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Vorlage - 021/2012  

 
 
Betreff: Förderung der Schulsozialarbeit durch das Land und den Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses Kenntnisnahme
28.02.2012 
Sitzung Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Im Juni 2008 wurde vom Kreistag die Konzeption „Schulsozialarbeit/Jugendberufshilfe im Ostalbkreis“ verabschiedet. Die Konzeption beinhaltet u. a. die Bedarfskriterien und Fördervoraussetzungen sowie die Finanzierungsmodalitäten. Aktuell wird im Ostalbkreis an 18 allgemeinbildenden Schulen bzw. Schulzentren Schulsozialarbeit angeboten mit einem Stellenumfang von 13,5 Vollzeitstellen. Die Schulsozialarbeit erstreckt sich derzeit auf Grund-, Haupt-, Werkreal- und Realschulen. Hinzu kommen 3,0 Stellen an den Beruflichen Schulen in Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen (ein- und zweijährige Berufsfachschulen).

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2011 mussten zwei Neuanträge (Abtsgmünd und Leinzell) unter Berücksichtigung der schwierigen Haushaltssituation des Ostalbkreises zurückgestellt werden. Gleichzeitig wurde vereinbart, die Konzeption des Ostalbkreises fortzuschreiben.

 

Zwischenzeitlich haben sich sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene neue Gesichtspunkte ergeben, die maßgeblichen Einfluss auf die Neufassung der Konzeption haben werden. Dies betrifft die zeitlich befristeten Bundesmittel im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets für bedürftige Kinder und Jugendliche sowie die Fördermittel des Landes für die Schulsozialarbeit. Die Verwaltung hat sich daher - auch in Abstimmung mit dem Jugendhilfeausschuss und den beiden Antragsstellern - dazu entschlossen, die Überarbeitung der Konzeption zur Schulsozialarbeit sowie die Entscheidung über die Förderanträge solange zurückzustellen, bis die Rahmenbedingungen von Bund und Land vorliegen.

 

Unabhängig davon wurde bereits Ende 2010 in Abstimmung zwischen den Schulträgern, den Trägern der Schulsozialarbeit, Vertreterinnen der Schulsozialarbeiter/-innen, dem Staatlichen Schulamt und der Landkreisverwaltung ein Berichtswesen erarbeitet. Die Konzeption des Ostalbkreises sieht vor, dass „zur Qualitätssicherung dem Landratsamt Ostalbkreis jährlich ein Tätigkeitsbericht über das abgelaufene Kalender- bzw. Schuljahr vorzulegen ist, der neben einer Tätigkeitsbeschreibung auch qualitative Aussagen über die Erreichung von Zielen beinhaltet“. Zur Vereinheitlichung der Berichte wurde ein Berichtsraster entwickelt. Die Tätigkeitsberichte sind dem Landratsamt jährlich zum 31. August vorzulegen.

 

 

II. Aktuelle Situation

 

1.    Förderung des Landes Baden-Württemberg

 

Im November 2011 haben sich das Land und die Kommunen auf die Grundzüge einer politischen Vereinbarung zu einem „Pakt für Familien mit Kindern“ geeinigt. Im Mittelpunkt steht dabei die Verbesserung der Kleinkindbetreuung. Außerdem beteiligt sich das Land ab dem Jahr 2012 zu einem Drittel an den Kosten der Schulsozialarbeit mit einem Betrag von bis zu 15 Mio. € jährlich. Es sollen sowohl die landesweit vorhandenen rund 700 Vollzeitstellen der Schulsozialarbeit als auch neue Stellen vom Land mitfinanziert werden. Falls die vorgesehenen Mittel nicht ausreichen, soll über die Finanzierung neu verhandelt werden. Das Land will seine Ausgaben durch zusätzliche Einnahmen aus der Erhöhung der Grunderwerbssteuer gegenfinanzieren.

 

Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg erarbeitet nun in Zusammenarbeit mit den Kommunalen Landesverbänden und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) entsprechende Förderrichtlinien. Ein Eckpunkte-Entwurf wurde bereits erstellt und befindet sich derzeit in der Anhörung. Mit der Abwicklung der Landesförderung wurde der KVJS beauftragt.

 

Nach derzeitigem Informationsstand kann die Landesförderung erst nach Verabschiedung des Landeshaushaltes (voraussichtlich im März 2012) freigegeben werden.

