Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen nimmt von der Neufassung der Gebührenverordnung Erzeugnisse tierischen Ursprungs Kenntnis.
Sachverhalt/Begründung
Das Landratsamt Ostalbkreis als untere Verwaltungsbehörde erhebt derzeit Fleischhygiene-Gebühren auf Basis der am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Gebührenverordnung für Erzeugnisse tierischen Ursprungs. Grundlage für den Erlass der Gebührenverordnung ist das Landesgebührengesetz (LGebG) i.V. mit Artikel 27 der Verordnung (EG) 882/2004.
Nach § 4 Abs. 5 LGebG sind die festgelegten gebührenpflichtigen Tatbestände, die Höhe der Gebühren sowie Gebührenerleichterungen regelmäßig, spätestens aber nach zwei Jahren zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Die Anpassung der Gebühren erfolgt zum 01.03.2012.
Das Gebührenrecht ermöglicht den unteren Verwaltungsbehörden die Erhebung kostendeckender Gebühren. Bei der Gebührenkalkulation für die kommenden zwei Jahre wird erstmals seit Übergang der Gebührenhoheit vom Land auf die Landkreise im Ostalbkreis die vollständige Kostendeckung im Bereich der Fleischhygienegebühren erreicht (Ausnahme Gebührenerleichterung bei Lämmern und Ferkeln aufgrund der niedrigen Schlachtgewichte).
Um die Belange der Schlachtbetriebe bei der Umstellung von den - viel zu niedrigen - Fleischhygienegebühren des Landes auf die jetzt kostendeckenden Gebühren des Ostalbkreises angemessen zu berücksichtigen, wurde die Anpassung der Gebühren stufenweise durchgeführt.
Finanzierung und Folgekosten
Die künftigen jährlichen Gebühreneinnahmen werden in den jeweiligen Kreishaushaltsplänen entsprechend veranschlagt.
Anlagen
1. Gebührenverordnung Erzeugnisse tierischen Ursprungs 2. Übersicht Gebührensätze alt / neu
Sichtvermerke
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