Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
1. Der Kreistag stellt das Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Ausscheiden von Herrn Dr. Klaus Holtz, Oberkochen, aus dem Kreistag des Ostalbkreises im Sinne des § 12 Abs. 1 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) fest. 2. Als Nachfolger für Herrn Dr. Klaus Holtz rückt Herr Thomas Riede, Mögglingen, in den Kreistag des Ostalbkreises nach. Es wird festgestellt, dass gegen Herrn Thomas Riede keine Hinderungsgründe nach § 24 LKrO vorliegen.
Sachverhalt/Begründung
Herr Dr. Klaus Holtz hat mit Schreiben vom 4. Dezember 2011 sein Ausscheiden aus dem Kreistag beantragt, da ihm aus beruflichen und privaten Gründen eine Teilnahme an den Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse nicht möglich ist.
Für sein Ausscheiden aus dem Kreistag sind bei Herrn Dr. Klaus Holtz die Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) erfüllt. Der Kreistag hat das Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 2 LKrO formal festzustellen.
Herr Dr. Klaus Holtz wurde bei der Wahl der Mitglieder des Kreistags am 7. Juni 2009 auf dem Wahlvorschlag Freie Wähler Ostalbkreis im Wahlkreis VIII (Albuch- Rosenstein) durch ein Ausgleichsmandat in den Kreistag des Ostalbkreises gewählt. Als nächste Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag Freie Wähler Ostalbkreis wurde Herr Thomas Riede, Serenwaldstraße 6, 73563 Mögglingen festgestellt. Herr Thomas Riede hat mit Schreiben vom 31. Dezember 2011 mitgeteilt, dass er bereit ist, das Amt als Kreisrat anzunehmen. Hinderungsgründe nach § 24 LKrO für Baden-Württemberg liegen nicht vor.
Anlagen
Sichtvermerke
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