 

Der aktuell vorliegende Entwurf der Eckpunkte des Sozialministeriums zur Förderung der Schulsozialarbeit beinhaltet folgende Punkte:

 

a)     Zuwendungszweck

b)     Fachliche Grundlagen

c)      Zuwendungsempfänger

d)     Zuwendungsvoraussetzungen zur Projektförderung

e)      Rechtsgrundlagen

f)        Verfahren

g)     Verwendungsnachweis

h)     Prüfrecht der Rechnungsprüfungsbehörden

 

Auszugsweise sollen im Folgenden einige Aussagen aus dem Eckpunkte-Entwurf wiedergegeben werden.

 

·         Gefördert wird Schulsozialarbeit an öffentlichen Schulen und zwar an Grundschulen, Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Gymnasien, Kollegs, Berufsschulen, Berufsfachschulen, Berufskollegs, Berufsoberschulen, Fachschulen und Sonderschulen sowie Bildungszentren und Schulverbünde dieser Schularten. Außerdem ist eine Förderung an Gemeinschaftsschulen möglich.

·         Die Schulsozialarbeit muss an der Schule verortet sein. Mit dem Jugendamt und mit der Schule muss eine Kooperation erfolgen.

·         Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss zur Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung. Die Förderpauschale pro Vollzeitstelle beträgt 16.700 €.

·         Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses ist grundsätzlich die Festsetzung eines Stellenumfangs von mindestens 50 % einer Stelle. Im begründeten Einzelfall kann hiervon abgewichen werden.

·         Die notwendige berufliche Qualifikation für die sozialpädagogischen Fachkräfte in der Schulsozialarbeit ist gegeben bei einem Hochschulabschluss (Bachelor-, Master- oder Diplomabschluss; hierzu zählen auch Studienabschlüsse einer Berufsakademie, Fachhochschule oder Dualen Hochschule) in Sozialarbeit, Sozialpädagogik bzw. vergleichbaren Studiengängen im Bereich des Sozialwesens. Ausnahmeregelungen sind im Einzelfall möglich.

·         Antragsberechtigt sind Anstellungsträger. Sofern der Anstellungsträger und der Schulträger nicht identisch sind, gibt der Schulträger auf dem Antragsvordruck seine Zustimmung. Bei Neuanträgen ist eine Stellungnahme des Jugendamtes vorzulegen bzw. nachzureichen.

·         Der Zuschuss wird jährlich auf Antrag gewährt. Bewilligungsbehörde ist der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg. Der Antrag muss der Bewilligungsbehörde im Jahr 2012 spätestens am 30. Juni, ab dem Jahr 2013 bis zum 31. März für das laufende Jahr vorliegen.

·         Die Bewilligungsbehörde hat von dem Zuwendungsempfänger bis zum 31. März des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres einen Verwendungsnachweis nach Vordruck zu verlangen. Eine Auszahlung der Förderung für den nächsten Bewilligungszeitraum kann erst erfolgen, wenn ein endgültiger Verwendungsnachweis für den abgelaufenen Bewilligungszeitraum vorliegt.

 

2.    Förderung des Bundes im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets

 

Bundestag und Bundesrat haben im Februar 2011 der Hartz IV-Reform zugestimmt und damit den Weg freigemacht für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuberechnung der Regelsätze. In diesem Zusammenhang wurde auch das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder beschlossen. Für die Jahre 2011 bis 2013 stellt der Bund jährlich 400 Mio. € für kostenloses Mittagessen in Horten und für die Schulsozialarbeit zur Verfügung.

 

Die Finanzierung erfolgt über eine Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft um 2,8 %. Für die beiden Leistungsbereiche „Mittagessen in Horten“ und „Schulsozialarbeit“ entspricht dies im Ostalbkreis einem Betrag von ca. 500.000 € pro Jahr. Lange Zeit war unklar, ob und wenn ja in welcher Form der Bund Vorgaben für die Förderung der Schulsozialarbeit macht. Seit kurzem gibt es Klarheit darüber, dass neben der grundsätzlichen Zweckbindung der Mittel keine konkretisierenden Förderrichtlinien oder Weisungen folgen werden.

