vorberatung
07.02.2012 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen      
Kreistag Entscheidung
06.03.2012 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt/der Kreistag beschließt:

 

Herr Karl Kurz wird mit Wirkung ab 1. April 2012 zum Kreisverwaltungsdirektor (Besoldungsgruppe A 15) ernannt. Er wird zum 1. April 2012 in eine entsprechende Planstelle eingewiesen.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Der Kreistag des Ostalbkreises hat am 3. November 2009 Herrn Karl Kurz zum Finanzdezernenten und Kreiskämmerer des Ostalbkreises gewählt. Die Stelle des Finanzdezernenten und Kreiskämmerers wurde von der Gemeindeprüfungsanstalt nach Besoldungsgruppe A 16 (Leitender Kreisverwaltungsdirektor) bewertet.

 

Herr Kurz nimmt die Funktion als Finanzdezernenten und Kreiskämmerers des Ostalbkreises mit sehr großem Engagement wahr und leistet hervorragende Arbeit. Die Beförderung zum Kreisverwaltungsdirektor ist uneingeschränkt gerechtfertigt. Die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung nach Besoldungsgruppe A 15 liegen vor.

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die mit der Ernennung von Herrn Kurz zum Kreisverwaltungsdirektor (Besoldungsgruppe A 15) verbundenen Mehrausgaben werden über den Personaletat 2012 abgewickelt.

 

 

 

Anlagen

Anlagen

 

Persönliche Daten von Herrn Karl Kurz

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich

__________________________________________

 

Erhardt

 

 

Dezernent

__________________________________________

 

Wolf

 

 

Landrat

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Pavel