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Vorlage - 015/2012  

 
 
Betreff: Gebührenverordnung Erzeugnisse tierischen Ursprungs
(Fleischhygiene-Gebühren)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Beteiligt:Geschäftsbereich Kämmerei
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Kenntnisnahme
07.02.2012 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
GebVO Fleischhygiene 2012 mit Anlage
Gebührenentwicklung Nutztiere
Gebührenentwicklung sonstige Tatbestände

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen nimmt von der Neufassung der Gebührenverordnung Erzeugnisse tierischen Ursprungs Kenntnis.

 

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Das Landratsamt Ostalbkreis als untere Verwaltungsbehörde erhebt derzeit Fleischhygiene-Gebühren auf Basis der am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Gebührenverordnung für Erzeugnisse tierischen Ursprungs. Grundlage für den Erlass der Gebührenverordnung ist das Landesgebührengesetz (LGebG) i.V. mit Artikel 27 der Verordnung (EG) 882/2004.

 

Nach § 4 Abs. 5 LGebG sind die festgelegten gebührenpflichtigen Tatbestände, die Höhe der Gebühren sowie Gebührenerleichterungen regelmäßig, spätestens aber nach zwei Jahren zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Die Anpassung der Gebühren erfolgt zum 01.03.2012.

 

Das Gebührenrecht ermöglicht den unteren Verwaltungsbehörden die Erhebung kostendeckender Gebühren. Bei der Gebührenkalkulation für die kommenden zwei Jahre wird erstmals seit Übergang der Gebührenhoheit vom Land auf die Landkreise im Ostalbkreis die vollständige Kostendeckung im Bereich der Fleischhygienegebühren erreicht (Ausnahme Gebührenerleichterung bei Lämmern und Ferkeln aufgrund der niedrigen Schlachtgewichte).

 

Um die Belange der Schlachtbetriebe bei der Umstellung von den - viel zu niedrigen - Fleischhygienegebühren des Landes auf die jetzt kostendeckenden Gebühren des Ostalbkreises angemessen zu berücksichtigen, wurde die Anpassung der Gebühren stufenweise durchgeführt.

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die künftigen jährlichen Gebühreneinnahmen werden in den jeweiligen Kreishaushaltsplänen entsprechend veranschlagt.

 

 

 


Anlagen

 

1.               Gebührenverordnung Erzeugnisse tierischen Ursprungs
mit Gebührenverzeichnis
 

2.              Übersicht Gebührensätze alt / neu

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich Veterinärwesen

__________________________________________

und Lebensmittelüberwachung

Dr. Bühlmeyer

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 GebVO Fleischhygiene 2012 mit Anlage (57 KB)    
Anlage 1 2 Gebührenentwicklung Nutztiere (27 KB)    
Anlage 2 3 Gebührenentwicklung sonstige Tatbestände (20 KB)