 

3.    Neuanträge auf Förderung der Schulsozialarbeit

 

Folgende Anträge auf Förderung der Schulsozialarbeit liegen der Verwaltung vor:

 

-        Friedrich-von-Keller-Schule Abtsgmünd (Grund-, Werkreal- und Realschule; 50 % bis 100 %)

-        Schulzentrum Leinzell (Grund-, Werkreal- und Realschule; 50 % bis 100 %)

-        Rosenstein-Gymnasium Heubach (50 %)

-        Deutschorden-Schule Lauchheim (Grund-, Haupt- und Realschule; Erweiterung von 50 % auf 65 %)

-        Propsteischule Westhausen (Grund- und Werkrealschule; 50 %)

-        Dreißentalschule Oberkochen (Grund- und Werkrealschule; Erweiterung von 50 % auf 100 %)

 

Außerdem wurde seitens der Stadt Aalen bereits ein grundsätzlicher Bedarf an Schulsozialarbeit für folgende Schulen angemeldet:

 

-        Uhland-Realschule Aalen (Erweiterung von 50 % auf 100 %)

-        Hofherrnschule Aalen-Hofherrnweiler (Grund- und Werkrealschule; Erweiterung von 50 % auf 100 %)

-        Greutschule Aalen (Grundschule; 50 %)

-        Kocherburgschule Aalen-Unterkochen (Grund-, Werkreal- und Realschule; 100 %)

-        Theodor-Heuss-Gymnasium Aalen (50 %)

-        Hermann-Hesse-Schule Aalen (Förderschule, Schule für Erziehungshilfe; 100 %)

-        Weitbrechtschule Aalen-Wasseralfingen (Förderschule; 50 %)

 

Im Zusammenhang mit der Einführung der Gemeinschaftsschule in Baden-Württem-berg zum Schuljahr 2012/2013 wird allgemein mit weiteren Anträgen auf Förderung von Schulsozialarbeit gerechnet.

 

Für die Beruflichen Schulen wird die Verwaltung eine Erweiterung der Schulsozialarbeit vorschlagen. Die Entscheidung darüber trifft der Ausschuss für Bildung und Finanzen.

 

 

III. Weiteres Vorgehen

 

Die Fortschreibung der kreiseigenen Konzeption zur Schulsozialarbeit sollte in Abstimmung mit den Landesrichtlinien erfolgen. Es fand bereits ein vorbereitendes Abstimmungsgespräch zwischen dem Sozialdezernat des Landratsamtes, Staatlichem Schulamt und KVJS-Landesjugendamt statt. Sobald die endgültigen Landesrichtlinien vorliegen, sollen die Eckpunkte der Kreiskonzeption in einer Arbeitsgruppe erörtert und festgelegt werden. Als Mitglieder der Arbeitsgruppe sind Vertreter/- innen der Städte und Gemeinden, der Schulen, des Staatlichen Schulamtes, des KVJS und der Landkreisverwaltung vorgesehen. Die Arbeitsgruppe wird ihre Arbeit bereits in Kürze – ggf. auf der Grundlage des Eckpunkte-Entwurfs des Landes – aufnehmen.

 

Bei den Neuanträgen ist zu beachten, dass die Schulträger und ggf. die Träger der Schulsozialarbeit eine entsprechende Vorlaufzeit benötigen, damit die neuen Stellen zum Schuljahr 2012/2013 eingerichtet werden können. Die Verwaltung schlägt daher vor, über die vorliegenden Anträge auf Förderung der Schulsozialarbeit in den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 23. April 2012 und des Ausschusses für Bildung und Finanzen am 24. April 2012 zu beraten und zu entscheiden.

 

 

 

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Im Haushaltsplan für das Jahr 2012 sind für die Schulsozialarbeit an Allgemeinbildenden und Beruflichen Schulen insgesamt 502.200 € veranschlagt. Unter Berücksichtigung des Landeszuschusses in Höhe von 16.700 € pro Vollzeitstelle und unter der Voraussetzung, dass die restlichen Personalkosten weiterhin zwischen dem Ostalbkreis und den Schulträgern zu jeweils 50 % geteilt werden (mit Ausnahme der Beruflichen Schulen), würde dies zu einer Ersparnis im Jahr 2012 in Höhe von 162.825 € führen.

 

Die unter II. dargestellte Förderung des Bundes im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes, die allerdings bis Ende 2013 befristet ist, kann ab dem Schuljahr 2012/2013 in die Finanzierung der Schulsozialarbeit einbezogen werden.

 

Anlagen

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Stabsstelle

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Joklitschke                                                        Weiß

 

 

Dezernent

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel